Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.12.2009

Das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass sich das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG von 1.932 € auf 2.184 € erhöht. Der nach § 1612 a BGB maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag betrüge dann (4.368 : 12) 364 €.

Ferner soll das Kindergeld auf 184 € (K1 + K2), 190 € (K3) und 215 € (K4 und folgende) erhöht werden.

Sollte das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wird es zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kommen:

Die Mindestunterhalte für K1 - 2  betrügen dann

0 – 5 Jahre     317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre  364- 92 = 272 € statt 240 €

12- 17 Jahre 426 – 92 = 334 € statt 295 €

ab 18 Jahre  488 - 184 = 304 €

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279 Kommentare

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eigentlich ist es eh egal, wie hoch der Selbstbehalt wird, ob 950 oder 1000 €. Wenn dein geld nicht reicht, wird dir ebend ein fiktives Einkommen angerechnet. Als unterste Grenze würde ich die ca 600€ Exitinzminimum ansehen. Wie mit Männer umgesprujgen wird, sieht man in einem weiter oben stehenden Urteil (Post 56). Schuldenw erden nicht angerechnet, dafür "kann das Kind nichts" bzw: warum haben sie denn Schulden gemacht? ist doch ihr Problem wenn sie mit dem fik. Selbstbehalt nicht auskommen. (Ton vom JA)
Ist nunmal so, das der fruchtbarste Stecher bluten muss.
Ich gehe jedoch davon aus, das ihr auch meiner Meinung seid, irgendeiner muss ja auch für die Hartzer in der Bedarfsgemeinschaft, z.B. den Stiefvater, aufkommen.
Da bietet sich der KU ja schließlich an. Auch er will seine Kinder sehen (für die alle wir mitbezahlen) und läst sie, von welchen Geld auch immer, einfliegen.
Schließlich ist Familie ja da, wo alle aus dem selben Kühlschrank essen!
Der leibliche Vater füllt den Kühlschrank, der Stiefvater isst es auf.

Das ist die wahre Familienpolitik.
Kindeswohl ist, es wenn es dem Stiefvater gut geht!

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Alleine die Antwort: er kann sich einen Anwalt nehmen.. sicher klar. das muss er ja, dank der Zypresse.
Aber ist es nicht eine Waffenungelichheit, Die Kindesmutter, erhält PKH bzw kostenlose Rechtsbeihilfe über Vormundschaft, der Kindesvater darf alles voll bezahlen.>?

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In der Presse:

"Mehr Geld für Scheidungskinder freut nicht jeden" http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...jeden.html

"Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent trotzdem nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. "Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro." Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. "Das müssen wir verhindern", so Soyka."

"Unterhalt für Scheidungskinder steigt" http://www.zeit.de/newsticker/2010/1/6/i...3462646xml

"Familienrichter sehen den kräftigen Anstieg skeptisch. Früher waren die Mindestunterhaltssätze an die Einkommensentwicklung gekoppelt, heute richten sie sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag, der sich wiederum aus dem Existenzminimum berechnet. «Die Erhöhung der Kinderfreibeträge soll eigentlich Familien entlasten, durch die Koppelung an den Mindestunterhalt werden sie für Unterhaltspflichtige aber zur Belastung», sagte der Düsseldorfer Familienrichter Jürgen Soyka."

Soyka, selber schwer belasteter verbeamteter XXX am OLG Düsseldorf kriegt Muffensausen vor dem eigenen Werk. Die Richter waren zu feige, den Selbstbehalt zu erhöhen oder die Stufensteigerungen abzuschmelzen oder sonst irgendeines der schwachsinnigen Elemente der Tabelle zu verbessern. Lieber jammert er über die Folgen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes rum, das schon vor einem Vierteljahr offen auf dem Tisch lag. Dass noch eine Freibetragserhöhung folgen wird, verschweigt er.

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http://www.n-tv.de/politik/Mehr-Geld-fue...66755.html
"Verdient der Unterhaltspflichtige - zumeist ist es Vater - 4000 Euro netto, so stehen den getrennt von ihm lebenden Kindern 405 bis 623 Euro zu."

ich schätze mal grob, dass es sich hier um etwa 180 % der Väter überhaupt handelt und 130 % aller Selbständigen, die sich ja prinzipiell arm rechnen ... alles andere sind wohl eh Drückeberger!
Darum ist das fiktive Einkommen ja so wichtig. Denn wer nicht mindestens 3000 Netto verdient, ist ne faule Sau und ein Loser.

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#196

@lowbudget

Die 100% sind gerichtlich tituliert, und der Geldwertevorteil wurde vom Gericht mit 200,--€ betittelt.
Da ich den Privatanteil für den Firmenwagen leiste, wurden mir auch Kosten für die Umgangskontake abgezogen. Immerhin alle 14 Tage 100km einfache Wegstrecke. Weiterhin wurde mir meine betriebliche Altervorsoge angerechnet unda bzüglich der Werbungskostenpauschale von 5% wurde ich daher nach Klasse1 berechnet. Eine andere Klassifizierung wurde sogar vor dem OLG Hamm abgelehnt. Von daher bleibt Klasse 1.
Ich wollte eigentlich auch nicht über die Klassifizierung sprechen, sondern nur darauf hinweisen, dass das ganze Sytem "hinkt". So wie mir geht es ja anscheinend 99% aller Unterhaltspflichtigen. Wieso bekommt der neue Mann, meine Kinder auf die Lohnsteuerkarte?? Ich darf Unterhaltsleistungen für meine Kinder noch nicht einmal steuerlich absetzen?? Schöne Gerechtigkeit!!!

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#202

@Trance,

weil der neue Mann mit deiner Ex-Frau verheiratet ist und der Staat bei der Lohnsteuer keinen Unterschied macht ob es eigene Kinder oder Stiefkinder sind.

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@ Rosenteufel

Wenn ich jetzt aber wieder heirate, macht der Staat aber den Unterschied, dass ich dann noch mehr für meine Kinder aufkommen muss. Wo liegt den darin der Sinn!!!

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Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde - ca. 75 - 80% der Frauen reichen eine Scheidung ein - die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

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Hallo Peter,

ich stimme Dir voll und ganz zu. Steuerklasse 1 ist eine Frechheit vom Staat und mangelnde Arbeitsbereitschaft, die der Mütter.

