Zirkumzision - wie soll das Gesetz aussehen? (mit Update 20.07.)
von , veröffentlicht am 15.07.2012Im Verlaufe der intensiven Debatte um das Kölner Beschneidungs-Urteil (zB hier im Beck-Blog) haben sich nun die Bundesregierung und mehrere andere im Bundestag vertretene Parteien der Auffassung angeschlossen, man müsse den Konflikt durch ein Gesetz lösen. Aber wie kann dies geschehen?
Eine erste Frage ist, ob es sich dabei um ein Verbots- oder um ein Erlaubnisgesetz handeln wird.
Geht man von der hier vertretenen Meinung aus, dass die religiös motivierte Beschneidung immer schon (wie auch alle medizinisch indizierten Operationen) eine tatbestandsmäßige Körperverletzung darstellte, dann beruhte die bisherige Straffreiheit auf einem gewohnheitsrechtlichen Rechtfertigungsgrund - strukturell ähnlich dem früher angenommenen Züchtigungsrecht der Lehrer. Dieser Rechtfertigungsgrund ist nun durch die (weitgehend unbeachtet gebliebenen) Fachdiskussionen von Ärzten und Juristen und durch das Aufsehen erregende Urteil des LG Köln in Frage gestellt worden. Eine gesetzliche Klärung erscheint also für den Rechtsfrieden notwendig, auch wenn man der Ansicht ist, dass Gewohnheitsrecht ebenso verschwinden kann wie es entstanden ist, eben durch entgegenstehende Gewohnheit.
Eine gesetzliche Regelung kann versuchen, die voherige Rechtfertigung durch (religiös motivierte) Einwilligung der Sorgeberechtigten wieder zu etablieren bzw. zu bestätigen. Insofern wäre die gesetzliche Regelung eine "Erlaubnis". Die meisten Politiker, die sich geäußert haben, tendieren genau dazu: Sie wollen den (bzw. bestimmten) Religionsgemeinschaften zugestehen, dass sie dieses bisher weitgehend akzeptierte Ritual weiter strafrechtlich unbehelligt durchführen können.
Allerdings wird dies nicht geschehen können, ohne zugleich die Grenzen der Erlaubnis aufzuzeigen, d. h. in anderer Beziehung wird das Gesetz auch Verbote enthalten müssen. Und in diesen Details stecken erhebliche Probleme!
Denkbar (und teilweise notwendig) erscheinen:
- Altersbegrenzungen (Mindest- bzw. Höchstalter),
- die Beschränkung auf Ärzte mit chirurgischer Erfahrung
- Vorschrift einer (Voll-)Narkose
- Beschränkungen auf bestimmte Religionsgemeinschaften
- Beschränkung auf bestimmte anerkannte/etablierte/vergleichsweise risikoarme Rituale
- Beschränkung auf ein bestimmtes Geschlecht
- Verpflichtung von (Ärzten in) öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zur Durchführung
- Haftungsregelungen für Fälle, in denen sich ein Schadensrisiko trotz lege artis durchgeführter Zirkumzision verwirklicht (Haftungsfonds der Religionsgesellschaften?)
Ein solches Gesetz wie auch eine Reihe der (denkbaren) Beschränkungen und impliziten Verbote werfen ganz grundlegende Probleme auf, die die meisten Politiker noch nicht fokussiert haben:
Zwar wird bisher schon breit diskutiert, dass aus Gründen der Religionsfreiheit eine gewisse Beschränkung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern hinzunehmen sei - jedoch wird man bei Komplikationsraten von immerhin im einstelligen Prozentbereich (also 1 bis 10 pro hundert!) sich durchaus fragen, ob und inwieweit der Staat seine Schutzpflicht gegenüber Kindern vernachlässigen darf (zur Diskussion vgl. etwa den Artikel in der FR). Jedenfalls kann nur derjenige, der die Augen vor der Realität verschließt, den Eingriff verharmlosen (ein Beispiel dafür sind die Stellungnahmen prominenter Grünen-Politiker).
Die anderen genannten Beschränkungen werfen z.T. gravierende Gleichheitsproblematiken auf, sobald etwa noch nicht am Konflikt beteiligte Religionsgemeinschaften ihre eigenen möglicherweise körperverletzenden Rituale gesetzlich erlaubt haben wollen.
Auch die systematischen Fragen sind bisher nicht beantwortet. Einige FDP-Politiker wollen die Beschneidung im neuen Patientenrechtegesetz verankern, m. E. keine besonders gute Idee: Denn das Recht, seine Kinder beschneiden zu lassen, ist bzw. wäre eben kein Patientenrecht.
Eher schon gehört die Beschneidung in das Familienrecht, also in das Umfeld des § 1631 BGB; bei der Beschneidung aufgrund religiöser Erzeihung handelt es sich um einen Teil der Personensorge. Außerdem kommt eine bereichsspezifische Regelung im RelKErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) in Betracht.
Ein anderer Vorschlag wäre es, die Beschneidung - wie die Abtreibung - als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft zu belassen, aber unter bestimmten Voraussetzungen lediglich einen gesetzlichen Strafausschluss zu regeln. Ein solcher Strafausschluss müsste in das StGB eingefügt werden.
Könnte die schwedische Regelung Vorbild sein (hier ein taz-Artikel dazu)?
Ganz gleich wie und was genau geregelt wird, am Ende wird wohl ohnehin das BVerfG zu entscheiden haben, ob der Gesetzgeber im neuen Gesetz die Abwägung der verschiedenen Interessen richtig vorgenommen hat.
Die nächsten Wochen und Monate dürften immerhin spannend sein: Selten kann man gesetzliche Regeln im Entstehungsprozess so intensiv verfolgen, selten gibt es ist eine so große gesellschaftliche Debatte.
UPDATE 20.07.2012:
Wortlaut der Resolution des Bundestages vom 19.07.2012:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der
Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung
von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.
Auszug aus der Begründung:
"Die rechtliche Einordnung der Beschneidung muss so schnell und so gründlich
wie möglich geklärt werden. Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche
Klarstellung für geboten, die insbesondere unseren jüdischen und muslimischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, ihren Glauben frei auszuüben. Eine
Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf
sich hieraus nicht ergeben.
Zudem hält der Deutsche Bundestag die Beschneidung männlicher Kinder, die
weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig
schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von
Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die
der Deutsche Bundestag verurteilt."
Wortlaut der Petition der Deutschen Kinderhilfe, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreicher Einzelpersonen vom 20.07.2012:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.
Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."
Auszug aus der Begründung:
(...)
Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.
(...)
Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.
Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
525 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenSeidel kommentiert am Permanenter Link
Proteste von welcher Seite? Der sich abzeichnende Kompromiss wird wohl vom Zentralrat der Juden akzeptiert werden (siehe http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13831), die diversen muslimischen Organisationen werden wohl alle zustimmen.
Es wird sicherlich mehr als nur ein Wochenendkurs verlangt werden, aber weniger als ein komplettes Medizinstudium. Auf den ersten Blick mag dies problematisch erscheinen, aber bei Mohels treten offenbar nicht häufiger, oder sogar seltener, Komplikationen auf, je nachdem, wen man fragt:
http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/ausland/beschneidung-willkomm...
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15984378
============
Was wird die Zukunft bringen? Ich habe in meine Kristallkugel geschaut und sehe folgendes eintreffen:
Die Zahl der kleinen Mädchen, denen die Ohrlöcher gestochen werden, wird zunehmen.
Die Zahl der minderjährigen muslimischen und jüdischen Jungs, die beschnitten werden, wird allmählich abnehmen und dann bei ca. 80 Prozent (Juden) bzw. 60 Prozent (Muslime) verharren, die Abnahme wird jedoch langsamer verlaufen, als es ohne die "Debatte" im Jahr 2012 der Fall gewesen wäre.
Genitalverstümmelung von Mädchen wird nie erlaubt. Die Gründe sind einfach: Die meisten Muslime in Deutschland sind Türken, weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist unter Türken unbekannt. Allenfalls winzige Minderheiten schwarzafrikanischer Muslime würden FGM nach ihren Traditionen (Entfernung von Klitoris und/oder Infibulation) praktizieren wollen, für sie wird es niemals ein Gesetz geben und ihre Erfolgsaussichten bei einer Verfassungsklage liegen zwischen 0 und dem Gefrierpunkt.
Und in noch fernerer Zukunft:
Ein genereller Trend zur "Body-Modifikation", nicht nur Tätowierungen, auch bei Kindern, führt zu einem Umschwenken in der Bevölkerung bezüglich Vorhautentfernung. Wegen der selteneren Komplikationen im Säuglingsalter wird sie schließlich von ca. 50 Prozent der Deutschen an ihren männlichen Neugeborenen durchgeführt. Die Ärzte in Deutschland passen sich diesem Trend an, ein Landgericht in Köln erklärt den Aufsatz von Dr. Fateh-Moghadam zur "herrschenden Meinung".
