Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.12.2009

Das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass sich das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG von 1.932 € auf 2.184 € erhöht. Der nach § 1612 a BGB maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag betrüge dann (4.368 : 12) 364 €.

Ferner soll das Kindergeld auf 184 € (K1 + K2), 190 € (K3) und 215 € (K4 und folgende) erhöht werden.

Sollte das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wird es zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kommen:

Die Mindestunterhalte für K1 - 2  betrügen dann

0 – 5 Jahre     317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre  364- 92 = 272 € statt 240 €

12- 17 Jahre 426 – 92 = 334 € statt 295 €

ab 18 Jahre  488 - 184 = 304 €

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279 Kommentare

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#145 numalso

das war nicht als Herabsetzung der Väter gedacht, sondern sollte nur als Beispiel dienen , dass nur einer der Gewinner in diesem System ist, nehmlich der Staat und als Verlierer immer die Kinder, Väter und Mütter dastehen.

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eigentlich könnt ihr meckern soviel wie ihr wollt ..über exfrauen exmänner die exfrauen des neuen partners und soweit...es ändert nichts daran das nicht diese für die Änderungen verantwortlich sind.
Und was ich ganz schlimm finde ist das die zweitfrauen am lautesten toben über die exfrauen--- Ihr wisst doch garnicht ob es stimmt was er euch da erzählt... kein Mann der frau und Kinder sitzen lässt ,sich nen teufel um die Kinder kümmert...seine Exfrau völlig geldlos sitzen lässt wird euch erzählen das er es so getan hat... natürlich tischt er euch eine geschichte auf um gut da zu stehen---das würde wohl jeder tun. Aber wie gesagt ihr wisst es nicht.... und die neuen frauen eurer Exmänner reden doch bestimmt auch so über euch? und euch gefällt das sicher nicht weil ihr genau wisst das stimmt nicht..dann geht mal davon aus das was euer neuer mann euch erzählt stimmt vielleicht auch nicht- Und bezahlen muss halt derjenige der die Familie verlässt...das ist nun mal ein gesetz und sicher nimmt das jeder mit... Oder verzichtet ihr auf hartz4 und holt euch lieber essen aus Mülltonnen wenn der Job plötzlich weg ist und ALG1 abgelaufen ist? weil bedenkt es zahlen immerhin andere jetzt für euch mit..nein tut ihr nicht weil ihr euch sagt: das steht mit zu..und genauso sieht es nunmal mit KU aus...was nicht heißt das man das grenzenlos ausschöpfen sollte.... auch als Mutetr kann man da vielelicht etwas verzichten und Rücksicht nehmen auf den finaziellen Zustand des Vaters auch wenn man sich noch so haßt..aber die neue familie kann nichts dafür... aber hier geht es grad um fakten und diese Fakten hat nunmal der Staat geschaffen und keine Mutter und kein Vater... also reißt euch mal bissl zusammen und meckert nicht gegenseitig nur auf euch rum

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Es gibt auch Frauen, die ihre Männer verlassen und Väter, die sich um ihre Kinder kümmern ! Also muss nicht der zahlen, der den anderen verläßt, sondern der, der die Kinder nicht bekommt und das ist meist der Vater, ob er die Situation will oder nicht. Nicht nur Männer sind Schweine, wie es in einem Liedtext heißt ;-)

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an Susi147: Doch kann man, das System muss noch stärker beschleunigen, bis der letzte Depp kapiert hat, das ihm die Hosen ausgezogen werden. Nun kommen wenige Monate später nochmal 17% mehr drauf und wenn die angekündigte Erhöhung der Freibeträge für 2011 genauso ausfällt, wird es ein Jahr später nochmal dasselbe geben. Oder mehr, weil das Kindergeld vermutlich nicht mehr steigt. Wir sind dann bei rund 440 EUR für 100%.. Da hilft nur vielen Vätern nur: Fallenlassen ins soziale Netz Die Bedarfe driften immer weiter auseinander. Der allerunterste Unterhaltssatz, also der 100% - Mindestbedarf für beispielsweise ein 12jähriges Kind liegt nun bei 426 EUR.

Zahlt der Staat Sozialgeld, liegt sein Bedarf bei 251 EUR plus anteilige Wohnkosten von 84 EUR Warmmiete (Mietpreisniveau von Berlin), das sind 335 EUR.

