Ein heißes Thema: Die E-Zigarette

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 03.02.2012

Elektrische Zigaretten, sog. E-Zigaretten,  gibt es bereits seit einigen Jahren. Aus juristischer Perspektive in aller Munde sind sie allerdings erst, seitdem das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung und einem entsprechenden Erlass die Rechtsauffassung vertreten hatte, die für den Einsatz in solchen E-Zigaretten bestimmten Nicotin-Depots (sog. "Liquids") unterlägen als zulassungspflichtige Arzneimittel den Vorschriften des AMG und dürften deshalb nur mit entsprechender Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dass solche Verlautbarungen bei Herstellern und Vertreibern von E-Zigaretten nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen würden, war zu erwarten. Weniger vorhersehbar war allerdings, dass eine Produzentin und Vertreiberin von E-Zigaretten in die Offensive gehen und gegen die Äußerungen des Ministeriums mit einem Antrag auf einstweilige Untersagung entsprechender Warnungen vorgehen würde. Mittlerweile liegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren vor; dieses hält die Einstufung der genannten Erzeugnisse als Arzneimittel jedenfalls für vertretbar (vgl. dazu NJW-Nachrichten, VG Düsseldorf – Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen; http://rsw.beck.de/CMS/?toc=njw.root&docid=327178).

Was auf den ersten Blick erstaunt, könnte nun für viele Konsumenten von E-Zigaretten zur bitteren Realität werden: Angetreten als „gesündere Alternative zur herkömmlichen Zigarette“ droht der E-Zigarette nun das Aus, weil die zugehörigen Nicotin-Kartuschen den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterfallen. Abschließend entschieden ist bislang noch nichts. Fundierte arzneimittelrechtliche Untersuchungen zur Einstufung der Nicotin-Liquids sind Mangelware; einschlägige Stellungnahmen beschränken sich zumeist auf einige wenige eher plakative Sätze.

In diese Lücke stößt nun Dr. Mathias Volkmer mit seinem aktuellen Beitrag „Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten – Arzneimittel wider Willen“ in Heft 1/2012 der Zeitschrift Pharma-Recht (PharmR 2012, 11). Am Maßstab des § 2 AMG untersucht er die Nicotin-Kartuschen auf ihre rechtliche Qualität. Nach Herausarbeitung der einschlägigen Konsumentengruppen gelangt er zu der Erkenntnis, dass die untersuchten Erzeugnisse sowohl als Präsentations- als auch als Funktionsarzneimittel einzustufen seien. Für die zahlenmäßig größte Zielgruppe der „gesundheitsbewussten Raucher“ liege – so Volkmer weiter – eine Einstufung als Präsentationsarzneimittel deshalb besonders nahe, weil die Inhalation von Nicotin-Dampf vor allem der Linderung des plötzlich auftretenden, nahezu unstillbaren Verlangens nach einer Zigarette (des sog. Nicotinhungers) diene, der ein typisches Symptom des Nicotin-Abhängigkeits-Syndroms sei. Auf die Gesundheitsbilanz des Erzeugnisses im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette komme es daher im Ergebnis nicht an. Die „faktische und rechtliche Privilegierung nicht minder schädlicher Tabakprodukte“ sei Ausfluss der „de lege lata zu verzeichnenden selektiven Protektion althergebrachter Suchtstoffe und Genussmittel“. Abschließend geht Volkmer kurz auf die strafrechtlichen Konsequenzen der ein: Handeltreiben und Abgabe von Nicotin-Depots außerhalb von Apotheken seien regelmäßig nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG strafbar; fahrlässige Verstöße seien nach § 95 Abs. 4 mit Strafe bedroht.

Eines steht fest: Neben der Kontroverse um die Gesundheitsgefahren der E-Zigarette ist nun auch die juristische Auseinandersetzung eröffnet ...

