Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.12.2009

Das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass sich das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG von 1.932 € auf 2.184 € erhöht. Der nach § 1612 a BGB maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag betrüge dann (4.368 : 12) 364 €.

Ferner soll das Kindergeld auf 184 € (K1 + K2), 190 € (K3) und 215 € (K4 und folgende) erhöht werden.

Sollte das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wird es zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kommen:

Die Mindestunterhalte für K1 - 2  betrügen dann

0 – 5 Jahre     317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre  364- 92 = 272 € statt 240 €

12- 17 Jahre 426 – 92 = 334 € statt 295 €

ab 18 Jahre  488 - 184 = 304 €

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279 Kommentare

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Habe eine Frage,muß ich für meinen Sohn,der18 ist und in der Ausbildung ist und ca.380 euro netto verdient noch Unterhalt zahlen?

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Schade, daß hier offenbar unbesehen aus anderer Quelle übernommen wurde. § 1632a BGB hätte schon auffallen können.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 504 Euro auf 4 368 Euro, das entspricht monatlich 42 Euro.

Dann müßte sich ja wohl für minderjährige der Zahlbetrag in der untersten Einkommensgruppe zur bisherigen DT jeweils um 32 Euro erhöhen. Will sagen, ich verstehe die o.g. neuen Beträge nicht.

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[qoute]
Dann müßte sich ja wohl für minderjährige der Zahlbetrag in der untersten Einkommensgruppe zur bisherigen DT jeweils um 32 Euro erhöhen. Will sagen, ich verstehe die o.g. neuen Beträge nicht.[/quote]

na gut, wer erst denkt, ist im vorteil. lösung im § 1612a I 3 BGB gefunden, jedoch dann käme ich zu folgenden erhöhungen:

Altersgruppe 1: 37 wäre 318
2: 42 ist 364
3: 50 wäre 427

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§ 1612 a I 2 BGB lautet:
"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent

eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags."

Der Kinderfreibetrag beträgt ab 01.01.10 € 2.184
1/12 des doppelten Freibetrages sind € 364.
Unter Abzug des hälftigen Kindergelds verbleiben in der Altersgruppe 2 € 272.
Was ist an der Rechnung nicht zu verstehen?
@ minu
hier kann keine Beratung im Einzelfall erfolgen. Wenden Sie sich an einen Ànwalt Ihres Vertrauens
@ Baron
für Ehegattenunterhalt müsste erstmal eine Anspruchsgrundlage gefunden werden
ansonsten: ja

Guten Tag Herr Burschel,

das mit dem "Ehegattenunterhalt" meinte ich ironisch, da hier wohl durch meinen guten Verdienst der Unterhalt meiner Ex-Frau gegenüber meiner 16 jährigen Tochter nicht oder nur quotenmäßig zu zahlen ist und ich den Rest (meiner Tochter gegenüber natürlich gerne) alleine tragen muss.

LG

Baron

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ok, ihr posting hat sich mit meinem zweiten überschnitten. auch stimmen ihre zahlen, wenn man von 364 als die maßgebliche rechengröße ausgeht. mich haben offenbar die in ihrem ausgangsposting enhaltenen zahlendreher (4638) zu sehr verwirrt.

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RA Richter schrieb:
mich haben offenbar die in ihrem ausgangsposting enhaltenen zahlendreher (4638) zu sehr verwirrt.

stimmt, da war ein Zahlendreher drin.
Sorry und danke. Habe es verbessert

Hallo,

das der Kindesunterhlat steigen wird, haben wir alle im Tread verfolgen können. Letztendlich wird im Familienrecht das ausgelebt, wo unsere Gesellschaft ( Gewerkschaften und Politik ) versagt haben. Wir haben sinkende Reallöhne und bedingt durch Inflation etc. eine immer weiter sinkende Kaufkraft. Dieses Absinken der Realeinkommen wird im Familienrecht erkannt, jedoch wird zu Lasten der Barunterhaltspflichtigen von dem "was wäre wenn" ausgegangen. Dieser Umstand wird sich nicht ändern und ganz ehrlich, Kinder sind nicht günstig und es haben sich mindestens immer Zwei dafür entschieden.

Ich habe jedoch ein paar grundsätliche Fragen, die mich beschäftigen:

1. Kindesunterhalt orientiert sich am Einkommen das Barunterhalftspflichtigen. Durch die familiäre Trennung ist es möglich, das dieser nicht mehr 40 Std. in der Woche arbeitet, sondern z.B. 50 Std und mehr, es wurde ja die Möglichkeit genommen, sich mit den Kinder zu beschäftigen bzw. diese zu betreuen, warum erzeugt diese "Einsamkeit" mehr KU?

2. Wieso steigt der Wert der Kindesbetreuung in gleicher Höhe wie der Barunterhalt? Weder die Anzahl der Betreuungsstunden noch die Qualität der Betreuung hat sich geändert, wenn der Barunterhaltspflichtige höheres Einkommen erzielt ? ( Ferner ist 50% der Betreuungsleistung dem Betreuungspflichtigen zuzurechnen, auch dieser hatte sich für das Kind entschieden )

3. Wenn der Betreuungsunterhaltspflichte selbst arbeiten geht und die Kinder in eine Kindertagesstätte etc. kommen und somit seinen Betreuungspflichten nicht nachkommt (staatlich gefördert), wieso muss dann der Barunterhaltspflichtige diese Extrakosten übernehmen und das Einkommen des Betreuungsunterhaltspflichtigen bleibt solange unantastbar, bis dieser mind. das Doppelte des Barunterhaltspflichtigen verdient. Wenn der Betreeungspflichtige nicht seinen Pflicht nachkommt, müsste das verrechenbar sein.