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wie da kommen nochmal 17% rauf? aber siehste da kann doch weder mama noch papa was dafür..die sollen sich mal lieber zusammenraufen und denen da oben gehörig in den Allerwertesten treten

immernoch den Kopfschüttelnd..nochmal 17%`haben die da oben einen an der waffel?
das kann dich kein mann mehr bezahlen oder keine frau..egal wer..aber damit treiben die ja unzählige Menschen in hartz4... unfassbar..wir müssen alle auf die straße gehen von meckern allein wird sich nichts ändern

berufstätige Mutter: es muss der zahlen der die familie verlässt..demzufolge hat der jenige ja die Kinder nicht,also klar da wo die kinder leben... und mit sicherheit nehmen sich da Männer und frauen in der Hinsicht garnichts...

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an Susi 150

ganz einfach, weil das Existenzminimum Ende 2010 nochmals um ca 1000€ auf 8000€ angehoben wird und es sich die neue Koalisation sich nicht leisten wird, das Kindergeld um weitere 20 € anzuheben, siehe Disc. zu Gutscheinen. Daher.. nicht 13% sondern 17% . Bin gespannt, als welchen tollen Fortschritt das verkauft wird.

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Ich würde sagen, eiskalt zurückgexxx seitens der Politik, denn haben nicht ALLE danach geschrien, das Existensminimum von Kindern zu erhöhen? Die Barunterhaltspflichtigen werden dafür bestraft, egal ob sie sich das leisten können oder nicht.
Mir bringt die Erhöhung des Existenzminimums Erwachsener eine Steuerersparnis von satten 46 Euro im Jahr - die Anhebung des Unterhalts meiner Tochter wird mich nun etwa das 10fache kosten, mal ganz abgesehen davon, dass sie jetzt 12 wird und ich obendrein ja eh mehr bezahlen muss ... ergibt für mich in diesem Jahr stolze 1.100 Euro, die ich im Vergleich zu 2009 mehr berappen muss ... von meinem steuerpflichtigen Brutto von etwa 15.000 Euro gehen dann 4.000 an meine Tochter.
...und wie soll ich meine private Altersvorsorge davon finanzieren? Ein Witz - wir sehen uns alle im Alter bei der ARGE wieder, oder in der Fußgängerzone vor Karstadt, wenn's das dann noch gibt.
...unsere Kinder werden dann sicherlich noch weniger verdienen als wir heute und können uns auch nicht unterstützen.
...nicht vergessen - der letzte macht das Licht aus! ;-))

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Hallo Zusammen,

ich bin für eine 9jährige Tochter nach Stufe 8 D'dorfer Tabelle unterhaltspflichtig. Um den Kindesunterhalt sicherstellen zu können und selbst auch noch adäquat zu leben, habe ich ab dem Frühjahr meinen Wohnsitz ins nahe Frankreich (10 km von meinen jetztigen Wohnort entfernt) verlegt. Durch die niedrigere Steuerlast in meiner neuen Wahlheimat kann ich allein mit der Steuerersparniss den Kindesunterhalt abdecken und es bleibt sogar noch etwas übrig. Da tun auch die 13% Erhöhung nicht mehr weh. Vielleicht ist das ja auch für den einen oder anderen von Euch ein Modell.

Ganz nebenbei... Ein schlechtes Gewissen wegen meiner "Flucht" vor der deutschen Umverteilungsgesellschaft habe ich nicht. Aus der von schwarz/gelb propagierten "Entlastung der Leistungsträger" ist nicht zuletzt durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und dessen Folgen eine massive BElastung, zumindest für die KU-Verpflichteten, geworden. Nun bin ich umso froher, diesen Weg gewählt zu haben.

Viele "entlastete" Grüße
Doc. Didi

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Neue Düsseldorfer Tabelle
Mehr Geld für Scheidungskinder
VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 06.01.2010 - 08:50 (RP) Mit Beginn des neuen Jahres sind die Unterhaltssätze nach der "Düsseldorfer Tabelle" gestiegen. Der Interessenverband der Unterhaltspflichtigen hält indes eine Anhebung um 13 Prozent nicht für gerechtfertigt.