 

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56 Kommentare

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Anders ausgedrückt: weil die E-Zigarette weniger schädlich sind, fallen sie unters Arzneimittelgesetz und sind deshalb, bis zum Vorliegen einer entsprechenden Zulassung, nicht mehr erhältich.

Diese Situation ist ausgesprochen paradox, hier ist aus meiner Sicht Pragmatismus seitens des Gesetzgebers gefragt. Sinn der Gesetze ist es, das Zusammenleben der Gesellschaft zu regeln. Wenn sie, wie in dieser Situation versagen, müssen sie zugunsten der Bürger geändert werden.

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Für mich sieht das ganze hier wie eine Hetzjagd aus,diese Aussagen sind dahingehend haltlos weil es genug Untersuchungen und Studien zum Liquid gibt und alle samt kommen die nur zu einem Ergebnis das die weniger Schädlich sind Tabakzigaretten!! Mal ganz ehrlich ich habe 22 Jahre geraucht und mir nicht einmal Zigaretten in der Apotheke geholt weil das keine Sau interessiert hat was ich zu mir nehme! Und auf einmal ist die Gesundheit wichtig hören sie mir doch auf! Zig Millionen Raucher kaufen sich brav jeden Tag ihre Kippen im Laden und das ist es was der Staat und die Tabaklobby will nämlich unsere Kohle darum geht es Umsatz und Tabaksteuer brechen ein und das will man auf jedenfall unterbinden am besten mit solchen Lügen und Unwahrheiten! Deshalb laßt euch nicht verarschen belest euch in den deutschen Dampferforen schließt euch uns an und habt so wie wir DEN MUT ZUR WUT!!!! Ich Verweise auch auf den Youtube Channel von Philgood "Dampferhimmel" schaut rein!!!

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O ja, die juristische Auseinandersetzung muß natürlich kommen. Wann wird Deutschland aus der EU austreten? Denn nach geltendem EU-Recht sind Nikotinliquids frei handelbar. 

Es ist erschreckend, was hier geschieht. Eine Ministerin veröffentlicht im Alleingang einen Erlaß und erklärt die Liquids für verboten - und nichts und niemand stellt das richtig. Und so wird aus einem Alleingang nach und nach so etwas wie Recht? Armes Deutschland!

 

Ach, übrigens, der unstillbare Hunger nach Nikotin wird auch von einer Zigarette gestillt. Aber die sind natürlich die Ausnahme, die bleiben im freien Handel. Schließlich liegt da ja gut Steuer drauf.

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Abwarten und Tee trinken...

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Da gehört schon mehr zu als dieser eine, der erstmal was behauptet. Der geht davon aus, dass wir Dampfen nur dampfen um mit dem Rauchen aufzuhören. Da sieht man mal, der hat keine Ahnung. Genau das haben die in den USA auch versucht und NICHT geschafft (bäh)

Nur der EuGh wird letztendlich entscheiden.

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Man dampft die E-Zigarette um seine Nikotinsucht zu befriedigen! Man raucht auch eine Tabakzigarette um seine Nikotinsucht zu befriedigen. Einige trinken Alkohol um ihre Alkoholsucht zu befriedigen und einige tun alles, was möglich ist, um die E-Zigarette zu verbieten und damit ihre Geldsucht zu befriedigen. Was für eine süchtige Welt. Werdet euch erst einmal einig. Jeder hat eine andere Meinung und keiner weiß Bescheid. Aber jeder meint, seine Meinung wäre die einzig Richtige. Das Endergebnis ist Chaos und nicht Ordnung.

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Man kann auch eine E-Zigarette rauchen ohne seine Nikotinsucht zu befriedigen, handelt es sich bei diesem Gebrauch dann etwa nicht um ein Arzneimittel weil die "therapeutische" Wirkung nicht vorhanden ist. Oder ist gar die Befriedigung eines Interesses am Ausprobieren einer E-Zigarette als therapeutische Wirkung anzusehen?

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Mich wundert es gar nicht. Nichtraucherorganisationen haben ja schon vor Jahren gesagt, dass wenn Zigaretten heute erfunden würden, dann wären sie umgehend verboten.