Beschwerden nimmt meine Kristallkugel an Donnerstagvormittagen zwischen 10.45 Uhr und dreiviertel elf entgegen :)
Und damit verabschiede ich mich für längere Zeit aus dem Beck-Forum, jedoch nicht, ohne allen Teilnehmern für die anregenden Unterhaltungen zu danken.
Name kommentiert am Permanenter Link
Angesichts der Tatsache, dass auch in Deutschland die orthodoxe Glaubensrichtung nur eine kleine Minderheit bildet und Deutschland eine lange Tradition des liberalen und akgeklärten Judentums hat (Fam. Mendelssohn-Bartholdy nur als ein Beispiel), wird der Anteil eher bei 8% landen als bei völlig utopischen 80.
Folge: Wegen des soziokulturellen Hintergrunds der Bodymod-Affinen bildet sich eine intellektuelle Elite heraus, die Intaktheit und Natürlichkeit als Wert an sich begreift. Die Zirkumzsion bekommt den Ruf, den das "Arschgeweih" heute schon hat und Beschnittene verfluchen ihre Eltern ("hielten mich wohl für zu blöd/faul zum Waschen oder wollten sich nicht die Mühe machen, es mir beizubringen"). Nur noch Tätowier- und Percingstudios führen Beschneidungen durch, verstehen es aber nur als Zusatzgeschäft, weil die Welle an Germany's Next Pornstar-Sendungen, die in der Vergangenheit Zulauf brachte, bereits am Abebben ist.Bin gespannt, wessen Kugel besser ist ...
Name kommentiert am Permanenter Link
Heute in der Süddeutschen Zeitung, Seite 11 (Titelseite des Feuilletons)
Die Eltern sind das Schicksal
von Stephan Speicher (Ausschnitte, Hervorhebungen und Verlinkungen von mir):
Folgt man der Argumentation Höflings, dann dürften Eltern ihre Kleinkinder (unter "möglichst guter" Betäubung) tätowieren und piercen lassen, auch im Intimbereich, wenn sie das für religiös geboten halten. Auch das Kürzen von Ohrläppchen ist zu erlauben - manche Menschen werden sowieso mit sehr klein ausgeprägten geboren (vielleicht wird aus einem von diesen ja mal der Prophet einer neuen Religion, die aus Ehre zu ihm die Ohrläppchen ihrer Kinder aus ein Mindestmaß stutzen will?).
Dass ein liberaler Staat allerdings sehr wohl eine allgemein verbindliche Werteskala aufstellt (und aufstellen muss, wenn er in nicht in Anarchie und Faustrecht versinken will), scheint Höfling zu ignorieren: gerade das Verbot der Prügelstrafe ist eine solche allgemein verbindliche, vom Staat aufgestellte Wertehierarchie. Das Recht dazu kommt aus dem im obigen Artikel weggelassenen, dennoch sehr wichtigen Satz zum Erziehungsrecht der Eltern: "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Und außerdem heißt es "zuvörderst" und nicht "ausschließlich"). Und - da kommt Putzkes Argumentation ins Spiel - wenn schon eine Körperverletzung schnell vergänglicher Wirkung wie eine Tracht Prügel verboten ist, wie kann dann in dieser Wertehierarchie eine unwiederbringliche Entfernung von Körperteilen erlaubt sein, die eine wichtige sexuelle Funktion erfüllen? Das Prinzip des primum non nocere lässt sich durchaus auf das Eltern-Kind-Verhältnis übertragen.
Als Staatsrechtler muss man sich wohl auch nicht in die Materie oder gar in andere Rechtsgebiete einlesen: "Höfling ... äußerte Unverständnis darüber, dass das Landgericht Köln keine Revision zugelassen hat." (Ärzte Zeitung, 23.08.2012 - ein Bild sagt mehr als tausend Worte)
Ich finde es bestürzend, dass der Ethikrat nicht in der Lage war, die Beschneidung weiblicher Genitalien differenziert zu betrachten und die unterschiedlichen Formen in Relation zum Gewebe- und Empfindungsverlust bei einer Zirkumzision zu sehen. Ein derart uninformiertes Gremium sollte sich nicht anmaßen, Ratschläge zu erteilen. Erst recht nicht, wenn das Recht dem politischen Willen gebeugt werden soll.
-----
Edit: da es letzten Endes auf die "Eingriffstiefe" in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ankommt, präsentiert jede interessierte Seit natürlich nur die ihre genehmen Daten und Statistiken (so der Vertreter der Juden eine mit Komplikationen im Promillebereich, die vermutlich eine Artikel des Beschneidungspropagandisten Edgar Schoen entnommen ist). Auffällig ist, dass damit die jahrhundertealte Tradition der pseudowissenschaftlichen Begründungen (hilft gegen Masturbation und die dadurch hervorgerufenen geistigen und körperlichen Schäden wie Rückenmarkserweichung etc. - heute lacht man darüber) für einen rational nicht zu rechtfertigenden Eingriff wieder auflebt.
Angesichts dessen, dass Säuglinge Schmerzen stärker empfinden als Erwachsene und eine Leitungsanästhesie selbst bei routinierten Ärzten in maximal 90-95% der Fälle auf Anhieb gelingt, kann man - wenn nun auch Nichtärzte zur Beschneidung zugelassen werden sollen - jedenfalls nicht von einem menschenwürdigen Ablauf sprechen (anders als beim Zahnarzt kann eben nicht mit Weiterbohren aufgehört und nachgespritzt werden). Das erklärte Ziel "möglich wenig Schmerzen" kann nur mit Vollnarkose erreicht werden, so wie es die ärztliche Leitlinie vorsieht. Ein Unterschreiten dieses Standards widerspricht Art. 1 GG - eine nicht medizinisch indizierte Körperverletzung muss mindestens die gleichen Standards erfüllen wie eine medizinisch indizierte, wenn sie straffrei bleiben soll.
P.S.: Der "Tagesspiegel" mit dem berüchtigten Jost-Müller Neuhof (siehe taz, Spiegel) verkommt immer mehr zur Bild-Zeitung der Beschneidungsbefürworter und suggeriert, Ohrlochstechen sei strafbare Körperverletzung - obwohl es sich um einen reinen Zivilprozess handelt: Nach Beschneidungsurteil - Justiz prüft Stechen von Ohrlöchern
Ich hätte nie gedacht, dass der TS mal die B!ld-Zeitung vom Niveau unterbietet - aber wenn's "der Sache" dient ...
I.S. kommentiert am Permanenter Link
"Das Amtsgericht Lichtenberg beabsichtige, den Fall eines Mädchens von der Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen"
Und wenn die Absicht ausgeführt wird, prüft die (Straf-)justiz diesen Fall. Ich lese täglich Überschriften in den Zeitungen, die wesentlich weniger zum Artikel passen.
Name kommentiert am Permanenter Link
Die Beschneidung in den Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch zu setzen, ist übrigens auch keine antisemitische oder antiislamische Hetze, sondern wird auch im Judentum so hergestellt:
http://www.hagalil.com/bet-debora/journal/tabu.htm
Seidel kommentiert am Permanenter Link
Jetzt bin ich doch schon so schnell rückfällig geworden... LOL, ich sehe schon, ich muss anschließend beck.de in meiner HOSTS-Datei auf 127.0.0.1 umleiten ;)
Aber das ist dann doch zu krass, was Prof. Merkel gestern im Ethikrat abgeliefert hat. http://www.idea.de/detail/thema-des-tages/?tx_themadestages_pi1[id]=495
117 Todesfälle im Jahr! Und von wem stammen diese "Studien"? Nun, es gibt nur eine. Die Qualifikation des Autors scheint einzig und allein darin zu bestehen, dass er zeit seines Lebens an nächtlichen Panikattacken gelitten hat und er irgendwann zu der Überzeugung gelangt ist, dafür sei seine Beschneidung im Alter von drei Tagen verantwortlich zu machen. Ernsthaft!
Von einem College- oder Universtätsabschluss des Verfassers ist nichts bekannt. Insbesondere auch nichts über eine etwaige Qualifikation als Mediziner oder sonstwo im Gesundheitswesen. Aber macht ja nix, wenn man eine Gemeinde von Gläubigen hat, die nur zu gerne alles fressen, was sie auf ihrem Speisezettel sehen möchten. Auch wenn es gequirlte Sch... ist?
Tatsächlich stimmt die "Rechnung" in der Studie hinten und vorne nicht. Wer in der Schule gut in Mathe war, wird beim Lesen von selbst darauf kommen, den mathematisch Unbegabten unter uns hat Blogger "Jake" die Arbeit abgenommen: http://circumcisionnews.blogspot.de/2010/05/fatally-flawed-bollingers-ci...