RPBei der so genannten Düsseldorfer Tabelle war Sachsen diesmal einfach schneller. Während das dafür eigentlich zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erst heute Vormittag die neuen Zahlen zu den Unterhaltsverpflichtungen vorstellen und erläutern will, waren sie Dienstag bereits auf der Internetseite des OLG Dresden nachzulesen.

Das ist für alle Betroffenen – zumeist zahlungspflichtige Väter – vor allem deshalb wichtig, weil die neue Unterhaltstabelle seit 1. Januar dieses Jahres gilt. Das OLG Düsseldorf als Herausgeber und Koordinator der Grenzsätze bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion die Richtigkeit der von den Dresdner Kollegen ins Netz gestellten Zahlen. Dass sie diesmal die Nase vorn haben, nimmt man in Düsseldorf gelassen hin: "Das kann vorkommen."

Die neuen Sätze für den Unterhalt von Scheidungskindern kommen nicht völlig überraschend. Schon vor dem Jahreswechsel gab es beizeiten eine – wie sich jetzt zeigt – sehr zuverlässige Prognose. Fakt ist: Die Sätze steigen in allen Alterstufen an. Der geringste Unterhaltssatz (bis 1500 Euro Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen) liegt jetzt bei 317 Euro im Monat (2009 waren es 281 Euro). Der Höchstsatz beträgt 781 Euro (692).

Zu beachten ist, dass das Kindergeld (ab 1. Januar je 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und für alle weiteren Kinder je 215 Euro) von diesen Beträgen zur Hälfte abgezogen wird, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht erfüllt, indem er das Kind oder die Kinder bei sich betreut. Die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle gehen zudem von einem gegenüber seinem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen aus. Hat ein zahlungspflichtiger Vater Leistungen für mehr als zwei Kinder zu erbringen, rückt er je nach Kinderzahl um eine oder mehrere Gehaltsgruppen nach unten – und umgekehrt im Fall nur eines Kindes.

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so nun ist es entgültig vom Tisch..die neue Tabelle ist ab sofort und rückwirkend zum 1.01 gültig... gelesen im Ticker vom WDR.. das OLG tagt zwar noch in Düsseldorf aber das ist nun beschlossene Sache..Und keine Abweichungen zur vorläufigen--- na dann frohes neues *augenrollt

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Für alle,

auf der Web-Seite des OLG Düsseldorf steht die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 in PDF-Format fest und eine dazu gehörgige Vergleichstabelle.

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Während in den unteren Stufen der Tabelle weiterhin die Kosten der Kinder oftmals nicht abgedeckt sein dürften, erweist sich die Erhöhung der Unterhaltssätze bei den höheren Stufen als völlig unangemessen und überzogen. So zahlt ein Unterhaltspflichtiger der Stufe 7 mehr als 12 % als zuvor. Das überproportionale Ausmaß mag an einem Beispiel erläutert werden: Unterhaltsberechtigte Muitter mit 2 Kindern von 11 und 13 Jahren. Diese erhält neben Kindesunterhalt von 368 € vom unterhaltsverpflichteten Vater weitere 892,00 €, kommt also auf insgesamt sage und schreibe 1.260,00 € monatlich. Bei allem Verständnis werden damit Zahlbeträge zur Verfügung gestellt, die die Kosten der Kinder bei weitem übersteigen. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass bei hinzutretenden Sonderaufwendungen wie etwa einer notwendigen Ganztagsbetreuung die damit verbundenen Kosten nach Abwägung der Einkommensverhältnisse der Eltern zu einer weiteren Erhöhung führen. Hat die Mutter hier nur ein geringes Einkommen, darf der Zahlvater auch diese Kosten noch übernehmen. Die Unterhaltsberechtigte wäre hier schelcht beraten, einen ihr möglichen höheren Verdienst umzusetzen.

Und der Hinweis, dass der Zahlvater ja in den Genuß des erhöhten Kinderfreibetrages kommt, hilft da wenig. Denn dieser beträgt in 2010 "nur" 7008 €. Die im Beispielsfall mehr aufgewendeten Unterhaltsbeträge von immerhin 3.696 € bleiben steuerlich also weiterhin unberücksichtigt. Dies freut umso mehr, als ein Zahlvater, der wesentlich geringere Unterhaltsleistungen erbringt, ebenfalls in den Genuss des vollen Kinderfreibetrags kommt. Kurzum: wer voll zahlt, wird auch noch bestraft.

