Zirkumzision - wie soll das Gesetz aussehen? (mit Update 20.07.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 15.07.2012

Im Verlaufe der intensiven Debatte um das Kölner Beschneidungs-Urteil (zB hier im Beck-Blog) haben sich nun die Bundesregierung und mehrere andere im Bundestag vertretene Parteien der Auffassung angeschlossen, man müsse den Konflikt durch ein Gesetz lösen. Aber wie kann dies geschehen?

Eine erste Frage ist, ob es sich dabei um ein Verbots- oder um ein Erlaubnisgesetz handeln wird.

Geht man von der hier vertretenen Meinung aus, dass die religiös motivierte Beschneidung immer schon (wie auch alle medizinisch indizierten Operationen) eine tatbestandsmäßige Körperverletzung darstellte, dann beruhte die bisherige Straffreiheit auf einem gewohnheitsrechtlichen Rechtfertigungsgrund - strukturell ähnlich dem früher angenommenen Züchtigungsrecht der Lehrer. Dieser Rechtfertigungsgrund ist nun durch die (weitgehend unbeachtet gebliebenen) Fachdiskussionen von Ärzten und Juristen und  durch das Aufsehen erregende Urteil des LG Köln in Frage gestellt worden. Eine gesetzliche Klärung erscheint also für den Rechtsfrieden notwendig, auch wenn man der Ansicht ist, dass Gewohnheitsrecht ebenso verschwinden kann wie es entstanden ist, eben durch entgegenstehende Gewohnheit.

Eine gesetzliche Regelung kann versuchen, die voherige Rechtfertigung durch (religiös motivierte) Einwilligung der Sorgeberechtigten wieder zu etablieren bzw. zu bestätigen. Insofern wäre die gesetzliche Regelung eine "Erlaubnis". Die meisten Politiker, die sich geäußert haben, tendieren genau dazu: Sie wollen den (bzw. bestimmten)  Religionsgemeinschaften zugestehen, dass sie dieses bisher weitgehend akzeptierte Ritual weiter strafrechtlich unbehelligt durchführen können.

Allerdings wird dies nicht geschehen können, ohne zugleich die Grenzen der Erlaubnis aufzuzeigen, d. h. in anderer Beziehung wird das Gesetz auch Verbote enthalten müssen. Und in diesen Details stecken erhebliche Probleme!

Denkbar (und teilweise notwendig) erscheinen:

- Altersbegrenzungen (Mindest- bzw. Höchstalter),

- die Beschränkung auf Ärzte mit chirurgischer Erfahrung

- Vorschrift einer (Voll-)Narkose

- Beschränkungen auf bestimmte Religionsgemeinschaften

- Beschränkung auf bestimmte anerkannte/etablierte/vergleichsweise risikoarme Rituale

- Beschränkung auf ein bestimmtes Geschlecht

- Verpflichtung von (Ärzten in) öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zur Durchführung

- Haftungsregelungen für Fälle, in denen sich ein Schadensrisiko trotz lege artis durchgeführter Zirkumzision verwirklicht (Haftungsfonds der Religionsgesellschaften?)

Ein solches Gesetz wie auch eine Reihe der (denkbaren) Beschränkungen und  impliziten Verbote werfen ganz grundlegende Probleme auf, die die meisten Politiker noch nicht fokussiert haben:

Zwar wird bisher schon breit diskutiert, dass aus Gründen der Religionsfreiheit eine gewisse Beschränkung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern hinzunehmen sei - jedoch wird man bei Komplikationsraten von immerhin im einstelligen Prozentbereich (also 1 bis 10 pro hundert!) sich durchaus fragen, ob und inwieweit der Staat seine Schutzpflicht gegenüber Kindern vernachlässigen darf (zur Diskussion vgl. etwa den Artikel in der FR). Jedenfalls kann nur derjenige, der die Augen vor der Realität verschließt, den Eingriff verharmlosen (ein Beispiel dafür sind die Stellungnahmen prominenter Grünen-Politiker).

Die anderen genannten Beschränkungen werfen z.T. gravierende Gleichheitsproblematiken auf, sobald etwa noch nicht am Konflikt beteiligte Religionsgemeinschaften ihre eigenen möglicherweise körperverletzenden Rituale gesetzlich erlaubt haben wollen.

Auch die systematischen Fragen sind bisher nicht beantwortet. Einige FDP-Politiker wollen die Beschneidung im neuen Patientenrechtegesetz verankern, m. E. keine besonders gute Idee: Denn das Recht, seine Kinder beschneiden zu lassen, ist bzw. wäre eben kein Patientenrecht.

Eher schon gehört die Beschneidung in das Familienrecht, also in das Umfeld des § 1631 BGB; bei der Beschneidung aufgrund religiöser Erzeihung handelt es sich um einen Teil der Personensorge. Außerdem kommt eine bereichsspezifische Regelung im RelKErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) in Betracht.

Ein anderer Vorschlag wäre es, die Beschneidung - wie die Abtreibung - als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft zu belassen, aber unter bestimmten Voraussetzungen lediglich einen gesetzlichen Strafausschluss zu regeln. Ein solcher Strafausschluss müsste in das  StGB eingefügt werden.

Könnte die schwedische Regelung Vorbild sein (hier ein taz-Artikel dazu)?

Ganz gleich wie und was genau geregelt wird, am Ende wird wohl ohnehin das BVerfG zu entscheiden haben, ob der Gesetzgeber im neuen Gesetz die Abwägung der verschiedenen Interessen richtig vorgenommen hat.

Die nächsten Wochen und Monate dürften immerhin spannend sein: Selten kann man gesetzliche Regeln im Entstehungsprozess so intensiv verfolgen, selten gibt es  ist eine so große gesellschaftliche Debatte.

UPDATE 20.07.2012:

Wortlaut der Resolution des Bundestages vom 19.07.2012:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der
Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung
von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Auszug aus der Begründung:

"Die rechtliche Einordnung der Beschneidung muss so schnell und so gründlich
wie möglich geklärt werden. Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche
Klarstellung für geboten, die insbesondere unseren jüdischen und muslimischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, ihren Glauben frei auszuüben. Eine
Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf
sich hieraus nicht ergeben.

Zudem hält der Deutsche Bundestag die Beschneidung männlicher Kinder, die
weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig
schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von
Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die
der Deutsche Bundestag verurteilt."

 

Wortlaut der Petition der Deutschen Kinderhilfe, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreicher Einzelpersonen vom 20.07.2012:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.

Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."

Auszug aus der Begründung:

(...)

Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.

(...)

Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.

Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.

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517 Kommentare

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Afrika-Beauftragter Nooke warnt vor Gesetz zur Beschneidung

Der Afrika-Beauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), hat vor einer gesetzlichen Regelung gewarnt, die rituelle Beschneidungen von Jungen erlaubt. "Wir sollten uns in der Frage der Beschneidungsriten auf den Standpunkt zurückziehen, dass dies Sache der Eltern ist", sagte Nooke dem Münchner Magazin "Focus". Von seinen Afrikabesuchen kenne er viele verschiedene Beschneidungs-Riten. "Für den Gesetzgeber sind trennscharfe Abgrenzungen zwischen Toleriertem und Nichttoleriertem kaum möglich."

