Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.12.2009

Das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass sich das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG von 1.932 € auf 2.184 € erhöht. Der nach § 1612 a BGB maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag betrüge dann (4.368 : 12) 364 €.

Ferner soll das Kindergeld auf 184 € (K1 + K2), 190 € (K3) und 215 € (K4 und folgende) erhöht werden.

Sollte das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wird es zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kommen:

Die Mindestunterhalte für K1 - 2  betrügen dann

0 – 5 Jahre     317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre  364- 92 = 272 € statt 240 €

12- 17 Jahre 426 – 92 = 334 € statt 295 €

ab 18 Jahre  488 - 184 = 304 €

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279 Kommentare

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Hallo Manfred,

lt. vorläufiger Düsseldorfer Tabelle 2010, die mir vorliegt mußt zu für ein Kind im Alter von 13 ein KU von 272, - Euro und für ein 17 jährige ein KU von 334,- Euro bezahlen, dass Halbe Kindergeld ist dort schon abgezogen. Ich kann verstehen, dass du zum Grundsicherungsamt gehen mußt, viel Glück für deinen Antrag, kann bis zu 6 Wochen dauern bis er bewilligt ist. Leider sagt das Gesetz nun mal aus das Unterhaltsleistung für Kinder eine Pflicht ist und du als Vater diese Pflicht sicherstellen mußt.

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an Manfred

Was du nicht tun darfst: Die Zähne zusammenbeissen und "durchhalten". Damit schaffst du einen neuen Grund für überhöhten Unterhalt, weil du jeden Monat von neuem beweist, dass du den Unterhalt sehr wohl tragen kannst.
Selbst kleinste Extragaben an die Ex sind Gift, das weckt nur neue Begehrlichkeiten. Die einzig richtige Strategie ist radikalste Unterhaltsminimierung. Und zwar um jeden Preis. Denn sobald Geld z.B. auch noch mit Umgang in Verbindung gebracht wird oder die Gegenseite glaubt, beim Vater sei was zu holen, wird alles vergiftet, du wirst erpressbar.
Auch ist nicht richtig, was "Mutti" sagt, 13 und 17 liegen in einer Altersklasse. Dafür ist ein Zahlbetrag von 334 € vorgesehen.

Damit wird jeder Durchschnnittsverdiener spätestens mit dem 2. Kind zum Mangelfall. Oft genug geschieht das schon beim ersten.

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an Manfred

§1603 BGB Abs. 1

"Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Be-rücksichtigung seiner sonstigen Verpflich-tungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren."

Unterhalt geht also nicht allem vor, sondern der eigene Unterhalt geht vor. Das ist natürlich viel zu komplex für Leute, die bloss zwei Staats-examen haben.

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Danke für die Kommentare.
Möchte hier etwas länger ausholen, und hoffe trotz der Länge meiner Ausführungen keinen zu langweilen.
Bei mir ist die Lage z.B. derart verzwickt und verfahren, daß ich den mtl. Unterhalt für die Kinder an meinen RA überweise und der überweist ihn dann an den RA meine Ex.
Ich war schon einmal nicht in der Lage den Unterhalt zu zahlen, da ich wirklich leider eine zeitlang auf HartzIV angewiesen war. Ich versuchte meiner Ex die Situation klar zu machen, ohne Erfolg. Daraufhin ging ich zu einem RA, dieser schilderte meiner Ex nochmal die Sachlage, woraufhin meine Ex zu ihrem RA ging und dieser dann mitteilte, man denke überhaupt nicht daran auch nur auf einen einzigen Cent Unterhalt zu verzichten. Der nächste Schritt war dann, daß vor dem Familiengericht Klage auf Absenkung des Unterhaltsbetrages von meinem RA eingereicht wurde. Leider hatte ich 1999 einen Scheidungsfolgevertrag unterschrieben, in dem ich mich (logischerweise) verpflichtete den Unterhalt für die Kinder lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Jetzt urteilt der Familienrichter, trotz Hartz-IV- Bezug : Pech gehabt. Vertrag ist Vertrag, ich müsse diesen erfüllen. Daraufhin (ich wohne in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, die allerdings noch mit ca. 80.000,--€ belastet ist. Dieser Betrag würde auch bei Verkauf nicht annähernd erzielt werden können, da, wie sich vor Jahren rausstellte, in unmittelbarer Nähe früher (bis Mitte der 1960er Jahre) auf einer Ende der 1970erJahre geschlossenen Müllkippe "ganz unten" Sondermüll abgkippt wurde (Klärschlämme der einheimischen Glasindustrie) und Quecksilber austritt. Die Stadtverwaltung entnimmt regelmäßig Proben des Grundwassers) hetzte mir meine Ex bzw. ihr Anwalt den Gerichtsvollzieher auf den Hals mit dem Ziel der Zwangsversteigerung meiner Wohnung. Dies konnte ich in allerletzter Sekunde noch dank Unterstützung meines 81-jährigen Vaters abwenden. Dann verklagt der Anwalt meiner Ex meine Eltern auf Unterhaltszahlung für die Enkel, was wiederum bei Gericht abgewiesen wurde, da der laufende mtl. Unterhalt gezahlt wird. Dann werde ich wegen Nichtzahlung des Unterhaltes von meiner Ex verklagt. Dieses Verfahren wurde dann auch eingestellt, da ich die mtl. Zahlungen lfd. vorgenommen habe. Dann erhalte ich ein Schreiben vom Jugendamt, Unterhaltsvorschuß wurde natürlich auch beantragt und gezahlt, ich möchte die Vorschußleistung zurückzahlen. Habe aber alles schon (den gesamten !! aufgelaufenen Unterhalt während des 2,5 jährigen Hartz-IV- Bezuges) über meinen Anwalt an den Anwalt meiner Ex gezahlt. Sie hat auch eine zeitlang doppelt kassiert, von mir und vom Jugendamt. Hier läuft seit ca. einem Jahr die Prüfujng und Klärung des Jugendamtes mit den beteiligten Rechtsanwälten wer was wann wie und wo an wen gezahlt hat.
Meine Eltern (Vater 81, Mutter 78) machen sich jeden Monat erneut Sorgen, ob nicht wieder Klage gegen sie erhoben eingereicht wird, wenn mangels Geldes die Zahlung der mtl. Unterhaltsbeträge nicht mehr erfolgen kann.