Das System ist schief und begünstigt die Unterhaltsberechtigten, die sich einen wohlhabenderen Vater ausgesucht haben, der dafür steuerlich auch noch über den Leisten gezogen wird. Der Systemwechsel wäre hier indes einfach umzusetzen, nämlich in Form der steuerlichen Absetzbarkeit tatsächlich geleisteter Unterhaltszahlungen. Dies wird sich aber wohl nicht durchsetzen, so dass man sich weiterhin nicht mehr wundern muss, wenn Zahlväter sich um Unterhaltszahlungen drücken, wo es nur geht.

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Wegen einiger kleinerer Fehler in der vorherigen Emailnachricht hier die korrigierte Version:

Während in den unteren Stufen der Tabelle weiterhin die Kosten der Kinder oftmals nicht abgedeckt sein dürften, erweist sich die Erhöhung der Unterhaltssätze bei den höheren Stufen als völlig unangemessen und überzogen. So zahlt ein Unterhaltspflichtiger der Stufe 7 mehr als 12 % als zuvor. Das überproportionale Ausmaß mag an einem Beispiel erläutert werden: Unterhaltsberechtigte Mutter mit 2 Kindern von 11 und 13 Jahren. Diese erhält neben Kindergeld von 368 € vom unterhaltsverpflichteten Vater weitere 892,00 €, kommt also auf insgesamt sage und schreibe 1.260,00 € monatlich. Bei allem Verständnis werden damit Zahlbeträge zur Verfügung gestellt, die die Kosten der Kinder bei weitem übersteigen. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass bei hinzutretenden Sonderaufwendungen wie etwa einer notwendigen Ganztagsbetreuung die damit verbundenen Kosten nach Abwägung der Einkommensverhältnisse der Eltern zu einer weiteren Erhöhung führen. Hat die Mutter hier nur ein geringes Einkommen, darf der Zahlvater auch diese Kosten noch übernehmen. Die Unterhaltsberechtigte wäre hier schlecht beraten, einen ihr möglichen höheren Verdienst umzusetzen.

Und der Hinweis, dass der Zahlvater ja in den Genuß des erhöhten Kinderfreibetrages kommt, hilft da wenig. Denn dieser beträgt in 2010 "nur" 7008 €. Die im Beispielsfall mehr aufgewendeten Unterhaltsbeträge von immerhin 3.696 € bleiben steuerlich also weiterhin unberücksichtigt. Dies freut umso mehr, als ein Zahlvater, der wesentlich geringere Unterhaltsleistungen erbringt, ebenfalls in den Genuss des vollen Kinderfreibetrags kommt. Kurzum: wer voll zahlt, wird auch noch bestraft.

Das System ist schief und begünstigt die Unterhaltsberechtigten, die sich einen wohlhabenderen Vater (oder auch Mutter als Unterhaltsverpflichteten) ausgesucht haben, der dafür steuerlich auch noch über den Leisten gezogen wird. Der Systemwechsel wäre hier indes einfach umzusetzen, nämlich in Form der steuerlichen Absetzbarkeit tatsächlich geleisteter Unterhaltszahlungen. Dies wird sich aber wohl nicht durchsetzen, so dass man sich weiterhin nicht mehr wundern muss, wenn Zahlväter (und natürlich auch Zahlmütter) sich auch zukünftig um Unterhaltszahlungen drücken werden, wo es nur geht. Die Leidtragenden sind hier dann wieder einmal die Kinder.

