Zirkumzision - wie soll das Gesetz aussehen? (mit Update 20.07.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 15.07.2012

Im Verlaufe der intensiven Debatte um das Kölner Beschneidungs-Urteil (zB hier im Beck-Blog) haben sich nun die Bundesregierung und mehrere andere im Bundestag vertretene Parteien der Auffassung angeschlossen, man müsse den Konflikt durch ein Gesetz lösen. Aber wie kann dies geschehen?

Eine erste Frage ist, ob es sich dabei um ein Verbots- oder um ein Erlaubnisgesetz handeln wird.

Geht man von der hier vertretenen Meinung aus, dass die religiös motivierte Beschneidung immer schon (wie auch alle medizinisch indizierten Operationen) eine tatbestandsmäßige Körperverletzung darstellte, dann beruhte die bisherige Straffreiheit auf einem gewohnheitsrechtlichen Rechtfertigungsgrund - strukturell ähnlich dem früher angenommenen Züchtigungsrecht der Lehrer. Dieser Rechtfertigungsgrund ist nun durch die (weitgehend unbeachtet gebliebenen) Fachdiskussionen von Ärzten und Juristen und  durch das Aufsehen erregende Urteil des LG Köln in Frage gestellt worden. Eine gesetzliche Klärung erscheint also für den Rechtsfrieden notwendig, auch wenn man der Ansicht ist, dass Gewohnheitsrecht ebenso verschwinden kann wie es entstanden ist, eben durch entgegenstehende Gewohnheit.

Eine gesetzliche Regelung kann versuchen, die voherige Rechtfertigung durch (religiös motivierte) Einwilligung der Sorgeberechtigten wieder zu etablieren bzw. zu bestätigen. Insofern wäre die gesetzliche Regelung eine "Erlaubnis". Die meisten Politiker, die sich geäußert haben, tendieren genau dazu: Sie wollen den (bzw. bestimmten)  Religionsgemeinschaften zugestehen, dass sie dieses bisher weitgehend akzeptierte Ritual weiter strafrechtlich unbehelligt durchführen können.

Allerdings wird dies nicht geschehen können, ohne zugleich die Grenzen der Erlaubnis aufzuzeigen, d. h. in anderer Beziehung wird das Gesetz auch Verbote enthalten müssen. Und in diesen Details stecken erhebliche Probleme!

Denkbar (und teilweise notwendig) erscheinen:

- Altersbegrenzungen (Mindest- bzw. Höchstalter),

- die Beschränkung auf Ärzte mit chirurgischer Erfahrung

- Vorschrift einer (Voll-)Narkose

- Beschränkungen auf bestimmte Religionsgemeinschaften

- Beschränkung auf bestimmte anerkannte/etablierte/vergleichsweise risikoarme Rituale

- Beschränkung auf ein bestimmtes Geschlecht

- Verpflichtung von (Ärzten in) öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zur Durchführung

- Haftungsregelungen für Fälle, in denen sich ein Schadensrisiko trotz lege artis durchgeführter Zirkumzision verwirklicht (Haftungsfonds der Religionsgesellschaften?)

Ein solches Gesetz wie auch eine Reihe der (denkbaren) Beschränkungen und  impliziten Verbote werfen ganz grundlegende Probleme auf, die die meisten Politiker noch nicht fokussiert haben:

Zwar wird bisher schon breit diskutiert, dass aus Gründen der Religionsfreiheit eine gewisse Beschränkung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern hinzunehmen sei - jedoch wird man bei Komplikationsraten von immerhin im einstelligen Prozentbereich (also 1 bis 10 pro hundert!) sich durchaus fragen, ob und inwieweit der Staat seine Schutzpflicht gegenüber Kindern vernachlässigen darf (zur Diskussion vgl. etwa den Artikel in der FR). Jedenfalls kann nur derjenige, der die Augen vor der Realität verschließt, den Eingriff verharmlosen (ein Beispiel dafür sind die Stellungnahmen prominenter Grünen-Politiker).

Die anderen genannten Beschränkungen werfen z.T. gravierende Gleichheitsproblematiken auf, sobald etwa noch nicht am Konflikt beteiligte Religionsgemeinschaften ihre eigenen möglicherweise körperverletzenden Rituale gesetzlich erlaubt haben wollen.

Auch die systematischen Fragen sind bisher nicht beantwortet. Einige FDP-Politiker wollen die Beschneidung im neuen Patientenrechtegesetz verankern, m. E. keine besonders gute Idee: Denn das Recht, seine Kinder beschneiden zu lassen, ist bzw. wäre eben kein Patientenrecht.

Eher schon gehört die Beschneidung in das Familienrecht, also in das Umfeld des § 1631 BGB; bei der Beschneidung aufgrund religiöser Erzeihung handelt es sich um einen Teil der Personensorge. Außerdem kommt eine bereichsspezifische Regelung im RelKErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) in Betracht.

Ein anderer Vorschlag wäre es, die Beschneidung - wie die Abtreibung - als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft zu belassen, aber unter bestimmten Voraussetzungen lediglich einen gesetzlichen Strafausschluss zu regeln. Ein solcher Strafausschluss müsste in das  StGB eingefügt werden.

Könnte die schwedische Regelung Vorbild sein (hier ein taz-Artikel dazu)?

Ganz gleich wie und was genau geregelt wird, am Ende wird wohl ohnehin das BVerfG zu entscheiden haben, ob der Gesetzgeber im neuen Gesetz die Abwägung der verschiedenen Interessen richtig vorgenommen hat.

Die nächsten Wochen und Monate dürften immerhin spannend sein: Selten kann man gesetzliche Regeln im Entstehungsprozess so intensiv verfolgen, selten gibt es  ist eine so große gesellschaftliche Debatte.

UPDATE 20.07.2012:

Wortlaut der Resolution des Bundestages vom 19.07.2012:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der
Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung
von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Auszug aus der Begründung:

"Die rechtliche Einordnung der Beschneidung muss so schnell und so gründlich
wie möglich geklärt werden. Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche
Klarstellung für geboten, die insbesondere unseren jüdischen und muslimischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, ihren Glauben frei auszuüben. Eine
Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf
sich hieraus nicht ergeben.

Zudem hält der Deutsche Bundestag die Beschneidung männlicher Kinder, die
weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig
schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von
Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die
der Deutsche Bundestag verurteilt."

 

Wortlaut der Petition der Deutschen Kinderhilfe, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreicher Einzelpersonen vom 20.07.2012:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.

Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."

Auszug aus der Begründung:

(...)

Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.

(...)

Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.

Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.

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Nicht juristisch, aber ein wertvoller Beitrag zur Behauptung "jüdisches Leben nicht möglich":

Heute in der Süddeutschen Zeitung auf Seite 3, von Thorsten Schmitz:

Der Schrei 

Es tut weh, wenn ein Junge beschnitten wird. Deshalb sprach sich ein deutsches Gericht dagegen aus. Das Urteil ist umstritten. Dabei gibt es auch in Israel immer mehr Familien, die ihren Söhnen Qualen ersparen wollen

Ausschnitte, z.T. gestrafft und anonymisiert:

Wer sich aber auf eine Reise nach Israel begibt, wird überrascht sein, wie viele Juden dort in dem Ritual auch eine Körperverletzung sehen - und ihre Söhne unversehrt lassen wollen.

Pinchas Gonen ist Mohel, ein orthodoxer Beschneider und Chirurg. ... In Israel gibt es 400 vom Oberrabbinat autorisierte Mohalim, nur 20 von ihnen sind Ärzte. Die Ärzte dürfen Spritzen geben, die 380 Mohalim nicht. Sie schneiden Vorhäute ab ohne Betäubung, bei vollem Bewusstsein. 

Im Beschneidungszimmer legt er Ido auf ein mit Stoff umwickeltes Brett, damit der Junge nicht herunterrutscht, wird sein Körper mit Verbänden um das Brett geschnallt. Er hält das Brett mit Ido hoch und sagt: "Hübscher Wandschmuck"*)
Der Doktor öffnet Idos Windel. Mit einer Spritze sticht er in den Penis von Ido. bei der ersten Berührung der Nadel reißt das Neugeborene die Augen auf, seine Hände krampfen zusammen, es schreit. Die Mutter verlässt den Raum. Sie überlässt ihren Sohn einem Mann, den sie nicht kennt. Im Wartezimmer sagt sie: "Das kommt mir hier vor wie das Ritual eines primitiven Stammes in Afrika."
Fünfmal sticht Pinchas Gonen in den Penis und injiziert ein Betäubungsmittel. Er drückt Ido einen in Rotwein getränkten Schnuller in den Mund. Es ist der erste Alkohol in Idos Leben. Er schreit. Sein Vater sagt: "Alle rationalen Gründe sprechen dagegen, ein Baby zu beschneiden. Aber am Schluss siegt die Irrationaliät. Wenn ich mutiger gewesen wäre, würden wir das jetzt nicht machen." 