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#205

Hallo Peter,

ich kann ja verstehen, dass alle die Unterhalt zahlen müssen, ob Mann oder Frau frustriert sind, aber noch einemal der Unterhalt ist für das Kind und nicht für die Ex-Partner. Auch wenn viele von euch es so sehen, aber es ist nicht fair, dass ihr alle Eltern ob nun Vater oder Mutter bei dem das Kind lebt übereinen Kamm schiebt. Es gibt genug Frauen die sehr woll für ihren eigenen Unterhalt sorgen in dem sie Arbeiten gehen. Es gibt genug Frauen, die auch von ihren Männern verlassen worden sind und dies bestimmt nicht wollten. Ich würde es auch besser finden, wenn mehr mit einander reden könnte und nicht immer auf verhärtete Fronten treffen würde, aber denkt lieber an eure Kinder, sie werden es euch später einmal danken, wenn sie erfahren wer wirklich zu ihnen gehalten hat mit seinen Bemühungen.

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ich bin bereit für mein kind zu zahlen ohne wenn und aber.

kann mir aber jemand sagen wie sich das auf eine Privatinsolvenz auswirgt ?

da beide beträge vom netto gerechnet werden bleibt unterm strich wenniger übrig durch die erhöhung !!

über eine antwort würde ich mich freuen.

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#207

Hallo Uwe

Urteil zu: Kindesunterhalt Privatinsolvenz

Ein Unterhaltsschuldner, der in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt mangelnde Leistungsfähigkeit geltend machen will, ist von seiner Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Belegen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht durch den bloßen Hinweis auf die Eröffnung des privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens entbunden.

Das laufende Einkommen wird vom Insolvenzverfahren nämlich nicht erfasst, soweit es nach § 850c ZPO unpfändbar ist. Die Höhe des unpfändbaren Teils richtet sich nach der Zahl der Unterhaltspflichtigen. Da insoweit andere Gläubiger keinen Zugriff auf die Einkünfte haben, stehen diese zur Erfüllung des Unterhalts zur Verfügung.

Beschluss des OLG Koblenz vom 29.11.2004
7 UF 900/04
OLGR Koblenz 2005, 251

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Hallo Uwe, du wirst doch nicht den Weg freiräumen in eine Insolvenz um deiner Ex weiter Unterhaltszahlungen leisten zu können? Willst du wirklich Handwerker auf ihren Rechnungen sitzen lassen und deiner Ex, die dich in den Ruin getrieben hat es ermöglichen, ihre Forderungen weiter durchzusetzen? Lass dich ins soziale Netz fallen, das enspannt und .. wer nichts mehr hat, dem kann auch nichts mehr genommen werden. Wenn du erstmal diesen Schritt getaen hast, wirst du merken, was du bisher falsch gemacht hast

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Ein kluger Rat! wer in Deutschland einen guten Job hat und sich darin angagiert, wird im Falle einer Scheidung lebenslang ruiniert. Der Mann muss schuften und es bleibt ihm ein lächerliches Minimum-weniger wie ein Penner der vom Staat lebt während die Frau den Unterhalt kassiert, Kindergeld kassiert und sich vom nächsten Mann auch noch aushalten lässt. Der Unterhalt für die Kinder ist für meine Ex ein nettes steuerfreies Taschengeld um sich ein schönes Leben zu machen!!Doch wo bleibt die zweite Chnace für den Deppen der die falsche Frau geheiratet und sich Kinder hat unterjubeln lassen?

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#210 Peter

Also ich weiss nicht, ob der Sinn einer Totalresignation darin bestehen kann, sich in das soziale Netz fallen zu lassen, um auf Kosten der Gesellschaftsteile, die sich ihren Lebensstandard nur noch auf Biegen und Brechen leisten können, sein Leben aushalten zu lassen.

So desaströs die Lage in unserem Land auch sein mag, es zeigt sich doch stets, dass der Deutsche Michel vieles über sich ergehen lässt, bis er (wenn überhaupt) sich gegen irgendwelche Zustände wehrt.

Im Gegenteil: Was letztlich geschieht ist, dass immer weniger zur Wahl gehen und sich darüberhinaus auch sonst viel zu wenige - in welcher Form auch immer - engagieren. Sei es in politischen Parteien, sei es in Wohlfahrtsverbänden, aktivistischen Vereinigungen wie ATTAC oder Gewerksschaften. Letztere haben sicherlich über Jahrzehnte die Entwicklung unserer Gesellschaft verschlafen, doch wenn es hier mehr Engagement seitens der Mitglieder gegeben hätte, anstatt dessen in der Zeit der Kohl'schen Kanzlerschaft Massenaustritte und betriebliche Ächtungen envogue schienen, so ist die heutige Situation doch nicht von ungefähr.

Es geht um unsere Kinder, das sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Sie waren und sind in anderen Kulturen stets das Fundament, auf dem gesellschaftliches Leben und Zukunft aufgebaut ist. Dort, wo wir weltweit das Leben am Rande der Armut vorfinden, herrscht in aller Regel Kinderreichtum. Denn Kinder sind die einzige Hoffnung, Lebenstandard zu sichern, wenn auch mittlerweile vielfach Umstände wie Unterversorgung durch Lebensmittel, mangelnde medizinische Versorgung und nach wie vor Ausbeutung durch die Industrienationen die Spirale der Chancenlosigkeit immer schneller drehen lassen.

Wer in unserem Lande lebt, findet dagegen ein Schlaraffenland vor, in dem sich viele Dinge zu verselbständigen scheinen. Und das vor allem, weil die Form der Passivität immer gravierendere Gestalt annimmt.

Wenn was verändert werden muss, darf man nicht die Hände in den Schos legen. Und wenn es um die eigene Situation geht, dann müssen auch gewisse Risiken eingegangen werden. Nach zweimaliger Arbeitslosigkeit sah ich keinen anderen Ausweg, als mich selbständig zu machen. Mittlerweile bin ich dies im vierten Jahr und bereue nichts, doch der Schritt dahin war mit vielen Unsicherheiten verbunden. Hätte ich den Weg in das soziale Netz vorgezogen, dann hätte ich mich letztlich von all meinen Tugenden, meinem Gewissen und meiner Selbstachtung verabschieden müssen! Und das wiederum wäre gewiss kein Vorbild meiner Tochter gegenüber gewesen. Im Gegenteil, ich würde sicherlich als jämmerlicher, feiger Versager ihr eines Tages gegenüber stehen.

... so, dass musste ich jetzt mal los werden.

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Uns eint doch ein Thema, das der ungerechtfertigten Familiengesetzgebung in Deutschland. Etweder ist es der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt oder das existente Umgangsrecht eines Vaters, das aber an allen Enden und Ecken unterwandert werden kann von den Müttern ohne sanktioniert zu werden.

Im Gegenteil zu uns Pflichtigen. Man gibt uns richtig Druck, wenn wir es wagen, keinen KU oder EU zu zahlen. Wir müssen uns blossstellen lassen und alles offenlegen. Wir müssen uns von der Justiz anhören lassen, was wir zu tun und zu lassen haben. Unsere Freiheiten werden beschnitten, wir haben zu arbeiten und alles Geld abzuliefern und man lässt uns gerade soviel, das wir uns gerade so über Wasser halten können.