Anhand dieser vernichtenden Kritik, die für jeden nachvollziehbar ist, der es bis zur mittleren Reife geschafft hat, werden die "117 Todesfälle im Jahr"* als völlig irre Fantasiebehauptung entlarvt. Und da die Kritik (zumindest auf meinem PC) als allererster Treffer angeboten wird, wenn man den Titel der "Studie" als Suchbegriff eingibt, war sie auch nicht schwer zu finden
Auf diesem Niveau arbeitet Merkel! Dass Merkel gestern noch im Ethikrat von einer "singulären Pflicht" Deutschlands gegenüber den Juden wegen des Massenmords im "III. Reich" schwadronierte, die einen Notstand begründe, in dem eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien hingenommen werden müsse, lässt an den alten Spruch denken: wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr. Denn natürlich springen die Schreiber in den Internetforen landauf, landab darauf an und toben, während ihnen der Geifer aus dem Mund läuft, darüber, wie Deutschland "schon wieder und immer noch" mit der "Auschwitzkeule geprügelt werde" und was dergleichen noch an martinwalserschem Vokabular in Hülle und Fülle zur Verfügung steht.
Was treibt Leute wie Merkel und Stehr (der erst gestern wieder "barbarisch!" in die TV-Kameras rief)? Sind sie von Hass erfüllt? Dumm? Geltungssüchtig? (Wie man als ziviler Mensch gegen Beschneidung argumentieren kann, sieht man am Auftritt des Mediziners Dr. Wolfgang Bühmann, Pressesprecher des Berufsverbandes der Deutschen Urologen, in der Talkshow von Sandra Maischberger vor ein paar Wochen -- eventuell noch in der ARD-Mediathek abrufbar.)
*Tatsächlich beträgt laut der American Academy of Family Physicians -- http://www.aafp.org/online/en/home/clinical/clinicalrecs/children/circum... -- das Todesfallrisiko bei Beschneidungen in den USA ca. 1 zu 500.000. Bei etwas über 1 Million Beschneidungen/Jahr in den USA sind das ca. 2,4 Todesfälle im Jahr, ein Unterschied zu der von Merkel genannten Wahnsinnszahl <b>um den Faktor 45!</b>
Name kommentiert am Permanenter Link
Frank kommentiert am Permanenter Link
Ein Pharmaunternehmen, daß so eine NW-quote z.B. bei einem - im Prinzip ja medizinisch sinnvollen - Impfstoff erzielen würde, müßte sich warm anziehen: http://eltern.t-online.de/japan-stoppt-impfungen-nach-tod-von-vier-kindern/id_44819776/index
4 Todesfälle unter 1,5 Mio. Impflingen und das Präparat wird aus dem Verkehr gezogen, obwohl nicht einmal ein kausaler Zusammenhang zwischen Todesursache und Impfung nachgewiesen werden konnte. Welche Quote müßte man dann für die Zirkumzision ohne medizinische Indikation und mit keinerlei belastbarem Nachweis eines Benefits (außer vielleicht, daß man weniger Wasser und Seife verbrauchen muß) ansetzen, um
diese fragwürdige Op. vom Markt zu nehmen ?
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Ich finde, es kommt darauf an, ob überhaupt bei nicht medizinisch notwendigen Operationen ( zB. Beschneidung ) Komplikationen oder sogar Todesfälle aufgetreten sind oder nicht.
Jede Komplikation oder Schmerzen wären nicht da, wenn es keine Beschneidungen gäbe.
Diese Sammlung reicht !
http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/komplikationen/unmittelbare-komplikationen.html
Der Ethikrat fordert mich Recht auch Forschung bezüglich
Beschneidung und deren Folgen.
Harald Dähne kommentiert am Permanenter Link
Wie die ganze Sache auch gedreht und gewendet wird:
Letztlich hängt die jeweils vertretene Position davon ab, welchem Gewicht der jeweilige Norminterpret a) der Religionsfreiheit, b) dem Erziehungsrecht der Eltern und c) der körperlichen Unversehrtheit des Kindes einräumt. Ein Ausgleich im Sinne der praktischen Konkordanz ist dann möglich, wenn gewisse Anforderungen an die Beschneidung gestellt werden, die dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit zu dienen bestimmt sind. Schließlich ist d) auch noch entscheidend, wie man zu Sinn und Zweck von Strafe steht, wie weit oder eng man grundsätzlich Strafnormen auslegt und ob man eine rechtspolitische Notwendigkeit sieht, bisher nicht strafrechtlich sanktioniertes Verhalten nunmehr zu verbieten.
Strafrechtlich fällt auf, dass wir solche Debatten über die Strafwürdigkeit eines Verhaltens normalerweise nur haben, wenn neue Lebenssachverhalte in der öffentlichen Diskussion umstritten sind. So z.B. beim Embryonenschutz- und Stammzellgesetz. Oder wenn besonders öffentlichkeitswirksame Fälle passieren. Mithin sich objektiv eine Notwendigkeit zur Diskussion eröffnet.
Hier haben wir es mit Handlungen zu tun, denen noch vor wenigen Monaten Sozialadäquanz bescheinigt worden wäre. Ohne jedes Ereignis ist nun ein jahrhundertelanges Verhalten in seiner Strafwürdigkeit höchst umstritten. Scheinbar - v.a. hier - aus rein verfassungs- oder strafrechtsdogmatischen Gründen. Das erklärt jedoch kaum, warum hier die Diskussion so hochkocht. Was steht in Wirklichkeit hinter dieser Debatte? Wirklich nur ein grundrechtsdogmatisches Problem, das man erst jetzt realisiert hat???
M.E. verbirgt sich dahinter hochideologischer Sprengstoff: Es geht um den Stellenwert von Religion in unserer Gesellschaft, um die Frage, wer von wem Toleranz verlangen kann, wer wem Vorschriften machen kann, um Aufklärung als Religion und nicht zuletzt auch um antireligiöse, antisemitische oder antiislamische Einstellungen. Deshalb eine hochemotionale Debatte, bei der ich jeden bitte sich zu prüfen, ob er eine bestimmte Auffassung vertritt, weil er religiös ist, Religion für totalen Humbug hält oder weil er Sarrazin doch in dem einen oder anderen Punkt recht gibt. - Meine Befangenheit bei diesem Thema merke ich jedenfalls sehr deutlich. Andere auch?
Name kommentiert am Permanenter Link
"Gegenstand der Religionsgemeinschaft ist die Pflege eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Andere Zwecke, etwa die Kultur- oder Brauchtumspflege, konstituieren keine Religionsgemeinschaft. Sie dürfen daher nur Nebenzwecke einer Religionsgemeinschaft sein."
(Quelle)
Irrtum, spätestens seit der Ächtung der Beschneidung der Genitalien bei Mädchen war dies fraglich, seit der Veröffentlichung im Ärzteblatt 2008 dann extrem zweifelhaft.Die Frage nach anderen als juristischen bzw. menschenrechtlichen Motiven hilft vielleicht, die eigenen zu ergründen und seine eigene Weltanschauung zu hinterfragen, anderen aber mehr oder weniger subtil Gleiches zu unterstellen, ist perfide. Menschen- bzw. Kinderrechte als Motivation zur Debattenteilnahme kommen in Ihrer Auswahl an drei Beweggründen nicht vor - das lässt genügend Rückschlüsse auf Ihre eigene Motivation zu bzw. wie Sie andere Debattenteilnehmer sehen wollen.
Name kommentiert am Permanenter Link
Ich möchte noch einmal auf folgende Argumentation eingehen:
Höfling macht hier keinen Unterschied zwischen körperlichen Eingriffen und behandelt im Prinzip ein Bauchnabelpiercing wie eine Zirkumzision. Dabei übersieht er, dass die Genitalien kein Körperteil wie jedes andere sind und besonderen Schutz aus dem Grundgesetz heraus genießen. Dazu das BVerfG (BVerfGE 47, 46):
"Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gestellt. Diese Vorschriften des Grundgesetzes sichern dem Menschen das Recht zu, seine Einstellung zum Geschlechtlichen selbst zu bestimmen. Er kann sein Verhältnis zur Sexualität einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter auf diese Einstellung hinnehmen will. Wenn aber das Verhältnis des Menschen zum Geschlechtlichen unter verfassungsrechtlichem Schutz steht, dann muß dieses aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Recht auch dem einzelnen Jugendlichen zustehen. ... Der Jugendliche ist nicht nur Objekt der elterlichen und staatlichen Erziehung. Er ist vielmehr von vornherein und mit zunehmendem Alter in immer stärkerem Maße eine eigene durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeit."
Folgerichtig kommt das OLG Frankfurt (4 W 12/07) zur Erkenntnis:
Die Beschneidung bewirkt eine körperliche Veränderung, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Sie kann, auch dann wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringt, im Einzelfall für das kulturell-religiöse und das körperliche Selbstverständnis des Betroffenen von Bedeutung sein. Die Entscheidung darüber fällt deshalb in den Kernbereich des Rechtes einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen. ... Der Persönlichkeitsschutz eines Kindes verwirklicht sich nicht nur über das elterliche Erziehungsrecht des Art. 6 Abs. 1 GG. Er folgt auch aus dem eigenen Recht des Kindes auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Dieser Kernbereich muss vor Eingriffen Dritter geschützt bleiben, ansonsten ist das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in seinem Wesensgehalt angetastet.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Hier sind es recht wenige, die mitdiskutieren, obwohl es recht heftig hier abgeht.