2700 Schekel kostet die Beschneidung, etwa 550 Euro. Die Mutter kommt ins Zimmer und nimmt ihren Sohn auf den Arm. Er schreit. Sie sagt: "So hat er noch nie geschrien." 

Israelische Medien schätzen, dass bereits mehrere tausend Familien auf die Brit Mila verzichtet haben. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Das Gesundheitsministerium schweigt, wenn man dort nachfragt. 

Inon (10 Jahre) hat keine Scheu, über seinen unbeschnittenen Penis zu reden. "Beim Pipimachen und beim Duschen sehen die anderen, dass ich eine Vorhaut habe. Die haben mich gefragt, warum, und ich hab's ihnen erklärt." Und seitdem? "Fragt keiner mehr." Einmal habe einer gelacht. Und er? "Habe einfach auch gelacht." Wie er anderen seine Vorhaut erklärt? "Dass unsere Eltern uns nicht wehtun wollten und dass es überflüssig ist."  Galia führt viele Gespräche mit ihren Söhnen, auch mit den Kindergärtnerinnen, "damit sie nicht schockiert sind, wenn sie unsere Jungs nackt sehen." Ihre Jungs wissen: Jude ist, wer eine jüdische Mutter hat. Itays Vater warnte: "Deine Frau setzt eurde Söhne ins Gefängnis des Andersseins." Überzeugt hat ihn dann ein 15-jähriger unbeschnittener Nachbarsjunge, der sagte: "Ich hatte noch nie ein Problem. Niemand sagt was, wenn wir uns beim Pissen anschauen." Heute denkt Itay genauso: "Man hätte schon vor 500 Jahren mit der Brit Mila aufhören sollen. Wir essen Schweinefleisch, gehen samstags aus, aber wir verstümmeln unsere Söhne noch immer!" 

Jonathan Enosch (Gründer von "Ben Schalem"/"Intakter Sohn") erzählt von der Mutter eines Sohnes in seinem Verein, die bis heute weine, obwohl ihr Sohn jetzt drei Jahre ist. Bei der Beschneidung durch einen Mohel sei die Harnröhre beschädigt worden, sodass ihr Sohn bis heute nicht gerade urinieren könne. 

Juval kann es heute nicht mehr fassen, dass er seinem siebenjährigen Sohn Eden "diese Tortur" angetan hat. Er startet das Video von Edens Beschneidung. Man sieht: einen Rabbiner, der Edens Vorhaut ohne Narkose  abschneidet. Und man sieht: viel Blut. Niemand der Gäste schaut fröhlich aus. "Ich bedaure sehr, dass wir das gemacht haben.Das ist ein abstoßender, barbarischer Akt", sagt Juval.
Kurz nach der Brit Mila entzündete sich die Eichel von Eden, er musste mit Antibiotika behandelt werden. Seine Mutter Rivi kann sich den Videoclip nicht anschauen. Sie hat es versucht. Zu der Brit Mila hat sie sich von ihrer Mutter drängen lassen. Bis heute hat sie ein schlechtes Gewissen: "Ich hatte das Gefühl, wir opfern Eden für die Religion. Dabei sind wir gar nicht gläubig." 

Aviv ist Schauspielerin von Beruf. Ihre schwierigste Rolle war, das Erdbeben zu überstehen, das sie in ihrer Verwandtschaft ausgelöst hatte mit der Ankündigung, dass sie sich der Brit Mila verweigere. "Was für ein Quatsch: Nein Monate beschütze ich mein Baby, trinke keinen Alkohol, mache Yoga, spreche mit ihm, und dann überlasse ich es einem wildfremden Orthodoxen, der ihm wehtut?" Ihre Söhne sind heute zwölf, zehn und sechs Jahre alt. Alle drei: unbeschnitten. Und? "Niemand fragt die, warum ihre Eichel nicht zu sehen ist."
Je mehr sie las, desto mehr dachte sie: Brit Mila ist Ansichtssache. In US-amerikanischen Sachbüchern stand, die Vorhaut erfülle keinen Zweck. In europäischen Büchern dagegen: Dass die Vorhaut Nervenenden besitze wie Lippen und Fingerkuppen. Jedes Abendessen mit ihrem Mann Raanan endete im Streit. Bis zu jenem Tag, an dem er zu einer Brit Mila ging.
Als er zurückkam, sagt Aviv, "war er bleich im Gesicht, bat mich um mein ganzes Infomaterial und schloss sich für sechs Stunden in seinem Zimmer ein. Dann kam er raus und sagte: wir machen keine Brit Mila." Er sei schockiert gewesen, dass niemand dem Baby in die Augen geschaut habe, als es schrie. Über den Herpesviren-Skandal hatte er auch gelesen. (Zwischen 2010 und 2011 wurden elf Babys in New York mit Herpesviren angesteckt. Die Viren wurden übertragen, als der Mohel den blutenden Penis des Babys in den Mund genommen hat, was in der jüdischen Orthodoxie als "Mezizat ha dam be pah" bezeichnet wird. dabei werden ein paar Tropfen Blut aus der Wunde gesaugt. Sechs Babys starben, zwei weitere erlitten Hirnschäden.)
"Wir machen eben nicht mehr alles mit, was unsere Eltern unter Judentum verstehen. Wir stellen Fragen, wir bezweifeln, wir lassen uns den Mund nicht verbieten." Und dann stellt sie noch die eine Frage, "Warum soll man ein gesundes Organ zerstören?" 

Dieselbe Frage hat sich auch Guy gestellt. Vier Söhne haben er und seine Frau, und alle vier sind unbeschnitten. "Das hat uns unser gesunder Menschenverstand gesagt: Dass es keinen Grund gibt, unseren Söhnen etwas abzuschneiden, womit sie auf die Welt kommen." Er findet es seltsam, "dass in Israel die meisten Eltern viel Zeit im Internet verbringen, um nach einem Kinderwagen zu suchen. Aber über die Nachteile von Beschneidungen wollen sie nichts wissen." Guy liebt Israel, er ist stolz auf die Armee, "aber Religionen können mir nicht vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen habe." Er selbst ist beschnitten. Falls seine Söhne einmal ihre Vorhaut als Stigma empfinden sollten, "können sie sich ja gerne mit 18 unters Messer legen. Aber wer bin ich, dass ich sie dazu zwinge?" Bis heute, sagt er, habe keiner seiner Söhne ein Problem mit seiner Vorhaut gehabt. "Ich bringe ihnen bei: Jeder Mensch ist sowieso anders, ob mit oder ohne Vorhaut." 

Scharon, die 43-jährige Grafikerin sagt: "Ich kenne ja nichts anderes als beschnittene Männer. Ich fand sie auch immer schöner, hygienischer." Ihr Sohn ist vier Jahre alt. Sie hat ihn nicht beschneiden lassen. "Für mich hat ein beschnittenes Glied etwas Verstümmeltes." Es hat sie viel Kraft gekostet, ihre Entscheidung gegenüber ihren Eltern durchzusetzen. Sie reden nur noch selten mit ihr. "Die haben mir vorgeworfen, ich würde meinen Sohn fürs Leben brandmarken." Ihre Freundinnen haben ihr Respekt gezollt: "Scharon, du bist so mutig!"

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*) ich habe lange überlegt, ob ich diesen menschenverachtenden Kommentar mit zitieren soll, habe ihn aber schließlich deswegen stehenlassen, weil er die Reduzierung des Säuglings auf ein nichtmenschliches Objekt, an dem eine routinierte Handlung ausgeführt wird, verdeutlicht.

 

Strafanzeige gegen Kinderspital 

 

Mitte Juli entschied das Zürcher Kinderspital, keine religiös begründeten Beschneidungen an Knaben mehr durchzuführen, bis es rechtliche und ethische Fragen geklärt hat (NZZ 21. 7. 12). Im Nachgang zum Moratorium hat eine Einzelperson Strafanzeige gegen die Klinik eingereicht. Die Anzeige, die der NZZ vorliegt, richtet sich gegen die Ärzte des Kinderspitals, gegen die Mitglieder der Klinikleitung sowie gegen die

Der Anzeigeerstatter macht in seiner Anzeige geltend, dass die am Kinderspital vorgenommenen Beschneidungen – da religiös begründet – medizinisch nicht notwendig waren. Deshalb hätten die angezeigten Personen sich der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Zudem hätten die Angezeigten zum Vergehen entweder angestiftet, Hilfe geleistet oder diese zumindest unterlassen. «Es liegt an den Richtern, festzustellen, wer mehr Täter ist und wer weniger Täter ist», heisst es in der Anzeige weiter. 

....

Die Staatsanwaltschaft will jedoch kein Strafverfahren einleiten. 

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Der zuständige Staatsanwalt Alex de Capitani befand, dass der Anzeigeerstatter von den angezeigten Handlungen nicht persönlich betroffen sei und ihm aus diesem Grund keine Stellung als geschädigte Person zukomme. Zudem legte er in der Begründung an den Kläger dar, dass die Frage der Beschneidung von männlichen Genitalien auch im Nationalrat diskutiert worden war und die Kommission für Rechtsfragen den Artikel 124 des Strafgesetzbuchs, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien ausdrücklich unter Strafe stellt, nicht auf die Beschneidung von Knaben hatte ausdehnen wollen. Der Nationalrat habe demnach die Knaben-Beschneidung als nicht problematisch eingestuft. An diesen Willen des Gesetzgebers sei die Staatsanwaltschaft grundsätzlich gebunden, erklärt de Capitani. 