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Hallo Vater,

ich glaube, du verkennst die Situation. Wenn du noch bei deiner Ex mit den Kindern leben würdest und ihr beide arbeiten geht und somit die Kinder in eine Kindertagesstätte gehen würden, dann würdet ihr ja beide der Betreuungspflicht nicht nachkommen.
Ich finde es gut wenn die alleinerziehenden Mütter arbeiten gehen und somit ihren Kindern mehr bieten können. Ich wäre natürlich auch dafür, dass eine Mutter nur eine 35,00 Stundenwoche hätte ob nun alleinerziehend oder mit Mann, denn dann hätte sie mehr Zeit für ihr Kind. Mir ist ist es so ergangen, dass mein Kind 12 Stunden in der Kita war, weil mein Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln soviel Zeit in Anspruch nahm und ich eine 40 Stundenwoche hatte.
Das es mehr Unterhalt gibt finde ich gut, denn der Vater meines Kindes kümmert sich nicht um sie. Die Bundesregierung sollt nur mal überlegen, dass Unterhalt nicht als Einkommen des Kindes angerechnet werden darf beim Wohngeld, bei den Kitakosten und bei der Berechnung für einen Hartz IV Empfänger.
Also liebe Väter, zeigt eueren Kinder, dass ihr für sie da seit, denn irgendwann werden sie vor euerer Tür stehen und fragen warum ihr sie abgelehnt habt oder warum ihr nicht um euer Recht gekämpft habt sie zu sehen. Es gibt genug Väter die sich um den Unterhalt drücken und doch ist Geld nicht alles. Wir Mütter sind es, die sich zuerst den Fragen der Kinder stellen müssen.

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Hallo #47 Mutter,

ich zahle für meine 4 Kinder ab dem nächsten Jahr EUR 1.265 zzgl. Kindergeld EUR 773 = EUR 2.038 Einkommen für die Kinder.
Eine Mangelberechnung gibt es nicht. Die Kindesmutter erzielt selbst ein sehr gutes Einkommen, welches jedoch wie zuvor ausgeführt, nicht antastbar ist.

Auf meine Fragen zu 1,2 u. 3 bist Du jedoch nicht eingegangen, das der Unterhalt steigt, habe ich dem Grunde nach nicht betritten, jedoch ist wie ausgeführt, an der einer realistischen Einkommenssituation vorbei. Mir geht es eher um einen gerechten Ansatz der Barunterhaltspflicht.

LG

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Hallo #48 Vater,

das Kindergeld wird zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen den du zahlst. Zu deiner Frage 1. Warum wurde dir die Möglichkeit genommen dich um deine Kinder zukümmern. Ich würde jedenfalls gerne den Vater meines Kindes in die Betreuung mit einbeziehen und würde mich freuen, wenn er sich um sie kümmert. Es ist nun mal so, dass sich der Kindesunterhalt nach dem Einkommen richtet, denn wenn ich als Mutter mehr verdiene muß ich auch mehr Betreuungskosten für die Kita bezahlen. Warum mußt du mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten?
zu 2. Der Wert der Kindesbetreuung steigt in gleicher Höhe weil die Kosten in der Kita genauso steigen (Essengeld wird teurer, Betreuungskosten werden teurer (durch Gehälter, mehr Einstellung an Kindergärtnerinnen, Wasserkosten, Stromkosten und so weiter). Meinst du, dass die Mütter ihren Betreuungspflichten nicht nachkommen, denn wer ist für das Kind da wenn es Krank ist, wer bringt und holt es von der Kita, wer macht zu größten teil abends die Hausaufgaben, wer spielt, bekocht, und wäscht für das Kind - die Mutter.
Du hast recht, wenn du sagst es haben sich immer zwei für das Kind entschieden, aber wenn man sich trennt, dann lebt das Kind nun mal bei dem einen Elternteil der es versorgt und der andere Elterteil zahlt fürs Kind.

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Hallo # 47 Mutter,

Du fixierst Dich auf die Kita. Nehmen wir die Kita raus.. dann ist die Betreuung nur noch vorhanden. Steigt der Wert der Betreuung mit dem Einkommen des Barunterhlatspflichtigen ?

Die Aufgaben der Betreuung sind vielfältig, jedoch ist nur die Hälfte des Barunterhaltspflichtigen der "Mehraufwand", der andere Teil ergibt sich aus der eigenen Entscheidung für das/die Kind/er.