Um es klar auf den Punkt zu bringen:

Wir Unterhaltsverpflichtete haben weniger Rechte als ein normaler Hartz IV Empfänger ohne Unterhaltspflicht. Der hat nämlich Schonvermögen (x,- Euro pro Lebensjahr), der Unterhaltsverpflichtete nicht. Der hat wirklich alles abzuliefern und wird dabei noch in erniedrigender Weise von der EX verspottet wobei sehr oft der Satz fällt: Dich mach ich fertig!

Soll ich mich einem System unterwerfen, das mir mit Eintritt in die Unterhaltspflicht mein Leben vorschreibt? Soll ich mir solche Sätze anhören müssen, wie: Dann müssen sie sich einen 2. Job suchen!, oder, Unterhalt ist wichtig, sie müssen zahlen, wie ist ihr Problem. ???
Nee, meine Herren, bei mir herrscht zuerst:
Ich verdiene das Geld, ich entscheide, was ich mit meinem Geld mache und lasse mir wirklich von niemandem vorschreiben, was ich mit diesem Geld zu tun habe.
Wenn ich es als Grillanzünder benutzen will, dann ich es meine Entscheidung denn ich habe es schliesslich erarbeitet.
Das ist das allererste, was sich die deutsche Justiz und der Gesetzgeber hinter die Ohren schreiben sollten. Solang die das nicht kapieren, brauchen wir überhaupt nicht weiterdisskutieren. Völlig sinnlos.

Erst dann können wir mal anfangen, darüber zu reden, was Pflichten sein KÖNNTEN. Und dann kan man bei mir zum Beispiel mal nachfragen, was ich denn EVENTUELL bereit wäre, von meinem erarbeiteten Geld für ein von mir erzeugtes Kind abzugeben. Dann würde ich eine Summe nennen und dann können wir verhandeln.
Aber wenn man mir damit kommt, das man mir ein Einkommen unterstellt, was ich verdienen könnte, und mir mit der Strafrechtkeule kommt, mit Drohungen und Beleidigungen, weil ich einen willkürlich festgesetzen Betrag nicht zahle, der hat bei mir gleich verschissen und kann nicht mit Verständnis von meiner Seite erwarten.

Und wenn das dieser "Apparat" im deutschsprachigem Raum nicht verstehen will, ich nicht mal angehört werden, alles willkürlich daherkommt, dann müssen sie eben sehen wo sie bleiben und ich dann den roten Knopf drücke und auf taub schalte.

Der Respekt vor Vätern ist völlig abhanden gekommen und es wird überhaupt nicht mehr wahrgenommen, wer das Geld eigentlich verdient und das man diesen Vätern erstmal den Respekt entgegenbringen sollte, der er durch seinen Einkommen verdient. Da wird einfach verurteilt, egal was der Vater verdient, muss sich fiktive Einkommen unterstellen lassen wenn er zu wenig verdient usw. Das geht mittlerweile völlig an der Realität vorbei und fiktive Schulden türmen sich immer mehr, denn so sehe ich meine Schulden in Deutschland, fiktiv.

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Komisch, mir kommt es so vor, daß viele Frauen nach einer Trennung und "abstreifen des Kindes" (meine Tochter lebt bei mir) zum zahlungsunwilligen Mann mutieren.

So ist es leider bei mir gekommen. Ich habe meine Tochter und den Hund bei mir aufgenommen (freiwillig) und gehe trotzdem einer geregelten Arbeit mit gutem Verdienst nach. Geht alles (meine Tochter ist 16), auf die Frage meiner EX wie viel Unterhalt ich denn für meine Tochter haben wolle antwortete ich: wie DEIN Anwalt gesagt hatte, den Mindestunterhalt.
Dann kam ganz schnell der Vorwurf: Ja so kann man sich auch eine Wohnung finazieren! Bummm!

Ich stand ganz schön blöd da und wusste nicht was ich sagen sollte.

Meine Antwort einige Tage später: Zahl was du im Moment kannst auf das Konto unserer Tochter (Sparkonto) und wer das Geld denn für Urlaub etc. braucht kann es haben....

Nun ratet mal was bisher in 1 1/2 Jahren auf dem Konto angekommen ist.... Wer weiss es? NICHTS.

Habe jetzt die ganze Verantwortung (mache ich gerne) und auch noch die volle finazielle Belastung.

Habe heute mit dem Jugendamt telefoniert und werde leider durch eine Beistandschaft den KU festsetzen lassen.
Mal sehen was da so kommt. Von wegen kann nicht arbeiten gehen etc. Bin echt gespannt.

LG und streitet euch nicht.

PS.: finde die Erhöhung des KU auch etwas zu hoch ausgefallen.

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#214 Peter

Ich hoffe, dass Du dennoch in der Lage bist, deinem Kind gegenüber auch noch so emotional aufzutreten, wie Du die grundsätzliche Frage Deiner Situation durchlebst.

Keine Frage, der dumme ist der Vater, der sich im Falle der Trennung meist von den Müttern/Ex-Frauen auch noch den dummen Spruch abholen muss, "es sei so besser für die Kinder" ... so geschehen in meinem Fall.

Und was war? Sie zog dann zweimal um, hatte erst einen neuen Freund, dann einen neuen Lebenspartner und wunderte sich, dass die Kleine mit 6 Jahren plötzlich wieder bettnäßrich wurde. Und bei wem wurde der Grund dafür gesucht? Richtig, bei meiner Wenigkeit. Es folgten Termine bei Psychologen etc., doch da ich von vornherein verantwortlich gemacht werden sollte, hatte ich gar keine Chance, im Gegenzug das Bleiberecht anzuzweifeln, denn wo sollte es ein Kind besser haben als bei seiner Mutter ... was für ein Schwachsinn.

Ich habe mit viel Geduld und Spucke über drei, vier Jahre lang dafür sorgen müssen, dass sich meine Tochter von mir nicht dieses falsche Bild macht, welches allzugerne die Väter aufgestempelt bekommen, sie seien zu emotionaler Haltung ihren Kindern gegenüber nicht fähig.

Ich frage mich, wer von vorneweg überhaupt dafür gesorgt hat, das in dieser Gesellschaft folgende Regel herrschen soll:

1. Alleinerziehende Mama mit 2 Kindern und zwei Jobs - ok
2. Alleinerziehender Papa mit 1 Kind und einem Job - da müssen erstmal die Advokaten ran ...