.......

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/neuer-laerm-um-beschneidungen-1.17448684 

 

0

Die eine Begründung der Staatsanwaltschaft, des nicht betroffen sein, gibt es auch bei uns in der BRD.

Wenn Frauen mit ihren Kindern ( 45000 jedes Jahr in 600 Frauenhäusern ! ) vor ihren gewalttätigen Männern ins Frauenhaus flüchten , können Eltern der Frauen oder die Behörden nichts tun gegen die Gewalttäter. Die Frauen müssen selbst gegen ihre Peiniger vorgehen.

Ein Unding !!!!

Hier wäre dringend gesetzlicher Handlungsbedarf.

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Wie ist das mit der Verjährung der schweren Körperverletzung bei Beschneidung ?

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Wenn die nur 10 Jahre beträgt, kann, wenn ein Säugling beschnitten worden ist, das Kind als 11 Jähriger auch nicht gegen das Krankenhaus oder die Eltern vorgehen kann, weil es noch unmündig ist.

 

 

 

 

 

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Zumindest zivilrechtliches Vorgehen ist noch möglich, weil Ansprüche gegen die Eltern bis zum 21. Geburtstag eine Verjährungshemmung haben.

Ob das Gericht so einer Klage stattgibt, dürfte dann aber auch sehr damit zusammenhängen, welche Regelung der Gesetzgeber jetzt trifft. Wenn man lediglich das Absehen von Strafverfolgung festlegt, wäre die Tür für entsprechende SE-Ansprüche weit offen.

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Kann es sein, dass manche argumentieren, das Religionsrecht wäre nicht ausreichend berücksichtigt, wenn man nicht mehr legal Körperverletzung betreiben darf ?

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Kann es sein, dass manche argumentieren, das Religionsrecht wäre nicht ausreichend berücksichtigt, wenn man nicht mehr legal psychische Schäden durch Manipulative Angstszenarien, Zerstörung sozialer Verbände und Familienbande und Diskriminierung von Minderheiten betreiben darf ?  

4

Man kommt aus dem Staunen nicht heraus , was Grüne von sich geben. DFas es bei Mädchen auch sehr unterschiedliche Beschneidungen gibt, ist wohl unbekannt.

 

Der hessische Grünen-Chef Tarek Al-Wazir mahnt in der Debatte über religiöse Beschneidungen zu mehr Gelassenheit. "Wir reden nicht über eine völlig unakzeptable Grausamkeit wie Genitalverstümmelung bei Mädchen", sagte er im Interview der "Frankfurter Rundschau". "Wir reden über einen vergleichsweise winzigen Eingriff." Er befürwortete eine Lösung, die eine Beschneidung aus rituellen Gründen ermöglicht; "ganz unabhängig davon, ob ich das aus rituellen Gründen für nötig oder unnötig halte". 

 

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http://www.welt.de/newsticker/news3/article108527120/Al-Wazir-Beschneidung-aus-rituellen-Gruenden-ermoeglichen.html 

 

0

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Man kommt aus dem Staunen nicht heraus , was Grüne von sich geben.
Die Kommentare dazu sprechen Bände:

Herr Al-Wazir betreibt auch nach Wochen weiter die Story vom "winzigen Eingriff" - unerträglich, und letztlich auch peinlich, die Menschen für so dumm zu erklären.
"Wir reden nicht über eine völlig unakzeptable Grausamkeit wie Genitalverstümmelung bei Mädchen." Aha.
Ganz klar: Selbstverständlich sollte jedwede Genitalverstümmelung ausgeschlossen sein. Nur warum "um Gottes Willen" soll dieser Vorgang bei Jungen erlaubt sein? Die "Milde Sunna", die Beschneidung der Clitoris-Vorhaut, ist unter allen Aspekten (Probleme, freiwillige Durchführung bei Erwachsenen, Studien über angebliche Vorteile, Existenz einer medizinischen Indikation unter besonderen Umständen) vergleichbar. Wer ohne Verstoß gg. Art. 3 GG eine Beschneidung von Jungen wie diskutiert straffrei stellt (der derzeitige Vorsschlag würde gg. Art 3 GG verstoßen), würde dies auch für die Milde Sunna tun.
Bei Mädchen haben die Deutschen scheinbar gelernt, dass man da nicht aufgrund von Kultur, Glaube & Überlieferung zwischen den Beinen herumzuschnippeln hat. Bei Jungen scheint man von dieser Erkenntnis noch etwas entfernt zu sein...

 

Eine Gliederung der Menschenrechte. Hat uns noch gefehlt...
Ganz oben die Mädchen
Dann die Religionsfreiheit
Und dann die verschnippelten Jungs

 

Und wieder einer der aus der bisherigen Diskussion nichts, aber auch rein gar nichts gelernt hat. Politiker, die allen ernstes meinen, dass Jungen ein geringeres Anrecht auf körperliche Unversehrtheit haben als Mädchen bewegen sich außerhalb unserer Verfassung und sollten eigentlich sofort zurücktreten.

 

Netter Versuch.. inzwischen durchschauen die Leser diese Scheinheiligkeit, die genitale Beschneidung minderjähriger Jungen herunter zu spielen. Ich kann es nicht mehr hören. Der Vergleich mit Ohrlochstechen ist impertinent. Bei der genitalen Beschneidung minderjähriger Jungen wird ein sehr sensibles Teilorgan entfernt, und dies am persönlichsten Körperteil des Jungen! Finger weg von vom Genitalbereich minderjähriger Jungen!

Enttäuscht von den Behörden schrieb:

Ist die Ausarbeitung von Prof. Putzke bekannt ?

Posten Sie nur Links oder klicken Sie auch mal auf Links, die von anderen gepostet werden?

http://blog.beck.de/2012/06/27/unerhoert-und-unsensibel-urteil-des-lg-ko... ->zur Stelle "Eine Literaturübersicht gibt er hier." gehen und klicken. Dann ist es gleich der erste Beitrag.

Das war vor 6 (sechs!) Wochen ...

Ich möchte einmal den Blick auf §4 KerzG richten:

Verträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.

Das bedeutet z.B., dass das Versprechen der Paten, im Falle des Todes der Eltern für das Patenkind zu sorgen, keine Berechtigung zur Vormundschaft mit sich bringt, ebenso wenig wie die juristische Verpflichtung zur Betreuung oder Zahlung von Unterhalt.

Es kann aber auch bedeuten, dass die "bürgerliche", also juristische Seite der Beschneidung nichtig ist - das würde den Dienstleistungsvertrag mit dem Arzt oder Mohel bzw. Sünnetci betreffen. Ein Honorar wäre nicht einklagbar bzw. könnte vom Beschnittenen zurückgefordert werden. Schadenersatz wegen Körperverletzung könnte gefordert werden, sowohl von den Eltern als auch vom Beschneider.

Den "religiösen Vertrag", auf den in letzter Zeit so oft gepocht wird, schließen die Eltern mit der Glaubensgemeinschaft ab: Aufnahme des Kindes gegen dessen Vorhaut als Preis. Im Rahmen ihres Sorgerechts können Eltern aber z.B. über ein vorhandenes Vermögen des Kindes nur so weit verfügen, als dass es zur Deckung des Unterhalts hergenommen werden kann. Eine Spende an die Religionsgemeinschaft aus dem Vermögen des Kindes wäre also ein Verstoß gegen das Sorgerecht und das Eigentumsrecht des Kindes, da aus der religiös begründeten Schenkung keine bürgerliche Bindungswirkung entsteht.

Wenn die Eltern aber nicht über das Geld des Kindes verfügen dürfen, wenn es Bestandteil eines religiösen Vertrages ist, dann dürfen sie auch nicht über dessen Körperteile als Bestandteil religiöser Verträge verfügen, denn sowohl der Verlust des Geldes als auch des Körperteils findet auch in der "bürgerlichen" Welt, also der physisch und juristisch greifbaren Sphäre statt.

Ist eigentlich bekannt, wer von den Volksvertretern oder Sekretären etc. bei den Gesetzesänderungen außer unser Justizministerin die Arbeit machen soll für Entwürfe ?

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Wenn man die Äußerungen vieler hochrangiger Politiker, die sogar in Rechtsausschüssen ihrer Parteien sitzen oder saßen und hochrangiger Juristen in den Zeitungen liest, wird einem Angst und bange. 

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Während sich der Bundestag in Deutschland klar für das Recht auf religiös motivierte Beschneidung entschieden hatten, entfachen in anderen Ländern neue Diskussionen zu dem Thema. Norwegens Ombudsfrau für Kinderrechte fordert eine Abschaffung und will stattdessen nur ein symbolisches Ritual.