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Mach dir nichts draus, so geht es tausenden Männern in Deutschland, in Deutschland herscht nunmal das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Der Selbstbehalt von zur Zeit 900€ ist genauso eine Fatamorgana. Ich denke, du solltest dich ins soziale Netz fallen lassen. Dann lebst du ruhiger und kannst fleißig Kosten für den Staat produzieren. Und was denkst du, wie deine EX anfängt mit rudern, wenn deine Zahlungen zum Monatsersten ausbleiben. Schau mal bei Trennungsfaq,s , pappa.com ect. dort findest du Hilfe, von Männern die ebendso geschunden werden, poste es dorthin.

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Meiner Ex geht es finanziell sehr gut. Eigenes Haus , abbezahlt (noch aus gemeinsamer Ehezeit), krisensicheres Beschäftigungverhältnis, lebt mit ihrem neuen Partner (ihr Vorgesetzter) zusammen. Also von daher macht grundsätzlich die ausbleibende Zahlung meinerseits relativ wenig aus. Will ja auch zahlen, aber ich habe ab Januar kaum noch Spielraum zum "Luftholen" und vor allem will ich, daß meine Eltern nicht noch zur Zahlung mit herangezogen werden.

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Habe mal ne Frage zu dem Kinderfreibetrag ( zahle Unterhalt für 1 Kind- die Mutter hat das Sorgerecht).

Bis jetzt stand und steht mit nur der HÄLFTIGE Kinderfreibetrag zu- der bringt aber nach Auskuft meines Finanzamtes nicht viel, wenn dann nur für eine geringe Verringerung des Soliabzuges.

Ist das wirklich so? Wie ist denn das rechtlich festgelegt mit der Teilung des Kindefreibetrages? Kann man den auch ganz für sich beanspruchen? Was bringt einem den jetzt die Erhöhung?

Danke euch.

Gruß

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Hallo Mikymike,

den Kinderfreibetrag kannst du leider nicht ganz für dich beanspruchen, es geht immer die eine Hälfte an dich und die andere Hälfte an die Frau, werden auch so auf der Steuerkarte eingetragen. Wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt, dann kann die Frau bei der das Kind lebt am Ende des Jahres übers Finanzamt den vollen Kinderfreibetrag beantragen in ihrer Steuererklärung. Die Erhöhung bringt dir jetzt noch nichts, erst am Jahresende des Jahres 2010 mit der Steuererklärung bringt dir die Erhöhung etwas, du solltest in immer in deiner Steuererklärung mit einarbeiten - denn nicht viel ist auch etwas.

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Schön, dass an die Kinder gedacht wird ... an die Kinder - nein nicht an alle. Wir sind eine sogenannte 2. Familie. Trotz der Kindergelderhöhung haben wir durch die Erhöhung des Unterhaltes WENIGER Geld als bisher. Die Gehälter steigen natürlich nicht, aber Miete, Strom, Lebensmittel steigen ständig! Und das nicht nur für das eine Kind, sonder auch für uns!

Ich z.B. wäre gern mit meinem Kind länger zu Hause geblieben, musste aber nach einem Elternjahr wieder arbeiten gehen, da wir es und finanziell nicht anders Leisten können. Ich muss mich selber versorgen, da in erster Linie die Kinder unterhaltsberechtigt sind (und mehr bleibt auch nicht übrig, da mein Mann nicht über die erste Einkommensstufe kommt). Und als ich einen Monat wieder arbeiten war, kam bei uns ein Brief vom Amt für Grundsicherung an - WIR beide möchten doch bitte unsere Verhälttnisse offen legen, weil geprüft werden soll, ob mehr Unterhaltt gezahlt werden kann und für die Kindsmutter gleich noch BETREUUNGSUNTERHALT FÜR EIN 6JÄHRIGES KIND!!!!! Wie gesagt - bei mir hieß es - ich muss mich selber versorgen! Ich habe mein Kind mit 1 Jahr in die Krippe gebracht und mir kommen heute noch bei den Gedanken die Tränen und ich fühle mich als Rabenmutter. Und bei der Kindsmutter ist es in Ordnung, dass Bereuungsunterhalt für ein 6jähriges Kind gefordert wird??? Obwohl es nachweislich einen Beteuungsplatz hat und keine anderen Gründe vorliegen, weshalb das gerechtfertigtt wäre. Wo ist da bitte die Gerechtigkeit?
Wir haben uns übers Netz erkundigt uns haben erfahren, das es vom Amt für Grundsicherung rechtswidrig!!! ist. Und das sit doch schon eine Frechheit! Sicherlich gibt es viele Väter/Familien die dieser Aufforderung nachgekommen sind, weil sie Respekt vor dem Wort 'Amt' hatten und dachten, es sei so richtig. Das sind doch alles Verbrecher! Das es sowas überhaupt gibt... unmöglich - wie werden diese Mitarbeiter geschult?

Uns geht es finanziell etwas besser, als H4-Empfänger und wenn dieser Trend in den nächsten Jahren so weitergeht, dann werden wir sehr bald weniger von unseren Verdienst noch übrig haben, als wir von H4 bekommen würden, was im Endeffekt heißt, dass wir keinen Sinn mehr sehen überhaupt noch arbeiten zu gehen - wofür denn auch? Damit die Kindsmutter (und so ist es bei uns!) jeden Monatt zum Friseur rennt und sich alle 2 Wochen die Nägel neu designen lässt, ständig mit den neusten Klamotten rumrennt, aber das Kind mit abgelaufenen Schuhen rum läuft, die auch noch 1 Nummer zu klein sind, obwohl jeden Moant für das Unterhalt und Kindergeld bei der Kindsmutter ankommt - 404€ monatlich, ab 2010 sollen es 456€ sein... 52€ jeden Monat mehr - nur mal so zum Vergleich: meine letzte Gehaltserhöhung hat ganze 14€ gebracht.