Im Falle 2. wäre übrigens die Mama zum Barunterhalt verpflichtet. Da dies aber in den allerseltensten Fällen weder geschieht, noch dass grundsätzlich die Dame der Schöpfung überhaupt einen Job hätte, der sie dieser Verpflichtung nachkommen ließe, bleibt doch eher der Verdacht, dass es nicht ohne Grund noch immer viel zu große Unterschiede beim Einkommen zwischen Mann und Frau gibt ... und dass das scheinbar auch verdammt noch mal so bleiben muss!!!

Die Schieflagen haben ihre Wurzeln ganz tief im Selbstverständnis unserer Gesellschaft. Und solange dieses Credo in den Köpfen derer, die in Legislative, Judikative und Exekutive an den Schalthebeln des Regelwerkes sitzen, hin und her schwingt, solange wird sich auch nichts ändern.

Im Gegenteil: Nachdem man beim Ehegattenunterhalt vor nicht allzulanger Zeit endlich neue Wege zu beschreiten begann, scheint man nun festgestellt zu haben, dass die Ladies ja gar keine Chance haben, vernünftig bezahlte Jobs zu bekommen und nun weniger Kohle haben ... also holt man ihnen diese auf dem Wege des KU wieder zurück.

Prima, nicht? Wer von den hier Leidgeplagten zahlt überdies noch Ehegattenunterhalt? Schon mit Selbstmordgedanken gespielt?

In Deutschland wird jede 2. Ehe geschieden. Das bedeutet, dass doch etwa 30%-50% aller Männer im Alter zwischen 20 und 55 Jahren irgendeine Form des Unterhaltes leisten müssten (mal grob geschätzt). Diese sind eigentlich - da in den besten Jahren - doch unverzichtbare Leistungsträger, das Filetstück unserer Gesellschaft. Doch was tut man? Man filetiert die Lende in hauchdünne Scheiben und wundert sich, dass - wenn man sie in die Pfanne haut - nix mehr von übrig bleibt.

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#216 Sabine

Die Steuern - ob direkt oder indirekt oder aber nicht dazu verpflichtet - spielen keine Rolle. Es zählt immer das zur Verfügung stehene Netto - und Kindesunterhalt ist in keinster Weise absetzbar (erst ab 31.700 Euro Jahreseinkommen greift statt Kindergeldanrechung der Kinderfreibetrag). Hingegen Ehegattenunterhalt schon (über Anlage U). Dem Steuerpflichtigen wird lediglich das hälftige Kindergeld angerechnet (!!) welches er sich beim Kindesunterhalt abzieht - schon toll, nicht? Der Fiskus gibt auf diesem Wege sein Einverständnis dafür, Geld, was der Steuerpflichtige gar nicht in die Finger bekommt, nicht zu besteuern.

Mal ehrlich - ist das nicht die beste Vera.... die uns hier widerfährt?

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#216 Sabine

... ähm - wer keine Steuern zahlen muss, kann auch keine Steuerleichterungen in Anspruch nehmen. Das ist nunmal leider so ...

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Zitat:Christine Lambrecht, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert, dass die Erhöhung in absoluten Beträgen faktisch häufig gering ausfällt: „Es bleibt kaum etwas übrig.“

Man muss sich das mal vorstellen. Da wird um IRRRRE 13 % Erhöht,inklusive Kindergeld gehts Richtung 20% (und die "Opposition" sagt: ........ZU GERING. ES BLEIBT KAUM WAS ÜBRIG FÜR DIE MÜTTER..... nicht Vergessen, wenn Mütter 15% mehr haben, haben Väter 15% weniger. Macht ein verschärftes Ungleichgewicht zwischen Unterhaltszahlern und Empfängern von 30 % zusätzlich in 2010 !

... trifft den Nagel auf den Kopf. Gibt ihm 5 Minuten in der Tagesschau, und die Revolution ist da...Den Satz muss ich jedoch erstmal auswendig lernen, weil er mir so gut gefällt:

Zitat:Man könnte den Unterhalt genausogut an die Strompreise koppeln. Oder dem reziproken Wasserstand des Aralsees. Hauptsache, irgendwo ändert sich irgendeine Zahl, aus der eine Unterhaltserhöhung folgt. Das ist schliesslich das einzige, auf das es der Rechtspflege und dem Staat ankommt. Und Väter sind derart unwichtig und irrelevant, dass man nicht einmal eine halbwegs lesbare Begründungsstory dazu erfinden muss.

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Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010
Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus ("der Hammer"):

* Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
* Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
* Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von "Betreuungskosten" und nicht nur "Kindergartenkosten" zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
* Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
* Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
* Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
* In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
* Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
* Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: "Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.". Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
* Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt - eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
* Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
* Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
* Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema "Unterhaltsentwicklung" und "Entwicklung der Selbstbehalte" seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs "Unterhaltsrecht" wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource "Unterhaltspflichtiger" mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_le...L_2010.pdf

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#220

...und wer klärt den unbedarften männlichen Bürger mit mittlerer bis unterer Intelligenz nun darüber auf, was ihm droht, wenn er unverhüteten Geschlechtsverkehr hat? *lach*

Zum Autofahren braucht man einen Führerschein, zum Erwerb im Bereich Gastro braucht man einen Gesundheitspass, zum Betreiben eines Gastro Betriebes braucht man eine Schanklizenz, ein Feuerwerker braucht einen Befähigungsschein, wer ein Kind adptieren will, muss sich von oben bis unten und von innen nach aussen umkrempeln lassen usw. usw.

Nur um zu heiraten und zum Kinderzeugen braucht man keine Legitimation. Wäre allerdings langsam mal an der Zeit, was?!!?! ;-)

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Habt Ihr mal daran gedacht, dass der erhöhte Unterhalt bei Müttern mit Leistungen nach SGB 2 (Hartz 4) nicht den Kindern, sondern dem Staat zu nutze kommt ?

Beträgt der Unterhalt mehr als dem Kind zu steht, wird das Kindergeld auf dem Bedarf der Mutter angerechnet. Das bedeutet der Unterhalt gehört dem Kind, aber der Staat spart Sozialleistungen bis zur Höhe des Kindergeldes ... Nachtigall ich hör dir trapsen. Vielleicht ging es bei der Erhöhung gar nicht um die Kinder, sondern um den defizitären Sozialhaushalt, denn da dürfte ne Menge zusammenkommen.

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#222
Hallo Baron,

nehme dir lieber einen Anwalt, denn mit dem Jugendamt ist so eine Sache, die brauchen immer sehr viel Zeit bis die was regeln , wenn sie es überhaupt regeln (wegen kronischer Unterbelastung des Amtes - zu wenig Personal) und wenn du besser bescheid weist als das Jugendamt, dann fühlen die sich auf den Schlips getreten. Habe so meine Erfahrung gemacht.