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Die Beschneidung verletze das Recht der Jungen, selbst über ihre Körper zu entscheiden. „Muslimische und jüdische Kinder haben das Recht auf denselben Schutz wie alle anderen Kinder“, erklärte Dr. Anne Lindboe, Ombudsfrau für Kinderrechte in Norwegen (so argumentierte auch der Jurist Holm Putzke )

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http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2012/08/458013/beschneidung-norwegen-will-religioese-praxis-durch-symbolisches-ritual-ersetzen/

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Was müßte passieren damit hier ein symbolisches Ritual sich durchsetzt ?

 

 

 

5

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Was müßte passieren damit hier ein symbolisches Ritual sich durchsetzt ?
Die Diskussion müsste weitergehen, so wie sie die Petition der Deutschen Kinderhilfe u.a. vom 20.7. fordert, so dass die sachlichen Erwägungen hier im Blog und in zahlreichen andern Onlineforen auch in den Massenmedien Eingang finden (die Seite-Drei-Reportage in der Süddeutschen war immerhin ein Anfang, ebenso das Interwiew mit Memt Kilic). Je länger die Strafdrohung im Raum steht, desto länger haben zweifelnde Eltern auch mehr Argumente (z.B. gegenüber den Druck ausübenden Großeltern oder der Verwandtschaft), das traditionelle Ritual abzulehnen oder zumindest zu verschieben.

Viele Befürworter aber auch Kritíker warnen massiv vor einem Beschneidungstourismus für den Fall , falls das Beschneidungsritual eingeschränkt wird. Einige Befürworter bestehen ja darauf, dass ohne Betäubung die Beschneidung weiter stattfinden muß, aber viele aus unserem  Bundestag  haben zumindest eine Betäubung gefordert.

...

Hätten die Behörden die Möglichkeit zu überprüfen, ob "vermehrt" Eltern mit ihren Säuglingen oder Kindern in die Herkunftländer fliegen, um zu überprüfen wer wann geflogen ist ?

..

Wenn ich heute daran denke , wenn man nach USA fliegen will, was für Formalitäten neu eingeführt worden sind, zwar aus Gründen einer "Terrorismuseindämmung" , wäre eine Reiseüberprüfung von Moslems oder Juden in ihre Herkunftländer doch auch denkbar, aber sicherlich keine gute Lösung.

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Hätte der Staat / Schulbehörde  ein Recht darauf, wenn in den öffentlichen Schulen Islamuntericht gegeben wird und dort die Kinder beeinflußt werden, sich zu beschneiden zu lassen,  so eine Beeinflussung zu unterbinden ?

 

 

0

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Viele Befürworter aber auch Kritíker warnen massiv vor einem Beschneidungstourismus für den Fall , falls das Beschneidungsritual eingeschränkt wird.
Das kann niemals ein stichhaltiges Argument für eine Erlaubnis oder Straffreistellung sein, denn einen illegalen Untergrund gibt es bei jedem Tatbestand. Eine analoge Argumentation wäre ja, Kinderprostitution zu legalisieren, um Kinderprostitutionstourismus zu verhindern (denn die Kinderprostitution könnte ja in Deutschland unter viel besseren hygienischen Bedingungen und unter regelmäßiger ärztlicher Kontrolle stattfinden, das wäre auch besser für die Kinder). Das kommt aus gutem Grund niemandem in den Sinn - ebenso wenig, weibliche Genitalverstümmelung oder Zwangsverheiratung zu legalisieren, damit diese Verbrechen nicht bei Auslandsreisen begangen werden.

Die schweizer Weltwoche hält die Beschneidungsdebatte für absurd.

 

http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-32/editorial-acht-millionen-die-weltwoche-ausgabe-322012.html 

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..     Ist eigernlcih belannt, dass die religiöse Landschaft in der Schweiz im Wandel ist: Traditionelle Kirchen verlieren immer mehr Anhänger an neue spirituelle Bewegungen  .

 

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http://www.swissinfo.ch/ger/Home/Archiv/Warnung_vor_gefaehrlichen_Sekten_in_der_Schweiz.html?cid=7496932 

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24. Juni 2012: Religiös motivierte Beschneidungen von Jungen sind verboten

Noch nie hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob das deutsche Recht religiöse Beschneidungen an Kindern erlaubt. Das Landgericht Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden: Sie sind (bezogen auf den Islam) verboten; wer sie vornimmt, macht sich grundsätzlich strafbar, weil weder Elternrecht noch Religionsfreiheit eine Rechtfertigung gewähren.

 ..

Das steht auf der Seite von Prof Putzke.

http://www.holmputzke.de/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=32 

......

In den Zeitungen steht, dass diese Einzelentscheidung nicht bindend sein soll .

......

Bezieht sich das Verbot nur auf die Beschneidung von moslemischen Kindern ?

 

 

2

Das rechtlich nicht bindend oder bindend nach "einem Gesetz" für andere Gerichte interessiert mich.

...

Ist nicht selbst für den Fall einer gesetzlich straffreien legalen Beschneidung unter bestimmten Bedingungen, jedes Gericht trotzdem nach Anklage   nach Einzelfalllage angehalten,  zu entscheiden ?

..

Eine völlig freie Beschneidung ohne Auflagen durch Gesetz halte ich jetzt für undenkbar wie es Religionsvertreter fordern.

......

Was denken Sie ?

 

  

 

 

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@Enttäuscht...

Grundsätzlich sind - anders als im angloamerikanischen Raum - Gersichtsentscheidungen nicht bindend für andere Gerichte in anderen Fällen. Bindend ist allein das Gesetz, dessen Anwendung im konkreten Fall das LG Köln zu der Feststellung veranlasst hat, es liege eine rechtswidrige Körperverletzung vor. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, aber eben nur für diesen Fall. Formell hat es keine präjudizierende Wirkung für andere Fälle. Aber natürlich hat es eine faktische Wirkung, wenn ein Gericht eine solche Feststellung trifft, zumal sie nicht unlogisch oder abwegig ist, sondern weitestgehend übereinstimmt mit strafrechtlichen Grundsätzen.

 

 

netzwerkB lehnt die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven als Gewalt gegen Kinder ab 

 

Worum es hier geht, ist nicht nur Körperverletzung. Es geht um physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Das Kind wird in seiner körperlichen Unversehrtheit dauerhaft angegriffen, hier insbesondere im Bereich der eigenen Sexualität. Das Kind verliert hier das Recht am eigenen Körper – etwas, das an den Schulen im Rahmen von “mein Körper gehört mir” zur Prävention vor Sexualstraftätern vermittelt werden soll. 

.......

http://netzwerkb.org/2012/07/20/netzwerkb-lehnt-die-beschneidung-von-kindern-aus-religiosen-motiven-als-gewalt-gegen-kinder-ab/ 

 

Wie denken Sie über diese Pressemeldung  ?

 

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Da es auch andere Grüne gibt , hier  den ganzen etwas älteren Antrag von dem Grünen Philipp Schmalgold

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Keine Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition

Die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition ist auch in Deutschland üblich und wurde bisher weitgehend stillschweigend hingenommen. Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7.Mai 2012 stellt nun aber fest, dass „dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme“.

Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

1. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lehnen die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition eindeutig und mit allem Nachdruck ab. Solche Eingriffe sind nur dann durchzuführen, wenn sie medizinisch notwendig sind.

2. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen auf Seiten der Kinder, deren Rechte auch in der Auseinandersetzung mit Religion und Tradition weiter gestärkt werden müssen. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist das elementare Recht, hinter dem die religiösen oder traditionellen Vorstellungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückstehen müssen.

3. Egal ob es ein Säugling oder ein Achtjähriger ist, der Junge wird weder gefragt, noch kann er sich wirksam wehren. Der Betroffene sollte sich aber –entgegen der bisher üblichen religiösen Vorschriften und Traditionen- gerade frei entscheiden können, ob er die Beschneidung möchte oder eben nicht. Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

Alternative A
Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

Alternative B
Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sind sich darüber im Klaren, dass sich die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition nicht von heute auf morgen durch eine Änderung des Strafrechtes in Deutschland aufheben lässt. Vielmehr besteht sogar das Risiko, dass die zukünftig noch durchgeführten Beschneidungen von in medizinischen Belangen unerfahrenen Personen durchgeführt werden, wodurch die Kinder in zusätzliche Gefahr geraten.

5. Daher setzen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung durch Ärztinnen, Ärzte usw. straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung, die in der Regel durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sollte durchaus strafrechtlich relevant sein, jedoch ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet werden. Den Kindern nutzen die Eltern im Gefängnis wenig.

6. Die Religionsfreiheit der einen endet dort, wo Grundrechte anderer beeinträchtigt werden, sei es das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freizügigkeit, auf Bildung, auf sexuelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung usw.

7. Zudem werden wir mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit dafür werben, dass unsere Mitbürger_innen von selber auf Beschneidungen bei Jungen verzichten, welche, noch nicht alt genug sind, um das Für und Wider individuell abzuwägen. In jedem Fall muss die Entscheidung des Kindes akzeptiert werden, ob es beschnitten werden möchte oder eben nicht.