Unterhalt ist ja schön und gut und soll ja auch sein, aber gerade bei den unteren Gehaltsgruppen ist es schon fast eine Zumutung, dass soviel Unterhalt gezahlt werden muss.
Auch der Kindsvater hat seine Kosten, die die 900€ wohl locker übersteigen dürften!!!
Es muss eine Reform her, die die Zahlungen gerechter in den unteren Gehaltsstufen macht. UND - KINDERGELD GEHÖRT ZUM EINKOMMEN DES KINDES UND GEHÖRT VOLL ANGERECHNET! Und nicht nur zur Hälfte, wie es jetzt der Fall ist. Beim Unterhaltsvorschuss wird es auch voll angerechnet.

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Hallo Viola,

Hast du schon mal Wohngeld beantrag ? Beim Wohngeld wird der gezahlte Unterhalt zum Einkommen der Mutter voll angerecht, damit erhält man weniger Wohngel. Bei der Kostenfestsetzung der Kitagebühren wird das volle Kindergeld und der volle Unterhalt mit zum Einkommen der Mutter angerechnet, damit steigen die Kitakosten und ich zahle diese Kitakosten alleine.

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Ich gehöre auch seit 10 Jahren zu den stolzzahlenden Vätern, quasi seit Geburt. Hatte das volle Programm inkl. Vaterschaftstest (9000 D-Mark) usw....heute geht man ja damit zu RTeLend oder Sat1.
Kümmere mich um meinen Sohn seit Geburt an. Bis heute immer gezahlt.
Die neue Berechnung für 2010 ist eine Frechheit. Mir kommt es mehr vor, als hätte man ein "Update" gemacht, statt eine "Neuprogrammierung".
Grundsätzlich kann ich auf Grund meines Gehaltes nicht klagen, habe wieder geheiratet, da kamen noch zwei Kids dazu.
Wir konnten sogar bauen, wenn auch nur Low-Budget.
Trotzdem schlägt die Zahlung mit rund 327 Euro ab Januar 2010 ordentlich zu Buche und ab 2011 sind es dann 402 Euro.
Im Moment kriege ich das nur dank aufwendiger Excel-Tabellen hin, ab Januar werde ich jedoch einen Aussteuer-Vertrag für meinen Sohn auflösen und ab 2011 werde ich um einen 400-Euro-Job nicht drum herum kommen, zum Leid meiner Frau und den Kids...noch weniger zu Hause sein zu können.
Letztendlich frage ich mich...wenn ich alles hochrechne, wie man für den Fall im Jahr 2011 auf rund 580,-- Euro "Gesamtertrag" für ein Kind kommt (400 Euro Unterhalt + ca. 180 Euro Kindergeld).
Kaufmännisch gesehen müsste die Mutter auch 400 Euro aufbringen, sind dann 1080,-- Euro für ein Kind!
Okay...ich übertreibe...immerhin hat sie die Erziehung und alles weitere am Bein.
Allerdings gibt es nach einem neuen Gesetz endlich die Möglichkeit relativ einfach das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Das blieb mir bislang verwehrt, obwohl es dazu eigentlich keinen Grund gibt.

Nun ja...also helfen kann hier wohl keiner, außer dass man mal jammern kann.
Kann nur einen guten Tip geben, wer Überstunden hat, sollte sich diese nicht auszahlen lassen, sondern lieber abfeiern.
Einem Bekannten hat diese Auszahlung fast das Genick gebrochen, wg. einer Neuberechnung im darauf folgenden Jahr.

Wünsche einen guten Rutsch...und alles Gute!
Mfg
ein stolzzahlender Vater.

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an manfred
Dann soltest du mal deinen Anwalt konsultieren, bei arg unterschiedlichen Einkommen wird auch der betreuende Teil zu einer Barunterhaltspflicht verpflichtet. Die Gerichte gehen von einem erheblichen Einkommens-Unterschied aus.
Schau mal bei den trennungsfaqs

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Danke Gast, werde das machen. Habe mir gerade nochmal den letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid (für 2008) rausgesucht. Dort ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mickrigen 9.111,--€ festgestellt worden. Allein dies ist schon zum Leben zuwenig und zum Sterben zuviel.

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Des kann nicht sein ich bekomme weniger gehalt zahle unterhalt für 2 volljährige Töchter alleine ,meine exfrau macht nur kinder sie zahlt garnichts und jetzt sollen wir mehr zahklen spinnen die, ich habe auch kosten und meine leben ist seit meine scheidung 1996 in eimer und kann es nicht mehr verbessern ,die jugendlichen sollen auch arbeiten und nicht faullenzen und kosten von einen betrogenen vater ausnutzen ,absurt xxx land ich schämme mich für alles hier.I ch haße euch allen die mir unrecht gemacht wurde ihr xxx

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Hallo,
ist ja schön zu lesen wie hier diskutiert wird was die Unterhaltszahlungen angeht. Ich würde mich freuen, wenn mein Sohn weiterhin Unterhalt (Mindest) bekäme. Bei mir wurde vor Gericht eine Abänderungsklage die die Betreuerin meines EX-Mannes gerichtlich beantragt hat stattgegeben. Mein Sohn bekommt nun keinen Unterhalt mehr, da sein Vater (mein EX-Mann) in Koma liegt, und das Geld was er noch übrig hat für sein Eigenbedarf benötigt wird. Mein Ex-Mann besitzt aber noch eine Eigentumswohnung, die ihm ja eigentlich hätte angerechnet werden müssen usw. usw. Mein Sohn wurde nun bestraft dafür, das er damals wo er am Umgangswochenende bei seinem Vater war, seinen Vater gerettet hat, wo er einen schweren Asthmaanfall hatte.

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an Mutter von Sohn:
Aber hallo, wie unverfrohren muss man eigentlich sein, den Vater des Kindes , welcher an der Grenze zum Sterben ist, auf Unterhalt zu verklagen?
Soviel Dreistigkeit habe ich noch nicht erlebt. Wie soll er denn seine Wohnung verkaufen? Sollen im etwas fiktive Einkommen zugerechnet werden, weil er im Augenblick seiner Pflicht, arbeiten zugehen, nicht nachkommen kann?
Wenn er Sterben sollte, bekommst du als Verteter des Kindes das Erbe und seine Rentenansprüche.
Das ist wieder mal ein Paradebeispiel , dafür dessen, das es den Müttern nur ums Geld geht.