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Meine Meinung zu dem Thema: Väter werden von den Exen nur ausgenommen, bzw vom Staat. Mein Mann ist auch unterhaltspflichtig für seine Tochter und wir haben zusammen einen Sohn, aber wovon soll man leben. Es ist nicht fair der neuen Familie gegenüber, keine Chance. Und dann erstrecht nicht wenn Die Ex und ihr mann leben wie im Paradies, neues Auto, Haus und so weiter und wir ....
Alles scheiße!!!!!!!!!!

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Ach ja und wenn was ist ZB neuer Job mit weniger Geld und man hätte gern ne neue berechnung dann heißt es nur: das kann nur die Mutter beantragen. Wo ist da die Gerechtigkeit.

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Gerechtigkeit in Deutschland

Unhaltsberechtigter (Kind)
39 mehr Unterhaltsgeld + 20 Euro Kindergeld = Kindesmutter ein plus von 59 Euro

Unterhaltspflichtiger (Vater)
- 39 Euro
40 Euro Kindergeld + 13 Euro mehr Steuern für 2010 = Ein Plus von 14 Euro

Bei der Berechnung des Unterhaltes wird das Ehegattensplitting voll angerechnet.
Das heißt durch die Hochzeit bekommt der Ehegatte Steuerklasse 3 und erhält ergo mehr Nettolohn.
Nun werden alle Unterhaltspflichtigen Kinder abgezogen und wenn die Frau Glück hat bleibt evtl. etwas übrig, andernfalls hat sie Pech gehabt, obwohl ja der Unterhaltspflichtige durch sie den Steuervorteil hat.

Nun könnte man sagen, wechselt die Steuerklasse.
Sollte der Mindestunterhalt dann nicht gewährleistet wird halt der Selbstbehalt gekürzt.

Selbstbehalt ist sowieso nur eine Farce

Sollte man nicht den Mindestunterhalt zahlen können, wird mal einfach der Selbstbehalt gekürzt, oder es wird mal eben ein fiktives Einkommen dazu gezählt.

Also bei dem Unterhaltspflichtigen wird der Selbstbehalt gekürzt, weil es zwei Erwachsenen gibt.
Zieht bei der Kindesmutter ein Lebenspartner ein, werden die allgemeinen Kosten merkwürdiger weise nicht günstiger.

Wenn Väter klagen, birgt man Ihnen alle Kosten auf – Wenn Mütter für Ihre Kinder klagen bürgt man ebenfalls alle Kosten dem Vater auf

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Zukunftsprognose für Unterhaltszahler

Heutige Hartz IV Kinder werden Kinder zeugen und weiterhin Hartz IV kassieren, damit sie keinen Unterhaltszahlungen zahlen müssen.

Zukünftige Stunden, werden Dauerstudenten, damit sie keinen Unterhalt zahlen müssen.

Kinder aus dem Mittelstand besonders aus Zweitfamilien
Mütter werden Ihren Söhnen impfen, dass sie zu gegebener Zeit Ihr Samen einfrieren lassen und sich sterilisieren lassen sollen und schon gar nicht heiraten.

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.

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Ich habe mir mal den Spaß Prozentual auszurechnen wie viel jeder anteilsmäßig zu seinem Nettolohn bezahlt.

Wie kann es gerecht sein, das jemand der wenig verdient fast 7 % mehr bei 0-5 mehr bezahlt wie jemand der viel verdient. Bei 6-12 fast 9 % mehr zahlt und bei 13-17 fast 11 % mehr zahlt
1. bis 2. Kind 0-5 %
1. 1500 225 15,00
2. 1900 241 12,68
3. 2300 257 11,17
4. 2700 273 10,11
5. 3100 289 9,32
6. 3500 314 8,97
7. 3900 340 8,72
8. 4300 365 8,49
9. 4700 390 8,30
10. 5100 416 8,16

1. bis 2. Kind 6-12 %
1. 1500 272 18,13
2. 1900 291 15,32
3. 2300 309 13,43
4. 2700 327 12,11
5. 3100 345 11,13
6. 3500 374 10,69
7. 3900 404 10,36
8. 4300 433 10,07
9. 4700 462 9,83
10. 5100 491 9,63

1. bis 2. Kind 13-17 %
1. 1500 334 22,27
2. 1900 356 18,74
3. 2300 377 16,39
4. 2700 398 14,74
5. 3100 420 13,55
6. 3500 454 12,97
7. 3900 488 12,51
8. 4300 522 12,14
9. 4700 556 11,83
10. 5100 590 11,57

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Fazit

An alle Männer die Ihrer Unterhaltspflicht wahrnehmen.
Bewegt Euren Hintern und tut was, 2011 wird es noch schlimmer.

Heueln nützt nichts. Ihr müsst endlich aktiv werden.

Von allein passiert nichts, immerhin refinanziert Ihr ja indirekt die Kindergelderhöhung. Und wielange die Steuern geringer werden bzw. bleiben ist doch nur eine Frage der Zeit. Unterhalt müsst Ihr weiter zahlen.

Es nützt nichts, wenn Ihr sauer werdet auf Eure Ex, bezahlen müsst Ihr trotzdem.

Also auf auf.

Warum sind Frauen erfolgreicher, weil sie solange druck machen, bis sie erreicht haben was sie wollen.

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Mal eine andere Rechnung, die aufzeigt, dass unser Gemeinwesen vor dem Kollaps steht und die Umverteilung längst auch innerhalb der unteren Schicht vollzogen werden muss (siehe unser Thema in diesem Forum):

Laut Heiner Geissler, der gestern Abend bei Maischberger zitierte, haben wir in Deutschland nur noch 22 Mio sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte.

Das bedeutet: Lediglich durch etwas mehr als 1/4 unserer Bevölkerung werden die Sozialversicherungen finanziert !!!

Was ist das bitte schön für eine Schieflage? Und die Politik tut seit Jahren nix dagegen, im Gegenteil hat sie immer vehemmenter dafür gesorgt, das der Sektor Niedriglohnarbeit/geringfügige und prekäre Arbeitsverhältnisse seitens der Unternehmen ständig ausgebaut werden konnte. Deren Gewinne sind im Schnitt ständig gewachsen, der "Kleine Mann" hingegen verliert immer mehr.

Und weil dem so und es ja so gut funktioniert, und um Gottes Willen auch so bleiben muss, werden wir in ein paar Jahren vielleicht nur noch eine Quote von 1/5 haben ... dann bricht aber alles zusammen.

Wenn ich dann die Sprüche höre "mehr Netto vom Brutto", kann ich mich nur noch totlachen. Klar ist, dass bei weniger Brutto prozentual mehr Netto übrig bleibt. Und wenn man sich alle Fakten genau anguckt, dann haben diese Sprücheklopfer wahrscheinlich auch immer nur das gemeint.