Zu anderen ist es fast unmöglich, in Deutschland für einen Vater die Kinder zu erhalten. Solange die Mutter nicht drogenabhängig oder anderweitig das Kindeswohl gefährdet, bekommen die Väter die Kinder nicht. ( Eine Mutter ist wirtschaftlich regelmäßig sclechter gestellt, sodass die Staatseinnahmen geringer sind )

Zurück zur Kita:
Dieser Mehraufwand muss der Barunterhaltspflichitge ebenfalls tragen ( Sonderbedarf ), jedoch steuerlich geltend machen tun es die Betreuungsunterhlastpflichtigen, weil diese auch den KiTa Beschied erhalten und die finale Zahlung vornehmen.

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Hallo #51 Vater,

wie ich deinem Kommentar entnehmen kann, bist du ganz schön sauer.
Ich hoffe, dass du weist, dass du das halbe Sorgerecht beantragen kannst und wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, dann wirst du das halbe Sorgerecht auch bekommen wenn du es willst. Du bist somit dann an allen Endscheidungen beteiligt. Wende dich an das zuständige Jugendamt! Ich weis, dass du dich an den Betreuungskosten beteiligen mußt, aber anteilmäßig, kommt auf dein Einkommen und auf das Einkommen der Kindesmutter an. Sollte das Kind nicht in eine Betreuungseinrichtung gehen, muß es trotzdem betreut werden. Stell dir das nicht so einfach vor ein Kind zu bespielen, zu bespasen und fördern. Wir können ja gerne mal tauschen und du betreust meine Tochter für eine Woche!!!!

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Hallo #52 Mutter,

wir verlieren den Roten Faden meiner Fragen! Letztendlich ist Kindesunterhalt kein Entgeld für die Betreuung.
Mein Fragen sind nicht akademischer Natur, jedoch möchte ich nur eine vernünftige Erklärung für das wieso und warum.
Das ist nun mal so... mit dieser Aussage wird eine Veränderung nicht eintreten ...

1. Kindesunterhalt orientiert sich am Einkommen das Barunterhaltspflichtigen. Durch die familiäre Trennung ist es möglich, das dieser nicht mehr 40 Std. in der Woche arbeitet, sondern z.B. 50 Std und mehr, es wurde ja die Möglichkeit genommen, sich mit den Kinder zu beschäftigen bzw. diese zu betreuen, warum erzeugt diese "Einsamkeit" mehr KU?

2. Wieso steigt der Wert der Kindesbetreuung in gleicher Höhe wie der Barunterhalt? Weder die Anzahl der Betreuungsstunden noch die Qualität der Betreuung hat sich geändert, wenn der Barunterhaltspflichtige höheres Einkommen erzielt ? ( Ferner ist 50% der Betreuungsleistung dem Betreuungspflichtigen zuzurechnen, auch dieser hatte sich für das Kind entschieden )

3. Wenn der Betreuungsunterhaltspflichte selbst arbeiten geht und die Kinder in eine Kindertagesstätte etc. kommen und somit seinen Betreuungspflichten nicht nachkommt (staatlich gefördert), wieso muss dann der Barunterhaltspflichtige diese Extrakosten übernehmen und das Einkommen des Betreuungsunterhaltspflichtigen bleibt solange unantastbar, bis dieser mind. das Doppelte des Barunterhaltspflichtigen verdient. Wenn der Betreeungspflichtige nicht seinen Pflicht nachkommt, müsste das verrechenbar sein.

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Hallo #53 Vater,

Das Wieso ist, weil ihr euch getrennt habt. Das Warum, weil das Kind bei der Mutter lebt und nicht bei dir. Du drückst das so aus, als wenn das Kind bei der Mutter nur von deinem Unterhalt leben würde und die Mutter für nichts aufkommt. Jede Mutter kommt ihren Betreuungspflichten nach ob nun ein Kind in die Kita geht oder zu Hause ist. Die Betreuungskosten sind nun mal nicht im Unterhalt enthalten und deshalb mußt du sie anteilmäßig übernehmen.
Betreuungskosten setzen sich zusammen aus der Anzahl der Stunden die ein Kind in die Kita geht. Willst du einem Kind das soziale Umfeld streitig machen weil es in einer Kita betreut wird während die Mutter arbeiten geht.
Ihr Väter könnt nur stöhen, aber für euere Kinder wollt ihr nicht aufkommen. Wirden sie bei euch leben, wäre der Lebensunterhalt den ihr für sie betreiten müsstet viel höher und ihr wirdet dieses Geld gerne zahlen, aber nun lebt ihr ja nicht mehr mit der Ex und dem Kind zusammen. Vielleicht solltest du um dein Kind kämpfen und da sein und nicht nur stöhnen. Wie gesagt ihr wolltet beide das Kind!!!

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Hallo #55 Mutter,

bitte bleibe sachlich, meine Fragen hast Du nicht beantwortet, z.B. ob der Wert der Betreuungsleistung steigt, wenn der Kindesunterhlat steigt.

Es geht in Summe nur um Gerechtigkeit, mehr nicht, gestöhnt habe ich nicht mit einem Wort, darum bitte keine Pauschalierungen.

Vielleicht möchte auch mal andere Forumsteilnehmer auf meine Frage eingehen.

Danke

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Hallo #53 Vater,

zu den Beteuungskosten zählen auch anteilig die Miete, Strom, Nebenkosten, Verpflegung, Kleidung, Spielzeug, individuelle Förderung des Kindes. Dieses zahlst du mit dem Unterhalt und dieses zahlt auch die Mutter.