Sicherlich hat jeder, der hier seine Meinung oder Fakten abgegeben hat unterschiedliche Beweggründe außer den "neutralen Juristen" und Jurastudenten.
Wenn man selber oder eine ganze Familie Opfer einer Religionsgemeinschaft geworden ist mit verheerenden lebenslangen Folgen und die Justiz kein Interesse an einer Aufarbeitung hat, weil nicht hinreichende Beweise vorlagen oder Opfer so starke traumatische Folgeerkrankungen haben, für die es angeblich nie Kausalzusammenhänge gibt, und nicht fähig waren kongruente Ausagen zu tätigen, obwohl auch Tausende ihr ganzes Leben darunter leiden, denen ähnliches passiert ist, reagiert man traumatisch getriggert wenn Religionsgemeinschaften anderen ( hier unmündigen Babies / Jungen ) Menschen Dinge ( zB. Beschneidung ) antun dürfen, die sogar zum Tode in Einzelfällen geführt haben und besonders heilig tun.
Im alten Testament bzw. dem "entsprechenden Buch" der Juden stehen so viele krimminelle Dinge drin, die wenn man sie wörtlich nehmen würde und ausführt sofort ins Gefängnis kommen würde. Ebenso stehen auch im Koran krimminelle Aufforderungen in den Suren, die keine Justiz interessiert , wenn nichts passiert.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
„Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt offenbar nicht!“
Die "Kompromiss"-Entscheidung des Nationalen Ethikrates stößt bei den deutschen Kinder- und Jugendärzten auf Unverständnis und Entsetzen. Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit haben bei der heutigen Entscheidung offenbar keine Rolle gespielt. Erst im Januar ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, nun erleben wir, dass das Bundeskinderschutzgesetz für eine große Zahl von Kindern in diesem Lande nicht gelten soll. Muslimische und jüdische Kinder schützt es nicht. Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ist offenbar zweitrangig. Das ist ein Skandal!“
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4322&nodeid=26
Name kommentiert am Permanenter Link
Vor allem die Mediziner im Ethikrat hatten dazu eine dezidierte Meinung, so wie Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth: "Anders als alle anderen medizinischen Eingriffe, die ebenfalls als Körperverletzung diskutiert werden, handelt es sich bei diesem Kind um ein gesundes Kind. Insofern darf natürlich nichts, was vielleicht auch jetzt als Ausführungsbestimmung schon hier genannt worden ist, am Ende dazu führen, dass die Risiken sich noch erhöhen. Die Vollnarkose-Debatte geht in die völlige Absurdität, einfach deshalb, weil dann die Risiken sich automatisch deutlich über das erhöhen würden, was man vielleicht chirurgisch am Ende als Problem hat", sagte Nagel.
Soll heißen: Auch die Beschneidung eines Kindes unter Narkose wäre aus medizinischer Sicht keine Lösung.
http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung142.html
Das heißt: lieber keine Vollnarkose, dafür den Kind Schmerzen zufügen? -> § 225 StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen bzw. Missachtung des Kindeswohls?
Oder eben doch warten bis zur Einwilligungsfähigkeit?
Das "rechtspolitisch gewünschte Ergebnis" soll wohl um jeden Preis (auch den der Preisgabe der Menschenwürde eines Säuglings oder Kleinkindes) erreicht werden ...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das Entsetzen des BVKJ-Präsidenten über den Beschluss des Ethikrates, ein unabhängiger Sachverständigenrat, ist nachvollziehbar. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gerade auch des Kindes, verkehrt sich für bestimmte religiöse Gruppen, ins Gegenteil. Eine religiöse Apartheid, die so nur vor dem Hintergrund der unsäglichen deutschen Geschichte, geltend gemacht werden kann. Auch das Relativieren des medizinisch nicht indizierten Eingriffs, durch hervorheben medizinischer Standards (Arzt, Narkose, Betäubung etc.) geht in Richtung Scheindebatte.
Ste76zzzzzzzzzz... kommentiert am Permanenter Link
Man darf sich aber doch gerade durch Berufung auf die deutsche Geschichte hier in die Defensive drängen lassen.
Wer ist bitte in dieser Debatte der Opportunist? Wer steht auf der Seite von Wehrlosen? Wer argumentiert differenziert und wo wird mit billigen Ressentiments gearbeitet?
Ich würde durchaus zugeben, dass ich kein Freund der Religionen bin, aber dies als Vorurteil zu kritisieren wird den Fakten nicht gerecht. Ich kenne erstens eine Religion von innen, und zweitens ist meine Ablehnung von Religionen durch genau den Grund motiviert, der sich hier exemplarisch zeigt: Das irrationale sich-berufen auf unhinterfragbare Dogmen, auch wenn es Menschen hinderlich ist, ihnen schadet, sogar Schaden für Dritte in Kauf nimmt - diese Untugenden haben mich ja zur Ablehnung der Religion erst gebracht.
Wenn die Beschneidung von wehrlosen Jungs im Kindes- und Babyalter wie kaum sonst etwas das Schlechte der Religion vor Augen führt - gerade dann soll ich meine Kritik zügeln, weil ich ja sonst auch Religion kritisiere?
Der Hinweis auf den Nationalsozialismus wie auch auf Sarrazin ist aber aus weiteren Gründen überlegt, ruhig und entschieden zurückzuweisen: Für die Nazis war nicht Jude wer den Glauben praktizierte, sondern sie machten es am Blut fest, freilich ohne Grund oder Beweis - aber für sie waren die Juden eher ein Volk oder etwas ethnisches, denn eine Religionsgemeinschaft. Atheistischen Exjuden half ihr Atheismus gar nichts.
Richtig ist natürlich, dass Synagogen in Brand gesteckt wurden, dass die Religionsausführung nicht möglich war im 3. Reich, und dass es eine Agitation gab, in der auch Leute mitmischten, die dezidiert gegen die Religion und Rituale vorgingen. Allein, der Mainstream richtete sich gegen das angebliche Finanzjudentum, und damit man es mit der Suche nach der irrationalen Idiotie nicht so schwer hat gleich gegen den ebenfalls angeblichen jüdischen Bolschewismus.
Sicher ist es vermessen von mir, einem deutschen Nichtjuden, etwa dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland das vorzuhalten, aber so wie ich ihn in der Diskussionssendung bei Maischberger erlebt habe ist er ohnehin gepanzert gegen jede Kritik in die Diskussion gegangen - nicht um ein Gespräch zu führen, sondern um abweichende Meinungen zu bekämpfen.
Das zweite was ich sagen möchte ist, dass ich mehrere Diskussionen im Netz verfolgt habe, bei den ScienceBlogs, Telepolis und hier am intensivsten, aber auch manche Diskussion i.d. überregional bedeutsamen Presse. Ich habe nicht alles gelesen, aber ich habe nirgends Antisemitismus gefunden.
Was ich stattdessen gefunden habe war aber im Gegenteil die Hervorhebung der Nationalität von Deutschen Diskussionsteilnehmern, so als wäre man qua dieser nicht nur automatisch diskreditiert, sondern auch als ergäbe sich aus der Nationalität dass man kein Jude sei. Ob Richter, Ärzte, Juristen und Journalisten jüdisch seien wurde nie thematisiert, sondern man ging stillschweigend davon aus. Und um den antisemitismusverdacht zu nähren wurde dann natürlich gleich stillschweigend über Moslems hinweggesehen.
Die unrühmliche und lange gehegte Tendenz den Nationalsozialismus nicht nur oder vorrangig mit Mitteln der Aufklärung zu bekämpfen, sondern ihn verstärkt über symbolisches Handeln, über Tabus, über Common Sense und guten Geschmack zu verteufeln, zu verdinglichen, rächt sich hier. Dass Deutsche den Chauvinismus alleine gepachtet hätten ist der Irrtum den vor allem die nicht glauben, die ihn am lautstärksten vertreten haben, aber jetzt bilden sie kuriose Bündnisse um diese Idee ernst zu nehmen weil es in einerseits außenpolitische Kalküle passt, und weil andererseit der religiöse Nerv berührt wird, dass man eine Wahrheit exklusiv hat, die man niemandem gegenüber legitimieren muss.
Um es rücksichtslos radikal anders auszudrücken: Ich wünsche mir nicht, das kriminelle Kindesverstümmler Deutschland verlassen, um im Ausland ihrer barbarischen Opferpraxis zu frönen, sondern in wünsche mir, dass sie die Praxis überdenken, und aufgeben. Wenn sie dazu einen Weg finden der mit ihrer Religion vereinbar ist, dann ist mir das recht. Aber mir die erste Option als Drohung zu verkaufen ist ein unerträglicher Zynismus.