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@mutter von sohn: Wäre er doch nur gestorben oder besser, hätte der Sohn ihn doch nur sterben lassen... Dann wäre jetzt die Eigentumswohnung als Erbschaft fällig...

Wird man so, wenn man das jahrelang durchzieht? Um himmelswillen!!!

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man man man....
komisch das hier VÄTER schreiben das es den Mami´s nur ums Geld geht!
Wieviele Väter hier wollen denn nicht für Ihre Kinder zahlen??
Mein Ex hat mir auhc schon mitgeteilt ich zahle nicht mehr! Bekommst das alte wie bisher!
Das er Jahrelang jedes Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen hat, egal weil er ja nicht in die nächste Stufe gerutscht ist.... und nun wo es neue Tabellen gibt auch noch verweigern.....
das sind mir echt die richtigen......
Aber uns Muttis geht es ja nur ums Geld und uns kosten die Kinder ja auch nichts...nein wir verdienen nun Geld an Ihnen

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Ihr Mütter seid echt unverschämt...
Ich bin auch 2. Frau wie ihr so schreibt und ich wußte worauf ich mich da ein lasse...
Wir haben mitlerweile einen eigenen Sohn und haben laut JA alle zusammen nur einen Eigenbehalt von 900 € für drei Personen viel zuwenig wenn man die Miete abzieht.
Der Sohn aus erste Ehe ist min 15 Tage im Monat bei uns gewesen und mitlerweile können wir uns das finanziell nicht mehr leisten... ich verstehe nicht wo die Damen hier im forum immer reden die Männer kümmern sich nicht, kein wunder wenn man sich das nicht leisten kann, denn das Kind/ die Kinder kosten ja dann auch geld wenn sie bei den Vättern/ oder Müttern sind die Unterhalt zahlen.
Man hat teilweise ein bereinigtes Netto von 1500 € davon geht der Unterhalt ab und die Miete, so dann soll man noch Lebensmittel kaufen und die meisten brauchen noch ein Auto um auf die Arbeit zu kommen, dann bleibt nichts mehr übrig.

Zu dem Thema die kinder müssen in vereine oder Hobbys, naja ich erkläre meinem 3 Jährigen sohn es so Mami und Papi haben dafür im moment kein Geld wir müssen dann etwas anderes machen.
Wir gehen dann spazieren und Bastel zusammen und laden uns dazu einfach andere Kinder ein.

Bei uns reicht es eigendlich noch nicht einmal um den ganzen Monat Lebensmittel zu kaufen und Harz 4 haben wir keinen anspruch ...
Wer will sich denn jetzt noch beschweren wir haben nach abzug von miete Versicherung für das Kind aus erster Ehe und Miete nur gerade mal 400 € für drei personen...

Zerreißt euch nur weiter euren Mund ihr seid doch wirklich alle Geldgeil.

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an mami 0309

Komentare ablassen, ohne mit konkreten Fakten zu hinterlegen ist nicht, statt zu schreiben um welches Einkommen des Mannes es sich überhaupt handelt, welchen Unterhalt er zahlt, wird einfach pauschal behauptet, er zahlt nicht mehr. Das es vielleicht auch Väter gibt, die überhaupt nicht mehr zahlen können, weil Mami bereits überfordert hat?

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Gast. '115

Genau so ist es.
Aber Man kann nicht alle über einen Kamm ziehen. Es gibt Frauen die werden sitzen gelassen und der Mann macht auf Faul um nicht zu arbeiten und nicht zu zahlen. Da haben es die Mamis nicht leicht mit Unterhaltsvorschuß ( weniger als UH).

Aber oft nutzen leider die "anderen Muttis" es schamlos aus.
Frau hat neuen Mann, geht nicht arbeiten und freut sich jeden Monat auf UH und Kindergeld was dann noch für neue Klamotten für Mama ausgegeben wird! Selbst erlebt.

Die neue Familie von Papa geht nur arbeiten und arbeiten um alles irgendwie zahlen zu können und für die Interessen und Hobbys und Schwimmbäder und Zoospaziergänge bleibt aber kein Geld übrig. Auch die 2. Frau muß Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Brillen, Klamotten für Ihr Kind bezahlen.Dafür bekommt sie aber kein Geld für "Sonderbedarf" Dafür gehe ich ja auch arbeiten.Der Papa ist beruflich nie Da. 1 Woche weg und nur am Wochenende zu Hause. Da muß auch der Haushalt, der Einkauf, Behördengänge und Arbeit und Zeit für die Kinder von mir geleistet werden. Ihr alleinerziehenden Mütter tut mir sooooo leid, aber ihr seit nicht die einzigen die etwas leisten. Da ist ja meistens noch ein neuer Partner an der Seite. Ich hätte mit meinem Unterhaltspflichtigen Mann auch gerne mal so viel Geld für meine Kinder zu Verfügung. 184 € Kindergeld + 240 € UH Anteil vom Vater und +240 € Eigenanteil der Mutter wären ja 664 € monatlich für ein Kind im Monat. Das haben wir nicht für unser Kind.
Aber der Staat fördert ja auch diese Ungerechtigkeit.
Ein Vater alleine mit einem unterhaltspflichtigen Kind bezahlt 240 € bei 1500 €
Ein Vater mit unterhaltspflichtigen Kind + 2 Kinder in seinem Haushalt mit größerer Wohnung, größeres Auto + mehr Aufwendungen zahlt ebenfalls 240 € UH
Wo ist denn das noch gerecht. Bei uns in M/V verdient man keine 2000€. Ich bekomme für 6 Std 700€ netto. Da würde so manche Mutter gar nicht erst arbeiten gehen.
Aber dies wird ständig ein leidiges Thema für Mütter und Väter bleiben, wo jeder sich ungerecht behandelt fühlt, solange der Staat diese ungerechten Berechnungen und Pflichten nicht ändert

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2. Frau schrieb:
Ich bekomme für 6 Std 700€ netto. Da würde so manche Mutter gar nicht erst arbeiten gehen.