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Hallo #58 Mutter,

Du bist im Irrtum. Der Betreuungsunterhalt ist nur der unentgeltiche Teil der Kindeserziehung. Der/die Betreuungsunterhaltspflichtige zahlt faktisch NICHTS in Form von Geld.

LG

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Hallo #Vater,

wer trägt dann die ganzen Kosten für's Kind. Du als Unterhaltsleistender Vater? Glaube kaum, dass der Unterhalt dafür reicht.

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@ Vater
1. Die Steigerung der Arbeitszeit von 40 auf 50 Stunden ist überobligatorisch. Sie sind nicht verpflichtet, 50 Stunden/Woche zu arbeiten.
2. Der Versuch der Monetarisierung des Betreuungsunterhalts ist untauglich
3. KiTa-Kosten sind Mehrbedarf. Sie sind daher von beiden Eltern anteilig zu tragen

Hallo

#60 Mutter,
ich glauche schon, das mit EUR 2038 die Kinder zu versorgen sind, mit soviel Geld müssen oftmals ganze Familien mit Eltern auskommen.

#61 Herr Burschel,
zu 2
genauso wie der Lebensunterhalt durch KU besichert und bewertet wird, müsste dieses mit der Betreuung sein. Die Menscheit hat das Geld erfunden, um verschiedenartige Güter/Leistungen bewerten zu können, weil nicht alles tauschfähig/-bar ist. Sowie qualitativ und quantitav das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen herangezogen wird, müsste das mit der Betreuung genauso sein. Wenn ich beispielsweise die monatlichen Kosten für ein Internat in Hamburg zugrunde lege, welches für eine Vollzietbetreuung einschließlich Schulbildung wenigen als 1.500 EUR verlangt, von diesem Teil noch die Aufwendungen für die Schulausbildung abziehe, habe ich eine wirtschaftliche Bewertung der Betreuung. Davon 50% sind allenfalls der Wert der Betreuungsleistung für den Barunterhaltspflichitgen. Nur das Familienrecht verschließt seine Augen vor eine solchen Bewertung.

Letztendlich erbringt der Betreuungsunterhaltspflichtige ja NUR die 50% des Barunterhaltspflichtigen,

zu 1
Auch ich möchte leben ehemalige ehelichen Verpflichtungen müssen bedient werden, diese sind beim KU ausgenommen, auch wenn Sie z.B. ein Kinderzimmer gekauft haben, der Betreuungsunterhlatspflichtige dieses mitnimmt, unter normalen Umständen würde das gemeinesame Einkommen der Familie aufgrund eines solchen Verpflichtungen geringer, nur nach der Trennung der Familie werden solche Belastungen nicht berücksichtigt für KU.

zu 3
zahlloser Papiertiger - der Verursacher ( Betreuende ) erhöht sein Einkommen, brauch aber für die Kosten nur antelig aufkommen. Diese Regel werden Sie in keinem anderen Rechtsgebiet finden.

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Hallo Vater,

wie du aus meinen oben zu lesenden Beiträgen wohl bereits erfahren hast, reicht aus eigener Erfahrung der Unterhalt aus der DT oft nicht aus um ein Kind vollkommen finanziel zu versorgen.

Die monatlichen Kosten sind bei angemessener Förderung und Betreuung weitaus höher als dort aufgeführt.

Oft ist es hingegen ein Problem das der Betreuende nicht nur die überwiegende Erziehung mit allem drum und dran übernimmt sondern obendrein auch noch das Kind vollkommen selbst versorgen muss. Und glaube mir das ist kein Einzelfall. Besonders nicht bei allein erziehenden Vätern wie ich es einer bin.

Meine 16 Jährige Tochter kostet mich monatlich bei etwas höherer Förderung (Nachhilfe, Sprachkurse bei der VHS, Vereinsbeiträge etc.) 700,00 Euro. Das macht nach Abzug von Kindergeld momentan 536,00 € die ich bisher alleine aufbringen muss. Schau doch einmal nach was der Ex-Partner verdienen müsste um diesen Betrag an mich zahlen zu können.

So und nun kommt das Beste.... Ich verdiene zu viel, darum werde ich wohl von meiner Ex-Partnerin nur eine geringe Quote des eigentlich fälligen KU erhalten können.

Ist das gerecht????

Ich Betreue und Zahle... alles allein.
Und der Gesetztgeber bestraft mich auch noch dafür das ich den Lebensstandart für meine Tochter und mich durch viel Arbeit selber sichere dadurch, daß er meint ich verdiene ja so viel das es dem Ex-Partner nicht zuzumuten ist KU in voller Höhe zu zahlen.

LG

Baron

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@Vater

Ich nehme einmal an, dass du deine Kinder zumindest eine zeitlang auch schon erzogen und betreuut hast?