 

http://www.domradio.de/news/83756/afrika-beauftragter-nooke-warnt-vor-gesetz-zur-beschneidung.html

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Hier die Originalmeldung:

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-36-2012-afrika-beauftragter-nooke-warnt-vor-gesetz-zur-beschneidung_aid_811332.html

Nooke hat wohl nicht verstanden oder noch nicht mitbekommen, dass die Gesetzesänderung genau das beabsichtigt: die Teilamputation eines Sexualorgans der Entscheidungsgewalt der Eltern zuzuschustern. Warum dies bei Mädchen verboten, bei Jungs aber erlaubt sein soll, wäre eine Stellungnahme gewesen, über die sich zu berichten gelohnt hätte.

Vielleicht zeigt sich in der Druckausgabe, ob Nooke zu den Ahnungslosen oder zu den Nachdenkern gehört.

Der israelische Vize-Premier Silvan Schalom hat davor gewarnt, die religiöse Beschneidung von Jungen zu verhindern. Sie sei zentraler Teil einer Jahrtausende alten Tradition, sagte Schalom dem Nachrichtenmagazin "Focus" und fügte hinzu: "Sie zu unterbinden, bedeutet 'Juden raus'!" Schließlich könnten Juden nicht ohne diese für ihre Identität elementare Praxis leben. 

 

 

http://www.welt.de/newsticker/news3/article108920348/Israels-Vize-Premier-Verbot-der-Beschneidung-heisst-Juden-raus.html 

 

Weshalb kann diese Äußerung nicht vor dem Menschengerichtshof geprüft werden ? Bislang habe ich solche Äußerungen nur über Nazis gelesen.

 

 

 

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Müssen Beschneidungsgegner mit einer Kriminalisierungswelle jetzt leben ?

Oder ist das Unsinn ?

 

 

In seinem Briefkasten fand der Kölner Pirat Ali Utlu ein abgeschnittenes Schweineohr. Er hatte sich in den vergangenen Wochen kritisch über Beschneidungen geäußert. Jetzt ermittelt die Polizei.   Piratenpartei-Mitglied Ali Utlu machte einen erschreckenden Fund, als er am Freitag in seinen Briefkasten blickte: „Du bist als nächster dran“, stand auf einem Zettel, wie der Pirat via Twitter mitteilte. Daneben habe ein abgeschnittenes Schweineohr gelegen. Als möglichen Grund für die Drohungen sieht Kreis-Vorstands-Mitglied Thomas Hegenbarth Utlus Publikationen zum Thema Beschneidung, sagte er FOCUS Online.   2009 war in Köln schon einmal ein abgeschnittenes Schweineohr verschickt worden: Damals an den Islamrat. Wie die Lokalzeitung „Express“ damals berichtete, hatte auf dem Zettel gestanden, dass es sich um eine Reliquie handelt. Als Absender wurde der ehemalige Vizevorsitzende des Zentralrats der Juden, Michel Friedmann, aufgeführt. Ob ein Zusammenhang zwischen den Vorfällen besteht, ist derzeit noch unklar    http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-aeusserungen-ueber-beschneidung-pirat-findet-abgeschnittenes-schweineohr-im-briefkasten_aid_810827.html 

 

 

 

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Könnte der Gesetzgeber für den unwahrscheinlichen Fall eines Verbots von Beschneidungen festschreiben, dass  Eltern in bestimmten Abständen ihre Kinder ( bis zu einem bestimmten  Alter )  untersuchen lassen müssten oder im Rahmen von U10 bis J1 mit aufnehmen, um fest zustellen, ob eine verbotene Beschneidung stattgefunden hat, um Eltern u.a. gegebenfalls wegen Körperverletzung anzuzeigen ?

 

Das hätte einen abschreckenden Charakter und würde vielleicht den Beschneidungstourismus etwas eindämmen.

 

 

 

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Entttäuscht von den Behörden schrieb:

Könnte der Gesetzgeber für den unwahrscheinlichen Fall eines Verbots von Beschneidungen festschreiben, dass  Eltern in bestimmten Abständen ihre Kinder ( bis zu einem bestimmten  Alter )  untersuchen lassen müssten oder im Rahmen von U10 bis J1 mit aufnehmen, um fest zustellen, ob eine verbotene Beschneidung stattgefunden hat, um Eltern u.a. gegebenfalls wegen Körperverletzung anzuzeigen ?

 

Das hätte einen abschreckenden Charakter und würde vielleicht den Beschneidungstourismus etwas eindämmen.

Würde es nicht, siehe § 3 und § 7 StGB. Auslandstaten können nur bestraft werden, wenn sie am Tatort mit Strafe bedroht sind.

Folge: Beschneidung ist in der Türkei legal, also auch keine Strafbarkeit bei Beschneidungstourismus.

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http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-ohrlochstec...

 

Die Diskussion zieht weitere Kreise - auch wenn es im Fall des Stechens von Ohrlöchern nicht um eine religiöse Motivation geht (theoretisch wäre dies natürlich auch denkbar) - bleibt das Grundproblem gleich:

 

Objektiver und subjektiver Tatbestand einer Körperverletzung sind erfüllt, fraglich ist allein, ob ein Rechtfertigungsgrund besteht. Kleinkinder sind zu einer solchen Einwilligung allein nicht fähig- dürfen aber die Eltern in dieser Weise über die körperliche Unversehrheit ihres Kindes verfügen?

 

Man mag dies bei zwei normalen Ohrlöchern noch abtun- was aber, wenn die Eltern aus Gründen der Selbstverwirklichung ihr Kind mit mehreren Pericings und Tattos "schmücken"? Vergleichbar mit dem Verbot für Minderjährige, ein Sonnenstudio aufzusuchen, fände ich es durchaus sinnvoll, diese Ersetzung der Entscheidung durch die Eltern bei (medizinisch nicht notwendigen) Körperverletzungen aller Art, egal aus welchem Grund, ganz auszuschließen.

 

Ist das Kind alt genug (soweit ich weiss geht man im deutschen Recht von eine Religionsmündigkeit ab 12 Jahren aus) so kann es mit Zustimmung seiner Eltern selbst entscheiden.

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Desdee schrieb:
Ist das Kind alt genug (soweit ich weiss geht man im deutschen Recht von eine Religionsmündigkeit ab 12 Jahren aus)
nein, grundsätzlich erst mit 14 Jahren (§5 RelKErzG)

Desdee schrieb:
so kann es mit Zustimmung seiner Eltern selbst entscheiden.
Was körperliche Eingriffe angeht: maßgeblich ist die Einsichtsfähigkeit des Kindes, es hängt also vom Einzelfall ab. Es gibt auch ein Vetorecht "bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für ihre künftige Lebensgestaltung", die einsichtsfähigkeit dazu hat der BGH für ein fünfzehneinhalbjähriges Mädchen angenommen.

Da die Sexualorgane jedoch unter dem besonderen grundgesetzlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs stehen und außerdem vor Beginn des sexuell aktiven Lebens eine Urteilsfähigkeit über die eigenen Geschlechtsteile nicht angenommen werden kann, spricht viel dafür, medizinisch nicht indizierte, irreversible Teilamputationen in diesem Bereich erst für Volljährige zuzulassen (analog zu Intimpiercings).