 

Und Nicotinpflaster sind ja auch verschreibungspflichtig. Ergo kann es nicht gehen dass Nicotin-Depots für Verdampfer frei verkaüflich seien.

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Schon wieder eine Unwahrheit Nicotinpflaster sind nicht verschreibungspflichtig!!! Es gibt sie in den Apotheken frei verkäuflich und warum weil die Pharmaindustrie dran verdienen will!! Zigaretten enthalten genauso Nicotin,propylenglykol,glycerin und noch 1000sende andere GIFTIGE Stoffe warum gibts die im freien Handel und nicht in der Apotheke!?! Richtig weil da Steuern drauf sind und der Staat Millarden einnahmen hat!!! Die verdienen nix dran an den Nicotin depots das ist das Problem!!! Es gibt ja auch Depots ohne Nicotin warum is das auch verboten??? Naaa so langsam sollte es zu verstehen sein hier gehts um MILLARDEN AN KOHLE DER TABAKLOBBY DEM STAAT UND DER PHARMAINDUSTRIE!!!

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Nikotinpflaster sind verschreibungspflichtig? soso, gibt es da auch ein neues "Gesetz"? Bisher waren sie nur apothekenpflichtig.

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Es ist inzwischen SO offensichtlich, dass es hier nur um Geld geht - welch peinliche Posse. Und ich hoffe sehr, dass die Logik siegt und nicht die Gier der Pharmalobby.

 

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so, und jetzt?

Zigaretten in die Apotheke? Desgleichen Zucker, Schnaps und Kaffee? Des Teutonen Regelwut ist unüberbietbar! Ich dampfe weiter, dabei ist mir die Rechtslage völlig schnurz!

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Tja man kann es drehen und wenden wie man will. Gekniffen ist man immer.

Mein Vater hat 30 Jahre lang Kaugummis gekaut, nachdem er mit dem Rauchen aufgehört hat. Sind dies nun Arzneimittel?

Solange Gesetze weiterhin contra Bürger und pro Lobby ausgelegt werden, wundert mich nichts mehr.

Einfach "weiterwulffen"

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Was bei dieser Diskussion ständig unter den Tisch gekehrt wird:

Eine E-Zigarette hat kann die Nikotin-Entzugserscheinungen bei Rauchern nicht

so maßgeblich lindern wie eine herkömmliche Zigarette.

Denn: die Wirkung des Nikotins einer E-Zigarette ist erheblich verzögrt im vergleich zum Standardprodukt.

Um die Entzugserscheinungen zu "heilen" bedarf es einer Tabakzigarette.

Die Wirkung des Nikotins einer e-Zigarette wirkt zwar minimal lindernd, aber nicht "heilend".

Dass Nikotinkaugummis etc. als Arzneimittel eingestuft sind, ist ebenfalls fraglich, da die Behauptung, Entzugserscheinungen wirkungsvoll unterbinden zu können, durch hohe Abbruchraten in Frage gestellt ist.

Die Frage ist meines erachtens eine Andere: wollen wir Apotheker zusätzlich damit belasten, dass sie "Arzneimittel" verkauft, welche de facto Genußmittel sind?

Der Schachzug, sich des Arzneimittelgesetzes zu bedienen, um ein neues Produkt vom Markt zu drängen, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die dieses Gesetzt gestalteten, um - vereinfacht gesagt - kranke Menschen zu heilen.

Solche missbräuchlichen Bedienungen des Arzeimittelgesetzes führen zu einer Abwertung unserer Apotheken, und lassen das Vertrauen der Bürger in die Fachkompetenz des Pharmazeutischen Personals dahinschmelzen.

Fazit: In Apotheken gehören Arzneimittel, die dem gesunden Menschenverstand nach auch welche sind!

Apotheken sind keine Tabakläden!