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Hallo

Als Unterhaltsbluter hab ich den Trade hier mit Interesse gelesen...
Was unser Staat hier betreibt ist meiner Meinung nach existenzgefährdend.
Ich zahle brav meinen Unterhalt für 2 Kinder im Alter von 12 und 14. Bin gezwungen eine Wohnung zu bewohnen in der ich 330 euro Miete und ca 270 euro Nebenkosten habe (Werkdienstwohnung). Ja ich arbeite im Öffendlichen Dienst und als Hausmeister einer Grundschule verdient man nich gerade üppig.Ein Auto wäre , hätte ich nicht meine Lebensgefährtin, nicht drin.
Ein anderer Job, ja klar verdien ich da etwas mehr als Elektriker , aber keine Werkswohnung heist mindesten 600 euro Miete+Nk+Unterhalt für2. KFZ.
Das ist doch alle eine Milchmädchenrechnung.Hab mal irgendwo gelesen das nach einer Trennung keiner der beiden Partner seinen Lebensstandart ändern muss. Der Vater dieser Idee soll mir das mal erklären wie er aus 1 euro 2 macht. Ich finde das System einfach total ungerecht . Du Zahlst wie für eine komplette Familie und wirst auch vom Staat mit Steuerklasse 1 dafür belohnt. Wenn mir meine Kinder net so am Herzen liegen würden, hatte ich auch die Biege gemacht....... Aber bei uns ist es Gott sei dank ja so ,dass ein Großteil des Geldes was ich zahle für die Mädels gespart wird und nur mit meine Einverständnis davon investiert wird....
Aber wie das halt so ist , die Herren die sowas entscheiden, verdienen ja genug, ich unterstelle diesen Herren einfach, keinen blassen Schimmer davon zu haben, wie es ist mit 2 Kindern mal ins Kino oder zum Eislaufen zu wollen und schon Monate vorher dafür sparen zu müssen...
Sorry muste mal Dampf ablassen....

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# 158 RA Schallenberg

Ich denke das Problem liegt im Ansatz der Besteuerung. Das OLG hat den Bedraf für Ihre Kinder auf EUR 1.076,00 festgelegt.
( ohne Anrechnung KG )
Das Kindergeld jedoch gehört zur Hälfte Ihnen und die andere Hälfte der Kindesmutter. Folglich hat die Mutter eine steuerliche Vergünstigung, obwohl diese wirtschaftlich nicht belastet ist, diese leistet den unentgeldlichen Betreuungsunterhalt gem. Familienrecht, das Steuerrecht kennt leider diese Teilung nicht in der Form. Dieses wird gerne ausser acht gelassen, auch vom OLG.

Da das OLG nicht das Steuerrecht ändern kann, wäre es sicherlich vernünftiger gewesen, das aktuelle Recht in die ermittlung einfliessen zu lassen.
D.h. voll Anrechnung des Kindergeldes, auch wenn es hälftig eine steuerliche Vergünstigung für die KM bedeutet, jedoch ist das KG ein BAR Betrag und nicht Bestandteil des unentgelldichen
Kindesunterhalts.

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wie sieht das denn aus wenn meine Große jetzt ne lehre beginnt hab da schon so vie drüber gelesen und bin net schlau drauß geworden..

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# 158 RA Schallenberg

Ich glaube, sie unterliegen hier einem großen Irrtum, wenn Sie schreiben, dass derjenige, der ein geringeres Einkommen hat, in den vollen Genuß des Kinderfreibetrages kommt.

Solange eine Steuerersparnis nämlich mit dem bei den Unterhaltszahlungen angerechnetem hälftigen Kindergeld höher ausfällt, als die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages, wird dieser nicht gewährt.

Und das betrifft vor allem Bezieher niedriger Einkommen!

Ausserdem ist der Freibetrag nicht gleichzusetzen mit dem Existenzminimum!

Beste Grüße ... und falls ich mich doch irre, sollte mich mal jemand aufklären ;-) thx

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... und es wäre noch anzumerken, dass dabei natürlich die Anzahl der Kinder/Freibeträge eine Rolle spielt! Weniger Kinder = geringere Aussicht auf Anerkennung des Freibetrages.

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aber was in den Anmerkungen auffällt ist das wenn keine Mangelfallberechnung vorliegt kein Unterschied mehr in den Rängen gemacht wird..das hieße Ehefrau und Kind sind gleichrangig unterhaltsberechtigt..oder habe ich die Anmerkung 1 und 2 nur falsch verstanden?

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Muss mich jetzt gerade mal selber korrigieren!

Folgendes:
Wer in diesem Jahr mehr als 31.699 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, wird mit dem Freibetrag "belohnt", wenn er Kindesunterhalt für ein Kind zahlt.
Zahlt er für zwei Kinder, so wird der Freibetrag ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 33.500 gewährt.

