Veröffentlicht am 13.10.2011 von Hans-Otto BurschelDie Bestimmung des Verfahrenswertes für die Scheidung richtet sich nach § 43 FamGKG (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ScheidungVerfahrenswerterzieltes EinkommenFamilienrecht5334 Aufrufe