Veröffentlicht am 20.11.2017 von Sibylle SchwarzBei der Abschlussprüfung eines Auszubildenden kam es zum Streit: Kann es eine mündliche Prüfung sein, wenn der Prüfer dem Prüfling Zettel, Stift, Tabellenbuch und Taschenrechner in die Hand drückt? Und der Prüfling dann zur Lösung der gestellten Mathematik-Rechenaufgabe zunächst die Formel im Tabellenbuch nachschlagen, mit dem Taschenrechner rechnen und den Rechenweg mitsamt Lösungsergebnis auf den Zettel aufschreiben soll?Weiterlesen
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Bildungsrecht10945 Aufrufe