Ich bin aber zuversichtlich, dass sich die religiösen Menschen berappeln - vielleicht dauert es ein paar Jahre, und kommt nicht auf einmal, sondern schrittweise, und auch über ähnliche Diskurse in Ländern, die keine falsche Loyalität üben wollen.
Ich glaube dass die Lehre aus dem Dritten Reich nur sein kann, den Juden ein intellektuell redlicher Diskutant zu sein, und dass die Loyalität darin liegen muss offen und klar zu sagen was man denkt.
Ich reklamiere dabei Freud und Marx für die Seite der Aufklärung und der Religionskritik, die freilich keine orthodoxen Gläubigen waren.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie zu lesen war, hat sich der Ethikrat einstimmig (!) für eine gesetzliche Zulassung der Beschneidung ausgesprochen. Die Geschäftsordnung § 1 (2) sieht vor:
http://www.ethikrat.org/ueber-uns/geschaeftsordnung
"Tritt bei einer bestimmten Frage die Besorgnis eines Interessenkonflikts auf, hat das betreffende Mitglied dies der/dem Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden anzuzeigen und mit ihr/ihm bzw. ihnen darüber ein Gespräch zu führen. Ergibt sich dabei keine Übereinstimmung darüber, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, so entscheidet der Rat in Abwesenheit der/des Betreffenden über deren/dessen Teilnahme an der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung."
Aha, kein Interessenskonflikt der Herren Latasch, Ilkilic, Huber, daher volle Punktzahl. Wer verkörpert im Ethikrat eigentlich die Fraktion der Atheisten, keiner, achso paritätisch besetzt, hmm, klar
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Mir ist nicht bekannt, wer die "Fraktion der Atheisten" besetzt, aber immerhin hat Reinhard Merkel die nicht-religiöse rein rationale Position vertreten und sich letztlich - aus rechtspolitischen Gründen - auch der Meinung angeschlossen, es müsse ein Erlaubnis-Gesetz geschaffen werden. Diese Position ist durchaus nachvollziehbar: Bisher ist die Beschneidung in keiner westlichen Demokratie verboten. In der Tat wäre es wohl politisch schwierig zu vertreten, wenn Deutschland als erstes Land voranginge.
Name kommentiert am Permanenter Link
Mir ist nicht bekannt, wer die "Fraktion der Atheisten" besetztNiemand - dafür gibt es zwei Theologieprofessoren, einen evangelischen Bischof aD. und einen katholischen Weihbischof. Keiner vom Bund der Atheisten und Konfessionslosen und keinen von der Humanistischen Union.
Da Bundesregierung und Bundestag aber bereits klargemacht haben, wohin die Reise gehen soll und genau diese beiden Organe die Besetzung des Ethikrats bestimmen, müsste man dieses Komitee eigentlich in Deutsches Feigenblatt umbenennen. Unvorhergesehene Störer wie Prof. Reinhard Merkel kann man da locker mit dem Argument der Mehrheitsentscheidung übergehen.
Immerhin ist es ein Trost, dass die Mehrheit der Deutschen Genitalverstümmelung auch bei männlichen Kindern ablehnt und dadurch zeigt, dass ihnen humanistisches, aufgeklärtes Gedankengut wichtiger ist als opportunistische Erwägungen. Sehr traurig, dass Politiker so weit hinter der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinken.
Stefan W. kommentiert am Permanenter Link
Wäre es das? Wieso? Weil es sich um ein antisemitisches Gesetz handelt? Ich denke nicht, dass es sich um eines handelt, und dass es in Deutschland genausoviel Grund gibt die Praxis zu verfolgen - verboten ist sie m.E. schon - wie in Frankreich, Italien oder England.
Und dass die Diskussion genauso schwierig ist, und es feige ist, zu sagen, in Deutschland sei es besonders schwierig.
Mit Verweis auf das Verbot, das für Muslime genauso gilt, und auch für Mädchen, auch für vergleichsweise weniger rabiate Beschneidungsformen, die es ja bei Mädchen auch gibt, die aber gleichwohl verfolgt würden, und die bei Juden keine Tradition sind läßt sich eigentlich sehr leicht zeigen, dass es hier nicht um ein antisemitisches Gesetz handelt. Zudem versteht sich das Gesetz ja explizit als dem Schutz jüdischer und muslimischer Kinder gewidmet.
Und dann frage ich mich, ob man so leicht davon ausgehen kann und muss, dass hier jemand den Anfang macht, und das andere folgen werden.
Will man einfach im Windschatten anderer Staaten fahren? Ist das nicht feige? Sollte man nicht eine vernünftige Position entwickeln anhand von realen Risiken, Schmerzen und Gefahren die bei den Operationen auftreten oder nicht auftreten, und auch der Frage vielleicht, ob es erwachsene Männer beider Religion gibt, die sich wünschen, die Amputation wäre ihnen erspart geblieben?
Die Lehre aus Ausschwitz kann doch nicht lauten: Sonderrechte für Juden, Homosexuelle, Behinderte und andere Verfolgte, sondern muss doch lauten: Gleiches Recht für alle!
Und war nicht das immer auch die Position aufgeklärter Juden, die über den Tag hinausgesehen haben?
Wenn man als richtig erkannt hat, dass auch Kinder und Babies Schmerzempfinden haben, dann darf man m.E. nicht fragen, ob andere Nationen folgen oder sagen, wir warten was die anderen machen, und machen es genauso. Das ist feiges Opportunistentum und würde - so meine Meinung - einer Komikernation zu Gesicht stehen.
werner kommentiert am Permanenter Link
Bezüglich dieses "Erlaubnis-Gesetzes" schreibt Reinhard Merkel in der heutigen (25./26.8.2012) Ausgabe der Süddeutschen Zeitung jedoch: "Dem schärferen Blick wird auf Dauer nicht verborgen bleiben, was die angekündigte Regelung trotz der Allgemeinheit ihrer äusseren Form ihrem Sinne nach ist: ein jüdisch-muslimisches Sonderrecht. Das bezeichnet einen Sündenfall des Rechtsstaates."
Gast kommentiert am Permanenter Link
Tue mich extrem schwer mit einem "Erlaubnis-Gesetz", das den sexuellen Mißbrauch an Schutzbefohlenen zulässt. Nichts anderes ist der irreversible Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch Abtrennen der Vorhaut, einem Sexualorgan! Würde ich das privat ohne ärztliche Ausbildung, selbstredend ohne Narkose und noch wichtiger ohne religiöses Brimborium und geheiligte Worte durchführen, würde ich mich sofort strafbar machen, oder ?
Das geforderte "Erlaubnis-Gesetz" verkehrt sich somit zum "Schutzgesetz für überkommene Macho-Initiationsrituale", deren Herkunft - sprich göttliche Anordnung - äußerst zweifelhaft und historisch in das Reich der Legenden einzuordnen ist.
Auch der Hinweis, dass es schwierig wäre, wenn Deutschland als erstes Land voranginge, mag zwar stimmen, doch stets ging die Initiative zur Abschaffung von "unnötigen, menschenverachtenden" Dingen, stets von einem Land aus. Es war zunächst nie Konsens, insbesondere jede Religion hat die Tendenz zum Bewahren. Dass der Ehtikrat 26:0 für eine gesetzliche Erlaubnis-Regelung stimmte, zeigt, dass Religionen und deren Vertreter heute noch einen unglaublichen Einfluß auf die Gesellschaft ausüben können.
Dann aber bitte so ehrlich sein, und nicht um den heißen Juristen-Brei reden: Rechtlich ist es nicht haltbar, doch der religiöse Druck ist zu groß.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor wenigen Tagen bekräftigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Eine Expertenanhörung ist für Dienstag geplant.
Da bin aber gespannt wer alles als Experte genannt wird. Hoffentlich nur Juristen.
Wie der "Spiegel" berichtet, will das Justizressort die Beschneidungsfrage im Familienrecht und nicht im Strafrecht regeln. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sieht jedoch keine schnelle Verabschiedung der Regelung. Es komme auch nicht darauf an, "ob das Gesetz in diesem Jahr oder im Januar, Februar 2013" verabschiedet werde, sagte er dem "Focus".
http://www.welt.de/newsticker/news3/article108804777/Zweifel-an-schneller-gesetzlicher-Loesung-fuer-Beschneidungen.html
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Die Muslime in Deutschland sehen das Votum des Ethikrats zur Beschneidung mit Skepsis. Das Gremium empfiehlt zwar, sie zu erlauben, formuliert aber auch Mindestanforderungen. Der Zentralrat der Muslime warnt davor, den Eingriff endlos zu bürokratisieren - und damit dem Arzt zu unterstellen, dass er nicht fähig sei.
Die Muslime in Deutschland fürchten, dass rechtliche Standards die Beschneidung von Jungen in Zukunft erschweren könnten. "Es darf keine Lösung geben, die mit so vielen Auflagen belegt ist, dass es unmöglich wird", sagte Ali Kizilkaya, Vorsitzender des Islamrats und Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), der Süddeutschen Zeitung. Er bezieht sich damit auf die Empfehlung des Ethikrates vom Donnerstag.
