Veröffentlicht am 28.01.2011 von Carsten KrummÜber die Zahl stolpert man schon oder: 18.995 Fälle für einen der Mittäter. Das geht wohl nur im BtM-Strafrecht, vgl. BGH, Urteil vom 2.11.2010 - 1 StR 579/09 - - hier . Scherz beiseite: ... Weiterlesen
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