Wenn es denn aus politischen Gründen nicht anders geht, als Beschneidungen zu ermöglichen, so würde ich folgende Regelungen für zwingend erforderlich halten:

 

1. Mindestalter von etwa 12 Jahren

2. Zustimmung von Kind und beiden Elternteilen

3. Beschneidung unter - zumindest lokaler - Betäubung

4. Beschneidung nur durch medizinisches Fachpersonal und unter hygienischen OP- Bedingungen (was acuh zB den Kontakt zwischen Mund des Rabbiners und der offenen Wunde verbieten würde)

5. Nur beschneidungen, die die Funktionsfähigkeit der betroffenen Organe nicht schmälern und zu keinen schweren Folgeschäden führen, sind erlaubt (damit würde das Beschneiden von Mädchen wegfallen)

 

Eine generelle Beschränkung auf ein Geschlecht (nur Jungen), auf eine bestimmte Religion (Judentum und Islam, nicht aber andere Gruppierungen) oder eine ganz bestimmte Art der Beschneidung könnte den Vorwurf der Diskriminierung eines Geschlechts/ einer Religion / einer Volksgruppe auslösen.

 

Schwierig bis nicht durchsetzbar wird die "Motivationsprüfung" sein. Ich sehe auch den Sinn darin nicht ein- entweder hält man einen körperlichen Eingriff an einem Kind für gerechtfertigt oder eben nicht, unabhängig aus welchem Grund die Eltern (oder das Kind) diesen wollen. Die körperlichen Folgen, gesundheitlichen Risiken und Schmerzen bleiben gleich und sind nicht mehr oder weniger akzeptabel, nur weil eine Religion als Rechtfertigung herangezogen wird.

 

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Marit schrieb:
Mindestalter von etwa 12 Jahren
Warum? Wenn die
Marit schrieb:
Zustimmung von Kind und beiden Elternteilen
erforderlich sein soll, kann man die Zustimmung des Kindes auch weglassen - es ist keinesfalls einsichtsfähig (es kennt ja noch nicht einmal die biologischen Funktionen der Körperteils, das amputiert werden soll!)
Marit schrieb:
3. Beschneidung unter - zumindest lokaler - Betäubung, Beschneidung nur durch medizinisches Fachpersonal und unter hygienischen OP- Bedingungen (was auch zB den Kontakt zwischen Mund des Rabbiners und der offenen Wunde verbieten würde)
Und wer soll das kontrollieren? Soll man neben jeden Mohel einen Angestellten des Gesundheitsamtes stellen? Außerdem verkennt das völlig den religiösen Extremismus der Unltraorthodoxen, die sich von weltlichen Institutionen sowieso nichts vorschreiben lassen.

Marit schrieb:
Nur Beschneidungen, die die Funktionsfähigkeit der betroffenen Organe nicht schmälern und zu keinen schweren Folgeschäden führen, sind erlaubt (damit würde das Beschneiden von Mädchen wegfallen)
Großer Irrtum: Erstens schmälert die Amputation der Vorhaut die Funktionsfähigkeit des Penis deutlich: es gibt keinen natürlichen Gleitmechanismus mehr (darum hat sich Wal-Mart auch bei seinem Markteintritt in Deutschland komplett verkalkuliert und hatte die Regale voll mit Gleitmitteln, die aber hier keiner brauchte) und die Eichel wird durch Verhornung weniger sensibel und zweitens könnte man mit dieser "Einschränkung" ohne Weiteres Mädchen beschneiden, a) an der Klitorisvorhaut, die keine der männlichen Vorhaut vergleichbaren wichtigen Funktionen hat, b) an den  kleinen Schamlippen, mit derselben Begründung und c) auch die Klitorisspitze selbst, denn auch ohne diese können Frauen Kinder empfangen und gebären.
Da das Gesetz de facto ein "Brit-Mila-Erlaubnisgesetz" werden soll, kümmern den Gesetzgeber die o.g. Erwägungen aber nicht. Auch die Betäubung soll eine wachsweiche Formulierung werden, da niemand die Wirksamkeit einer örtlichen Betäubung bei einem Säugling kontrollieren kann und diese nur in höchstens 85% aller Fälle tatsächlich wirkt.

Gewaltaufruf nach Anzeige gegen Rabbi

 

Im August stellt ein Gießener Arzt Strafanzeige gegen einen Rabbiner wegen der Beschneidung Minderjähriger. Nun fühlt er sich von einem offenbar ihm geltenden Gewaltaufruf im Internet bedroht.

 

Die österreichische Onlinezeitung „die jüdische“ hatte am Dienstag einen Artikel veröffentlicht, in dem es ohne Namensnennung des Arztes heißt: „Als persönliche Konsequenz dessen wünschte ich, es würden sich ein paar beherzte Juden finden, die sich den werten Herrn schnappen und ihm ruckzuck eine rituelle Beschneidung (humanerweise mit Lokalbetäubung) verpassen!“

 

http://www.fr-online.de/rhein-main/beschneidung-gewaltaufruf-nach-anzeige-gegen-rabbi,1472796,17042774.html

 

 

 

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Ein Leser schrieb :

 

 

Ein Mohel verstößt gegen mehrere Gesetze. Darunter das Heilpraktikergesetz, das Infektionsschutzgesetz und zudem tritt er zivilrechtlich in Konkurrenz zu Ärzten. Ein Mohel hat keinerlei gültige Ausbildung und darf in D nicht einfach gegen Entgeld operieren. Schon gar nicht an irgendwelchen unhygienischen Orten wie in Synagogen, in Wohnhäusern oder in Gemeindehallen. Wenn er das, wie der Rabbiner Goldberg, öffentlich im Internet anbietet, braucht er ein gültiges Impressum, darf Ärzte nicht verunglimpfen - wie gesehen auf Herrn Goldbergs Seite - und falsch medizinisch informieren. Er braucht zwingend eine Berufshaftpflicht und muß seinen Arbeitsraum - wie jedes Piecingstudio - regelmäßig vom Gesundheitsamt überprüfen lassen. An diesen werden besondere und sehr umfangreiche Ansprüche der Hygiene gestellt. All das ist in keinster Weise auf der Seite von Herrn Goldberg erkennbar. Da kann man als Arzt gar nichts anderes tun, als ihn anzuzeigen.

 

http://www.fr-online.de/rhein-main/beschneidung-gewaltaufruf-nach-anzeige-gegen-rabbi,1472796,17042774.html

 

 

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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

ich habe gerade bei der FAZ einen Bericht über die Anhörung im Ethikrat des deutschen Bundestag gelesen. Dort wird auf ein Video verlinkt, dass eine ultraorthodoxe Beschneidungszeremonie zeigt, bei der der Mohel nach der Beschneidung das Blut vom Penis des Neugebohrenen mit dem Mund absaugt.

http://www.faz.net/aktuell/politik/ethikrat-jacobs-beschneidung-11875890...