Das gilt für Steuerklasse 1!

Wer als Unterhaltszahlender wieder geheiratet hat, steht deutlich besser da, je nach dem, wieviel/wenig er und seine neue Frau verdient. Da in diesem Fall das Ehegattensplitting greift, ist das nicht zu besteuernde Existenzminimum entsprechend hoch und der Kinderfreibetrag wirkt sich bereits bei niedrigerem Einkommen nochmals günstig aus.

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#170

wenn der Kindesvater ein Nettoeinkommen von 1550,00 Euro hat und vom Gericht zu 105% Unterhaltszahlung verurteilt wurde, dann entspricht dies doch beim Alter 0-5 und der Stufe 2 einen Unterhaltsbetrag von 241,00 Euro, denn bisher hat er 214,00 Euro gezahlt.

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So, das hat man jetzt davon. Als treuer, arbeitsamer Bürger, wird man nun in den "allerwertesten" getreten. Als Vater von 3 Unterhaltspflichtigen Kindern(6, 9, und 12 Jahre)mit Netto 1826,88€ abzüglich -461,00 € für den Privatanteil am Firmenwagen verbleiben gerade mal 1365,88€. Nun muss ich bei einem dynamischen Unterhalt von 100% anstatt 775,00 € sage und schreibe 878,00 € bezahlen. Das sind 103,00€ mehr gegenüber 2009. Netto habe ich gerade mal 31,67 € mehr Verdienst gegenüber 2009. Warum darf man als Unterhaltspflichtiger nicht mehr am normalen Leben teilnehmen. Trotz eines durchschnittlichen Gehaltes, ist man zu einem Sozialfall degradiert der ohne staatliche Hilfe auskommen muss!! Mehr als arbeiten kann man ja nun auch nicht.
Ich zahle gerne für meine Kinder, aber es gibt eine schöne Weisheit: "Leben und leben lassen". Mit gerade mal 487,88 € netto kann man keine großen Sprünge machen. Die Ex-Frau bekommt zu den 878,00€ Unterhalt noch 562€ Kindergeld, geht auf 400€ Basis arbeiten, macht zusammen 1840,00 Netto!!! Sie ist wieder verheiratet der neue Mann bekommt 1,5 Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Jetzt Frage ich mich, wo hier die Gerechtigkeit liegt. Ob das Geld immer bei den Kindern ankommt ist noch ein anderes Thema.
Mich würde es nicht wundern, wenn die Scheidungsrate im Jahr 2010 wieder enorm ansteigt. Bei solch rosigen Aussichten für die Unterhaltsempfänger, egal ob Mann oder Frau!!!!

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Sehr interessante Beiträge zur neuen DT 2010. Auch ich muss nun deutlich mehr zahlen (+13,2%). Ich frage mich auch wohin dies noch führen wird. Ich kämpfe nun schon seit 10 Jahren um ein Umgangsrecht zu meiner Tochter. Die Kindsmutter hat viel dafür getan, dass ich nur selten meine Tochter sehe. Dafür noch nie vergessen mehr Unterhalt zu fordern bei der Inkrafttretung der neuen Düsseldorfer Tabellen.

Trotzdem allen Leidensgenossen einen Guten Start für 2010

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Lieber Herr Burschel.

Meine Situation ist folgende:

Mein derzeitig bereinigtes Gehalt ist in der 3. Stufe der DT 2010 wiederzufinden. Meine Tochter ist mittlerweile 13 Jahre alt
Es besteht ein Titel aus dem Jahre 2004.
Zum 01.07.2007 betrug der Regelbeitrag 142% entspricht die damalige 7. Stufe der DT 2007.
Auf Grund der Tatsache dass ich eine neue Familie gegründet und auch Nachswuchs erhalten habe; reduziert sich nun mein Gehalt auf o. g. 3. Stufe neue DT 2010. Wie muss ich nun die Sache verrechnen?
Letztes Jahr war es so:

409.- Euro (DT 2007) mal 100 % : 365 Euro (DT 2008 3. Stufe) = 112,1 %

377 Euro (Mindeststufe DT 2009) mal 112,1 %= 422,617
aufgerundet 423
423 - 82 KG Anteil = 341.- Euro Unterhalt seit 01.01.2009

Wie muss ich nun verfahren wenn man bedenkt, dass ich eigentlich in einer anderen Stufe bin. In der DT 2007 wären dies in der Stufe 6 anstatt 7 und in der neuen DT 2010 wie bereits erwähnt in der Stufe 3.