Es müsse auch allein dem Mediziner überlassen werden, ob er eine Betäubung für notwendig hält oder nicht, sagte Mazyek. "Es ist eine rein medizinische Entscheidung. Und es kann nicht sein, dass sich ein Arzt dabei von einer vorurteilsbehafteten Diskussion beeinflussen lässt."
http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-ueber-beschneidung-angst-vor-strengen-auflagen-1.1450822
werner kommentiert am Permanenter Link
Abgesehen davon, dass uns die - leider auch in diesem Thread - gelegentlich benutzte martialische Wortwahl weder juristisch noch politisch noch irgendwie sonst weiterbringt, sondern sich nur gebetsmühlenartig selbst wiederholt, zitiere ich hiermit nochmals Reinhard Merkel, der ja wohl kaum im Verdacht steht, irgendeiner Religionsgemeinschaft nach dem Munde zu reden, dieses Mal aus seiner Präsentation vor dem Ethikrat:
"Die deutsche Politik hat wegen des von Deutschen begangenen scheußlichsten Massenmordes der Geschichte eine weltweit singuläre Pflicht zur besonderen Sensibilität gegenüber allen jüdischen Belangen. Daran ist nicht zu rütteln. Die Beschneidung ist ersichtlich ein solcher Belang von besonderem Gewicht."
Um es vorweg zu nehmen: Dass diese "Pflicht zur besonderen Sensibilität" von Vielen als "Holocaust-Keule" des "Weltjudentums" bezeichnet wird, wissen wir auch schon, und braucht deshalb eigentlich auch nicht wiederholt zu werden.
Wenn wir jedoch vergessen, dass die Aufklärung ein langer und schmerzhafter historischer Prozess war (und offensichtlich immer noch ist), und nur in gegenseitigem Respekt (was nicht Zustimmung heisst) human und erfolgreich verlaufen kann, verlieren alle Seiten. Welche Verbrechen die Radikalaufklärer während der französischen Revolution angerichtet haben, wissen wir noch aus dem Geschichtsunterricht.
Die betroffenen Religionsgemeinschaften werden noch einige Zeit brauchen, bis sie realisieren können, dass es sich bei der Vorhaut nach heutigen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht bloss um irgendein "Stückchen Haut", sondern um ein äusserst wichtiges Organ handelt, dessen Entfernung deshalb in der Tat eine massive Körperverletzung darstellt. Und mit Verlaub: Gott wusste das auch schon, sonst hätte er sich ja mit dem Ohrläppchen begnügt...
Übrigens: eine Expertenkommission, in der lediglich Juristen aus der Holm-Putzke-Fraktion sitzen, hätte diesen Namen wohl kaum verdient.
Name kommentiert am Permanenter Link
Soll die besondere Sensibilität aufgrund der deutschen Vergangenheit in einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Zusammenhang mit antisemitischen Ausfällen gestellt werden, nach dem Motto: "nur feste mit Dreck schmeißen, etwas bleibt schon hängen"? Wollen Sie davon ablenken, dass die "Holocaust-Keule" tatsächlich massiv geschwungen worden ist, und zwar eben von den Vertretern gerade jüdisch-orthodoxer Religionsströmungen?
Mir ist auch nicht bekannt, dass irgend jemand die Guillotine für in der Zirkumszisionsbranche Tätige gefordert hat - die Diffamierung der Aufklärung durch solche Vergleiche entlarvt Ihren gesamten Beitrag.
Den Religionsgemeinschaften ist es in ihrer bisher öffentlich geäußerten Argumentation völlig egal, wie wichtig oder unwichtig das amputierte Organ ist - es ist aus ihrer Sicht Bestandteil einer aus ihrer Sicht essentiellen Zeremonie und genießt damit aus ihrer Scht absoluten Schutz vor solch kleinlichen Beeinträchtigungen wie allgemein gültigen Gesetzen. Und Gott hat damit schon mal gar nichts zu tun, Bücher werden von Menschen geschrieben und manche Kapitel erst 400 Jahre später in eine uralte Geschichte eingefügt, um die Macht von Priestern zu sichern (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Priesterschrift_(Bibel) und http://de.wikipedia.org/wiki/Jahwist)
Eine Kommission, in der ein Verfassungsrechtler den grundgesetzlichen Schutz des "Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre" (BVerfGE 47,46) in seinen Ausführungen zur "Intensität der Beeinträchtigung" völlig ignoriert, kann man ebenfalls kaum als Expertenkommission bezeichnen.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Es ist unglaublich was jetzt ultraorthodoxe Juden, die auch in der Knesset sind, fordern.
Und solche setzen Frau Merkel unter Druck !
Keuschheitsbrillen für ultraorthodoxe Juden
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/keuschheits-patrouille-in-jerusalem-verteilt-blickdichte-brillen-a-851889.html
Ein Ultra ( Innenminister Jischai ) hatte sich ja auch direkt an Frau Merkel gewandt wegen der Beschneidung.
http://www.sueddeutsche.de/politik/beschneidungsdebatte-in-israel-streit-um-ein-goettliches-gebot-1.1449976
werner kommentiert am Permanenter Link
Die Vertreter der betroffenen Religionsgemeinschaften würden Ihnen - wenn natürlich auch umgekehrt - zustimmen: das Aufgeben der Beschneidung wäre "feiges Opportunistentum."
Und wie machen wir jetzt weiter?
Name kommentiert am Permanenter Link
- Steinigung ungehorsamer Söhne
- Behandlung von Sklaven
- Polygamie
- Scheidung durch mündliche Lossagung, aber nur für Männer
- Erbanteilen im Koran
verfahren wurde? Nämlich, die Werte der freiheitlichen und wehrhaften Demokratie zu verteidigen und Knaben und Mädchen den gleichen Schutz vor dem Gesetz zuzugestehen, so wie Frauen und Männer den gleichen Schutz genießen?
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
"Die Religionsfreiheit ist das entscheidende Argument """" schreibt die Zeit". Also alle anderen Rechte spielen kaum eine Rolle.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-08/gesetz-beschneidung-religionsfreiheit
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Türkei kritisiert Deutschland
Die religiöse Beschneidung von Jungen erhitzt weiterhin die Gemüter. Der türkische Europaminister Bagis sieht die Religionsfreiheit in Deutschland gefährdet. Das Urteil des Kölner Landgerichts zeuge "von großer kultureller und historischer Ignoranz". Rituale des Glaubens könnten nicht "willkürlich von Gerichten bestimmt" werden.
Der türkische Europaminister Egemen Bagis sieht durch die Beschneidungsdebatte die Religionsfreiheit in Deutschland in Gefahr. Die Türkei beobachte "mit Verwunderung, dass die ungestörte Religionsausübung in Deutschland nicht mehr gewährleistet" sei, schreibt der Politiker der konservativ-islamischen Partei AKP in der "Süddeutschen Zeitung".
http://www.n-tv.de/politik/Tuerkei-kritisiert-Deutschland-article7069236.html
Seidel kommentiert am Permanenter Link
Nur kurz ein Link zu Artikel in der New York Times, bin in Eile: https://www.nytimes.com/2012/08/27/science/benefits-of-circumcision-outw...
Die American Academy of Pediatrics wird ihre zuvor neutrale Haltung zur Beschneidung dahingehend modifizieren, dass sie bekanntgibt: die Vorteile überwiegen die Nachteile. Es wird jedoch keine generelle Empfehlung pro Beschneidung geben.
Leider hat auch die stinkfaule Journalistin der NY Times ungeprüft die "117 Todesfälle" im Jahr hingeschrieben, als handle es sich nicht nachgewiesenermaßen um das delirante Gelalle eines Hochstaplers (wahlweise: Rattenfängers/Wahnsinnigen). Ein weiterer Beleg für den Niedergang einer einst stolzen Zeitung.
Immerhin dient das Zitieren der "117 Todesfälle/Jahr" als guter Prüfstein dafür, wen man von vorneherein als nicht ernstzunehmend aussortieren kann.
Gast kommentiert am Permanenter Link
nun zu dem "Gelalle eines eines Hochstaplers (wahlweise: Rattenfängers/Wahnsinnigen)."
Dan Bollinger: Lost Boys, AN ESTIMATE OF
U.S. CIRCUMCISION-RELATED INFANT DEATHS
http://www.davidwilton.com/files/lost-boys---estimate-of-us-circumcision...
Risiko: 9,01/100.000 - 117 neonatal circumcision-related deaths.
Eine alte Studie von Douglas Gairdner aus dem Jahre 1949 indentifizierte 95 Todesfälle bei 90.000 Beschneidungen im Zeitraum 1942-47 in England und Wales.
Selbst wenn weltweit bislang nur nur ein einziges Kind an Komplikationen durch Beschneidung starb, ist selbst dieses eine zu viel. In welcher Religion fordert Gott Menschenopfer ?