Begründung

Die Begründung fällt an dieser Stelle bewusst kurz aus, erwähnt sei aber der § 24 (3) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention): „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

Unterstützer_innen des Antrages

Philipp Schmagold, KV Kiel
Franziska Briest, KV Berlin Mitte
Alex Maier, KV Göppingen
Valérie Vivienne Nitsche, KV Euskirchen
Stephan Hofacker, KV Coesfeld
Astrid Galik, KV Wunsiedel
Stefan Volpert, KV Heinsberg
Mariana Pinzon Becht, KV Heidelberg
Tobias Stricker, KV Aachen
Andrea Schwarz, KV Karlsruhe Land
Michael Rüpp, KV Soest
Marion Hasper, KV Berlin Tempelhof-Schöneberg
Jürgen Holwein, KV Freiburg
Alexander Schestag, KV Heidelberg
Reinhard Schulze Wartenhorst, KV Münster
Jörn Jensen, Bezirksbürgermeister a.D., KV Berlin-Mitte
Walter Meyer, KV Rems-Murr
Martin Möller, Sprecher KV Wuppertal
Dr. med. Christoph von Winterfeldt, LL.M., KV Aichach-Friedberg
Christian Wagner, KV Mainz
Marcel Duda, KV Hildesheim
Dr. Harald Grünau, KV Paderborn
Ralph Hoffmann, KV Nürnberg-Stadt
Henrik Gebauer, KVGütersloh
Fabio Hake, KV Düsseldorf
Gregor Weißenborn, KV Düsseldorf
Boris Cotar, KV Neckar-Odenwald
Felix Möller, KV Frankfurt am Main
Steffen Pelz, KV Harburg-Land
Ingo Leschnewsky, KV Offenbach Land
Uwe Driest, Vors. OV Rügen, KV Vorpommern-Rügen
Ulrich Chilian, KV Nordwestmecklenburg
Bernd Elmenthaler, KV Berlin Mitte
Kai Hofmann, KV Bremen-Ost
Stefan Brandes , KV Oder-Spree
Gerd Wittka, KV Oberhausen
Julian Mehnle, KV München
Frerk Meyer, KV Harburg-Land
Gunther Toffel KV Northeim-Einbeck
Timo Krüger, KV München
Matthias-Alexander Treptow, KV Goslar
Dennis Lassiter, KV Aschaffenburg Stadt
David Hilzendegen, Vorstandssprecher KV Worms
Achim Neumann, KV Mannheim
Klaus-Peter Schubert, KV München-Land
Günther Sandmeyer, KV Landshut-Land
Wolfgang Schaefer, KV Köln
Jeremy Jung, KV Schwäbisch Hall
Christian Franke, KV Altmarkkreis Salzwedel
Oliver Pfeiffer, KV Groß-Gerau
und weitere

..........

http://netzwerkb.org/2012/07/20/netzwerkb-lehnt-die-beschneidung-von-kin...

  • Antrag zur BDK in Hannover
5

Enttäuscht von den Behörden schrieb:

4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sind sich darüber im Klaren, dass sich die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition nicht von heute auf morgen durch eine Änderung des Strafrechtes in Deutschland aufheben lässt. Vielmehr besteht sogar das Risiko, dass die zukünftig noch durchgeführten Beschneidungen von in medizinischen Belangen unerfahrenen Personen durchgeführt werden, wodurch die Kinder in zusätzliche Gefahr geraten.

Ein Feigenblatt ...

Diese Erwägungen waren den Grünen und allen anderen bei der weiblichen Genitalverstümmelung völlig egal, das Signal des Verbots und der Ächtung war wichtiger. Schon heute hat ein nicht als Arzt zugelassener, in Deutschland ansässiger Mohel über 3000 Brit Milas ohne Betäubung durchgeführt, schon heute wird ein Großteil der moslemischen Kinder im Türkeiurlaub von einem Sünnetci beschnitten. Weniger Schutz geht kaum, und die bekannten Fälle mit gravierenden Nebenwirkungen sind gerade aus Arztpraxen bekannt.

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
5. Daher setzen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung durch Ärztinnen, Ärzte usw. straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung, die in der Regel durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sollte durchaus strafrechtlich relevant sein, jedoch ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet werden. Den Kindern nutzen die Eltern im Gefängnis wenig.
Das macht die Eltern durch den Arzt erpressbar, denn er hat nichts zu befürchten - die Eltern aber eine Geldstrafe.

Eine Straffreiheit würde außerdem privatrechtliche Schadensersatzansprüche des geschädigten Kindes nicht ausschließen, denn der Tatbestand wurde verwirklicht.

Außerdem kann eine Straffreiheit wegen Art. 3 GG nur für Verstümmelungen an beiden Geschlechter gelten, d.h. manche Formen der Mädchenbeschneidung wären ebenfalls straffrei.

Die Berliner Justiz strebt eine einheitliche Regelung im Umgang mit Knabenbeschneidungen aus religiösen Gründen an. Betroffene Familien und Ärzte sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht, sagte Justizsenator Heilmann dem Tagesspiegel .

...

http://www.tagesspiegel.de/berlin/senat-berlin-will-beschneidung-regeln/6981516.html 

.....

Ein Leser schrieb dazu:

.

"Handlungsanweisung für Strafverfolger"

Und da sieht Herr Heilmann einen Handlungsspielraum als Senator?
Aua!
§ 152 Abs. 2 StPO: (2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

.
Da ein Messer beim Beschneiden eingesetzt wird, ist es gefährliche Körperverletzung. Ob § 228 StGB greift, ist zweifelhaft.
 

.
Was strafbar ist, bestimmt aber nicht der Justizsenator!
"Nett" gemeint, aber rechtsstaatlich nicht sonderlich überzeugend. 

 

 

 

 

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Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Betroffene Familien und Ärzte sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht, sagte Justizsenator Heilmann dem Tagesspiegel .
Schlimm, wenn ein Justizsenator nicht zwischen verboten/erlaubt und verfolgt/eingestellt unterscheidet, selbst wenn es um Veröffentlichungen in Medien geht.

Die Grundsätze der Gewaltenteilung sollten eigentlich jedem Mitglied einer Regierung geläufig sein (da scheinen aber - siehe Mappus - viele aus der C-Parteienlandschaft in der Schule nicht aufgepasst zu haben). Ob etwas verboten ist oder erlaubt, steht in Gesetzen, zu beschließen durch Parlamente und auszulegen durch die Gerichte wie z.B. das LG Köln, daran kann ein Regierungsmitglied wie Heilmann nichts ändern. Was die Durchsetzung der Verbote angeht, also ob ein Staatsanwalt Ermittlungen aufnimmt oder nicht und ob er Anklage erhebt oder nicht (wie bei Guttenberg), diesbezüglich ist der Staatsanwalt allerdings in gewissem Rahmen (kein öffentliches Interesse z.B.) weisungsgebunden, und zwar an die Weisungen Heilmanns.

Er kann den Eltern und Ärzten nur versprechen, dass Beschneidungen nicht als Körperverletzung angeklagt werden, mehr nicht.

Wie ist eigentlich "öffentliches Interesse" genau definiert ?

Die Beschneidung betrifft tausende Kinder.

Viele hohe Politiker und hohe Geistliche und viele Ärzte und einige Juristen haben sich dazu geäußert.

Viele sind verunsichert.

...

Wenn Justizsenatoren versprechen können, dass Beschneidung nicht als Körperverletzung angeklagt wird, wozu brauchen wir dann ein Gesetz ?

 

 

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Enttäuscht von den Behörden schrieb:

Wie ist eigentlich "öffentliches Interesse" genau definiert ?

"Öffentliches Interesse ist strafprozessrechtlich das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung. Hier kann sich das öffentliche Interesse sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen ergeben, zudem aus den Folgen einer konkreten Straftat oder zur Verhinderung eines weiteren Schadens für den Verletzten. Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird oder dem Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann."

§ 230 (1) StGB sagt über die "einfache" Körperverletzung: Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wann genau etwas im besonderen öffentlichen Interesse ist, wurde hier schon intensiv anlässlich der Verfahrenseinstellung im Fall Guttenberg diskutiert - es ist nach allgemeiner Auffassung Ermessenssache (der Staatsanwaltschaft).

Das eigentliche "Wunder" des Kölner Prozesses ist ja nicht unbedingt das Urteil (das war anhand der vorangegangenen juristisch-medizinischen Überlegungen und Fachartikel, u.a. von Putzke, durchaus vorhersehbar), sondern dass es ihn überhaupt gegeben hat. Zur Erinnerung: das Krankenhauspersonal hatte die Mutter (wohl auch wegen derer unzureichenden Deutschkenntnisse) so verstanden, dass die Beschneidung per Schere in einer Privatwohnung stattgefunden hatte - dies wäre nicht "einfache" vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) gewesen, sondern gefährliche (§ 224), und die ist kein Antragsdelikt, sondern Offizialdelikt (d.h. die Staatsanwaltschaft/Polizei muss ermitteln und Strafantrag stellen). Dies ist in Köln nach Anzeige durch die Klinik auch geschehen, und die Polizei hat ermittelt, dass die Zirkumzision doch durch einen Arzt stattgefunden hat, also eigentlich keine gefährliche Körperverletzung war. Demzufolge hätte man das Verfahren einstellen können, denn es hatte kein Geschädigter Antrag auf Strafverfolgung gestellt.