Was??

Wenn ich für 6 Stunden 700 Euro bekäme, würde ich gerne Deinen Job machen...

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Natürlich für 6 Std am Tag = 30 Std. in der Woche mit Abitur für Finanz- und Lohnbuchhaltung mit 10 Jahren im Beruf . Das ist wohl nicht gerade viel.

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@ all

Ich musste bei einigen Beiträgen hier echt den Kopf schütteln.

Alle schreiben, dass sie ja gar nicht mehr Geld verdienen würden... Ja ist der Monat denn schon um? Haben alle schon ihr Januargehalt bekommen? *wunder*

Natürlich ist das Bruttogehalt nicht gestiegen, aber durch den erhöhten Kinderfreibetrag steigt doch das Nettogehalt, oder habe ich da was falsch verstanden??

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... und wenn nicht bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mehr drauf ist, dann aber spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich...

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an Larama "121"
Lohn 2009 bei 1800€ brutto 1223 netto, 2010 1231 netto, 7 € mehr, dazu 35 € Unterhaltserhöhung macht ein minus von 28 € bei einem Kind.. alles klar? dazu als Facharbeiter, 56h Woche, Ostdeutschland
Als Unterhaltsempfängerin kann man ja immer tolle Sprüche klopfen, gelle?
oder verdienst du soviel das du statt Kindergeld den Freibetrag erhälst? Gerade die unteren Lohngruppen, am Rande des Mangelfalls haben nicht, rein gar nicht von der Freibetragserhöhung.

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Auch ich bin alleinerziehende Mutter viere Kinder ( 14,15,17 und 18 ), seit sieben Jahren. Mein Ex hat fünf Jahre keinen Unterhalt gezahlt, dann ca. ein Jahr lang 45,--€ und nun seit einem Jahr 68,--€ pro Kind. Ich habe immer einen Vollzeit-Job ausgeübt und den kompletten Betreuungsunterhalt geleistet. Wir lagen knapp über der Hartz4 – Grenze. Da die Kiddies zum Teil in einem schwierigen Alter sind und vor allem meine drei Jungen sehr darunter leiden, dass ihr Vater sich nie kümmert oder gekümmert hat, habe ich vor mehr als einem Jahr den Rechtsweg beschritten. Ich denke, der Vater sollte zumindest die Hälfte des Barunterhalts zahlen, damit die Kinder ein wenig von ihrer Existenzangst verlieren. Nun hat mich inzwischen die Wirtschaftskrise in Form von Arbeitslosigkeit ereilt. Noch erhalte ich ALG I.
Mein Ex hat seit Jahren einen Job als Verkäufer, allerdings eine wesentlich höhere Qualifikation, möchte aber nicht das „ herschenken, wofür er arbeitet „.
In unserem Verfahren sieht es für uns eher schlecht aus.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ? - Er arbeitet in Schichten und kann ja nicht mehr verdienen. Ständig wird darüber referiert, was dem Manne, wenn überhaupt, zugemutet werden kann. Wir sind sehr verzweifelt und dabei, den Glauben an Recht und Gerechtigkeit zu verlieren. Es interessiert überhaupt nicht, dass er seit Jahren tätig unter Beweis stellt, einfach nicht für seine Kinder sorgen zu wollen. Er hat sie, selbst auf inständiges Bitten hin, nie abgeholt, nie Zeit mit ihnen verbracht, sich nie um ihre Sorgen und Nöte gekümmert oder sich mit Ihnen gefreut. Das hätte nichts gekostet, außer ein wenig Engagement.
Mit keinem Wort wird berücksichtigt, was ich seit Jahren leiste und zwar unter Aufgabe fast aller persönlichen Bedürfnisse: Fünf-Personen-Haushalt, die Erziehung vierer Kinder und ein Vollzeit-Job - da bleibt keine Zeit. – Der RA meines Ex meinte dazu nur: Das ist ja ihr Privatvergnügen. –
Es gibt echte Rabenväter und die Denkweise mancher Juristen gibt doch berechtigten Anlass zur Sorge!

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Sehen wir es doch mal realistisch.... die Politiker versuchen hier ein Loch zu stopfen in dem sie 5 andere aufreißen... man schiebt dem papa den Schwarzen Peter zu weil der soll ruhig mal mehr zahlen und der Papa schiebt der mama den Schwarzen Peter weiter.. Böse Mamis sind so geldgierig... Und die Politiker freuen sich auf deutsch gesagt ein zweites Loch in den Hintern und sind wieder mal fein raus, lassen sich als die Helden feiern die ja so viel gutes verbracht haben----das ist gewollt das getrennte Eltern aufeinander los gehen.... Und keiner merkt was da wirklich dahinter steckt...sinnesgemäß bekommen wir 1 euro von denen und ca.40 geben wir ab... da wäre der papa der 40 euro mehr Unterhalt zahlen muss und dafür einen euro steuervorteil hat und die mama der die 40 euro gleich mal vom Hartz4 abgezogen wird und somit 40 Euro mehr im staatssäckelchen sind.... Fein ausgedacht ihr da oben, wirklich ganz toll und wann kommt die erhöhung der mehrwertsteuer? so auf 30 % wäre doch auch mal wieder fällig *sarkasmus aus

es gibt Rabenväter und Rabenmütter aber Kindesunterhalt ist für die Kinder berechnet worden ...und solange diese nachweislich ordentlich gekleidet sind und nicht an Unterernährung leiden sollte man diese Behauptungen auch lassen das geld kommt bei denen nicht an. Wenn es dort nicht ankommt wendet man sich ans Jugendamt oder dem Kinderschutzbund..eigentlich ganz einfach..aber tut kaum einer weil man genau weiß dem ist nicht so..man sucht nur ein ventil wo man den ganzen politikerfrust ablassen kann---nur leute es trifft die falschen...

