Veröffentlicht am 29.08.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Der Vermieter will zwei Wohnungen in einem Mehrparteienhaus beziehen (EG, 1. OG), um sie mit seiner Familie zu nutzen. Zu diesem Zweck hat er die Immobilie erworben. Damit wird er seine Eigenbedarfskündigung (schlüssig) begründen.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
KündigungsfristEigenbedarfAnbietpflichtMiet- und WEG-Recht
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