Kannst du dich evtl. daran errinern was es für ein Zeitaufwand es ist die Termine für die Kids zu (bei dir ja sogar 4 Kinder) zu organisieren. Was es heisst, nach der Arbeit nach Hause zu kommen und sich nicht kurz was warmes zu essen zu machen und sich schön gemütlich vor den Fehrnseher setzten zu können. Wie es an die Substanz geht wenn die Kinder mit den kleinen und besonders mit den großen Problemen zu einem kommen und emotional aufgefangen werden wollen.
Wie es ist sich Sorgen zu machen warum die Kleinen noch nicht vom Spielen oder die Großen noch nicht vom Shoppen nach Hause gekommen sind. Die Hausaufgaben der Kleinen mit zu erarbeiten etc. etc. etc. Oder bei mir (Tochter 16) ein schlechtes Gewissen zu haben wenn mann (ich selber) einmal länger bei der Freundin oder bei Freunden verweilt.
Die eigenen Interessen überwiegend aufzugeben damit die Kinder versorgt sind. Ein schlechtes Gewissen der Freundin gegenüber zu haben da es wegen des Kindes nicht funkitoniert sich zu treffen etc. etc. etc.

So etwas ist ÜBERHAUPT nicht mit Geld aufzuwiegen. Aber es kostet sehr sehr viel Energie. (aber ich mache es gerne für meine Tochter)

Denk einmal darüber nach!

LG

Baron

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Hallo # 62 Vater,

welche Mutter bekommt im Monat EUR 2038 Unterhalt? Für wieviel Kinder mußt du zahlen. Ehegattenunterhalt zahlt man doch noch für die Ehefrau bis das Kind, dass 3. Lebensjahr erreicht hat, denn dann muß die Frau wieder arbeiten gehen.

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@ Vater zu 2)
so wäre zu rechnen, wenn sich das Kind tatsächlich in einem Internat oder Heim befinden würde. Dann (und nur dann) sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Für die Kosten hätten sie anteilmäßig nach ihrem Einkommen (nicht zwingend hälftig) aufzukommen

Sehr geehrter Herr Hans-Otto Burschel,

ich habe da mal eine Frage. Im April 2009 wurde der Kindesbonus von 100,00 Euro gezahlt. Der Kindesvater hatte bis zum 26.11.2009 keinen Anspruch auf die Hälfte des Kinderbonus gestellt. Jetzt möchte er sich vom Unterhalt die 50,00 Euro abziehen, hat er noch das Recht dazu diesen Kinderbonus rückwirkend abzuziehen.

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Liebe Forumsteilnehmer, ,

ganz kurz zun Schluss:
#63 Mutter - siehe mein Kommentar zu #48

#66 Baron - ich nehme an, das Du Dich mit Deinem Einkommen ovberhalb des Durchschnittsverdieners bewegst und mit Deiner Tochter einen entsprechenden Lebensstandart führst.
Es ist jedem zu wünschen, insoweit beruflich auf der Sonnenseite des Lebens zu stehen und dieses geniessen zu können.
Mir geht es eher um die grundsätzliche Betrachtung, was ist gerecht....

#64 Herr Bruschel

sie gingen nur rudimentär auf meine Ausführungen ein, darf ich annehmen, das Ihnen als Jurist die Worte fehlen ?
Wir diskurtieren hier nur bei meine Anregungen darüber, was ist gerecht, d.h. nicht ,was ist Gesetz.

Lieben Gruß an Alle

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Hallo Vater,

Diesen Link hatte ich schon im Posting 30 eingestellt.

Er ist aus dem Jahre 2003!!!! Also aufpassen.. wir haben fast 2010.

http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/kosten-fuer-kinder-was-es-ko...

Ich liege mit meinen 700,00 Euro (bei einer 16 jährigen wohlgemerkt) nicht im LUXUS Level.
700,00 Euro sind der Betrag den Sie bei normaler bis guter Förderung im Monat verbraucht....!!

LG

Baron

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Hallo Baron,

Du scheinst eine Ausnahme zu sein! Welche Familie

hat im Monat für ein Kind 700,00 € zur Verfügung ? Und welche Familie kann es sich leisten eine Kind ein Jahr in die USA zu schicken ( weil die 17 Jährige es gerne will).

Absolut realitätsfremd !!!

Schau Dir doch einmal die Einkommen eines normal Verdienenden an !!

Scheinbar lebst Du in einer anderen Welt

 

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Hallo Carsten.

hast du dir das schon einmal ausgerechnet was ein Kind (17) so kostet?

Wohnung 3 anstelle von 2 Zimmer ca.  150,00 Euro, NK ca. 70,00 Euro, Nahrung Kleidung Pflegemittel ca. 300,00 Euro, Handy, Taschengeld, Busfahrkarte ca. 70,00 Euro, Schule (incl. Klassenfahrten) ca. 20,00 Euro. Sind wir schon bei 610,00 Euro im Monat. Bei normalem Lebnsstil. 

Dazu kommen evtl Kino, Freizeitpark, Urlaub, etc.......!

Natürlich kann der Alleinerziehende auch mit seinem Kind in einer ein- oder zweizimmer Wohnung hausen. Ihm nur Ravioli oder Fertignudeln vorsetzen. Taschengeld, wozu. Und Schule ist ja auch nicht so wichtig. Sparen kann man ja überall.

Ich hatte oben einmal einen Link eingestellt (Studie aus 2004 glaube ich) Selbst in diesem Jahr lagen die Durchschnittlichen "Kosten" für dieses Alter bei ca. 650,00 Euro. Kannst ja noch einmal suchen.

