Ein heißes Thema: Die E-Zigarette

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 03.02.2012

Elektrische Zigaretten, sog. E-Zigaretten,  gibt es bereits seit einigen Jahren. Aus juristischer Perspektive in aller Munde sind sie allerdings erst, seitdem das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung und einem entsprechenden Erlass die Rechtsauffassung vertreten hatte, die für den Einsatz in solchen E-Zigaretten bestimmten Nicotin-Depots (sog. "Liquids") unterlägen als zulassungspflichtige Arzneimittel den Vorschriften des AMG und dürften deshalb nur mit entsprechender Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dass solche Verlautbarungen bei Herstellern und Vertreibern von E-Zigaretten nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen würden, war zu erwarten. Weniger vorhersehbar war allerdings, dass eine Produzentin und Vertreiberin von E-Zigaretten in die Offensive gehen und gegen die Äußerungen des Ministeriums mit einem Antrag auf einstweilige Untersagung entsprechender Warnungen vorgehen würde. Mittlerweile liegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren vor; dieses hält die Einstufung der genannten Erzeugnisse als Arzneimittel jedenfalls für vertretbar (vgl. dazu NJW-Nachrichten, VG Düsseldorf – Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen; http://rsw.beck.de/CMS/?toc=njw.root&docid=327178).

Was auf den ersten Blick erstaunt, könnte nun für viele Konsumenten von E-Zigaretten zur bitteren Realität werden: Angetreten als „gesündere Alternative zur herkömmlichen Zigarette“ droht der E-Zigarette nun das Aus, weil die zugehörigen Nicotin-Kartuschen den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterfallen. Abschließend entschieden ist bislang noch nichts. Fundierte arzneimittelrechtliche Untersuchungen zur Einstufung der Nicotin-Liquids sind Mangelware; einschlägige Stellungnahmen beschränken sich zumeist auf einige wenige eher plakative Sätze.

In diese Lücke stößt nun Dr. Mathias Volkmer mit seinem aktuellen Beitrag „Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten – Arzneimittel wider Willen“ in Heft 1/2012 der Zeitschrift Pharma-Recht (PharmR 2012, 11). Am Maßstab des § 2 AMG untersucht er die Nicotin-Kartuschen auf ihre rechtliche Qualität. Nach Herausarbeitung der einschlägigen Konsumentengruppen gelangt er zu der Erkenntnis, dass die untersuchten Erzeugnisse sowohl als Präsentations- als auch als Funktionsarzneimittel einzustufen seien. Für die zahlenmäßig größte Zielgruppe der „gesundheitsbewussten Raucher“ liege – so Volkmer weiter – eine Einstufung als Präsentationsarzneimittel deshalb besonders nahe, weil die Inhalation von Nicotin-Dampf vor allem der Linderung des plötzlich auftretenden, nahezu unstillbaren Verlangens nach einer Zigarette (des sog. Nicotinhungers) diene, der ein typisches Symptom des Nicotin-Abhängigkeits-Syndroms sei. Auf die Gesundheitsbilanz des Erzeugnisses im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette komme es daher im Ergebnis nicht an. Die „faktische und rechtliche Privilegierung nicht minder schädlicher Tabakprodukte“ sei Ausfluss der „de lege lata zu verzeichnenden selektiven Protektion althergebrachter Suchtstoffe und Genussmittel“. Abschließend geht Volkmer kurz auf die strafrechtlichen Konsequenzen der ein: Handeltreiben und Abgabe von Nicotin-Depots außerhalb von Apotheken seien regelmäßig nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG strafbar; fahrlässige Verstöße seien nach § 95 Abs. 4 mit Strafe bedroht.

Eines steht fest: Neben der Kontroverse um die Gesundheitsgefahren der E-Zigarette ist nun auch die juristische Auseinandersetzung eröffnet ...

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

51 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Mich würde vor allem einmal interessieren, wie man am Ende der Geschichte differnzieren möchte. Es gibt nunmal auch das eLiquid OHNE Nikotin...somit könnte man doch eigentlich nicht die eZigarette als solche verbieten, oder? Und wie sieht es am Ende dann mit der herkömmlichen Zigarette aus, da diese ja auch zur Befriedigung der Nikotinsucht dienen...also da finde ich blickt man so richtig nicht mehr durch. Lasst die Leute doch einfach Dampfen - wenn es der Regierung oder wem auch immer um die Gesundheit des Volkes geht - warum verdient sie dann mit daran, dass sich das Volk mittels Tabakzigarette selbst krank macht? Man darf die Sache sich nicht zu einfach machen - und das gilt für Befürworter genau wie für die Gegener der eZigarette. Und es ist nicht so, dass die Fangemeinde sich der Fakten nicht bewusst ist...in einschlägigen Blogs gibt es Kategorien ausschließlich zum Thema Gesundheit - warum ? Weil die Dampfergemeinde sich sehr wohl darum kümmert und sich mit dem Thema auseinandersetzt. Es bedarf dort weitaus weniger Bevormundung als die Regierung der Meinung ist.

5

Seiten

Kommentar hinzufügen