Wäre nett wenn sie mir antworten könnten.

MfG Dusty

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Armes Deutschland !!!

Da verspricht man uns das Familien ENTLASTET werden, wass passiert ?

-Zahlväter werden BELASTET bis zum sozialen Untergang, denn Zahlväter gehören ja nicht zur Familie, nur die Mütter !

Da spricht unsere "Angie" zur Neujahrsansprache vom WIRTSCHAFTSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ , wass passiert ?

-Diese Entscheidung wird zum PLEITENBESCHLEUNIGUNGSGESETZ für Zahlväter !

Zahlväter sollen 13% mehr Barunterhalt aufbringen, wie haben die Mütter 13% mehr "Naturalien" zu erbringen ?

- vielleicht das Gleichberechtigungsgesetz ?

Ich könnte hier noch lange weitermachen, habe aber die Schnauze voll und sage
LMAA Deutschland, mögen es mir meine geliebten Kinder verzeihen !!!

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Hallo.

Also ich finde das ja wirklich faszinierend (als Vater von 2 Kindern denen ich gegenüber Unterhaltsverpflichtet bin und auch fleissig zahle)

Bei einem Jahres Bruttoeinkommen von ~ 42.000 € bleibt mir nach Abzug von Unterhalt & aller Sonstigen Aufwendungen (wie z.B. Abholen des Kindes (400km jeweils zeitweise), wieder zurückbringen, Urlaubsreisen, Schulbücher etc, Bereitstellung Kinderzimmer für die Wochenenden, essen trinken etc.) nicht grad sonderlich viel über.

Ein wenig süffisant grinsen musste ich über einen der Beiträge hier, wo sich darüber ausgelassen wurde wie enorm teuer so ein Kind ist... also mit den rund 1000,- die meine beiden Kids bekommen (Kindergeld * Unterhalt) PRO MONAT da lebt ne 4 Köpfige Harz4 Familie schon fast von....

Naja das könnte man noch lange auswalzen lassen und ein paar Leute auf die Barrikaden bringen die z.B. durch die erhöhung des Selbstbehalts für Kindesväter/mütter zum Arbeiten (also: Den eigenen Lebensunterhalt nicht ausschliesslich aus dem vereinnahmten Kindergeld und Unterhalt zu bestreiten)gezwungen werden könnten...

Also eine Allgemeine Frage: ist in den nächsten Jahren eine Anpassung des Selbstbehalts für Kindesväter geplant ???? Oder wird es neben der Allgemein Bekannten Privatinsolvenz in ein paar Jahren (das dürfte so in 5-10 Jahren mit der Kostensteigerung passen) eine Kindesvaterinsolvenz geben ?

mfg

PS: Schreibfehler sind mein geistiges Eigentum :-)

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# 176

die Anpassung des Selbstbehaltes soll im Sommer kommen, aber macht euch nicht viel Hoffnung, denn sie wird bestimmt nicht sehr hoch aus fallen. Habe etwas gehört, dass der Selbstbehalt für ein arbeitenden Vater bei 950,00 lieben soll.
Einige Jugendämter wissen woll schon angeblich bescheid über den neuen Selbstbehalt, aber äussern sich nicht.

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Und jetzt kommt noch das nächte Unheil auf die Väter darauf zu, den die Kumunen wollen die Kita-Gebühren erhöhen siehe - Magdeburg will die Kita-Gebühren auf bis zu 149 Euro erhöhen (bisher 120 Euro), Krippengebühren auf 158 bis 192 Euro (bisher 150 Euro).
Saarbrücken: Gebühren für Kitas und Krippen steigen um 2,7 %-.