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Zuerst macht sich eine grüne Ministerin zum besten Lobbyarbeiter für die Tabakindustrie und nun versucht scheinbar ein Staatsanwalt die Pharmaindustrie zu unterstützen und die Presse sagt gar nichts dazu. Hier kann man sich nur noch fremdschämen.

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Dieser Definition nach wäre Cola auch ein Funktionsarzneimittel, da es die Sucht nach Koffein von Kaffe lindert.
Entschuldigen Sie aber eine dümmere Argumentation habe ich selten gelesen. Alles was der Mensch zu sich nimmt hat eine Wirkung auf unseren Körper. Demnach ist also auch Mastubation ein Arzneimittel gegen Sexsucht?

Nikotin hat keine heilende Wirkung, und selbst wenn es eine heilende Wirkung gibt, so muss aufgrund dessen nicht alles was dieses enthält auch ein Arzneimittel sein. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, so greift die Aushebelung des Tabakgesetzes aus dem AMG nicht und alle Nachtschattengewächse müssten demnach ebenfalls unter das AMG fallen da diese ebenso Nikotin enthalten.

 

Kopfschüttelnde Grüße

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Über diese Art "Denksport" kann man nur den Kopf schütteln. Juristerei hat halt wenig mit gesundem Menschenverstand zu tun. Ich denke erwachsene Menschen, die sich jederzeit Zigaretten, Zigarren, Tabak, Schnaps und demnächst vielleicht auch noch Cannabis an jeder Ecke kaufen können, haben das Recht selbst zu entscheiden, in welcher Form sie Niktion konsumieren wollen. Das alles ist übelste Gängelung aus reiner Profitgier und wir Dampfer sollen am juristischen Nasenring zurück zum Tabakkonsum gebracht werden, damit am Ende die Kasse wieder stimmt. Wir werden uns das nicht gefallen lassen! 

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Lieber Herr Dr. M. Volkmer !!!

 

Ich habe 56 Jahre lang Müsli, Schnitzel und andere Lebensmittel GENOSSEN und war süchtig danach, denn ich hatte Hunger. Ich habe 43 Jahre lang Zigaretten GENOSSEN und war süchtig danach, denn ich hatte Nikotinhunger. Und ich GENIESSE ersatzlos seit 2 1/2 Monaten die E-Zigarette, welche für mich eine gesündere ( aber dennoch *NICHT* gesunde) Alternative darstellt als eine schadstoffverseuchte Pyro. Denn ich habe immer noch Nikotinhunger. Die E-Zigarette also ein Heilmittel?

Nun, werden wir demnächst unsere Müslis, Schnitzel und Zigaretten folglich auch in den Apotheken beziehen müssen? Denn sie sind ebenfalls gegen unsere *Zitat* "Linderung des plötzlich auftretenden, nahezu unstillbaren Verlangens nach " *Zitatende* irgendetwas.

Gottlob gibt es andere Einschätzungen höherer Stellen wie z.B. die EU, die eine E-Zigarette NICHT als Arzneimittel einstuft. Gottlob gibt es noch andere Länder wie z.B. die USA und England, die an die Gesundheit der Menschen denken und die E-Zigarette nicht verteufeln bzw. in die Apotheke bringen wollen. Und gottlob gibt es noch Menschen, die nicht mehr alles mit sich machen lassen wollen und sich zur Wehr setzen gegen Willkür und Lobbyismus.

Es ist schon klar: der Zug soll in Richtung Apotheke fahren. Die Tabakindustrie hat ihre Patente angemeldet und steht in den Startlöchern.................und *nur* sie wird letztendlich entsprechende Freigaben als Arzneimittel bekommen. Ein legaler Privatimport ist nicht mehr möglich, da Arzneimittel auch innerhalb der EU nicht importiert werden dürfen. Gewinner sind die Tabaklobby, die Pharmalobby und die Politik, die allesamt entsprechend kassieren.

Verlierer ist einmal mehr der doofe unmündige Bürger, der das gleiche Zeug zum 4fachen Preis beziehen darf. Diesmal aber kommt es aus der Apotheke und ist natürlich 1000mal besser als die normale Zigarette.