 

Ich frage mich,

 

1. ob bei der "Zeremonie", wenn sie in Deutschland stattgefunden hätte, der Straftatbestand des § 179 Abs. 5 StGB zumindest objektiv erfüllt wurde

 

und

 

2. ob bereits durch die Verlinkung auf den Film § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

NBL

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Kinder können sich nicht selber schützen

Daran würde auch ein Gesetz nichts ändern, so wie es vom Bundestag noch vor der Sommerpause übereilt und geradezu panisch angedacht wurde. Das weiß auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die schon sehr deutlich signalisierte, dass sie nicht wüsste, wie so ein Gesetz aussehen solle. Und eines ist sicher: Würde ein entsprechendes Gesetz tatsächlich verabschiedet, müsste es der Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof standhalten. Und spätestens dort, da muss man kein Prophet sein, würde das Gesetz wieder kassiert werden. 

 

http://www.theeuropean.de/andr-schulz/12120-beschneidung-von-jungen 

 

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2010 wurde von den Justizministern Baden- Württembergs und Hessens ein Gesetzesentwurf gegen Mädchenbeschneidung im Deutschen Bundestag eingereicht, und das, obwohl jedwede Form der Beschneidung der Genitalien weiblicher Minderjähriger bereits unter der aktuellen Rechtsprechung strafbar ist, gleichzeitig aber jährlich mehrere zehntausend Jungen wegen fadenscheinigen medizinischen Indikationen oder "rituellen" Gründenbeschnitten werden. 

 

Was waren die Gründe für so ein Gesetzentwurf ?

 

 

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Eben gefunden.

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Franziska Gruber, vom Referat Genitalverstümmelung bei der Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes sagt dazu news.de: «Meist fahren die Eltern mit ihren Töchtern ins Ausland, um den Eingriff durchführen zu lassen. Illegal scheinen aber auch in Deutschland Beschneidungen vorgenommen zu werden.»

Die neue rechtliche Regelung soll deswegen ins Gesetz der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Das heißt, sie soll auch gelten, wenn in Deutschland lebende oder dauerhaft hier wohnenden Frauen und Mädchen im Ausland beschnitten werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass die Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers ruht. Denn oft werden sehr junge Mädchen beschnitten, die sich zunächst davor scheuen, ihre Familie anzuzeigen.

 

http://www.news.de/politik/855031477/mehr-haerte-gegen-beschneidung-gefordert/1/ 

 

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http://www.tagesspiegel.de/meinung/was-wissen-schafft-wein-und-zaepfchen...

"Jüdische und muslimische Eltern könnten also hygienische Gründe für die Beschneidung ins Feld führen und sich auf die Empfehlung der US-Kinderärzte berufen. Das wäre in Deutschland im Rahmen der elterlichen Sorge erlaubt, ganz ohne Gesetzesänderung. Allerdings müssen Beschneidungen in jedem Fall unter effektiver Betäubung durchgeführt werden. In der Minimalversion wird der Penis 30 Minuten vorher in eine Plastiktüte mit Lidocain-Creme eingepackt. Diese Mindestforderung muss auch für die jüdische Beschneidung gelten – süßer Wein und Zäpfchen zur Schmerzlinderung sind inakzeptabel."

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werner schrieb:
"Jüdische und muslimische Eltern könnten also hygienische Gründe für die Beschneidung ins Feld führen und sich auf die Empfehlung der US-Kinderärzte berufen."
Nein, können sie nicht:

http://blog.beck.de/2012/07/15/zirkumzision-wie-soll-das-gesetz-aussehen-mit-update-2007?page=14#comment-41550

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sieht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung von Beschneidungen. Der Justizsenator will den Ärzten im Jüdischen Krankenhaus Straffreiheit für Beschneidungen zusichern. 

 

( Deckt dieser Freibrief alle Eventualitäten ab ?

Also zB. ein Tod trotz korrektem chirugischem Eingriff. )

 

Wie in Baden-Württemberg sollen religiöse Beschneidungen jüdischer und muslimischer Jungen auch in Berlin straffrei bleiben. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will nach dpa-Informationen den Ärzten des Jüdischen Krankenhauses zusichern, dass sie nunmehr keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten hätten und wieder die Jahrtausende alte Tradition fortsetzen könnten.

Heilmann stützt sich auf ein Gutachten des Berliner Generalstaatsanwalts. Daraus geht hervor, dass bei Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht der Ritus weiter erlaubt ist. 

http://www.fr-online.de/politik/justizsenator-heilmann-beschneidungen-in-berlin-straffrei,1472596,17174624.html 

 

 

 

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Heilmann wollte sich am Mittwochvormittag zum Thema auf einer Pressekonferenz (10.00 Uhr) im Roten Rathaus äußern. 

http://www.berliner-zeitung.de/politik/justizsenator-heilmann-berlin-stellt-beschneidungen-straffrei,10808018,17174624.html 

Müsste der Senator haften , wenn es  trotz ärztlicher Sorgfaltspflicht zu schweren Komplikationen mit Todesfolge kommt ?

 

 

 

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Ist das eine clevere Regelung für Berlin ?

 

Religiöse Beschneidungen bleiben in Berlin unter strengen Voraussetzungen straffrei. So müssen die Eltern oder Sorgeberechtigte der jüdischen oder muslimischen Jungen künftig dem Eingriff ausdrücklich schriftlich zustimmen. "Vorher ist eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken zwingend notwendig", sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin. Zudem müssten die Eltern die religiöse Motivation und Notwendigkeit nachweisen - etwa durch eine Bestätigung ihrer Gemeinde. Die Beschneidung dürfe ferner nur noch nach medizinisch fachgerechten Standards vorgenommen werden.

"Wir können Ärzte mit der Sache nicht alleine lassen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, bleibt die Beschneidung straffrei", sagte der Senator. "Es bedarf aber grundsätzlicher einer bundesgesetzlichen Regelung." Fehle eine der Voraussetzungen, müsse die Strafbarkeit durch die Justiz geprüft werden. Nicht eingeschlossen in die Regelung seien rein hygienische Beschneidungen. 

Objektiv betrachtet erfüllten Beschneidungen zwar den Tatbestand der Körperverletzung, so Generalstaatsanwalt Ralf Rother. Dagegen stehe aber das öffentliche Interesse. "Bislang hat sich die Mehrheit nicht an den Eingriffen gestört. Darum kann eine Tradition nicht einfach von heute auf morgen verboten sein." Strafanzeigen wegen der Beschneidung habe es in Berlin bislang nicht gegeben. 

 

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article109003530/Religioese-Beschneidung-bleibt-in-Berlin-straffrei.html 

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Etwas genauer im Stern.

 

"Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen", sagte Heilmann. "Das geht nur, wenn die Religionsausübung möglich ist." Nach seinen Angaben stellt die Generalstaatsanwaltschaft Eltern, die ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen möchten, drei Bedingungen.

Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen, nachdem sie "ausführlich" über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Außerdem sollen die Eltern "die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor der Religionsmündigkeit des Kindes" nachweisen. Laut Heilmann reicht hierfür eine schriftliche Erklärung der Eltern oder eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Dritte Bedingung sei, dass der Eingriff nach "medizinisch fachgerechtem Standard" vorgenommen wird, sagte Heilmann. Dazu gehöre die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Heilmann betonte, dass eine solche Umgebung nicht auf Krankenhäuser beschränkt sei. "Ärzte sagten mir, dass sie mit einigem Aufwand auch anderswo hergestellt werden kann", sagte der Justizsenator.