Und das sich sehr viele es sich nicht leisten können dies zu bezahlen, daran zwiefel ich auch gar nicht. Aber solange das Paar mit den Kind oder Kinder zusammenlebt geht alles im Gesamtbuget unter und wird ohne zu murren gezahlt. Aber sobald getrennt gelebt wird schaut jeder nur noch auf sich selber und nicht mehr auf das was ein Kind wirklich kostet.

LG

Baron

  

 

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Hallo #66 Baron,

den KU den die Mutter zahlen muß, errechnet sich nach ihrem Einkommen und nicht ob du gut verdienst. Sie ist zu Zahlung des KU verpflichtet. Ich finde es toll, dass unter uns alleinerziehenden Mütter auch ein alleinerziehender Vater ist, der weis was ein Kind im Monat kostet. Meine Hochachtung.

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"Wir diskurtieren hier nur bei meine Anregungen darüber, was ist gerecht, d.h. nicht ,was ist Gesetz."

Als Richter bin ich Gesetzesanwender.
Für die Frage, was gerecht ist, wenden Sie sich bitte wahlweise an Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten oder Pfarrer ;-)

Hallo Baron,

trotzdem meine Hochachtung, denn ich weis ein Kind in diesem Alter zu erziehen und das alleine ist nicht so einfach.

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Hallo Mutter,

danke für die Hochachtung. Und natürlich zurück an dich und alle Alleinerziehnden.

Ich bin der Meinung (auch wenn es natürlich nicht durchführbar ist) das beide EX-Partner einmal ihre Kinder ALLEINE erziehen sollten. Dann weiss auch jeder womit er zu kämpfen hat.

Natürlich nur Utopie.!

LG

Baron

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Hallo Baron,

ich finde es schlimm, dass man leider nur durch den KU den EX daran erinnert, dass da ein Kind ist was eigentlich Vater und Mutter hat. Ich könnte auf KU verzichten, wenn der Kindesvater meinem Kind Liebe, Vertrauen und Zuwendung schenken würde und sie nicht einfach ablehnt. Aber irgendwann muß er ihr Fragen beantworten, warum er solch ein Verhalten an den Tag legt.

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Hallo@all,

nachdem ich mir die ganzen Postings mehr oder weniger durchgelesen habe, möchte ich mich auch mal dazu äußern.

Ich selber bin auch zum Unterhalt verpflichtet. Die Notwendigkeit der Unterhaltszahlung sehe ich vollkommen ein. Alllerdings, und das geht nicht nur mir so, ärgere ich mich, dass jene, die sich nicht um ihre Kinder nach einer Scheidung kümmern, Unterhalt in der gleichen Höhe zahlen müssen, wie jene, die sich regelmäßig um ihre Kinder kümmern.

Auch ist es für mich schwer verständlich, wie sich, zumindest bei mir, der Unterhalt sich um 39 € (ohne Berücksichtigung evtl. Steuerersparnisse, die sich aus der Erhöhung des Kinderfreibetrtages ergeben könnten) steigern kann, wenn mein Einkommen aufgrund der letzen Tariferhöhung gerade mal bei ca. 20 € lagen.

Die Einkommenseinbußen aller Menschen in diesem Lande ist durch diverse Ereignisse (man siehe allein die Erhöhungen der Strom- und Gasversorger) nicht unwesehntlich gewesen. Schon aus diesem Grund könnte ich durchaus einer Erhöung der Unterhaltsansprüche nachvollziehen. Doch dann aber in den Grenzen, in denen sich auch die Löhnerhöhung bewegt.

Ich finde es müssig, hier auf einzelne Postings einzugehen, da hinter jedem Posting ein individueller Fall steckt, der sich wohl kaum mit dem nächsten vergleichen lässt. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass hier beide Seiten (U-Berechtigte und U-Verpflichtete) hier äußern. Und es wird schwer sein, beide Parteien auf einen Nenner zu bekommen.

Dies liegt wiederrum wahrscheinlich daran, dass beide Seiten nicht in der Lage sind, sich in die Situation der anderen Seite zu versetzen. Ich habe beide Seiten "durch" wobei ich für meinen Sohn zu keinem Zeitpunkt Unterhalt erhalten habe (Anspruch hätte trotz Ausbildung bestanden), trotzdem aber für meine Tochter geszahlt habe.

Letztlich geht es mir um eine gerechte Verteilung dessen, was da ist und dies erfolgt ganz klar nicht, wenn sich der Unterhalt um 13 % erhöht, während ich dann vielleicht eine Lohnerhöhung von vielleicht 2 % brutto zugestanden bekomme.

In diesem Sinne ein frohes Fest und einen guten Rutsch.

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ein Komentar zu Weihnachten

Liebe Väter,

in wenigen Tagen ist Weihnachten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gefällt, wonach nun auch ledige Väter im Einzelfall die Möglichkeit haben sollen, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Die Bundesregierung hat sich schon immer dafür eingesetzt und wir prüfen daher sorgfältig seit 1998 eine Reform,da wir gegen Schnellschüsse sind. Obwohl das Urteil nur einen Einzelfall betrifft, wollen wir jedem Vater als Weihnachtsgeschenk die Möglichkeit anbieten, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. Und wir meinen damit absolut jeden Vater, wenn natürlich mindestens 10 Punkte erfüllt sind:
Das Kind darf nicht schwierig sein, den sonst wiederspricht das gemeinsame Sorgerrecht dem Kindswohl
Es darf nicht zu weit weg leben, den sonst ist ein "gemeinsames Sorgerecht" nicht umsetzbar.
Es muss sich bereits über eine längere Zeit, sprich 10 Jahre z.B. bewährt haben das der Vater dann stets das Kind nimmt, wenn Mutter ein freies Wochenende haben will
Der Vater muss stets maximalen Unterhalt gezahlt haben...

