Veröffentlicht am 17.03.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Der Schlüsselverlust des Mieters an sich führt noch nicht zu einem Schaden. Denn die Schließanlage bleibt funktionstüchtig und der Vermieter erfährt auch sonst keine Vermögenseinbuße. Allerdings ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
SchadensersatzMissbrauchsgefahrSchlüsselverlustMiet- und WEG-Recht
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