Allerdings soll der Eingriff Ärzten vorbehalten bleiben. Beschneidern ohne medizinische Ausbildung fehle die Befähigung, sagte Heilmann. Zwar hätten Vertreter des jüdischen Glaubens eine staatliche Zertifizierung von Beschneidern vorgeschlagen, doch diese sei noch nicht gesetzlich geregelt. 

 Er sprach sich für eine bundesweite Regelung aus. Doch sei das Thema Beschneidung in Berlin "wegen der große Anzahl an Muslimen und der aktiven jüdischen Gemeinde besonders relevant". 

 

http://www.stern.de/news2/aktuell/berlin-will-beschneidungen-nicht-unter-strafe-stellen-1889783.html 

 

http://www.stern.de/news2/aktuell/berlin-will-beschneidungen-nicht-unter-strafe-stellen-1889783.html 

 

 

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Keine Ahnung wieso der Kommentar nicht erschienen ist / geloescht wurde:

 

Ich halte die Berliner Regelung, wenn sie konsequent angewendet würde, für eine Niederlage weiter Teile der Befürworter einer aus religiösen Gründen vorgenommenen Beschneidung. Und sie dürfte einen brauchbaren Kompromiss darstellen, wenn man die Rechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit dem "ihr seid schon wieder böse zu den Juden"-Geplärre mancher Gruppen (längst nicht nur der Juden selber) unterordnen will.

 

Enttäuscht von den Behörden schrieb:

Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen, nachdem sie "ausführlich" über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Außerdem sollen die Eltern "die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor der Religionsmündigkeit des Kindes" nachweisen. Laut Heilmann reicht hierfür eine schriftliche Erklärung der Eltern oder eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Wenn das bei Moslems nicht "gefordert" wird, sondern auch nach der Religionsmündigkeit beschnitten werden kann, wären anders lautende Bestätigungen unwahr. Bedeutet das dann nicht, dass man die theoretisch sogar als Beihilfe verfolgen kann? Ob sich die Eltern und der Arzt allerdings auf einen Verbotsirrtum beziehen können, wenn ihre Gemeinde ihnen schriftlich gibt, dass sie sofort beschneiden müssen und nicht warten dürfen, wäre die nächste Frage.

 

Konsequent angewandt, bedeutet diese Regelung, dass es bei Moslems keine Beschneidung von Kindern (in Deutschland) mehr geben darf, die müssen das dann weiterhin im Urlaub in der Türkei oder sonstwo machen.

 

Quote:
Allerdings soll der Eingriff Ärzten vorbehalten bleiben. Beschneidern ohne medizinische Ausbildung fehle die Befähigung, sagte Heilmann. Zwar hätten Vertreter des jüdischen Glaubens eine staatliche Zertifizierung von Beschneidern vorgeschlagen, doch diese sei noch nicht gesetzlich geregelt.

Machen das denn in der Praxis Ärzte, oder lassen die Juden medizinische Laien am Penis der Jungen Hand anlegen? Wobei ich die Einschätzung von Heilmann nicht teile: Ein medizinischer Laie, der die Operation häufig macht, wird bei normalem Verlauf mindestens genauso befähigt sein wie ein Arzt - bei Komplikationen sieht das aber wieder anders aus.

 

Jedenfalls: konsequent umgesetzt bedeutet die Regelung, dass öffentliches Interesse vorliegt, wenn ein medizinischer Laie die Beschneidung vornimmt und entsprechend die Beteiligten wegen Körperverletzung anzuklagen wären.

 

Leider ist diese konsequente Anwendung nicht zu erwarten.

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"Seit Jahrtausenden beschneiden Juden ihre männlichen Nachkommen" - Charlotte Knobloch in der Süddeutschen Zeitung über ein ihrer Ansicht nach "winziges Hautstück".

Jahrtausendelang hielten Juden Sklaven.

Jahrtausendelang diskriminierten Juden ihre Frauen (wie alle anderen auch).

Sehr überzeugendes Argument ... und gleich noch obendrauf: "Besserwisser schwadronieren beim Thema Beschneidung ungehemmt über "Kinderquälerei" und "Traumata"."

Als Frau kann man das Ganze natürlich viel besser beurteilen ...

Warum Theodor Herzl seinen Sohn nicht hat beschneiden lassen, scheint für die Debatte innerhalb des deutschen Judentums so kritisch zu sein, dass diese Tatsache totgeschwiegen wird.

Da dieser Artikel insgesamt ein Rundumschlag gegen die Prager Erklärung, gegen die Weigerung, Waren aus den von Israel völkerrechtswidrig besetzen und wirtschaftlich ausgebeuteten Gebieten zu kaufen und gegen das Brechen der völkerrechtswidrigen Blockade von Gaza ist, kann man ihn schon fast unter Altersverwirrtheit ablegen.

Mein Name schrieb:

Da dieser Artikel insgesamt ein Rundumschlag gegen die Prager Erklärung, gegen die Weigerung, Waren aus den von Israel völkerrechtswidrig besetzen und wirtschaftlich ausgebeuteten Gebieten zu kaufen und gegen das Brechen der völkerrechtswidrigen Blockade von Gaza ist, kann man ihn schon fast unter Altersverwirrtheit ablegen.

Der Hass, der aus diesen Zeilen spricht, ist nicht zu übersehen.

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Passant schrieb:

Der Hass, der aus diesen Zeilen spricht, ist nicht zu übersehen.

Stimmt, beide Seiten rüsten auf (bis auf Atomkieg sind schon alle Stichworte gefallen)  ... nicht nur für Fr. Knobloch ist hier der Limes. Für Hrn. Kermani ist das Kölner Urteil "Triumph des Vulgärrationalismus".

http://www.sueddeutsche.de/kultur/debatte-ueber-beschneidungen-triumph-d...

Im Prinzip heißt die Fomel:

Gottesgebot x Ritus² : Grundgesetz = Erlaubnisfreiheit

 

 

 

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noch eine interessante Fundstelle in einer BVergE (Rdnr. 70f.):

Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, macht ihnen diese Aufgabe aber zugleich auch zu einer zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. Dabei können die Eltern grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen. Maßgebliche Richtschnur für ihr Handeln muss aber das Wohl des Kindes sein, denn das Elternrecht ist ein Recht im Interesse des Kindes. Es ist ihnen um des Kindes willen verbürgt. Die elterliche Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, der über die Ausübung der Elternverantwortung zu wachen hat und verpflichtet ist, zum Schutze des Kindes einzuschreiten, wenn Eltern dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Eltern sind auch - unmittelbar - ihrem Kind gegenüber zu dessen Pflege und Erziehung verpflichtet.

Das Kind hat eigene Würde und eigene Rechte. Als Grundrechtsträger hat es Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte. Eine Verfassung, die die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertesystems stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die Menschenwürde des anderen respektieren. Dies gilt auch für die Beziehung zwischen einem Elternteil und seinem Kind. Das Elternrecht dem Kind gegenüber findet seine Rechtfertigung darin, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, damit es sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln kann, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht. Dieses Recht ist deshalb untrennbar mit der Pflicht der Eltern verbunden, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe zu seinem Wohl angedeihen zu lassen. Dabei bezieht sich diese Pflicht nicht lediglich auf das Kind, sie besteht auch gegenüber dem Kind. Denn das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten.

