Veröffentlicht am 02.05.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsArbeitnehmer mit langer Kündigungsfrist, die in der Endphase ihres Arbeitsverhältnisses bereits eine konkrete Anschlussbeschäftigung in Aussicht haben oder planen, sich selbständig zu machen, können versucht sein, neben Kunden ihres bisherigen Arbeitgebers auch Arbeitskollegen abzuwerben. Damit verstoßen sie allerdings während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses uU gegen das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht4786 Aufrufe