Warum die Staatsanwaltschaft dann weiterhin von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen ist, kann nur vermutet werden - vielleicht hat eine Rolle gespielt, dass die Krankenhausärzte die Eichel nach der Beschneidung als "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" bezeichnet hatten, was die Auffassung zulässt, der Eingriff sei nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst vorgenommen worden, also doch gefährliche Körperverletzung gewesen.

Vielleicht waren der Staatsanwaltschaft auch die Positionen aus der aktuellen Fachliteratur bekannt, nach der die Eltern nicht wirksam in die Beschneidung einwilligen können, was die Beschneidung zu einem nicht medizinisch indizierten und auch nicht legitimierten Eingriff macht. Damit ist der "bestimmungsgemäße Gebrauch" eines Skalpells in der Hand des Arztes nicht mehr gegeben, was trotz des "gefährlichen Werkzeugs" Skalpell aus der gefährlichen wieder eine "nur" vorsätzliche Körperverletzung gemacht hätte - bestimmungsgemäß heißt nämlich entweder medizinisch indiziert oder nach wirksamer Einwilligung. Da beides wohl nach Auffassung der Staatsanwaltschaft (und später auch des LG Köln) nicht der Fall war, könnte gefährliche Körperverletzung vorliegen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es also konsequent, wegen gefährlicher Körperverletzung anzuklagen - eines besonderen öffentlichen Interesses bedurfte es dabei nicht. Es könnte aber auch sein, dass sie wegen der erschienenen Fachartikel und der grundsätzlichen Bedeutung (zusätzlich) ein besonderes öffentliches Interesse gesehen hat, weil es eben keinen Präzedenzfall gab und sie auf diesem Wege eine juristische Klärung herbeiführen wollte.

Das LG Köln hat dann aus der angeklagten gefährlichen im Urteilsspruch eine "normale" vorsätzliche Körperverletzung gemacht - eigentlich nicht konsequent angesichts der fehlenden wirksamen Einwilligung, aber möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass der Sachverständige den Eingriff trotz der Beschreibung der Klinik als lege artis bezeichnet hat. Da der Arzt freigesprochen wurde, machte es im konkreten Fall sowieso keinen Unterschied, es wäre höchstens als Richtlinie für ähnliche Verfahren relevant (wobei ich bezweifle, dass es solche in nächster Zeit wieder geben wird).

Das Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen schlägt hohe Wellen – am Dienstag debattierte der CDU-Kreisverband Bremen-Stadt im Konsul-Hackfeld-Haus unter anderem mit Vertretern von Muslimen, Juden und Kinderärzten über das brisante Thema.

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Kinderarzt Stefan Trapp verwies dagegen auf körperliche und seelische Verletzungen infolge des Eingriffs. Der Verlust einer erogenen Zone sei so gravierend, dass die Frage im Raum stehe, ob Eltern diese Entscheidung für das Kind treffen dürfen. Das frühe Schmerzerlebnis traumatisiere Säuglinge, sagte Trapp, Vorsitzender der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Bremen. Studien belegten, dass die beschnittenen Kinder mehr Stresssymptome als andere zeigten.

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Von Traumatisierung könne nicht die Rede sein, konterten Noa und Yavuz. Seit Jahrtausenden werde der Ritus praktiziert, und noch nie hätten beschnittene Juden dagegen aufbegehrt, sagte Elvira Noa. "Sie übertreiben maßlos", hielt sie Trapp entgegen. Laut Yavuz geraten muslimische Jungen eher in Konflikte, wenn sie nicht beschnitten sind. "Dann haben sie Akzeptanzprobleme in der islamischen Community."

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Zum Kölner Urteil sagte Orth, Pressesprecher und Richter , nach Ansicht des Gerichts finde die Religionsfreiheit ihre Grenzen in den Grundrechten des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Die Beschneidung sei ein irreparabler Eingriff. Religionsfreiheit und Erziehungsrechte würden nicht zu stark eingeschränkt, wenn Eltern auf die Entscheidung des Kindes warten müssten.

......

Würden die Jungen in der Pubertät beschnitten, hätten sie mit großen Ängsten zu kämpfen, widersprach die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Bremen.

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http://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteile_artikel,-Kontroverse-um-Beschneidung-_arid,345663.html

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Kinderarzt Stefan Trapp empfahl den Blick nach Schweden, das die religiöse Beschneidung mit strengen Auflagen regelt. Auch in Deutschland müsse eine pragmatische Lösung gefunden werden. Kritisch sieht er den Beschluss des Bundestags, den Eingriff in einem Gesetz grundsätzlich für zulässig zu erklären. Damit werde das Kindeswohl vom Tisch gewischt, so Trapp. Zunächst sei eine breite gesellschaftliche Debatte nötig.

5

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Laut Yavuz geraten muslimische Jungen eher in Konflikte, wenn sie nicht beschnitten sind. "Dann haben sie Akzeptanzprobleme in der islamischen Community."
Äußerst fraglich, ob dieser "Wert" schwerer wiegt als das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Auch muslimische Jungen laufen ja nicht ständig mit offenem Hosenstall herum ...

Quote:
Elvira Noa widersprach: Die Eltern müssten darüber entscheiden dürfen, sagte die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Bremen. Für gläubige Juden sei die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt des Jungen ein verbindliches biblisches Gebot.
Das ist falsch: verbindlich sind nur die sieben Noachidischen Gebote. Andere Gebote der Mitzwot wie z.B. die Steinigung ungehorsamer Söhne werden seit Jahrhunderten nicht mehr als verbindlich angesehen - warum ausgerechnet die Brit Mila? Abgesehen davon ist es aus juristischer Sicht unerheblich, wie verbindlich eine religiöse Vorschrift ist, eine inhaltliche "Glaubenskontrolle" ist unzulässig. Demzufolge gibt es auch keinen "Verbindlichkeitsbonus" für bestimmte religiöse Bräuche.
Quote:
 Die Vorhaut-Entfernung dürfe nur im Krankheitsfall verschoben werden, überdies sei der "kleine Schnitt ziemlich schmerzlos". Würden die Jungen in der Pubertät beschnitten, hätten sie mit großen Ängsten zu kämpfen.
Das erste ist natürlich eine glatte Lüge zur Verharmlosung, und welche Ängste das sein sollen, bleibt offen (und selbst wenn es sie gäbe, wiegt das nicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auf).

Quote:
Sollte Heilmanns Richtlinie nun religiöse Beschneidungen grundsätzlich ermöglichen, so wären voraussichtlich zumindest medizinisch fachgerecht ausgeführte Eingriffe unter örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose – wie bei Kindern üblich – erlaubt.
Die Behandlungsleitlinien für Phimose schreiben bei Zirkumzision ausdrücklich Vollnarkose und lokale Betäubung vor. Vollnarkose bei Säuglingen ist jedoch kompliziert und risikobehaftet. Abgesehen davon bedeutet "medizinisch fachgerecht" das Vorliegen einer Indikation, was bei religiös motivierten Beschneidungen nicht der Fall ist.
Quote:
Der Berliner SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, sagte am Donnerstag, es sei davon auszugehen, „dass der Bundestag am Ende die Beschneidungen zunächst einmal rechtlich zulassen wird“.
Ein solches Gesetz könnte auf mehrere Arten überprüft werden:

- der Bundespräsident könnte es wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen

- ein Viertel der Bundestagsmitglieder könnte eine abstrakte Normenkontrolle anstrengen (zu den 78 Mitgliedern der Linksfraktion müssten also weitere 68 Mitglieder kommen)

- eine (mutige?) Staatsanwaltschaft könnte bei Kenntnis einer Beschneidung Anklage erheben und das Gericht eine konkrete Normenkontrolle einleiten

- ein Kind könnte über seinen gesetzlichen Vertreter Verfassungsbeschwerde einreichen, da es in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird

Der Berliner SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, sagte am Donnerstag, es sei davon auszugehen, „dass der Bundestag am Ende die Beschneidungen zunächst einmal rechtlich zulassen wird“. Zugleich erwartet Saleh, dass die Diskussion zu einem Bewusstseinswandel innerhalb der Religionsgemeinschaften führen wird. „Ich denke, dass durch die Debatte viele muslimische und jüdische Eltern darüber nachdenken, ob sie an ihrem Kind bereits früh nach der Geburt einen solchen Eingriff vornehmen lassen.“

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-richtlinie-geplant-beschneidung-koennte-wieder-moeglich-sein/6982882.html

 

 

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Staatsanwälte haben auf Grundlage geltenden Rechts zu handeln. Wenn die medizinisch fachgerechte Zirkumzision nach ihrer Ansicht keine Straftat ist, warum sollte man dann ein Gesetz benötigen, das dies obendrein noch einmal erlaubt? Zumal, wo es bundesweit sonst keine Verfahren gibt?