Das wird die Betroffenen sicher freuen, dass ihre Eltern zuvor über die Risiken aufgeklärt wurden, und dass die religiöse Notwendigkeit geprüft wurde!

 

Kann man den Justizsenator vielleicht wegen Beihilfe verklagen?

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Mit der Politik Israels hat die Debatte ja gar nichts zu tun. Es geht ja gerade um deutsche Juden oder doch zumindest um Juden in Deutschland, wie aber auch um Moslems, die im Gaza-Konflikt ja meist auf der Gegenseite zu finden sind. Also das hilft wirklich nicht weiter.

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@Enttäuscht von den Behörden:   Was ist denn Eurocirc für eine Organisation? Bei deren Umfrage fällt mir als erstes auf, dass die Antworten nicht disjunkt sind. "Es war meine eigene Entscheidung" vs. "Die Entscheidung meiner Eltern" schließt ja weder religiöse Gründe, noch medizinische aus.   Die Zahlen lauten auf "Beschneidungen durch uns" - wer ist aber dieses "uns"? Wer würde sich denn von denen beschneiden lassen? Bei medizinisch indizierten Beschneidungen wird dies doch i.d. Regel ein Arzt oder Krankenhaus tun, kein Eurocirc. Wie soll daraus eine auch nur halbwegs repräsentative Auswertung erwachsen?   Dann haben sie eine optische Gegenüberstellung mit der Frage "was ist schöner", bei der Perspektive, Haltung, Bildausschnitt - alles ist bei den Bildern mit Vorhaut anders gewählt, als bei dem einen Bild ohne Vorhaut, welches man schöner finden soll. Suggestiv und primitiv gemacht, wie bei den bekannten Vergleichsbildern "vorher/nachher" bei Diäten, wo die Frau mal deprimiert schaut, mal lächelt. Mal in Schwarz-Weiß aufgenommen, mal in Farbe, mal mit altmodischen Klamotten, mal mit modernen usw.
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@StefanW.

Sie haben Recht, Eurocirc ist eine wenig fundierte zweifelhafte Seite.

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Kann die Berliner Entscheidung in ein Gesetz gegossen werden ? Oder was fehlt noch für ein Gesetz ?

 

Meiner Meinung nach sind die Minderheiten der orthodoxen Christen Religionen (  koptisch- orthodoxe Kirche , Äthiopisch-Orthodoxe Kirche , die Eritreisch-Orthodoxe Tewahdedo Kirche )  , die auch beschneiden lassen , vergessen worden. Sicherlich weil die sich nicht öffentlich zu Wort gemeldet haben und nur sehr kleine Gemeinden in Deutschland sind und nicht in Berlin sitzen.  

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Wenn die Staatsanwaltschaft, die Strafverfolgung in Berlin ablehnt, braucht man doch nur einen Antrag zu stellen, "Wegen Strafvereitelung im Amt". Dieser Anzeige ist der Staatsanwalt verpflichtet, nachzugehen.

 

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Dass Folgende war zu erwarten.

 

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die vom Berliner Senat angekündigte Straffreiheit für Ärzte, die Beschneidungen vornehmen, nicht für ausreichend. Der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. „Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter”, sagte er der „Frankfurter Rundschau”.

Die jüdischen Beschneider könnten damit zwar solche Eingriffe vornehmen, müssten sich aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. „Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt”, sagte Kramer. 

 

http://www.bild.de/politik/inland/beschneidung/zentralrat-der-juden-kritik-an-regelung-26059172.bild.html 

 

 

 

 

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Die Debatte geht weiter.

 

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat die Berliner Regelung zur Beschneidung in scharfer Form kritisiert und den Senat aufgefordert, sie zurückzuziehen. Die Forderung, vor einer religiösen Beschneidung jüdischen oder muslimischen Glauben nachzuweisen, widerspreche der im Grundgesetz festgeschriebenen Bekenntnisfreiheit, erklärte der SPD-Politiker. Als «inakzeptabel» bezeichnete er auch die Regelung, dass nur approbierte Ärzte die Jungen beschneiden sollen. Das schließe eine Beschneidung durch jüdische Mohalim aus, kritisierte der Politiker. Mohalim sind Männer, die eigens für Beschneidungen ausgebildet sind. 

 

http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article109021083/Thierse-lehnt-Berliner-Beschneidungs-Regelung-strikt-ab.html 

 

 

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Es wird wohl nie eine Einigung geben. Es kommt mir vor wie eín Nahostkonflikt auf kleiner Flamme, der auch nicht lösbar ist. Einzigster Vorteil, viele Deutsche erfahren von der Körperletzung Beschneidung.

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 Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, formulierte seine Kritik an dem Vorstoß des Berliner Senats drastisch: "Der Vorschlag ist nicht in der Absicht, aber im Ergebnis antisemitisch." Ein Arzt, der auf Beschneidungen spezialisiert sei, werde von allen Juden nur akzeptiert, wenn er jüdisch sei und koscher lebe, sagte Joffe zu Bild. In Berlin gebe es einen solchen Arzt womöglich, in kleineren jüdischen Gemeinden in Deutschland aber mit Sicherheit nicht.

 http://www.sueddeutsche.de/politik/berliner-regelung-fuer-beschneidungen-juedische-gemeinde-nennt-vorschlag-im-ergebnis-antisemitisch-1.1460331

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"Für uns stellen die Konsequenzen aus dem Kölner Urteil eine Katastrophe dar", sagte der Chefarzt des Jüdischen Krankenhauses, Kristof Graf. "Ich bin sehr zufrieden mit der Lösung." Das Jüdische Krankenhaus operiert jährlich 80 bis 150 Jungen.

Wer verzichtet schon gerne auf einfach verdientes Geld im fünfstelligen Euro-Bereich und ein Übungsfeld für angehende Chirurgen ...

Welcher Art soll die Regelung eigentlich sein? Eine interne Dienstanweisung der Staatsanwaltschaft?

Kontrollieren jetzt Polizisten, ob bei jeder Zirkumzision eine entsprechende Erklärung der Eltern vorgelegen hat?

Die "religiöse Diskriminierung" und "Verletzung der Bekenntnisfreiheit" ist nur gegenüber dem Staat einklagbar. Das Problem wird nun auf die privatwirtschaftliche Arzt-Patienten-Beziehung verlagert, wo Vertragsfreiheit herrscht. Nach dem Motto "wer solch eine Erklärung nicht abgeben will, kann sein Recht auf freie Wahl des Arztes wahrnehmen und sein Kind in einem anderen Bundesland amputieren lassen".

So umschifft man auch die Klippe einer allgemeinen Rechtsverordnung, gegen die Betroffene sofort Verfassungsbeschwerde einlegen könnten (was dem Gesetzgeber in die Parade fahren würde).

Außerdem sollen die Eltern "die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor der Religionsmündigkeit des Kindes" nachweisen.

Völlig falsche Auffassung und Verkennung der Rechtslage - erschütternd, so etwas von einem Justizsenator zu lesen. Entscheidend ist nicht die Religionsmündigkeit, sondern die Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Kindes!