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vielleicht kann mir mal jemand eine Frage beantworten:

Also die neue tabelle wird ja erst am 6.01 offiziell vorgestellt.Nun ist es aber so das laut Titel mein Ex am ersten den Unterhalt zahlen muss. Ich schrieb ihm das er im januar nach DDT 2009 zahlen sollte da ja noch nichts offiziell ist und ich auch keine Nachzahlung verlange. Ich erhalte hartz4...können die mich dazu zwingen das zu verlangen ode rmir das trotzdem anrechnen? oder können die eh nur etwas abziehen wenn ich eine Änderungsmitteilung abgebe? Ich habe das januargeld ja schon erhalten vom Amt und da wurde noch der alte Unterhalt berechnet..Kann ich reintheoretisch im januar auf die Erhöhung verzichten?

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nachtrag: das neue Kindergeld aber vom alten Unterhalt abgezogen.. ich weiß da mache ich eigentlich minus aber auf die 10 euro kommt es ja nun auch nicht mehr an...

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Ich kann die kontroversen Meinungen gut nachvollziehen

Mein Ex arbeitet - verdient nicht die Welt - zahlt Ku mit Mangelquote und sieht hauptsächlich die Twins - der Grosse mag nicht mehr regelmässig alle 2 WEs hin, da der Vater sich dann hauptsächlich um die Twins kümmert - zu diesen WEs. Er schafft es nicht, sich nach Ihren Belangen - Schule, Hobbies, Sorgen, Wünsche etc. - zu erkundigen. Hauptsache, sie sind bei Ihm mit jeglichem Elktrokram ausgastattet - ohne Absprache mit mir. Der Grosse wird zu allem ausgefragt und täglich telefonisch kontaktiert....die Kleinen nicht. Die Kleinen leiden....Ihn kümmerts nicht.

Er hat kein Geld.....geht auf zu zahlende Feste....er hat keine Zeit in den Ferien....er nimmt Urlaub in der Schulzeit....Geburtstagsgeschenke (aktuell Weihnachtsgeschenke) fallen überdimensional aus und verbleiben bei Ihm....Geld für Unterwäsche oder ähnliches hat er nicht, um ein stetes Packen zu vermeiden...TV etc sind anscheinend wichtiger.

Ich arbeite momentan für leider kleines Geld vormittags und erteile ab und an noch Nachhilfe...ich kümmere mich um jegliche Schulbelange, Hobbies, Fahrten dahin oder/und zurück, zahle die Betreuung bis 14h - sonst kann ich nicht arbeiten - das Schokoticket, den Sport, die Musik, die Schulsachen, die Medikamente des Grossen und alles was anfällt....die Geburtstage, die anstehende Kommunion und und und....mit Essen, anteilig Miete, Wasser, Strom etc.....alle ziehen die Preise an.

Ja, dies sind voraussehbare Ereignisse, auf die man hinsparen kann....wovon?....und, wer setzt sich bei solchen Anlässen mit an den Tisch - der Kinder zuliebe geduldet - und schlägt sich den Wams voll?....

Wer sitzt nachts bei den kranken Kindern am Bett?....wer fehlt, weil die Kinder krank sind und überlegt dreimal ob man selber krank nicht doch lieber arbeiten geht?...wer nimmt sich frei für schulische Veranstaltungen, Elternsprechtage etc....wer muss in den Ferien die Betreuung und die Arbeit unter einen Hut bekommen?

Mit vor Gericht erstrittenen 772€ für alle Drei ist da wirkliches Knausern angesagt und ich wehre mich dagegen, mit in den Topf der sich ausruhenden Alleinerziehenden geworfen zu werden.

Und ja, es gibt etliche, die den KU benutzen, um nichts zu tun.

In meinem Fall - wenn ich es richtig sehe - sieht es wohl so aus....er bekommt 30€ mehr Kindergeld ab....und die Zahl der Prozente der Mangelquote wird kleiner.

Frohes Neues Jahr....*zwinker

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an Susi.. frag mich warum er überhaupt was zahlt, wenn er nichts zahlt, habt ihr mehr, ganz einfach weil er dann sei Mehrgeld in "Sachleistungen " der Kinder stecken kann. Im Endeffekt ist es eh egal, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und sein "Mehrgeld" was er evtl ab janaur gezahlt wird wieder in die Bedarfsgemeinschaft fliest und dann sind wir woeder bei dem, was du oben geschrieben hast, der Mann wird ausgepresst, Vater Staat freut sich und von den Eltern hat keiner was davon (jedenfalls in deinem Fall)

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falsch mario : wenn er nichts zahlt hat er das Amt an der backe und dann zahlt er nicht 40 euro mehr dann zahlt er 140 euro mehr...denn eigentlich müsste er zwei Lohnklassen höher zahlen..aber was keiner weiß macht keinen heiß...

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Eines fällt auf: Diejenigen, die die Erhöhung super finden sind meist in der Situation, dass der Vater entweder nichts bezahlt oder nicht den vollen Satz. Da hilft aber auch die Erhöhung von 13% nichts. Das sollte doch eigentlich klar sein. Diese Erhöhung kommt nur bei denen an, die eh schon relativ gut versorgt sind.

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Ich kann für beide Seiten sprechen. Als berufstätige Mutter habe ich meine Kinder in Ausbildung und Studium voll unterstützt und da hat uns keine Tabelle interessiert, was gebraucht wurde, war immer da. Auch wenn es für mich eine harte Zeit war,bin ich stolz darauf, was wir geschafft haben.

Nun erlebe ich bei meinem Lebensgefärten die andere Seite - diese Mutter von 16- und 18- jährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, lebt mit einem neuen Mann in einer Ehe und versucht aus dem Vater jedem Cent rauszupressen, es ist ja schön, wenn man sich den Hintern breitsitzen oder jeden Tag seine Möbel polieren kann.

Hier muss doch auch mal was passieren, ich sehe hier keinen Grund, dass diese Mutter nicht auch etwas für das Einkommen Ihrer Kinder in Form einer Beschäftigung beitragen kann, denn betreuen muss sie diese ja nicht mehr !

