Veröffentlicht am 23.08.2019 von Carsten KrummIm Saarland kann man derzeit TraffiStar S 350-Messungen nicht mehr verwerten. Da wird man wohl freisprechen müssen oder nach §§ 206a StPO, 46 OWiG bzw. §§ 260 Abs. 3 StPO, 71 OWiG einstellen ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Verkehrsrecht16204 Aufrufe