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Hallo wünsche allen noch ein gesundes neues Jahr,
also ich verstehe ja fast alle Väter und Mütter die da zahlen müssen
aber es gibt auch welche die sind auf das geld angewiesen.
Z.B habe ich die Situation nicht herbei geführt, aber es ist nun mal so wie es ist.
Ich bin verlassen worden und ich möchte nur bzw.mein Kind das was ihm zu steht nicht mehr oder weniger.
Ich weiß noch nicht mal ob er jetzt die 334 € zahlen muß.
Vielleicht kann mir ja jemand eine Info geben.
Er verdient 1.202€ netto +ca.500€ Weihnachtsgeld +ca.300€ urlaubsgeld.Wie kann ich es rechnen bzw.wie erfahr ich was er zahlen sollte.
Danke schon im vorraus!

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Gast

so weit ich weiß nimmst du das Netto mal 12 plus Weihnachtsgeld und urlaubsgeld und das rechnest dann wieder durch 12..dann 5% abzug und eventuelle anrechnungsfähige Schulden abgezogen ..so kommst du auf das ungefähre Entgeld... wenn ich falsch rechne verbessert mich..

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wenn ich alles zusammen rechne ergibt das max. 305 euro Unterhalt bis zum Selbstbehalt .denn nach obiger grober rechnung ergäbe das ein nettodurchschnitt von monatlich 1205 euro und wenn noch abzugsfähige Schulden ins Spiel kommen wird es noch weniger..also wäre er theoretisch ein Mangelfall

aber wie kommst du auf 334?

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# 179

Hallo Gast,

du hättest mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ein Netto von 1268,66 €, davon kannst du dann nochmal 5% abziehen für berufliche Aufwendungen, wären dann 1205,23. Du mußt dann Unterhalt in Höhe der Stufe 1 zahlen und mußt schauen in welcher Alterstufe dein Kind ist.

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#179

Hallo Gast,

von den 334,- € kannst du dann noch 92,- € abziehen, also der Zahlbetrag wäre dann 242,- €.

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#179

Hallo Gast

bei einem 17 jährigen hättest du Unterhalt in Höhe von 426,- € abzüglich 92,-€ = 334,00 € zu zahlen. Entschuldige bin von einem falschen Wert ausgegangen.

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#179

Hallo Gast

bei einem 17 jährigen hättest du Unterhalt in Höhe von 426,- € abzüglich 92,-€ = 334,00 € zu zahlen. Entschuldige bin von einem falschen Wert ausgegangen.

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Also wenn ich alles richtig verstanden habe kommt mein kind nicht in den genuss der erhöhung da ja der selbsterhalt von 900€ bleiben muß.

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und da bekommt er dann noch mal wenigeralso das Kind, weil sich ja das Gehalt nicht ändern wird.
Wie kann ich eigentlich richtig nachprüfen wenn er eine Lohnerhöhung bekommt und er das nicht selber mir sagt

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#191,

Hallo Gast,

das kommt darauf an wie hoch der neue Selbstbehalt ist, ob sich dann die Düsseldorfer Tabelle in diesem Jahr noch einmal ändert, oder ob sie sich erst zum 01.01.2011 ändert, es kommt darauf an ab wann dein Sohn 18 wird - andere Alterstufe und da kannst du das volle Kindergeld abziehen und dein Sohn muß sich dann alleine um seinen Unterhalt bei dir bemühen.

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#193

Hallo Gast,

er kann sich einen Anwalt nehmen, oder er geht zum Jugendamt, oder ihr klärt es unter Vater und Sohn. Sollte der Selbsterhalt keine Auswirkung auf die Düsseldorfer Tabelle im Sommer haben, dann mußt du 488,-€ abzüglich der 184,-€ Kindergeld = 304-€ Unterhalt zahlen, genauso wie deine Frau, denn Unterhaltspflichtig sind dann beide.

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#172 Trance

Vorsicht! Du errechnest hier den von Dir aufzuwendenden Unterhalt für Deine drei Kinder in der Einkommensklasse 1.

Da aber die private Nutzung des Firmenfahrzeugs als Zugewinn betrachtet werden muss, kannst Du die steuerliche Belastung bei der Berechnung des Unterhalts nicht abziehen, obwohl Du das Geld ja eigentlich nicht hast.

Man nennt das einen geldwerten Vorteil. Sollte sich Deine Ex-Frau mal mit Hilfe eines Anwaltes Deine Einkommensverhältnisse "vornehmen", läufst Du Gefahr ins offene Messer zu rennen.

So musst Du eigentlich von einem Unterhalt i.H.v. 938 Euro ausgehen.

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