Dies werden wir ihm neuen Gesetz, wo der Vater dann endlich auch klagen kann, festhalten, damit Sie eine hohe Chance haben, es tatsächlich auch zu erhalten. Ich denke, so eine rasche Umsetzung nach einem Urteil ist auch in ihrem Interesse. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, nachdem nun theroetisch ihr Kind auch ihr Kind rechtlich ist, daß wir für ihr Kind auch ihren Kindern ein Weihnachtsgeschenk geben. Wir haben daher großzügig das Kindergeld um 20 Euro angehoben. Mehr konnten wir uns jedoch nicht leisten. Sie allerdings sicher, denn sie wollen ja alles für ihr Kind tun: Deshalb haben wir für Sie das Unterhaltszahlgeld gleich um 30-50 Euro angehoben... Ich hoffe , sie bedanken sich bei der nächsten Wahl wieder mit ihrer Stimme bei uns. Schließlich hat die Opposition erst jetzt auf unseren Kurs eingeschwenkt. Uns macht soviel Einigkeit Angst.

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Das mit dem Selbstbehalt - in den wenigen Fällen in dem er greift - ist ohnehin der nächste Betrug. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 4% pro Jahr ist jede Nichterhöhung ein sattes zusätzliches Minus von 4% pro Jahr. Da gleichzeitig pro Jahr der Unterhalt um ca 13% steigt seit 2001, hat sich der Unterhalt im Endeffekt seit 2001 nicht verdoppelt, sondern verdreifacht, da man die Nichterhöhung des Selbstbehalts prozentual mitrechnen muss. So steigt im Endeffekt der Unterhalt nicht um 12 %, sondern um 16%, da die 4% Ausgleich für den Selbstbehalt dank Inflation es nicht gibt. Merke: Inflation = Geldentwertung = heimliche Steuererhöhung.

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"Die Erhöhung des Kindesunterhalt geht einher mit einer Erhöhung väterlicher Rechte, wie sie die CDU schon immer gefordert hat und der EGMR jetzt bestätigt. Mehr Rechte bedeutet auch mehr Pflichten, allem voran die Pflicht Unterhalt zu bezahlen."
ein kind ist ein katalysator und 2 kinder ist der vollspeed in den ruin. die kroenung ist, wenn die ex eine auslaenderin ist. da kommt man sich vor gericht als echter freier vor

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Hallo Baron & Mutter,

Baron:
Es ist schwer, eine sachliche Diskussion zu führen, wenn auf Aussagen nicht eingegangen wird. Meine Anregungen zu #46 bzw. #53 hast Du nicht beantworten können, sondern nur in Eigendarstellung umgewandelt. Weder die Höhe des KU noch die Last hatte ich bestritten.

Zu Deinen Ausführungen: Kinder sind sehr teuer und zeitintensiv, gerne würde ich mit der KM tauschen, Du weißt garnicht, wieviel Leid meine Kinder & ich erfahren mussten.

Es ist nicht der "Schulterschluss" und die "Selbstbeweihräucherung" gefragt gewesen & Mutter

Herr Burschel:
Schade, das Sie ihre Menschlichkeit zugunsten Ihres Job's aufgegeben haben. Ihre Antwort, wenn auch mit Humor versehen, ist ein Spiegelbild unserer Rechtssprechung ( absolut realitätsfern )

In diesem Sinne ein "Frohes Fest" und einen "Guten Rutsch"

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Hallo #81 Daddy,

ab 01.01.2010 soll die Düsseldorfer Tabelle 2010 aktuell sein und feststehen. Wenn du den Unterhalt schon bis zum 30.12.2009 überweist, solltest du schon nach der neuen Düsseldorfer Tabelle handeln, sicherheitshalber, du kannst dann keinen Fehler machen, auch wenn es weh tut.

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@ Vater # 81
Ich hoffe doch sehr, dass mir die Menschlichkeit nicht ganz abhanden gekommen ist.
Im Ernst: Die Lebensstellung eines Kindes ist im wesentlichen von dem Einkommen seiner Eltern geprägt.
Stellen Sie sich vor, Ihre Beziehung zu der Kindesmutter wäre nicht in die Brüche gegangen und sie lebten als Familie zusammen. Können Sie errechnen, wieviel Ausgaben Sie monatlich für den Unterhalt Ihres Kindes (Wohnung, Essen, Trinken, Bekleidung, Versicherungen, Ausbildung, Urlaub etc.) machen würden?
Was glauben Sie, was einem Familienvater am Ende des Monats bleibt?
Dass die Finanzierung von 2 Haushalten teurer ist als die Finanzierung von einem ist eine Binsenweisheit (Viele Paare können sich eine Trennung rein wirtschaftlich betrachtet überhaupt nicht leisten)
Warum sollte aber das Kind - das für Ihre Trennung nichts kann - nun Abstriche bei der Lebensführung machen? Nur, weil es bei nicht bei Ihnen, sondern bei der Mutter lebt?

