Veröffentlicht am 08.02.2018 von Carsten KrummEigentlich ist so eine Entscheidung "retro", wenn auch wenig überraschend: Die sofortige Beschwerde ist unzulässig, da sie nicht in der nach § 306 Abs. 1 StPO vorgeschriebenen Form, d.h. zu ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Verkehrsrecht3684 Aufrufe