Veröffentlicht am 08.08.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenEs ist unzweifelhaft, dass dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, wenn ein besonderer Anlass besteht. Dazu genügt die Vorbereitung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten, die Besichtigung mit Kauf- oder Mietinteressenten oder die Ablesung von Verbrauchserfassungsgeräten.Weiterlesen
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ZutrittsrechtBetretungsrechtgenerellTurnus von zwei JahrenMiet- und WEG-Recht5204 Aufrufe