Sie sehen, wie emotional das Thema hier diskutiert wird. Da wird sich kein Politiker dran trauen, denn auf beiden Seiten stehen Wähler.

Sehr geehrter Herr Burschel,

erst einmal vielen Dank für ihre wertvollen juristischen Hinweise und das Sie sich diesem schwierige Thema stellen.

Sicherlich haben Sie Recht wenn Sie sagen, dass ein Kind keine Abstriche bei der Lebensführung durch die Trennung der Eltern erleiden sollte. Aber warum werden diese Abstriche bei Kindern aus nachfolgenden Beziehungen billigend in Kauf genommen? Haben diese durch die spätere Geburt weniger Rechte bzw. ist deren Lebensstellung per in Deutschland geltendem Gesetz von Beginn an als geringer anzusetzen?
Durch die Regelsätze, Mehr- und Zusatzaufwände "können" Kinder aus zerbrochenen Beziehungen sehr viel besser gestellt sein als die Kinder aus einer nachfolgenden Beziehung. Gerade wenn das anspruchsberechtigte Elternteil in einer materiell komfortablen Situation lebt und Eigenanteile ohne weiteres leisten kann. Durch die derzeitige Gesetzgebung bleibt meines Erachtens ein wirtschaftliches Bild der Gesamtsituation weitgehend unberücksichtigt. Darunter leiden dann halt die "anderen" Kinder, nur dass dieses relative Leid im Verborgenen geschieht.

Da ich als verantwortungsvoller Vater die Interessen aller meiner Kinder abwägen muss, ziehe ich als eine mögliche Reaktion auf die unangemessene Erhöhung der Zahlbeträge einen Wohn- und Arbeitsplatzwechsel in das benachbarte Ausland in Betracht. Dort kann ich die finanziellen Einbußen durch das deutsche Familienrecht mit einkommensteuerlichen Vorteilen kompensieren und allen meinen Kindern eine angemessene Lebensstellung ermöglichen. Als Vater eines Trennungskindes sehe ich mich sowieso schon Vorurteilen, moralischen Anfeindungen und einer faktischen Rechtlosigkeit in diesem Land ausgesetzt, was auch nicht wirklich zum Bleiben verleitet.

Viele Grüße
Ein zunehmend resignierender Vater

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@Hans-Otto Buschel:

Kinder kosten, das steht außer Frage. Würde das Kind bei mir im Haus wohnen, würde ich aber zum Jahreswechsel 2009 auf 2010 sicher nicht die Ausgaben um 13% erhöhen. Ihr Argument geht doch wieder nicht auf die Inhalte ein, sorry. Ich hatte oben ausgerechnet, dass zum Beispiel einem 1-jährigen Kind jetzt dann 6.000 EUR / Jahr zur Verfügung stehten. Wieviele Designer-Lätzchen, Stühlchen usw. muss man den kaufen um das noch ausgeben zu können?

Abtriche bei der Trennung muss eigentlich nur der Zahlpflichtige machen (idR. Selbstbehalt = knapp über Existenzminimum). Über den Betreuungsunterhalt und den Kindesunterhalt gilt für die Restfamilie Bestandswarung. Bei intakten Familien wäre für alle weniger da, wenn es knapp wird.

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Wahrscheinlich wird eh die Anzahl der Empfänger von 3 auf 2 in der Düsseldorfer Tabelle angepasst.

Meine Interpretion:

- Selbst den am dem Prozess beteiligten ist aufgefallen das 13% Erhöhung absurd ist.
- Zudem muss wohl endlich ein BGH Urteil ais dem Februar 2008 nach fast 2 Jahren umgesetzt werden

Vergleiche:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger...

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Ich muß dann jetzt ab Januar 2010 für meine beiden Kinder (13 und 17) 668,-.-€ berappen. Lt. letztem Einkommensteuerbescheid aus 06/2009 für 2008 (bin selbständig) liegt auf den Monat runtergebrochen mein zu versteuerndes Einkommen bei etwa 1300,--€ (also ca. 15.600,--€ Jahreseinkommen). Wie ich bei unveränderter, eher sich verschlechternder Einkommenssituation hiervon den Unterhalt zahlen soll, ist mir derzeit noch schleierhaft.
Ich habe vor Monaten im Fernsehen einen Bericht über einen selbständigen Augenoptikermeister gesehen, der bei annähernd ähnlicher Einkommenssitation, einen Zuschuß als HartzIV- Leistung erhielt. Jetzt auf die 2010er-Sätze abgestellt, sieht meine Rechnung folgendermaßen aus: Von 1300,--€ Einkommen gehen 668,-- € mtl. Unterhalt lt. Tabelle ab. Somit bleiben 632,--€ als restliches Einkommen übrig. Dies wiederum unterschreitet den 900,--€- Betrag um besagte 268,--€ und die wurden als Grundsicherung ausgezahlt. Für mich steht fest, daß ich als erstes nächste Woche sofort bei der Arbeitsgemeinschaft bin und einen entsprechenden Antrag stellen werde.

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