Richtig schlimm finde ich auch, dass ein ausgebildeter Jurist wie der Außenminister nicht unterscheiden kann (oder will) zwischen Bekenntnisfreiheit und Brauchtum.

Religionsfreiheit und religiöse Traditionen sind in Deutschland geschützt und müssen weiter geschützt sein. ... Es muss klar sein, dass in Deutschland jüdische und muslimische Traditionen geschützt bleiben.

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13961

Dagegen ist eindeutig klargestellt, dass Bräuche - anders als das Bekenntnis selbst - keinen absoluten Schutz durch das GG genießen:

Gegenstand der Religionsgemeinschaft ist die Pflege eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Andere Zwecke, etwa die Kultur- oder Brauchtumspflege, konstituieren keine Religionsgemeinschaft. Sie dürfen daher nur Nebenzwecke einer Religionsgemeinschaft sein.

(Webseite des Bundesinnenministeriums)

Eine nicht therapeutisch notwendige Körperverletzung an Kindern muss also weiterhin durch das Kindeswohl begründet sein, wobei zwischen Art (an welchem Körperteil - dem besonders geschützten Intimbereich oder woanders), Schwere (d.h. der Beeinträchtigung als solches, aber auch dem Risiko und der Schwere der Nebenwirkungen) und Reversibilität abgestuft werden muss (Ohrlöcher wachsen z.B. wieder zu). Für das Amputieren einer erogenen Zone lässt sich das sowohl bei Mädchen wie bei Jungen nicht begründen.

Alleine das Verbot vieler anderer religiös vorgeschriebener Traditionen (Polygamie, Sklavenhaltung, Todesstrafen u.v.a.m.) zeigt doch, wie windschief Westerwelles Argumentation ist.

I.S. schrieb:
lassen die Juden medizinische Laien am Penis der Jungen Hand anlegen?
Natürlich - Mohelim wie Goldberg aus Hof oder Mordechai Tzwi Solomon aus Basel wollten vielleicht mal Arzt werden, sind aber keiner. Selbst in Israel sind nur 5% aller Mohelim Ärzte, die anderen beschneiden ohne Betäubung (Sehr lesenswerte Reportage über Israel in der Süddeutschen Zeitung)

 

 

Auch Außenminister Guido Westerwelle (FDP) verurteilt die Diskussion. „Ich mache mir große Sorgen um diese Debatte. Sie wird außerhalb unseres Landes in gar keiner Weise verstanden.“ Es sei wichtig, dass klar gestellt werde, dass in Deutschland religiöse Traditionen geschützt bleiben. „Es ist schlechterdings unvorstellbar, dass jüdische Familien in Deutschland ihre Jungen nicht mehr beschneiden dürfen“, sagte Westerwelle FOCUS.

( Wozu haben wir den überhaupt noch eine Justiz , wenn der Außenminister Kinder nicht schützen will ? )

  

 

Nirgendwo auf der Welt, so der Präsident des Zentralrats, werde von Beschneidungskritikern mit dieser „schneidenden Schärfe, unerbittlichen Härte und diesem rüden Anklageton“ argumentiert wie in Deutschland. Graumann betonte: „Unsere neue positive Zukunft in Deutschland werden wir uns nicht nehmen lassen – im Gegenteil, wir werden sie jetzt umso stärker und leidenschaftlicher ausbauen.“

( Stimmt diese Behauptung ? )

http://www.focus.de/politik/deutschland/zentralrat-praesident-zu-beschneidungen-juden-als-kinderquaeler-fuer-graumann-unertraeglich_aid_815934.html

 

 

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http://www.welt.de/print/welt_kompakt/berlin/article109114449/Debatte-um-Beschneidung-nimmt-zu.html 

 

Auch der Verband der Kinder- und Jugendärzte spricht sich gegen die Berliner Lösung aus. Der Präsident des Berufsverbandes, Wolfram Hartmann, erklärte im rbb-Inforadio, dass sich alle pädiatrischen Fachgesellschaften in Deutschland, einschließlich der Kinderchirurgen, einig sind, "dass das Selbstbestimmungsrecht des Kindes und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einen höheren Stellenwert haben als das Recht der Eltern, aufgrund religiöser Überzeugungen diese körperliche Unversehrtheit zu beeinträchtigen." Man werde sich weiterhin nicht an religiös begründeten Beschneidungen von minderjährigen Jungen beteiligen. Das gelte auch, nachdem der Berliner Senat diese Praxis rechtlich zugelassen habe. Hartmann sagte, dass sein Verband sich an einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligen werde, falls der Bund die Beschneidung gesetzlich zulasse. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, möglichst "schnell" eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. 

 

Wie das wohl ausgeht .

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War meine Vermutung also richtig, dass diese Regelung niemand gefällen wird. Nach den Protesten dürfte der Berliner Ansatz erledigt sein, solange er nicht um ein Zertifizierungsverfahren für die nicht ausgebildeten Schnippler erweitert wird - und so ein Verfahren will Berlin ja nicht selber machen, sondern wartet dabei auf eine Bundeslösung.

Aber hier wurde gleichzeitig eine denkbare Lösung für die Bundesebene (also insbesondere die Notwendigkeit von ausgebildetem medizinischen Personal für den Eingriff) als Testballon losgelassen und von der betroffenen Religionsgruppe entsprechend unter Feuer genommen. Erwartungsgemäß, aber da weiss dann auch die Bundesregierung, dass bei den Vertretern der Juden keinerlei Kompromissbereitschaft zu erwarten ist.

 

Die Stellungnahme der Kinder- und Jugendärzte gefällt mir. Das sollten die ruhig sehr offensiv vertreten, die Eltern sollten ein möglichst schlechtes Gewissen haben, wenn sie ihre Kinder aus religiösen Gründen beschneiden lassen. Meinetwegen könnten in jeder Kinderarztpraxis "Beschneidung ist Kindesmisshandlung"-Poster hängen, vielleicht hilfts ja. ;)

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I.S. schrieb:
Aber hier wurde gleichzeitig eine denkbare Lösung für die Bundesebene (also insbesondere die Notwendigkeit von ausgebildetem medizinischen Personal für den Eingriff) als Testballon losgelassen und von der betroffenen Religionsgruppe entsprechend unter Feuer genommen.
Hauptkritikpunkt war aber nicht die medizinische Qualifikation, sondern die eingeforderte Erklärung, dass die Beschneidung aus religiösen Motiven heraus erfolgt. Dies soll aber im Bundesgesetz so nicht stehen.

Ich sehe das eher als ziemlich hilflosen Versuch, die Ärzte aus der Schusslinie zu nehmen: die Eltern unterschreiben, dass sie die Amputation wollen und zwar aus ganz klar nicht medizinischem Grund. Damit ist Klagen der Eltern bei Kunstfehlern die Grundlage entzogen, denn sie wurden ja aufgeklärt.

Empfindet der Verstümmelte die Beschneidung aber als Unrecht und fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld, ist der Arzt wegen Verjährung fein raus und nur die Eltern können belangt werden.

