Veröffentlicht am 26.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Während einer Probearbeit steht der Arbeitende als sog. Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein infolge der Probearbeit erlittener Unfall ist daher von der zuständigen Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das hat das BSG entschieden.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 22.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Man kann einen materiell-rechtlich schon nicht ganz einfachen Fall wunderbar dadurch verkomplizieren, dass man das gerichtliche Verfahren vermurkst. Das ist dem LAG Berlin-Brandenburg und dem Achten Senat des BAG jetzt in einem AGG-Fall gelungen:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 20.08.2019 von Dr. Klaus von der LindenBild von Klaus von der Linden

BGH v. 25.6.2019 – II ZB 21/18 klärt höchstrichterlich eine praktisch überaus wichtige Frage auf der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Es geht um die Auslegung von § 14 Abs ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 20.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Gewerkschaften sehen in ihren Satzungen regelmäßig vor, dass die von ihnen in die Aufsichtsräte mitbestimmter Unternehmen entsandten Mitglieder ihre Aufsichtsratsvergütungen als Sonderbeitrag an die Gewerkschaft ganz oder teilweise abführen müssen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 19.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

1. Die Einarbeitung eines neuen Kollegen an der Kasse stellt für eine Servicekraft in einem Multiplex-Kino eine tariflich höher zu vergütende "Bedarfstätigkeit" iSv. § 3 Abs. 2 des Entgeltrahmentarifvertrags (CinemaxX - verdi) vom 9.3.2016 dar.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 15.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

§ 6 Abs. 5 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, Nachtarbeitnehmern für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihnen hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen. "Angemessen" ist nach der Rechtsprechung des BAG regelmäßig ein Zuschlag von 25 % (Urt. vom 9.12.2015 – 10 AZR 423/14, NZA 2016, 426).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 13.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Das Thema "Digitalisierung" hatten wir ja letzte Woche schon. Hier jetzt ein Fall, in dem eine Verfahrensbevollmächtigte die Beschwerdebegründung unterschrieben, das Dokument eingescannt und sodann (nach 19 Uhr) mit gewöhnlicher E-Mail im pdf-Format an die elektronische Poststelle des Gerichts übersandt hat. Dort wurde die E-Mail nebst Anhang am nächsten Morgen ausgedruckt. Aber da war die Frist schon verstrichen:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 12.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Lange Zeit entsprach es ständiger Rechtsprechung des BAG, dass durch betriebliche Übung ein Anspruch auf Weitergewährung einer übertariflichen Zulage praktisch nicht entstehen kann. Der Arbeitgeber entscheide bei jeder Tariflohnerhöhung neu, ob er die Zulage weiter zahlen wolle. Diese werde "aufgesogen", nicht "aufgestockt". Nur bei "deutlichen Anhaltspunkten" könne das gegenteilige Ergebnis in Betracht kommen (zuletzt BAG, Urt. vom 24.2.2016 - 4 AZR 990/13, NZA 2016, 557).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 08.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Berufung einlegen, Berufung zurücknehmen, Rücknahme widerrufen - geht das? Einlegen und zurücknehmen sicher, aber die Rücknahme widerrufen?Weiterlesen

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Veröffentlicht am 06.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Auszubildende haben nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Sachbezüge können mit den sozialversicherungsrechtlich maßgeblichen Werten angerechnet werden, jedoch nicht über 75 % der Bruttovergütung hinaus (§ 17 Abs. 2 BBiG). "Angemessen" ist eine Ausbildungsvergütung, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung, bei Fehlen einer tariflichen Regelung 80 % der von den Kammern und Innungen empfohlenen Ausbildungsvergütung beträgt (BAG 30.9.1998 - 5 AZR 690/97, NZA 1999, 265; 29.4.2015 - 9 AZR 108/14, NZA 2015, 1384).Weiterlesen

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