 

Ich habe 56 Jahre lang alles brav mitgemacht, aber irgendwann läuft das Fass einfach über. Leuten wie Ihnen, Frau Steffens und Frau Pötschke- Langer ist es zu verdanken, dass ich so langsam richtig wütend werde. Weil ich nämlich keine Lust mehr habe, in jeder ach so kleinen Winzigkeit bevormundet zu werden.

 

Wo leben wir hier eigentlich ?????? In einer Demokratie ??????

 

Armes Deutschland !!!!!!!!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sehr geehrte Herren Patzak und Dr. Volkmer, 

 

das Thema eZigaretten wird in Deutschland abschließend nicht juristisch sondern viemehr politisch zu behandeln sein, daher sind Ihre dahingehenden Gedankengänge obsolet. Betrachten Sie dies bitte nicht als Wertung dieser.

 

Ab und an muß bei bahnbrechenden Neuerungen die Gesetzeslage angepasst werden (sofern erforderlich) und nicht umgekehrt. Beim Thema eZigarette trifft dies ohne Zweifel zu, sollte das deutsche Recht einen legalen Vertrieb nicht zulassen.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen der Verband des eZigarettenhandels unter vd-eh.de gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Dac Sprengel

Also wenn kein Arzneimittel, dann Funktionsarzneimittel ?!?

Naja auch hier muss die EU entscheiden und nicht Herr Doktor oder ist Deutschland nicht mehr Mitgliedsstaat. Ach ja bei einigen anderen Versuchen von Deutschland eigenmächtig hier irgendwas als o. g. einzustufen, gab es promt einen Rüffel von der EU. Das freut doch auch das Damperherz und lässt hoffen.....

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Hallo??? Sind wir hier in einem juristischen Blog mit juristischer Diskussionskultur - oder im Blog einer Boulevardzeitung / eines Lobbyverbandes?

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Dagegen steht fogende Ansicht, die weitaus fundierter begründet ist:

 

http://www.medizinanwalt.de/blog/2012/01/rechtliche-einordnung-der-elekt...

 

Es gibt augenscheinlich auch Qualitätsunterschiede unter den Juristen. Aber hier sollte sich jeder selbst ein Urteil bilden.

Zur E-Zigarette selbst existieren bereits zahlreiche Untersuchungen, die jedoch, bewusst oder aus Unkenntnis, nicht herangezogen werden.

Mit einem Minimum an Recherche im www wäre jedoch eine objektivere Sicht der Problematik möglich.

 

Helmut Winkelmann

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/*-->*/

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Blogger-Gemeinde,

die vorstehenden Argumente aufgreifend vorab ganz kurz zur geltenden Rechtslage:

(1) Kartoffeln und Tomaten (die wohl bekanntesten Nachtschattengewächse), Zucker, Kaffee, Müsli, Schnitzel und Cola fallen nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG als „Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ nicht unter den Arzneimittelbegriff;

(2) Zigaretten sind „Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes“ und deshalb nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 AMG ebenfalls keine Arzneimittel.

 

@Dac_Sprengel:

Sehr geehrter Herr Sprengel,

Ihr Ruf nach dem Gesetzgeber ist sicherlich nachvollziehbar. Ich bezweifle allerdings, dass eine Anpassung der Rechtslage über Nacht zu erwarten ist. Ohne fundierte und vor allem unabhängige (natur-)wissenschaftliche Untersuchungen zu den (Langzeit-)Wirkungen sämtlicher Inhaltsstoffe der Nicotin-Depots wird der Gesetzgeber das Wagnis „Ausnahme vom Arzneimittelrecht“ wohl kaum eingehen. Die aktuelle Vertriebspraxis dürfte aus meiner Sicht zudem kaum eine Gewähr dafür bieten, dass notwendige Sicherheitsstandards konsequent eingehalten werden (wir reden schließlich über ein durchaus gefährliches Nervengift). Einige Hersteller sind in dieser Hinsicht wohl schon weiter als andere (Stichwort: kindersichere Schraubverschlüsse auf Liquid-Fläschchen etc.); dies dürfte aber für sich genommen kaum ausreichen. Vor diesem Hintergrund werden wir alle voraussichtlich noch geraume Zeit mit der geltenden Rechtslage zurechtkommen müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Volkmer