 

http://www.tagesspiegel.de/meinung/beschneidung-und-recht-unter-komikern/6982778.html

 

 

 

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Kinderspital Zürich führt wieder Beschneidungen durch 

Wille des Kindes nach Möglichkeit einbeziehen

Die Geschäftsleitung des Kinderspitals hat gemäss der Mitteilung in Übereinstimmung mit internen und externen Ethikfachleuten entschieden, künftig bei medizinisch nicht indizierten Beschneidungen eine «Einzelfallabwägung» vorzunehmen. Dabei soll das Kindswohl sorgfältig geprüft werden, wie es weiter heisst. Nach Möglichkeit werde der Wille des Kindes in den Entscheidungsprozess einbezogen. Nach einer positiven Bewertung müssten zudem beide Elternteile das Einverständnis für den Eingriff schriftlich bestätigen. Zudem müssen sie unterschreiben, dass sie durch das Kinderspital aufgeklärt wurden. 

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http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/beschneidungen-kinderspital-zuerich-1.17462267 

 

 

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Wenn man ein bisschen mehr liest und nachforscht, wird die Verlogenheit dieser Veröffentlichungen deutlich:

Quote:
Die Geschäftsleitung des Kinderspitals hat gemäss der Mitteilung in Übereinstimmung mit internen und externen Ethikfachleuten entschieden, künftig bei medizinisch nicht indizierten Beschneidungen eine «Einzelfallabwägung» vorzunehmen. Dabei soll das Kindswohl sorgfältig geprüft werden, wie es weiter heisst. Nach Möglichkeit werde der Wille des Kindes in den Entscheidungsprozess einbezogen. Nach einer positiven Bewertung müssten zudem beide Elternteile das Einverständnis für den Eingriff schriftlich bestätigen. Zudem müssen sie unterschreiben, dass sie durch das Kinderspital aufgeklärt wurden.
Das Kinderspital sei sich bewusst, dass dass die Knabenbeschneidung auf alte Traditionen zurückgehe und je nachdem aus dem Glauben oder sozial begründet werde. Sie sei ausserdem weltweit verbreitet, schreibt die Klinik im Communiqué. Beim jetzigen Entscheid lehne man sich an einen Beitrag in der juristischen Fachzeitschrift «forumpoenale» vom Februar 2012 an. Zudem stütze man sich auf die Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwalts des Kantons Zürich.
Dieser Beitrag stammt von Beatrice Giger (sie ist Untersuchungsrichterin) und lautet "Zirkumzision – ein gesellschaftliches und strafrechtliches Tabu". Der Text ist kostenpflichtig, ihre Position hat sie jedoch im Mai 2011 an der Hochschule Luzern in einer ausführlichen Arbeit ("Genitalverstümmelung – Voraussetzungen und Grenzen der Einwilligung") dargelegt:

http://www.ccfw.ch/giger_beatrice_genitalverstuemmelung_-_voraussetzunge... - Einleitung und Literaturverzeichnis (PDF, 250 KB)

http://www.ccfw.ch/giger_beatrice_genitalverstuemmelung_-_voraussetzunge... - Text (PDF, 193 KB)

Es ist auch die einzige mir bekannte Arbeit, die FGM und Zirkumzision abhandelt - vor dem Hintergrund Schweizerischen Rechts (das aber, was Grundrechte, Kindeswohl u.ä. wohl sehr ähnlich dem deutschen ist).

Ihr Fazit zur Zirkumzision lautet:

Zwar attestiere ich, dass es sich namentlich bei der religiösen Zirkumzision um eine "bewusste Entscheidung für die Fortführung einer jahrtausendealten Tradition" handelt. Dies ändert aber nichts daran, dass diese Entscheidung nicht dem Wohl des Knaben entspricht bzw. kein sozialadäquates Verhalten, sondern vielmehr eine strafbare, grundsätzlich nicht zu rechtfertigende Körperverletzung darstellt.

Wenn das Zürcher KiSpi nun behauptet, man lehne sich mit seiner Entscheidung, Beschneidungen wieder zuzulassen, an die in der juristischen Literatur vertretene Meinung an, dann kann das nur als absichtliche Täuschung der Öffentlichkeit aufgefasst werden mit dem Ziel, eine Rechtmäßigkeit vorzugaukeln, die es nicht gibt.

Quote:
Die Beschneidung von Knaben ist im (schweizerischen) Strafgesetzbuch nicht geregelt.
Genauso wenig wie im deutschen - Körperverletzung bleibt Körperverletzung, der Tatbestand ist eindeutig. Ein solcher Satz soll wohl eine juristische Lücke oder einen rechtsfreien Raum suggerieren, wo es keine(n) gibt - wirklich extrem schlechter und manipulativer Journalismus.

Na, die Kriterien für diese Kindeswohlprüfung würde ich ja gerne einmal sehen. Und vor allem bin ich gespannt, mit welcher Begründung in welchen Fällen die Beschneidung gerade auch bei Babies nach einer solchen Einzelfallabwägung unterbleibt. Wenn da alle Beschneidungen durchgewunken werden, ist das ist doch Sand in die Augen...

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ürich. – Es sei zwar davon auszugehen, dass die medizinisch nicht notwendige Beschneidung an noch nicht urteilsfähigen Knaben «auch in der Schweiz den Straftatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt», schreibt das Kispi in einer Mitteilung vom Freitag. Sie sei jedoch akzeptiert von Gesellschaft, Kultur und Politik.

Demnach sei es Sache des Bundesgesetzgebers - also des eidgenössischen Parlaments - , «solche Beschneidungen von Knaben allenfalls unter Strafe zu stellen». «Zum heutigen Zeitpunkt», so das Kispi, müsse ein Arzt nicht mit einer Anklage rechnen, wenn er eine medizinisch nicht begründete Beschneidung durchführe. 

Im Durchschnitt werden am «Kispi» eine bis zwei medizinisch nicht begründete Beschneidungen pro Monat durchgeführt. Diese Zahl ist seit Jahren relativ konstant.

Eine Privatperson hatte zudem Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte jedoch nicht darauf eingehen. Die Beschneidung von Knaben ist im Strafgesetzbuch nicht geregelt. 

 

http://www.bote.ch/politik/zuercher-kispi-hebt-beschneidungs-stopp-auf 

 

 

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Ich finde es schon erstaunlich "Mein Name" was sie alles über das Beschneidungsthema wissen. Es tut gut ! 

...

Ich sprach mit einem akademischen Deutschtürken, weshalb er seinen Jungen vor kurzem in der Türkei beschneiden hat lassen. Kurze knappe Antwort: "Das verlange die Großfamilie und es sei rein . " 

...

Die meisten Pressemeldungen sind also schlecht recherchiert oder "bewußt manipuliert". Bei dem schwierigen Thema wohl auch nicht anders zu erwarten.

.....

Mann kann nur hoffen das sich unsere Regierung von den Fachleuten beraten läßt und die Religionslobby mit ihren riesigen Geldern nicht zu viel Macht ausübt.

 

 

 

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14. August - 22.45 Uhr im Ersten / Menschen bei Maischberger

Menschen bei Maischberger

Thema - Der Beschneidungsstreit: Wie weit dürfen religiöse Rituale gehen?

Zu Gast:

Dieter Graumann (Vorsitzender des Zentralrats der Juden)
Bilkay Öney (SPD, Integrationsministerin Baden-Württemberg)
Christa Müller (kämpft gegen Genitalverstümmelung)
Necla Kelek (Soziologin und Islamkritikerin)
Dr. Sebastian Isik (Allgemeinmediziner)
Dr. Wolfgang Bühmann (Urologe)

 

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@#19: es ist erstaunlich, wie schnell man im Internet die passende Information findet, wenn man richtig sucht

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Thema - Der Beschneidungsstreit: Wie weit dürfen religiöse Rituale gehen?
Das wird eine fruchtlose Streiterei werden:

Dieter Graumann (Vorsitzender des Zentralrats der Juden) -> Position bekannt, rührt die Antisemitismus-Trommel
Bilkay Öney (SPD, Integrationsministerin Baden-Württemberg) -> will Beschneidung "legalerweise ermöglichen" und hält die Freiheit der Religionsausübung für grenzenlos
Christa Müller (kämpft gegen Genitalverstümmelung) -> fürchtet einen Dammbruch auch für weibliche Genitalverstümmelung und stellt das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als das der Religionsfreiheit
Necla Kelek (Soziologin und Islamkritikerin) -> lehnt Beschneidung ab
Dr. Sebastian Isik (Allgemeinmediziner) -> Spezialist für Beschneidung - wird das Hinterzimmer-"Argument" bringen (Elternzitat: "Vor allem sein Ratschlag, unseren Jungen so früh wie möglich zu beschneiden, war wirklich das beste was uns passieren konnte" - entlarvend ein anderer Patient: "Ich habe erfahren, dass Dr. Isik’s Schwerpunkt traditionelle Beschneidung von Jungen ist. Nachdem ich ihn gefragt habe, ob er auch Mädchen beschneide, war er erstaunt, wie ich auf so einen Gedanken kommen könnte.")
Dr. Wolfgang Bühmann (Urologe) -> Presseprecher des Bundesverbandes der Urologen (PDF, 122 KB), warnt Eltern vor den körperlichen und seelischen Folgen und plädiert für Warten  

Leider

- kein Jurist, der die Grundrechtsabwägung zumindest mal erläutern könnte, weit die Religionsfreiheit geht und wer sie ausüben darf (nur Menschen, keine Institutionen), also kein Experte für das eigentliche Thema der Sendung im Studio

- kein Vertreter von Kinderrechten (evtl. ist Frau Müller für diese Rolle vorgesehen)

Verletzen Richtlinien für Staatsanwälte nicht das Prinzip der Gewaltenteilung?

