Veröffentlicht am 03.01.2013 von Prof. Dr. Christian RolfsAllgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen Arbeitnehmer nur, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn (in Übergangsfällen mehr als fünf) Arbeitnehmer ... Weiterlesen
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