Armes, armes Deutschland.

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Heute kam ich nach Hause und finde einen Brief vom JA in meinem Briefkasten! Mir war klar, dass es eigentlich wieder nur ums Geld gehen kann! Kurz vorweg gesagt:

Ich bin in der glücklichen Lage ein gutes Einkommen zu haben, ca 75.000€ Brutto/a.
Im letzten Jahr erhielt ich eine Aufforderung vom JA zum Gehaltsnachweis! Ich bin direkt mit allen Unterlagen beim Jugendamt vorstellig geworden, habe alles offen gelget und auch nichts vertuscht etc! Jedoch wollte ich auf mein recht nicht verzichten und habe auch Kosten zusammengestellt, welche von meinem Nettoeinkommen abgezogen werden müssten, um den Unterhalt zu berechnen (z.B Vorsorgeaufwendungen) u.a. zählte hierzu auch ein Fernstudium, wo sich die reinen Lehrgangskosten (ohne Materialien, Fahrtkosten etc.) auf 295€ mtl belaufen.Da ich überall gelesen habe, dass Schulugnskosten berücksichtigungsfähig sind, habe ich diese natürlich mit angegeben. Ein paar Wochen später erhielt ich ein schreiben vom JA und wurde bei 136% eingestuft + eine Stufe höher, da es nur ein Unterhaltspflichtiges Kind ist (=Stufe 6). In dem Schreiben stand jedoch, dass die Schulugnskosten nicht berücksichtigt werden, da ich laut Meinung der Sachbearbeiterin zu genüge ausgebildet sein!!! Is ja schön, dass das ihr Meinung ist, aber ich denke ob meine Ausbildung ausreichend ist, habe immer noch ich selber zu entscheiden. Da ich mich jedoch nicht weiter aufregen wollte, habe ich es so hingenommen und 356€ mtl für ein 10-jähriges Mädchen bezahlt, welches ich im übrigen nicht zu Gesicht bekomme (aber das is ja auch ein anderes Thema).

Zurück zum heutigen Brief, dort stand kurz um drinn, dass ich nun statt 356€, 404€ mtl zahlen müsste....
Bitte??? für eine 10 jährige? Die Mutter hat im übringen noch 2 Jobs, ist verheiratet und wohnt mit Ihrem Mann (der auch arbeitet) bei ihren Eltern mit im Haus, welches im übrigen bezahlt ist.....Ich denke 404€ ist schon ganz schön happig....
Ich werde jetzt aufjedenfall versuchen, meine Schulungskosten geltend zu machen, dann rutsche ich zumindest von Stufe 6 auf 5.
Kann das JA solch eine Entscheidung einfach so treffen? Von wegen sie sind genug ausgebildet???

Da kommt die mega Steuererleichterung, weil man jetzt die KK von der Steuer absetzen kann und bekommt als unterhaltspflichtiger gleich wieder ein aufgebügelt. Da ich privat Versichert bin, wirkt sich die Steuerentlastung auch eher gering aus, sodass ich durch die Unterhaltserhöhung nun weniger an Netto habe.
Ich werde mich nicht aus der Verantwortung ziehen, aber auch an diesem Beispiel sieht man doch, wie wir von der Politik auf gut deutsch verarscht werden....Mal ganz davon abgesehen, dass die Kommunen in meiner Umgebung nun auch die Preise für Wasser abwasser Müll etc anheben....

MFG
und noch viel Freude an dem neuen 2010

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@Buschmann: so einen Schwachsinn versucht das JA gerne. Mich wollten Sie zur Abschaffung des Autos und Kauf einer Monatskarte "überreden" (Bei einem Arbeitsweg von ca. 25Km und schlechter Anbindung an die Öffis) um mich in eine höhere Stufe zu sortieren.
Als Tipp, einen guten Anwalt nehmen und nur das beurkunden was tatsächlich auch der Rechtssprechung entspricht. Die Differenz müsste dann die Kindsmutter einklagen, aber das Risiko ist überschaubar.
Ob ein Fernstudium tatsächlich abzugsfähig ist kann ich nicht sagen, aber da es sich in Deinem Fall bzw. bei Deinem Kind nicht um einen Mangelfall handelt hast Du bessere Chancen. Bei letzteren wird dem zahlenden Vater nichts zugestanden, aber wer eh kein Geld hat kann sich auch keinen Anwalt leisten und ist der Dumme in unseren "Rechtssystem".

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@Resignierter Vater
Im jugendlichen Leichtsinn und um jeglichen Stress aus dem Weg zugehen, habe ich im vergangen Jahr die Beurkundung beim JA in Stufe 6 also bei 136% unterschrieben. Wenn ich mich nun von RA beraten lasse und rauskommt, dass das hätte gar nicht sein müssen, kann die Beurkundung einfach geändert werden?

Das du dein Auto abschaffen solltest ist doch auch eine Unverschämtheit, warum nicht gleich die ganze Lebensqualität (falls überhaupt noch eine da ist) nehmen.

Ich denke das hanze System der Unterhaltszahlung muss von grund auf saniert werden, was wohl die Meinung von fast allen sein dürfte.
Eine Unterhaltszahlung darf nicht nach einer Tabelle bestimmt werden, sondern muss den Umständen entsprechend angesetzt werden. Hierzu zählt nicht nur, dass der Unterhaltspflichtige sein Einkommen da legt, sonder auch, was der Empfänger an Einkommen hat, wie hoch die Lebenserhaltungskosten sind, wie z.B. in meinem Fall wo die Mutter in einem bezahlten Haus mit ihrem Vater, ihrem Bruder nebst Frau und Kind und ihrem neuen Mann unter einem Dach wohnt. Wie gesagt, da Haus ist bezahlt, die Nebenkosten werden auf alle Verteilt. Somit errechnet sich alleine schon die Wohnsituation ganz anders, als bei einem alleinerziehenden Elternteil mit Mietwohung.
Damit es allerdings nun auch nicht zu Auswucherungen kommt, müsste eine Art" Luxus"grenze eingeführt werden.

Aber das sind alles unsere Gedanken und Ideen, umgesetzt wird diese wohl niemals...
Ich selber fühle mich als deutscher Staatsbürger nur noch als Marionette, der brav seine Taschen aufmachen darf. Sei es beim Kindesunterhalt, der Sozialversicherungen oder der Steuern....

Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass bei Unterhaltsempfängern, welche Hartz4 beziehen, der Teil an mehr Unterhalt vom Hartz4 wieder abgezogen wird? Da kann man nur noch mit dem Kopf schüttel und sich drüber aufregen.