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Der Artikel der Süddeutschen zeigt, wer großen Einfluß auf unsere Politiker hat.
http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-beschneidung-keine-kompromisse-bei-der-religionsfreiheit-1.1451767
Name kommentiert am Permanenter Link
Die AAP ist eine Interessenvereinigung der Ärzte, die an Zirkumzisionen viel Geld verdienen (können). Dementsprechend ist dies natürlich eine parteiische Stellungnahme.
In immer weniger US-Bundesstaaten bezahlt Medicaid die Säuglingsbeschneidung, weil der Nutzen im Vergleich zu den Kosten minimal ist: um z.B. eine zusätzliche Harnröhreninfektion (behandelbar mit Antibiotika für ein paar Dollar) zu verhindern, müsste man 100 Säugline beschneiden lassen (Gesamtkosten: mehr als das Tausendfache!). Also gilt es, die Eltern zu motivieren, ihre Kinderbeschneidung selbst zu bezahlen - das ist der Hintergrund dieser Empfehlung und sonst nichts.
Der Vorsitzende des "task force" der AAP heißt Andrew Freedman (welcher religiösen Tradition dieser Name entstammt, ist nicht schwer zu erraten) und arbeitet am Cedars-Sinai medical centre in Los Angeles - eine Institution, deren frühere Namen "Kaspare Cohn Hospital", "Mount Sinai Hospital" und "Cedars of Lebanon" waren. (http://www.guardian.co.uk/society/2012/aug/27/circumcision-benefits-risk...) Welchen Werten sich diese Institution verpflichtet fühlt und wie eine andere Empfehlung als für die Freigabe der Säuglingszirkumzision durch einen ihrer führenden Ärzte bei den Geldgebern ankäme, kann man sich ebenfalls vorstellen.
Die HIV-Begründung als Vorteil der Kinderbeschneidung herauszustellen, ist nach wie vor ethisch verwerflich und juristisch unhaltbar (und wirft außerdem die Frage auf, warum die HIV-Infektionsrate in den "beschnittenen" USA sechsmal so hoch ist wie im "intakten" Deutschland). Einem Säugling ein bewusst riskantes Sexualverhalten in der Zukunft zu unterstellen und dies als Begründung herzunehmen, ein gesundes Organ teilzuamputieren, ist eine Perversion des Denkens.
Aber das passt ins Bild: die AAP hat sich im Jahre 2010 auch nicht entblödet, eine Mädchenbeschneidung durch ihre Mitglieder vorzuschlagen (wohl vermutlich kostenpflichtig): https://www.nytimes.com/2010/05/07/health/policy/07cuts.html
Und das zwanzig Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention! (Edit: zwei Mitglieder der UN haben die Konvention unterzeichnet, aber nicht ratifiziert: Somalia und die USA. Hony soit ...)
Ein guter Prüfstein dafür, wen man von vorneherein als nicht ernstzunehmend aussortieren kann.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Der jüdische Historiker Prof Wolffsohn :
Nicht die Beschneidung macht den Juden. Der jüdische Pharisäer Paulus mahnt (1 Kor 7, 19): "Es kommt nicht darauf an, beschnitten oder unbeschnitten zu sein, sondern darauf, die Gebote Gottes zu halten." Das war nicht nur paulinische Mission, sondern im ersten Jahrhundert nach Christus rabbinisch talmudische Diskussion um die Circumcision.
Ihren Ausgang kennen wir. Beschneidung? Ja! Doch die Rabbinen waren gespalten. In einer kommentierenden Erzählung lassen sie Gott und Abraham über das Pro und Contra diskutieren. Historisch einwandfrei belegt ist zudem, dass Juden außerhalb Judäas bis ins zweite nachchristliche Jahrhundert von Konvertiten keine Beschneidung verlangten. Sie wurden – getauft.
http://www.welt.de/debatte/article108845278/Nicht-die-Beschneidung-macht-den-Juden.html
Name kommentiert am Permanenter Link
Zur "höheren Sicherheit" der Zirkumzision im Kindesalter ein interessanter Hinweis auf die Fragwürdigkeit der Datenbasis:
"To be brutally frank, infant circumcision is 'safer' because infants don't report complications"
The Guardian, 28.08.2012
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Wieder ein deutscher Politiker der Versprechungen macht.
Zum Auftakt seiner dreitägigen Reise in den Nahen Osten hat Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) in Jerusalem den israelischen Staatspräsidenten Schimon Peres getroffen.
In der aktuellen Debatte um Beschneidungen in Deutschland berichtete McAllister Peres von den Planungen für einen Gesetzentwurf bis zum Herbst. "Ich bin überzeugt davon, dass das auch geschieht, damit auch zukünftiges religiöses jüdisches Leben in Deutschland möglich ist", sagte der CDU-Politiker später. Nach dem umstrittenen Kölner Gerichtsurteil sei es nun Aufgabe des Gesetzgebers die Grundrechte der Religionsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das elterliche Erziehungsrecht genau abzuwägen.
http://www.welt.de/newsticker/news3/article108845516/McAllister-plaudert-mit-Peres-ueber-Volkswagen.html
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Wie es aussieht, hat man sich im Justizministerium jetzt von dem ganzen Religionsfreiheitsklimbim verabschiedet und kurzerhand beschlossen, dass die Beschneidung von Kindern doch ganz allgemein eine gute Sache ist:
"Nach Informationen der Jüdischen Allgemeinen wurde verabredet, dass im Bundesjustizministerium bald eine Regelung formuliert werden wird, die ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden soll. Sie wird sich nicht nur auf religiös motivierte Beschneidungen, sondern auf jede nicht medizinisch indizierte Zirkumzision beziehen. Diese Regelung schafft dann auch für Beschneidungen minderjähriger Jungen Rechtssicherheit, die Eltern aus prophylaktischen oder hygienischen Gründen vornehmen lassen wollen."
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13890
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Wie uneins die Rabbiner und der Zentralrat der Juden in der Debatte der Beschneidung sind, kann man hier nachlesen.
Wäre das auch interessant für eine mögliche Überprüfung durch das Verfassungsgericht nach einem "Beschneidungsgesetz BGB 1631 xxx "
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13838
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Wortmeldungen des israelischen Innenministers Eli Yishai und des israelischen Oberrabbiners Yona Metzger zur Beschneidungsdebatte in der Bundesrepublik scharf kritisiert. In einem an den Botschafter Israels, Yakov Hadas-Handelsman, gerichteten Brief haben Zentralratspräsident Dieter Graumann und Vizepräsident Josef Schuster ihr Befremden ausgedrückt: Die Wortmeldungen seien »wenig hilfreich« gewesen. »Sie haben beide die Debatte unnötig belastet und zu weiterer Verunsicherung beigetragen«, heißt es in dem Schreiben.
Die Einlassungen des Oberrabbiners habe man »mit einigem Befremden und Unbehagen« zur Kenntnis genommen, heißt es in dem Schreiben des Zentralrats an den israelischen Botschafter: »Dies ist ein beispielloser Akt der Einmischung in die religiösen und politischen Angelegenheiten einer eigenständigen jüdischen Gemeinschaft außerhalb Israels.«
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Die Debatte um die Beschneidung von Jungen lässt den Rabbiner Andrew Steinman bei einer Gedenkstunde an die Pogromnacht in Bad Homburg darüber nachdenken, in ein anderes Land auszuwandern.
Täglich bringt er seine zweijährige Tochter in den Kindergarten des Frankfurter Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, jeden Tag muss er dabei vorbei an Polizei und Sicherheitsabsperrungen.
„Seit zwei Wochen stehen dort nicht nur einzelne Polizisten, sondern ganze Mannschaftswagen mit Körperschutz“, berichtet Steinman. Pogromstimmung? Er ist im Exil geboren und zurückgekehrt „in das Land meiner Vorfahren, die hier väterlicherseits seit dem 13. Jahrhundert lebten“. Man könne sicher argumentieren über die medizinischen Vor- und Nachteile von Beschneidungen, über die religiösen Traditionen. „Doch der Hass, der mir jetzt guten Gewissens entgegenschlägt, macht es mir möglich, dass ich den Hass nachempfinden kann, der den deportierten Juden entgegenschlug“ sagte Steinman.
„Im Namen der Menschenrechte findet im Moment wieder eine Pogromstimmung statt“, sagte er. Eine Welle von Hass-E-Mails erhalten er und viele seiner Kollegen täglich, seit die Debatte um Recht und Unrecht von Beschneidungen in Deutschland tobt. „Ich bekomme Hass-Mails sogar vom Kinderschutzbund“, berichtet Steinman. Er solle endlich aufhören, Kindern weh zu tun.
Wenn dem so ist, weshalb ermittelt nicht die Staatsanwaltschaft nach solchen Behauptungen ?
http://www.fr-online.de/bad-homburg/diskussion-um-beschneidung-hass-mails-an-den-rabbiner,1472864,17004352.html
I.S. kommentiert am Permanenter Link
1. Die Staatsanwaltschaft braucht Beweise. Wenn der Rabbi die Mails löscht und sich dann bei der Zeitung ausheult, kann die StA nichts machen. Und bei vielen Delikten aus dem Bereich Beleidigung ist Strafantrag erforderlich.