.....

Der Umgang mit Beschneidungsfällen könnte im Zweifel durchaus per Erlass von oben durchgesetzt werden. Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben laut Gesetz den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Das oberste Leitungsrecht hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten eines Bundeslandes hat aber die Justizverwaltung und damit der Chef des Ressorts, der Minister oder Senator. Theoretisch ist er damit befugt, Handlungsanleitungen für bestimmte Fallgruppen abzufassen oder sich gar in einzelne Fälle einzuschalten. Dieses sogenannte externe Weisungsrecht wird in Justizkreisen seit langem als Bruch der Gewaltenteilung kritisiert und deshalb zurückhaltend ausgeübt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat sich das Ministerium vor zehn Jahren selbst verpflichtet, sich aus Ermittlungen der Strafverfolger herauszuhalten – deshalb sprechen dort ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaften für sich.

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/beschneidung-die-schwierige-suche-nach-dem-kompromiss/6988794.html

 

 

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Der Tagespiegel hat einen ziemlich provokanten Artikel geschrieben

....

In der Beschneidungsdebatte ist ein antireligiöser Furor spürbar, eine Tendenz des Verbietens und Reglementierens. Er erinnert stark an das kirchliche Verbieten und Reglementieren aus früheren Zeiten.

Mit der Diskussion über die Beschneidung ist nun eine neue Stufe erreicht. Zweifelos wiederspricht der Eingriff dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch wenn er verhältnismäßig harmlos ist, vor allem, wenn man ihn mit dem staatlichen Anspruch auf das Leben der Soldaten vergleicht. Es geht um die Frage, ob, neben dem Individuum und dem Staat, auch noch der Religion in irgendeiner Weise der Zugriff auf den Körper gestattet bleibt, nach ihren eigenen Regeln, ob also die Religion etwas Physisches bleiben darf oder sich ganz und gar auf die Welt des Geistes, auf Beten und Spiritualität zu beschränken hat.

 

http://www.tagesspiegel.de/meinung/beschneidung-gulag-und-auschwitz-wurden-von-religionsgegnern-erfunden/6990350-4.html

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Zweifelos wiederspricht der Eingriff dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch wenn er verhältnismäßig harmlos ist

dreist, weil alleine angesichts der Nebenwirkungen schon gelogen - und erst recht, wenn man bedenkt, dass mit der Vorhaut eine erogene Zone von der Größe der Eichen weggeschnitten wird. Würde dieser Herr das Abschneiden der Eichel als "verhältnismäßig harmlos" bezeichnen?

vor allem, wenn man ihn mit dem staatlichen Anspruch auf das Leben der Soldaten vergleicht.

dumm, weil der Staat einen ganz anderen Anspruch auf Eingriffe in das Leben seiner Bürger hat und haben muss (Schulpflicht nur als ein Beispiel, Strafgesetze als ein weiteres) als ein Bürger gegen einen anderen. Unvergleichbares zu vergleichen bringt in keiner Diskussion etwas, außer dem, der sie manipulieren will.

Es geht um die Frage, ob, neben dem Individuum und dem Staat, auch noch der Religion in irgendeiner Weise der Zugriff auf den Körper gestattet bleibt, nach ihren eigenen Regeln, ob also die Religion etwas Physisches bleiben darf oder sich ganz und gar auf die Welt des Geistes, auf Beten und Spiritualität zu beschränken hat.

jetzt wird's völlig gaga - dies ignoriert völlig, dass "die Religion" keine Rechtspersönlichkeit ist und sich die Religionsfreiheit immer nur durch die individuelle Freiheit der Bürger manifestiert. Es gibt kein "Recht der Religion" auf irgendetwas - wer soll diese wahrnehmen oder einklagen können? Soll der Rabbiner oder der Mohel einen Rechtsanspruch auf Beschneidung gegen den Säigling oder dessen Eltern einklagen können? Dieser seltsame Schreiber postuliert ein bestehendes Recht ("gestattet bleibt"), das es nie gegeben hat!

Fazit: dieser Artikel ist reine Manipulation und juristisch keines Blickes wert.

"In der Debatte um die rituelle Beschneidung von Jungen warnt der Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums, Boris Zernikow, vor einer Veränderung des Gehirns durch den Beschneidungsschmerz. Studien hätten gezeigt, dass beschnittene Kinder ohne ausreichende Schmerztherapie bei späteren Impfungen mehr Schmerz empfinden. "Ihre Schmerzschwelle ist signifikant niedriger."

[http://www.rp-online.de/gesundheit/news/beschneidung-kann-schmerzgedaechtnis-verursachen-1.2949251]

 

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Fazit: dieser Artikel ist reine Manipulation und juristisch keines Blickes wert.

Das  Leben des hochangesehenen Verfassers.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Martenstein

 

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Gut das das einmal ausgedrückt wird.

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Die Pressefreiheit erlaubt  anscheinend viele Lügen , Manipulation etc.

Wann kann / muß eigentlich gegen die Presse ermittelt werden ?

Nur so wie es Kachelmann macht, dass er jeden zivilrechtlich verklagt, der etwas unwahres über ihn verbreitet ?

 

 

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"In Afrika hatte das nicht religiöse, sondern hygienische Gründe. Heute ist es einfach eine Sitte, dabei spielt aber auch die Tatsache eine Rolle, dass Beschneidung das Risiko einer HIV-Infektion um etwa 60 Prozent senkt."

 

Martenstein, lesen Sie auch das was Sie da schreiben ? 

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Gast schrieb:
Martenstein, lesen Sie auch das was Sie da schreiben ?
Wenn Edi Gast eine Kampagne für die Legalisierung der Beschneidung mit 10 Millionen finanziert (laut Financial Times Deutschland), dann können auch Säuglinge und Kleinkinder Sex haben, wenn man an die Fleischtöpfe will ...

Enttäuscht von den Behörden schrieb:
Die Pressefreiheit erlaubt  anscheinend viele Lügen , Manipulation etc.
Und das soll auch so bleiben. Zum Glück richten sich vielleicht Politiker, aber keine Verfassungsrichter nach solch pseudofreiheitlichem Gescheibe.

Es gehört zu den ältesten argumentativen Tricks der Welt, eine gute Idee in den Schmutz zu ziehen, wenn Leute dieser Idee zustimmen, die ansonsten unerwünschte oder verfassungsfeindliche Positionen einnehmen. Nach dem Motto: Antisemiten sind gegen Beschneidung und sowieso gegen Juden, also muss Genitalverstümmelung legalisiert werden - das ist die "Logik" dieser Manipulateure, die nicht einmal vor der Gleichsetzung der Aufklärung (der wir die Grundrechte, auch die Religionsfreiheit, überhaupt zu verdanken haben) mit dem völkermordenden Stalinismus und Nationalsozialismus zurückschrecken.

Angenommen es kommt zu einer Gesetzesregelung , dass Beschneidung erlaubt und dass es vor das Verfassungsgericht kommt. Könnten dann Verfassungsrichter ausgeschlossen werden, die befangen sind, weil sie zu nah an den  Beführwortern der Beschneidung stehen.

........

Als Beispiel fällt mir der Herr Müller ein, der in einem anderen Zusammenhang ausgeschlossen wurde.

Wie unabhängig in Glaubensfragen sind die Verfassungsrichter ?

Ein ehemaliger hat  als Befürworter  seine Meínung schon kundgetan.

.......

 

http://www.tagesschau.de/inland/verfassungsgericht130.html

 

 

 

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Ein Leser schreb:

 

Auch in den 63 Jahren seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 wurde die Beschneidung nie strafverfolgt. Ihre Zulässigkerit war nie ein Thema in der Öffentlichkeit. Sie wurde auch von Gerichten für zulässig gehalten, so etwa vom Landgericht Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004 – 4 O 11/02 oder dem OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2002 – 4 ME 336/02, welches den Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten für die Beschneidung der Vorhaut eines Knaben verpflichtete.

 

http://www.wissenbloggt.de/?p=12308

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