Nächste Änderung des BtMG steht bevor – 27. BtMÄndVO sieht Unterstellung von 26 neuen psychoaktiven Substanzen vor
von , veröffentlicht am 24.05.2013Nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hat das Bundeskabinett die 27. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndVO) beschlossen (s. Presseerklärung des BMG von 22.05.2013). Hiermit sollen 26 neue psychoaktive Substanzen dem BtMG unterstellt werden, darunter synthetische Cannabinoide (z.B. AM-2201, AM-2232, JWH-307 oder UR-144) sowie synthetische Amphetamin-, Cathinon und Phencyclidin-Derivate (z.B. Pentedron, DMMA, MPA oder MXE). Zudem soll das kürzlich in Deutschland als Arzneimittel zugelassene Lisdexamphetamin, das zur Behandlung von ADHS eingesetzt wird, ins BtMG aufgenommen werden. Die Verordnung muss noch durch den Bundesrat.
Nach der 22. BtMÄndVO im Januar 2009 (Unterstellung von CP-47, 497 und JWH-018), der 24. BtMÄndVO im Januar 2010 (Unterstellung von JWH-019, JWH-073 und Mephedron) sowie der 26. BtMÄndVO vom 20.07.2012 (Unterstellung von 28 Stoffen) reagiert die Bundesregierung damit zum vierten Mal darauf, dass immer mehr Substanzen entwickelt werden, die ähnliche Wirkungen wie die klassischen Betäubungsmittel haben, aber aufgrund von kleinen chemischen Veränderungen nicht dem BtMG unterstehen (s. dazu auch meinen immer noch aktuellen Blog-Beitrag vom 04.09.2011). Die Bundesregierung macht sich dabei ihre Rechtsetzungskompetenz nach § 1 Abs. 2 BtMG zunutze, wonach sie nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung die Anlagen zum BtMG ändern oder ergänzen kann, wenn dies
1. nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit,
2. wegen der Möglichkeit, aus einem Stoff oder unter Verwendung eines Stoffes Betäubungsmittel herstellen zu können, oder
3. zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit
erforderlich ist.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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13 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenProhibitionist kommentiert am Permanenter Link
Das hat ja bei den ganzen anderen Substanzen zuvor auch super geklappt, die bekanntlich mit dem gesetzlichen Verbot alle von der Erdoberfläche verschwunden sind. Denn wenn es verboten ist, sich mit bösem Gras, Kokain und Co. zu schädigen, greift der mündige Bürger - wie vom Gesetzgeber empfohlen - zu den guten Drogen wie Alkohol, Nikotin und Koffein. Wir könnten noch so viel mehr verbieten!
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
Der Entwurf der 27. BtMÄndV steht nun online:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Downloads/B/Betaeubungsmittelgesetz/27_BtMAEndV.pdf
Marcus kommentiert am Permanenter Link
Ab wann sind diese chemicalien verboten?
Das habe ich leider nocht nicht verstehen, schuldigung und bitte antwort auf meine frage :)
Marcus
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
Der Bundesrat muss erst der Verordnung zustimmen. Ob dies noch vor der Sommerpause geschehen wird erscheint fraglich. Mit einem Inkrafttreten ist aber spätestens im Herbst zu rechnen.
Marcus kommentiert am Permanenter Link
Danke herr Patzak. So biss jetzt ist es legal um zum beispiel diese chemicalien zu kaufen und verkaufen oder im besitzt zu haben im Deutschland?
Haben sie vielleicht auch ein email adresse? ich habe eigentlich noch einige fragen. Dafur woll ich gerne zahlen naturlich.
danke fur deine antwort und deine zeit biss jetzt!!!
Marcus kommentiert am Permanenter Link
Nochmal vielen dank und hoffentlich kommt da wieder antwort
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
@Marcus
Lesen Sie meinen oben verlinkten Beitrag vom 4.9.2011 und den folgenden, da werden Ihre Fragen beantwortet:
http://blog.beck.de/2012/12/27/endlich-schluss-mit-dem-begriff-legal-hig...
Klaus kommentiert am Permanenter Link
Aber Herr Patzak:
Gesetze treten doch nicht vor ihrer Verkündung in Kraft, h glaube Sie haben den Bundespräsidenten vergessen, oder?
Berger Alexander kommentiert am Permanenter Link
Gibt es schon Informationen darüber, ob der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung darüber abstimmen wird? Das ist ja wohl die vor der Sommerpause? Herr Patzak, werden sie das gesondert in ihrem Blog hier erwähnen?
Auch wenn das Interesse an der Einführung der Regelung kontroärer wohl nicht sein könnte, bedanke ich mich für ihre Aufklärungsarbeit hier. ;)
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Berger,
der Bundesrat hat die 27. BtMÄndVO am 5.7. auf der Agenda.
Selbstverständlich werde ich im
Blog berichten, wenn die Neuregelung in Kraft tritt.
Jörn Patzak
Alex c. kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Patzak,
vielen Dank für ihre sehr informative Arbeit hier.
Laut ihrer Aussage hatte der Bundesrat die 27. BtMÄndVO am 5.7. auf der Agenda.
Da ich auf ihrem Blog leider keinen Eintrag finden konnte würde es mich intressieren ob dies nun geschehen ist und die Änderungen damit in Kraft getreten sind bzw. wann sie in Kraft treten werden.
Vielen Dank
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
@Alex c.
Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt (s. hier unter Top 48 http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_2372724/DE/parlamentsmaterial/to-plen...).
Die Verordnung wird in Kürze nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Ich werde darüber in einem weiteren Blog-Beitrag berichten.
MfG