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@Buschmann,

die Beurkundung kannst du nur durch eine Abänderungsklage ändern lassen. Erhält man Hartz 4 zählt der Kindesunterhalt und das Kindergeld als Einkommen des Kindes und wird mit dem Bedarf der Mutter verrechnet, dass bedeutet dann, dass meistens die Mutter von ihren Bedarf kein Geld mehr bekommt.

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#233 resignierter Vater

Ja, das hast Du richtig verstanden. Je mehr Unterhalt nun erhalten wird, desto weniger kommt vom Amt. So werden wir doppelt zur Kasse gebeten - einmal über die Steuern, einmal beim Unterhalt, der die Transferleistungen reduziert.

Auch das Kindergeld wird den Unterhaltsbeziehern mit H4 Status gegengerechnet und reduziert so die Transferleistung.

Und da Kinderfreibetrag und Existenzminimum für Kinder im kommenden Jahr nochmal erhöht werden, ergo wir Väter nochmal happig zur Kasse gebeten werden, leistet sich unser Staat auf diesem Wege die Subventionen, die er den Banken gegeben hat, sie aber der EU gegenüber verschweigt.

Meine Meinung: Wer sich seinen Etat so schleierhaft und seinen Bürgern gegenüber äusserst unwürdig zurechtschraubt, begeht eigentlich Verrat am Volke!

Wenn ich mir derartige Rechnungen bei meiner Steuererklärung erlaube, dann Gnade mir Gott ...

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Soviel zum Thema "rechtsschaffender Staat"
Da kann ich auch gleich zu den Ami's gehen!!! Aber das geht hier am Thema vorbei.

Ich werde mir zunächst einen Anwalt zu Rate ziehen und meine Unterhaltsverpflichtungen durchrechnen lassen, denn so wie ich das hier sehe, nutzt das JA Unwissenheit schamlos aus...

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Über die Hartz 4 Regelung mag ich jetzt gar nicht mal äußern. Da bekommt man schlicht und ergreifend das Würgen!
Is ja nicht so, dass wir schon genug Steuern und Sozialabgaben zahlen (in meinem Fall ca 2300 jeden Monat).

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Hallo Leute und Gesetzemacher!
Würde mich auch dafür interressieren ob man sich hier im Netz irgendwo zusammenschließen kann um eventuell eine Demo oder Sammelklage gegen diese unverschämte Erhöhung von 13% zu starten.Eine Schuldfrage gibt es ja nicht mehr schade…damit hat der deutsche Staat diesem Ganzen so richtig Tür und Tor geöffnet!Wer sich trennt und im Anschluss mit dem anderen Partner zusammenlebt ist finanziell besser gestellt wie zuvor!”Leben und leben lassen”darüber sollten sich die Verantwortlichen gedanken machen,wenn diese überhaupt dazu in der Lage sind.Es müsste viel mehr auf die einzelne Lebenssituation eingegangen werden…und dementsprechend die Zahlung der Unterhaltspflichtigen!Wenn ein Expartner mit 2Kindern Vollzeit arbeitet (1400 euro),der neue Partner ebenfalls Vollzeit arbeitet (1500 euro),beide zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen,zudem noch den Unterhalt von mir aktuell 725 euro + 328 euro Kindergeld bekommen.Sind zusammen 3953euro Netto!Ist das gerecht ? ..komme mir total verarscht vor und die Ex lacht mich aus,ich kann nix dagegen tun..,mir bleiben nach allen überlebenswichtigen Abzügen ca.90 euro am Monatsende.Der Wieso zählt lediglich das Gehalt des Zahlungspflichtigen und überhaupt nicht das des Empfängers in eheähnlicher Gemeinschaft ?
gruss Micha

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wir haben demnächst einen Termin beim Anwalt, ich werde dort mal wg einer Sammelklage nachfragen, daran habe ich nämlich auch schon gedacht, denn ich gehe mal davon aus, das wir mehrere Instanzen durchlaufen müssen um überhaupt Erfolg haben zu können

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Guten Abend "Miteinander".
Nun habe auch ich mir die Zeit dafür nehmen können, die aufgeführten Beiträge zu lesen. Das wird bestimmt kein qualifizierter Beitrag in welchen man die rechtlichen Möglichkeiten findet ums Wachs-tumsbeschleunigungsgesetzt herum zu kommen, aber ich muss es einfach mal loswerden.
Auch ich, Jahrgang 1966 und Unterhaltspflichtiger gegenüber meinen 2 Kindern (12 und 14 Jahre), bin von der Anhebung des Existenzminimums eines Kindes betroffen. Die Folgen sind nun weitestge-hend hier benannt worden und fühle mit euch.
Ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat sicherlich auch Vorteile, aber damit fehlt mir trotzdem mitt-lerweile die Butter auf dem Brot. Gerechtigkeit? Einigkeit? Freiheit?
Wenn es meinen Kindern an etwas fehlt, dann sorge ich dafür dass es beschafft wird.
Dieses mittlerweile unverschämte bevormunden durch "Rechtsverordnungen" unseres Rechtsystems nehmen Formen an, die für unsere Zukunft nichts Gutes verheißen. Traurig, aber Wahr!
Das sich daran etwas ändern wird halte ich für ausgeschlossen. Also ist es wohl besser einen Weg zu finden "Miteinander" wieder respektvoll umzugehen, damit beide Seiten eine Zukunft haben!
Vielleicht kann man ja so um einiges herum kommen?
PS.: Noch ein dickes Dankeschön an die Mutter meiner beiden Kinder. Sie findet übrigens die Anhe-bung der D`dorfer Tabelle aufgrund dieses Gesetzes lächerlich und lehnt eine Erhöhung meiner Un-terhaltszahlung strikt ab!
Tja, es geht doch. Respekt!
mit freundlichen Grüßen
Klaus

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Ich habe mal überschlägig ausgerechnet wo die untere Einkommensgrenze für derzeit Pflichtige liegt, um nicht zum Mangelfall und somit Opfer richterlicher oder beiständischer Willkür zu werden.

Das Brutto liegt bei rund 2.100EUR.
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen(5% vom Netto), sowie privater Altersvorsorge (4% vom brutto) und Gewerkschaftsbeitrag (1% vom Brutto), landet er in der ersten Altersgruppe bei 1241EUR.

Und jetzt wird´s für den Verpflichteten interessant:
Ein JA besteht auf eine Beurkundung von 105%, weil der Mutter gegenüber eh nicht leistungsfähig, aber dem noch kleinen Kind gegenüber zum Zeitpunkt der Beurkundung ausreichend in der Tasche.

Wer´s macht, unterschreibt seinen eigenen Mangelfall für die dritte Altersstufe.

