Veröffentlicht am 10.08.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsGelegentlich weisen Mietrecht und Arbeitsrecht beachtliche Parallelen auf. Das gibt die Gelegenheit, während des Sommerlochs mal einen Blick nach Hamburg zu werfen. Dort hatte das Amtsgericht Barmbek über den Entschädigungsanspruch einer abgelehnten Mietinteressentin nach § 21 Abs. 2 Satz 3 AGG (wir sind im allgemeinen Zivilrecht, daher nicht § 15 Abs. 2 AGG) zu befinden:Weiterlesen
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Bürgerliches RechtArbeitsrechtMiet- und WEG-Recht10004 Aufrufe