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ganz so schlimm ist es garnicht.... ich habe mal ausgerechnet...und mit dynamischem Titel der wie bei uns zb bei 121% liegt sind wir 2009 automatisch zu 105% gerutscht ..das wäre Alterstufe 2 und gehaltgruppe 2...wenn wir die neue DDT nun laut dynamischem Titel umrechnen landen wir bei 100% und gehaltsklasse 1..also Mindestbetrag.Das machen dann genau 15 Euro mehr aus und nicht ca.40...ich denke mal 15 euro kann man dann doch eher verkraften als 40 oder 50..rechnet doch ersteinmal um
ich weiß für manch einen sind auch 15 schmerzlich ..hört sich trotzdem nicht so schlimm an wie 40 oder 50

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nun ist ja wirklich fast jeder Aspekt durchgekaut. Was mich jetzt noch interessieren würde, wäre folgendes: Wo bekomme ich eine Wohnung für 360 Euro warm ? Das ist der Betrag der mir laut Tabelle als UPf zur Verfügung steht.
Ich habe zwar schon einige Erdhöhlen in der Umgebung gefunden, wo die 360 Miete hinkommen, leider aber excl. Nebenkosten. (mind. nochmal 150 dazu) Wenn ich die Tabellen richtig gelesen habe, hat sich zwar der Unterhalt nett erhöht, aber die Selbstbehalte sind immer dieselben.

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@Susi
Was hast Du denn da ausgerechnet?

Dynamische Unterhaltstitel mit Regelbeträgen wurden 2008 auf Titel mit Mindestunterhalten umgerechnet. Dabei entsprechen 121% des Regelbetrags in der 1. Altersstufe 97,8%, in der 2. Altersstufe 102,7% bzw. in der 3. Altersstufe 106,5% des Mindestunterhalts.

Von Juli bis Dezember 2007 betrugen 121% des Regelbetrages der 1./2./3. Altersstufe 245/297/349 €. Abzüglich Kindergeldanteil (das ist nicht die Hälfte dank der damaligen 135-Prozent-Regel) verblieb ein Zahlbetrag von 196/254/312 €.

Seit Januar 2010 betragen 97,8/102,7/106,5 % des Mindestunterhalts in der 1./2./3. Altersstufe 311/374/454 €. Abzüglich hälftigem Kindergeld verbleibt ein Zahlbetrag von 219/282/362 €.

Es handelt sich also um eine Erhöhung von 23/28/50 €. Dabei ist dann noch unberücksichtigt, ob die Änderung des Unterhaltsrechts 2008 nicht auch eine Erhöhung des Unterhalts gerechtfertigt hätte.

Und ob für einen Unterhaltspflichtigen, der aufgrund seines Einkommens oder der Anzahl seiner Unterhaltsverpflichtungen in der niedrigsten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle eingestuft ist, eine Unterhaltserhöhung um rd. 13 % wenig schmerzlich ist, steht ohnehin auf einem ganz anderen Blatt.

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na ich habe mit der neuen DDT Tabelle gerechnet und dem neuen Mindestunterhalt..also zusagen die neue prozentzahl ausgerechnet ..so wie es laut Formel gemacht werden soll...und da komme ich auf 100% oder habe ich da einen rechenfehler? was mir am ende egal ist wegen 10 Euro werde ich kein fass aufmachen.was ich so oder so nie tun würde weil mir unsere Ruhe zehnmal wichtiger ist, so zahlt er eben nur 272...

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@Susi
Wenn Du keinen nachvollziehbaren Rechenweg angibst, kann ich Dir bei der Fehlersuche auch nicht helfen.

So rechne ich um (jeweils gerundet wie gesetzlich vorgesehen):

01.07.2007, 1./2./3. Altersstufe:
Regelbetrag: 202/245/288 €
121% Regelbetrag: 245/297/349 €
Kindergeldanteil: 49/43/37 €
=> Bisheriger Zahlbetrag: 196/254/312 €

01.01.2008, 1./2./3. Altersstufe
Bisheriger Zahlbetrag: 196/254/312
1/2 Kindergeld: 77/77/77 €
Zusammen: 273/331/389 €
Mindestunterhalt: 279/322/365 €
=> Prozentsatz: 97,8%/102,7%/106,5%

Die Änderungen von Mindestunterhalt und Kindergeld 2009 und 2010 sind für die Umrechnung vom Regelbetrag zum Mindestunterhalt irrelevant.

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Meine große ist 11 Jahre und bekommt 228,- Euro KU, da weiss ich auch nicht wie die da auf diese Summe kommen :/

Ich blicke da irgendwie auch nicht durch.

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Wenn du H4 erhälst ist es egal ob er 295 oder 334 zahlt, du erhälst nicht einen cent mehr, da Vater Staat seine Kinder nicht so viel wert sind.
Bitte Sie es nicht als Kritik deiner Lebensführung an, aber warum zahlt den dein Ex freiwilig an den Staat soviel Geld? Du hast nichts davon, deine Kinder erst recht nichts. Wer sollte ihn denn Verklagen?
Wer hat verlangt, das er einen dynamischen Titel macht?
Meines Erachtens, wenn du Tituliert hättest, sagen wir mal 200€ oder so, währe auch gut, mehr kann er nicht zahlen und fertig. den Rest hätte er als Betreuungsunterhalt erbracht, fertig. ich kann mir nicht vorstellen, das das Sozialamt deinen Ex-Mann verklagt, das heist das das Amt loszieht ohne dich zu fragen?

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Frohes Neues Jahr!
Ist es nicht schön, dass wir uns wie bereits in den Jahren '82-'98 mit den Beschlüssen einer schwarz-gelben Koalition rumärgern müssen? Leute, mal ehrlich: Wer braucht eigentlich eine Regierung der bürgerlichen Mitte, wenn es diese Klientel doch gar nicht mehr gibt (ausser ÖD und Beamte).

Zum Thema:

Ich bin Trennungsvater, selbständiger Handelsvertreter und gelernter Kaufmann ... habe gerade eine Finanzplanung für 2010 erstellt und in Folge dessen die Heizung runtergedreht, mir ein zweites Paar Socken angezogen, auf den längst fälligen Einkauf verzichtet und einen Urlaub abermals auf bessere Zeiten verschoben.