Eine zeitlich befristete (bis z.B. nächste Altersstufe) notarielle Beurkundung kostet eine Gebühr, die innerhalb eines Quartals wieder drin ist, wenn man denn irgendwie einen Titel beizubringen hat.
Der Weg ist legitim, weil Rechtssicherheit gegeben. Dass er besser ist, wird spätestens klar, wenn niemand aus der Mütterfraktion Auskunft darüber erteilen mag.
Das schont zudem zunächst Nerven.
Da weitere Kindesunterhaltserhöhungen bereits angekündigt sind und zudem das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Verdiener mit höheren Einkünften stärker entlastet als solche mit geringeren, sollte hier mit Bedacht und Weitsicht vorgegangen werden, sonst hängt man am Haken.
Spielen erlaubt (aktueller Gehaltsrechner)!

Risiken bleiben selbstverständlich, wenn der Mangelfall eintritt, weil dann an den abzugsfähigen Aufwendungen geschraubt wird.
Zur privaten Altersvorsorge gilt, in Hamm 2010:

Zitat:... beim Kindesunterhalt in Höhe von bis zu 4 %, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist.

Die zuständigen Gerichte haben sich bereits auf den Mangelfall als Regelfall eingestellt - Widerstand, so die Botschaft, ist zwecklos!

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@Mario

"unterschreibt seinen eigenen Mangelfall für die dritte Altersstufe"
Nein, zur Not § 239 FamFG

"notarielle Beurkundung kostet eine Gebühr"
Nein, nicht bei Kindesunterhalt (§ 55a KostO i.V.m. § 62 BeurkG)

(privater Altersvorsorge) "soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist"
Sehr gut nachvollziehbar - für das Alter sparen, während man seine Kinder nicht ernähren kann, ist widersinnig.

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an tribble 242

Dann hast du ja bestimmt nichts dagegen, nachdem du über 20 Jahre Unterhaltszahler am Exixtensminimum warst, das deine Kinder in deinem Rentenalter für dich zahlen, ganz einfach weil du es in den dir verbleibenden Jahren nicht mehr schaffts, selber vorzusorgen. Das ist echt gelebte Sippenhaft

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@Mario

"Dann hast du ja bestimmt nichts dagegen [...] das deine Kinder in deinem Rentenalter für dich zahlen"

Deinen Einwand verstehe ich nicht. Nochmal: Wenn ich zuwenig habe, um meine Kinder anständig zu versorgen, dann lege ich von dem Wenigen doch nicht noch etwas zurück, nur um in 40-50 Jahren nicht selbst auf die Unterstützung meiner Kinder angewiesen zu sein. Dein Einwand liefe daraus hinaus, die Kinder verhungern zu lassen, damit sie einen im Alter nicht sättigen müssen.

"Das ist echt gelebte Sippenhaft"

Nein. Wenn Familienmitglieder füreinander da sind, dann ist das am allerwenigsten Sippenhaft. Ich glaube, die Mehrheit hält es allein für eine moralische Verpflichtung, Kinder und Eltern, Enkel und Großeltern zu unterstützen - von der juristisch ohnehin vorhandenen ganz abgesehen. Falls Du die familiäre Einstandschaft nicht kennen solltest, dann bedauere ich Dich dafür.

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Mehr Geld für Senioren (Meldung vom 06.01.2020)
Gute Nachricht für Senioren: Sie erhalten rückwirkend zum 01.01.2020 mehr Geld. Die neue Düsseldorfer Tabelle gesteht Senioren mit eigenen Kindern mehr Geld zu.
Die Unterstützungszahlungen der eigenen Kinder für ihre Eltern steigen um 20%, somit können die Rentenkassen deutlich entlastet werden. Dies ergibt sich aus der Erhöhung des Freibetrages für zahlungspflichtige Kinder, der zu spürbaren Entlastungen ab einem Jahreseinkommen von Brutto 400000 Euro führt.
Na also, das nenn ich Gerechtigkeit, liebe Zahlende, ihr bekommt alles wieder zurückgezahlt!! Das ist sowohl Familien- als auch Wirtschaftsförderung: erst zahlen wir und dann unsere Kinder. Aber Achtung, zu früh gefreut:
Die neue Regelung betrifft den vormals Erziehenden Elternteil. Bei den ehemals Barunterhaltspflichtigen wird die 20-prozentige Kürzung ihrer Rentenansprüche durch die Erhöhung ihres fiktiven Einkommens ausgeglichen, sie unterliegen weiterhin einer verstärkten altersunabhängigen Erwerbsobliegenheitspflicht. Verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Ungleichbehandlung von ehemals Barunterhaltspflichtigen und Kinderlosen wies der BGH zurück: schließlich konnten Barunterhaltspflichtige weniger für das Alter ansparen, diese Kosten dürften jetzt nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Die Regierung berät unterdessen Prämien an Unternehmen zu zahlen um diesem Personenkreis verstärkt 1 Euro-Jobs zur Verfügung stellen

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Hallo

ich habe mal eine Frage zu den Unterhaltsberechtigten der neuen Düsseldorfer Tabelle.

 

Und zwar habe ich Anfang 2009 einen Titel unterschrieben der besagt, das ich 128% der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, da ich nur für ein Kind (keine Frau) unterhaltsverpflichtet bin.

Nun ging die Düsseldorfer Tabelle 2009 jedoch von drei Unterhalbsberechtigten aus, da passten die 128%.

Die von 2010 geht jedoch nur von zwei Unterhaltsberechtigten aus, da wäre es demzufolge nur 120 %, was immer noch eine Erhöhung in Euro gesehen ausmacht. Das wäre auch ok für mich.

 

Jetzt sagt mir das Jugendamt, das sie auf die 128 % bestehen, da ich das schliesslich unterschrieben hätte.

 

Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder sonstiges zu, die ich dem Jugendamt vorlegen könnte?

Kann ja so eigentlich nicht sein, das die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle geändert wird, ich jedoch weiter nach den Unterhaltsberechtigten von 2009, den  Betrag aus der 2010er zahlen soll.

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@Rolf

Hallo Rolf, schau dir mal die Vergleichstabelle auf der Seite des OLG-Düsseldorf an, dann wirst du feststellen, dass du die 128% zahlen mußt. Ansonsten mußt du eine Abänderungsklage einreichen um den Unterhalt ändern zu lassen.  

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@rolf

 

Ich kann Dir nur einen Rat geben, nimm Dir einen Anwalt und lasse Dich beraten und wenn es eine Möglichkeit gibt, dann gehe dagegen vor. Irgendwelche Ratschläge hier im Forum bringen Dir nix. Rosenteufel lag in unserer Sache auch voll daneben.

einen schönen Tag

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