Falls die Eltern eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft vorlegen, ist die ausstellende religiöse Gemeinde (nächste Frage: wer darf so etwas ausstellen? Ich, wenn ich eine Religion gründe oder im Namen des FSM unterwegs bin?) zumindest moralisch der Täter, denn sie schreibt ja de facto den Eltern vor, sie müssten ihrem Sohn die sensibelste erogene Zone abschneiden, die er hat. Ich kann mir schon vorstellen, dass so eine schriftliche Anweisung den Ausstellern Bauchschmerzen bereitet (auch wenn sie nur das dokumentiert, was nach Ansicht der Religionslobbyisten eine Selbstverstädlichkeit sein soll), denn auch die Eltern hätten dann einen gerichtsfesten Beleg, der möglicherweise einen zivilrechtlichen Regress begründet.

Mein Name schrieb:

I.S. schrieb:
Aber hier wurde gleichzeitig eine denkbare Lösung für die Bundesebene (also insbesondere die Notwendigkeit von ausgebildetem medizinischen Personal für den Eingriff) als Testballon losgelassen und von der betroffenen Religionsgruppe entsprechend unter Feuer genommen.
Hauptkritikpunkt war aber nicht die medizinische Qualifikation, sondern die eingeforderte Erklärung, dass die Beschneidung aus religiösen Motiven heraus erfolgt. Dies soll aber im Bundesgesetz so nicht stehen.

Das ist Thierses Hauptkritikpunkt, der gehört aber nicht zur "betroffenen Religionsgruppe".

 

Der Nutzer Enttäuscht von den Behörden zitiert aus der Süddeutschen den Punkt, der meiner Meinung nach den Juden die größten Probleme bereitet:

"Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, formulierte seine Kritik an dem Vorstoß des Berliner Senats drastisch: "Der Vorschlag ist nicht in der Absicht, aber im Ergebnis antisemitisch." Ein Arzt, der auf Beschneidungen spezialisiert sei, werde von allen Juden nur akzeptiert, wenn er jüdisch sei und koscher lebe, sagte Joffe zur Bild-Zeitung. In Berlin gebe es einen solchen Arzt womöglich, in kleineren jüdischen Gemeinden in Deutschland aber mit Sicherheit nicht."

Anders gesagt:

In kleinen Gemeinden gibt es keinen akzeptierten Arzt, also muss weiterhin der örtliche Schamane randürfen.

 

Quote:
Ich sehe das eher als ziemlich hilflosen Versuch, die Ärzte aus der Schusslinie zu nehmen: die Eltern unterschreiben, dass sie die Amputation wollen und zwar aus ganz klar nicht medizinischem Grund. Damit ist Klagen der Eltern bei Kunstfehlern die Grundlage entzogen, denn sie wurden ja aufgeklärt.

Fehlende medizinische Indikation bedeutet nicht, dass der Arzt schlechter arbeiten darf.

 

Quote:
Empfindet der Verstümmelte die Beschneidung aber als Unrecht und fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld, ist der Arzt wegen Verjährung fein raus und nur die Eltern können belangt werden.

Das dürfte bei jeder Lösung der Fall sein, die kein Verbot ausspricht.

 

Quote:
Falls die Eltern eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft vorlegen, ist die ausstellende religiöse Gemeinde (nächste Frage: wer darf so etwas ausstellen? Ich, wenn ich eine Religion gründe oder im Namen des FSM unterwegs bin?) zumindest moralisch der Täter, denn sie schreibt ja de facto den Eltern vor, sie müssten ihrem Sohn die sensibelste erogene Zone abschneiden, die er hat. Ich kann mir schon vorstellen, dass so eine schriftliche Anweisung den Ausstellern Bauchschmerzen bereitet (auch wenn sie nur das dokumentiert, was nach Ansicht der Religionslobbyisten eine Selbstverstädlichkeit sein soll), denn auch die Eltern hätten dann einen gerichtsfesten Beleg, der möglicherweise einen zivilrechtlichen Regress begründet.

Ich glaube nicht, dass ein Gericht davon ausgeht, dass sich die Eltern wegen der (freiwillig eingeholten!) Bescheinigung gezwungen gesehen haben, den Eingriff vornehmen zu müssen. Die Bescheinigung holt man ja nur, wenn man die Entscheidung schon getroffen hat.

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Weshalb wollte die deutsche Regierung so etwas nícht ?

 

In der Schweiz tritt am 1. Juli eine neue Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Kraft. Die Gesetzesänderung soll Familien davor bewahren, dass ihre Töchter beschnitten werden, ob in der Schweiz oder im Ausland.

 

"Dank der neuen Strafnorm kann die Verstümmelung von weiblichen Genitalien strafrechtlich verfolgt und von einem Schweizer Richter geahndet werden, auch dann, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde und sogar in einem Land, in dem diese Tat nicht gesetzlich strafbar ist", sagt Andrea Candrian gegenüber swissinfo.ch. Er ist stellvertretender Leiter des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz (BJ).
 

http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/Klares_Zeichen_gegen_weibliche_Genitalverstuemmelung.html?cid=32962254 

 

 

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In Berlin wurde seitens der jüdischen Religionsvertreter auch Kritik laut, dass das Ritual auch von unreligiösen Juden praktiziert wird, denen nicht attestiert werden kann, zu einer Gemeinde zu  t,gehören.

 

Damit unterminieren sie natürlich die Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung, wenn es gar kein religiöser Brauch ist, sondern ein allgemeinerer.

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Zwischen Juden gibt es bei manchen sogar Streit wer mehr jüdisch ist.

Es gibt sogar Juden , die sich deshalb beim Zivilgericht deshalb gestritten haben, wer mehr jüdisch ist.

 

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Auch der Zentralrat macht anscheindend Unterschiede wer Jude nach religiöser Definitiation ist oder "nur" jüdische Vorfahren hat.

 

Insgesamt sind in den beiden letzten Jahrzehnten 220.000 Menschen im Rahmen der „jüdischen Zuwanderung" nach Deutschland gekommen. Rund die Hälfte dieses Personenkreises waren Juden im Sinne der religiösen Definition. Bei den anderen handelte es sich um Personen mit jüdischen Vorfahren oder mitreisende nichtjüdische Ehepartner.

http://www.zentralratdjuden.de/de/article/2646.html

 

 

 

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Seehofer für Beschneidung - "Ohne wenn und aber" 

 

Die Bundesregierung soll nach dem Willen von CSU-Chef Horst Seehofer schnell klären, dass Beschneidungen nach jüdischem Ritus in Deutschland weiter ohne Einschränkung möglich sind. Er unterstütze dies "ohne wenn und aber", sagte Seehofer am Montagabend am ersten Tag seines Israel-Besuchs in Jerusalem. 

 

"Ich wünsche mir, dass möglichst bald Klarheit geschaffen wird. Was braucht man da ein halbes Jahr zum Überlegen?" Er sei deswegen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kontakt. Als Zielmarke für die schnelle Klärung nannte Seehofer "Oktober, spätestens November". Es müsse klargestellt werden, dass "das, was seit tausenden Jahren Praxis ist, auch legalisiert wird". 

 

http://www.welt.de/politik/article109134086/Seehofer-fuer-Beschneidung-Ohne-wenn-und-aber.html 

 

 

 

 

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Merkwürdig finde ich, dass Seehover anscheinend die Beschneidung der Moslemjungen nicht erwähnt hat.

Wie denken Sie darüber ?

 

 

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