2. Aussagen wie "Rabbi, Du misshandelst Kinder" oder "Juden misshandeln Kinder aus Glaubensgründen" können zwar für den Rabbi als "Hass-Mail" rüberkommen.
Nur: Sollte es zu einem Prozess kommen, müsste dabei auch darüber gesprochen werden, ob das als eine Beleidigung ist, oder als Meinungsäußerung (oder je nach Formulierung gar als wahre Tatsachenfeststellung) straffrei bleibt.
Was davon in der (Boulevard-)Presse überbleibt, wenn ein Amtsgericht nach sorgfältiger Abwägung die (Kern-)Aussage "Juden misshandeln Kinder" als nicht strafbar ansieht, kann man sich denken, das wird auch der Rabbi vermeiden wollen.
werner kommentiert am Permanenter Link
Die AAP Untersuchung spricht von Zusatzkosten von 313 Dollar pro unbeschnittenem männlichem Einwohner. Was sie verschweigt ist, dass ja auch die Beschneidung kostet: nach meinen Recherchen ungefähr im Durchschnitt denselben Betrag. Also handelt es sich im Endergebnis nicht um eine Ersparnis, sondern nur um eine Umleitung der Kosten auf eine bestimmte Berufsgruppe hin...
Name kommentiert am Permanenter Link
Die AAP hat sich mit dieser Veröffentlichung wirklich keinen Gefallen getan - schließlich will sie nicht nur Eltern überzeugen, eine unnötige Operation zu bezahlen, sondern fordert sogar "Third party payments", also dass die Allgemeinheit (in Form von Medicaid oder Medicare) den AAP-Mitgliedern die Brieftaschen füllt.
Eine ausführliche Kosten-Nutzen-Rechnung fällt durchweg zuungunsten der Zirkumzision aus: "Neonatal circumcision increased incremental costs by $828.42 per patient and resulted in an incremental 15.30 well years lost per 1000 males. If neonatal circumcision was cost-free, pain-free, and had no immediate complications, it was still more costly than not circumcising. Using sensitivity analysis, it was impossible to arrange a scenario that made neonatal circumcision cost-effective."Name kommentiert am Permanenter Link
Löst jetzt alleine schon "AAP" den Spamfilter aus? Oder werden Beiträge mit mehr als 5 Wörtern auf englisch gesperrt?
Name kommentiert am Permanenter Link
Neuer Versuch ... Eine ausführliche Besprechung des AAP-Statements findet sich hier:
blog.practicalethics.ox.ac.uk/2012/08/the-aap-report-on-circumcision-bad-science-bad-ethics-bad-medicine/
The AAP report on circumcision: Bad science + bad ethics = bad medicine (Brian D. Earp, Univ. Oxford, Practical Ethics Blog)
*) Women ... whose partners were circumcised ... were also at higher risk of being infected. ... partner circumcision ... remained strongly associated with HIV-1 infection even when simultaneously controlling for other covariates. (Risk factors associated with prevalent HIV-1 infection among pregnant women in Rwanda, Int J Epidemiol. 1994 Apr;23(2):371-80.)
**) http://www.salem-news.com/fms/pdf/2011-12_JLM-Boyle-Hill.pdf
***) Compared with uncircumcised men, circumcised men have accumulated larger numbers of sexually transmitted infections in their lifetime, have higher rates of previous diagnosis of warts, and were more likely to have HIV infection (CM = 43.0% vs. UC = 33.9%; P = 0.023). Results indicate that being CM predicted the likelihood of HIV infection (P value = 0.027). ... Findings suggest the need to apply caution in the use of circumcision as an HIV prevention strategy, particularly in settings where more effective combinations of interventions have yet to be fully implemented. (Circumcision Status, History of HIV/STI, and Sexual Risk in a Clinic-Based Sample of Men in Puerto Rico, J Sex Med. 2012 Aug 15. doi: 10.1111/j.1743-6109.2012.02871.x.)
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Parents considering male circumcision have a right to expect objective medical advice, untainted by commercial interests
http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2012/aug/29/cut-or-not-to-cut-male-circumcision-question
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Die Rhein Main Zeitung schreibt :
http://www.fr-online.de/rhein-main/diskussion-um-beschneidung-kurz-den-rabbi-beschimpfen,1472796,17011464.html
Der Frankfurter Rabbiner Andrew Steiman erlebt eine „virtuelle Pogromstimmung“ durch die Debatte um die Beschneidung von Jungen. Er denkt darüber nach, deshalb auszuwandern. Er und seine Kollegen erhalten täglich Hass-E-Mails.
--------
Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang eine offenen Mail an den Rabbi Steinman des Vorsitzenden des deutschen Vereins von Opfern sexuellen Kindes-Missbrauchs MOGiS e.V. vor, der den Rabbi persönlich kennt vom runden Tisch der Bundesregierung männlicher Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs und der die große Petition der vielen Fachleute oben auch unterschrieben hat.
http://mogis-und-freunde.de/blog/gespraechswilligkeit-der-juedischen-gemeinde-in-deutschland/
Ein Auszug zur Beschneidung aus der offenen Mail
( Alles ist sehr lesenswert , da viele Fakten enthalten sind. )
Andrew Steinman spricht von den Hass-Emails, die er bekomme, auch jene von Kinderschützern. (siehe Rhein Main Zeitung )
Als männlicher Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs kann ich zudem einfach nicht glauben, dass sich das deutsche Judentum so derart den zeitgenössischen Erkenntnissen über die Auswirkungen kindlicher Traumata auf das spätere Erleben erwachsener Menschen verschließen möchte.
( Ich finde desen Zusammenhang des Traumas sehr wichtig zumal deutsche Fachlete davin auch sprechen. )
Soweit ich weiss sind in Deutschland nur ca 1/5 der erwachsenen männlichen praktizierenden Juden beschnitten. Zudem werden wohl zur Zeit nur etwas weniger als die Hälfte (Update: ein Viertel) der männlichen Kinder beschnitten - bitte korrigiere mich, wenn ich da falsche Informationen habe.
Ich habe also Schwierigkeiten die Aussage "Ohne Routine-Vorhaut-Amputationen an nicht-einwilligungsfähiger Säuglinge ist ein jüdisches Leben in Deutschland nicht möglich" als Faktum anzuerkennen.
( Diese Übertreibung kennt man von anderen Rabbis aus der Presse )
Als direkter Betroffener sexuellen Missbrauchs muss ich Dir aber deutlich sagen, dass ich nicht akzeptieren kann, dass es Menschen gibt, die ohne medizinische Indikation ihren Kindern das Recht nehmen darüber zu entscheiden ob sie später eine Vorhaut haben möchten oder nicht.
( Ich habe bislang nicht verstanden, das die Beschneidung kein sexueller Mißbrauch ist. )
Lieber Andy, ich vertraue auf Dein Wissen und schätze die Einsicht, die Du in der Vergangenheit gezeigt hast und möchte Dich fragen, ob es nicht einen anderen Weg gibt Kinder für jüdisches Leben zu initiieren als ihnen am 8. Lebenstag einen der empfindlichsten Stellen des Körpers abzuschneiden ?
(Prof. Putzke hat auch schon davon gesprochen. )
Wir wissen beide, dass es in Deutschland im Moment defacto kein eigenes jüdisches Leben mehr gibt. Hier in Rostock waren 1990 nicht mal mehr Gottesdienste möglich, weil sich keine zehn Männer mehr fanden. In der Wendezeit um 1990 wurde dann von Kohl und Galinski versucht, eine fremde Gemeinschaft nach Deutschland zu verpflanzen.
( Ganz schön heftig ! )
Ich habe noch sehr plastisch vor Augen, wie Du damals den hier zugewanderten Russen die diversen jüdischen Ge- und Verbote beizubringen versucht hast.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Ein Auszug eines Lesekommentares aus:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/streit-um-die-religioese-beschneidung-vermeintliche-barbaren-1.1454038
Zur AAP: Die AAP Empfehlungen können wir uns nicht als Maßstab nehmen, da diese USA nicht die UN-Kinderrechtskonventionen ratifiziert hat und weil uns hinreichend bekannt ist, dass in den USA andere Interessen im Spiel sind (hohe Nachfrage nach Vorhäuten von Kosmetik-, Pharmaindustrie und Forschung) und natürlich auch um wegbrechende Einkünfte für Beschneidungen. Diese Studien sind schon aus diesem Grund nicht glaubhaft, aber enthalten auch eklatante Fehler, wie bspw. die fehlende Berücksichtung der wichtigen Funktion der Vorhaut und der Verwendung von Kondomen. Nicht zuletzt braucht man nicht ein paar potentielle, herbei gezogene Vorteile, sondern ganz konkret plausible himmelschreiende Vorteile, um eine gesundes Organ zu amputieren.
Seiten