Ich gehe nicht davon aus, 13% Wachstum zu erzielen (2009 waren es gerade mal 2%), welches ich aber wohl bräuchte, um meiner von mir getrennt lebenden Tochter das sichere Leben zu ermöglichen, welches sie bereits jetzt führen kann.

Ich tippe eher darauf, dass auf diesem Wege spekuliert wird, dass sich bei den kommenden Wahlen jene sonst eher nicht der politischen Meinungsbildung Zugetanen voller Dank für weiteren schwarz-gelben Schwachsinn aussprechen werden ... gib' dem Affen Zucker, heisst es doch.

Und was wollen wir auch großartig erwarten von einem Regierungskabinett, welches zu 30% aus Halbwüchsigen Juppies rekrutiert wurde, Tendenz steigend. Macht ja auch Sinn, denn meine Generation, die in etwa 15 Jahren beginnt in Rente zu gehen, darf um Gottes Willen keine Lobby in der Regierung haben ... so wie es allerdings Jahrzehnte gehandhabt wurde.

Ob es uns unsere Kinder, denen wir bis aus dem letzten Loch pfeiffend eine gesicherte Jugend ermöglicht haben, eines Tages danken werden, bleibt zu hoffen!

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Mario falls du mich meinst...ich habe den Titel nicht verlangt das hat er selbst getan auf anraten seines Anwaltes.Damit hatte ich nichts zu tun. Ich wusste bis dahin ja noch nicht mal das es sowas überhaupt gibt.Und als hartz4 bezieher bin ich gezwungen den Unterhalt einzufordern der tituliert wurde..es gibt eine Unterhaltsstelle bei der Arge die sowas leider genaustens prüft. Forder ich diesen nicht ein wird mir trotzdem der betrag abgezogen... Und wie du weißt ist hartz nun nicht gerade soviel das man da mal eben auf 50 oder 100 euros verzichten kann oder mehr halt. Und in dem Sinne werde ich sozusagen gezwungen ihn zu verklagen-- ich muss dazu sagen er verdient recht gut 2500 netto und neue Frau verdient auch..keine gemeinsamen Kinder... und wenn du jetzt mal rechnest müsste er mehr als den Mindestunterhalt zahlen---ich denke das ist nur fair wenn er wenigstens den MU zahlt..damit komme ich ihn ja schon mehr als entgegen. ich lasse es selbst nicht überprüfen und ich stelle selbst auch keine Abändrungsklage obwohl ich durchaus erfolg hätte.ich habe schon oft auf den ein oder anderen 50 iger verzichtet ..betreuungsleistungen oder ähnliches sind da eher nicht machbar erstens möchte er kein Kontakt zum Kind und zweitens wohnt er fast 1000 km weg..Und das ich komplett darauf verzichte bei seinem Einkommen und bei meinem hartz4 das würdest du aber nicht wirklich verlangen oder? Was ich dazu sagen muss als der Titel erstellt wurde war ich kein hartz4 Empfänger. Also über geldmangel kann er sich mal nicht beklagen-- Weihnachtsgeld und sowas sind im gehalt übrigens noch nicht mit einberechnet... und nehmen wir mal an also wir nehmen es nur an: es würde eine abänderungsklage geben na was denkst du wieviele Lohnklassen er mal nach oben rutschen wird von eins auf? 4? Ich schenke ihm sozusagen 3 Klassen---Und da wäre er selbst ja dusselig nicht mal den MU zahlen zu wollen ..oder? und Unser Kind bekommt noch nicht mal ne geburtstagskarte geschweige denn mal eine Weihnachtsgruss...also ich würd emal sagen rücksichtsvoller gehts nun wirklich nicht mehr

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Hallo alle zusammen.

Muß mal ne Verständnissfrage loswerden.

Meine Exfrau fordert von mir ab dem 01.01.2010 für meine beiden Kinder ( 4 und 9 Jahre ) einen Unterhalt in Höhe von 682,- Euro.

Ich verdiene unter 1500,- / Monat.

Wenn ich nach der Rechung des ersten Beitrag von Hr.Hans-Otto Burschel ausgehe muss ich aber nur 497,- Euro / Monat für beide Kinder zahlen.

Rechnung:
0 – 5 Jahre 317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre 364- 92 = 272 € statt 240 €

Sehe ich das richtig oder bin ich völlig falsch ??

Viele Dank für die Hilfe..

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Vergiss den Selbstbehalt, der ist nur fiktiv. Sollten die 1500 bereinigt sein, das heist Fahrtkosten ect weg, wirst du es zahlen müssen, Die Gerichte sind da sehr erfinderisch. Dir wird auferlegt einen fiktiven Nebenjob z.B. aufzunehmen. Weiteroben in einem Post stand dazu schon mal was.

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Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II), die monatlich einen Bruttolohn zwischen 1020 und 1200 Euro erzielen, müssen ab Januar 2010 nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) mit einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 3,25 Euro pro Monat rechnen. Ursache dieser Steuermehrbelastung ist der Wegfall der sogenannten Günstigerprüfung. Bisher musste das Finanzamt in diesen Fällen von Amts wegen ermitteln, bei welcher Rechnung sich der Steuerpflichtige besser steht.
Alleinerziehende, die von dieser steuerlichen Mehrbelastung betroffen sind können dann nur über eine Steuererklärung im Folgejahr die mehr bezahlten Steuern zurückfordern.
Gewinner ist also in diesem Fall der Staat, der durch diese Neuregelung praktisch ein kostenloses Darlehen erhält und darauf hoffen kann, dass viele Alleinerziehende die Rückforderung am Ende des Jahres einfach vergessen.
Da sieht man mal, dass es nicht nur eine Mehrbelastung für die zahlenden Väter gibt, nein auch uns Alleinerziehende in den unteren Einkommensgruppen trifft es.

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@Rosenteufel: Das ist wirklich eine dramatische Mehrbelastung! Ganze 3,50 EUR / Monat die erst am Jahresende zurückbezahlt werden! Schlimm!!! So fies behandelt der Staat also die Alleinerziehenden. Das kann durch die Erhöhung der Unterhaltszahlungen und des Kindergeldes keinesfalls abgepuffert werden! Ich sehe Handlungsbedarf!

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