Werter Herr Dr. Volkmer,

 

Zu ihrer Einschätzung der Lage mögen Sie aufgrund eigener Recherchen und Aufgrund Ihrer Einschätzung der Gesetzeslage gekommen sein. Andere Juristen kommen genau zu einem gegenteiligen Ergebnis.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Gesetze erlassen: Damit Juristen etwas zu tun haben, und zwar auf einem Niveau, das den gesunden Menschenverstand aussen vor lässt.

Es gibt seitens des EuGH bereits Entscheidungen bezüglich der Einstufung von Stoffen als Arzneimittel.

Können sich deutsche Behörden und Ministerien darüber hinwegsetzen?

Setzen auch Sie sich in Ihrer Einschätzung darüber hinweg? Oder kennen Sie diese Entscheidungen des EuGH etwa nicht? Falls dem so sein sollte: Schlecht gemacht. Freuen Sie sich, dass Sie Angestellter des Staates sind und demnach nicht nach Leistung bezahlt werden.

 

Letztendlich sollte man das Kind einfach beim Namen nennen: Es geht, wie so oft, um Geld.

Geld, das dem Staat durch fehlende Tabaksteuer entgeht.

Geld, das der Tabakindustrie durch geringeren Absatz entgeht.

Geld, das der Pharmaindustrie durch Umsatzeinbussen bei Rauchentwöhnungsprodukten entgeht.

Geld, das Trägern von Rauchentwöhnungstherapien wegen fehlender Nachfrage entgeht.

 

Würde man das so darstellen und dazu stehen, dann hätte ich sogar Verständnis dafür.

So aber versucht man, auf abenteuerliche Art und Weise, Gründe für ein Verbot zu konstruieren.

Hierzu bedient man sich zweifelhafter Methoden und ich hoffe sehr, dass dieser Willkür des Staates bald ein Riegel vorgeschoben wird.

 

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen dennoch

 

Helmut Winkelmann

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Jugendliche, die sich mit Alkohol vergiften. 12 jährige, die Zigaretten rauchen. Schnüffler, die ohne Probleme ihr Stoff (Klebstoffe oder Terpentin) kaufen können. Ja. Nikotin ist ein Nervengift. Aber wir sind alle erwachsene und mündige Bürger die wissen, was sie tun und in den Ohren dieser Bürger klingt es wie Spot und Hohn, wenn man die um ein vielfaches giftigere Zigarette, Klebstoff, Alkohol, Putzmittel etc frei käuflich erwerben kann und die E-Zigarette wegsperrt.

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Sehr geehrter Herr Volkmer,

 

herzlichen Dank für Ihre sachliche und fundierte Antwort.

 

Hier stehen hauptsächlich jedoch andere Fragen im Raum, die eine flexible und (vor allem geografisch) weitsichtige Handhabung erforderlich machen:

Der Bedarf der Bürger ist nicht mehr wegzudiskutieren und darf nicht ohne weiteres ignoriert werden; auch unter Berücksichtigung der signifikanten Reduktion der Krankheitsrisiken. Fundierte Studien sind bereits auf beiden Seiten vorhanden, sie werden nur nicht beachtet oder bewußt fehlinterpretiert - ob wirtschaftliche Interessen etablierter Industriezweige der Grund sind, sei dahingestellt.

Die Welt um Deutschland herum hat die eZigarette mit Ausnahmen bereits als tabakähnliches Genußmittel legalisiert, insofern eine Vorreiterfunktion übernommen und verfügt über ein gut ausgebautes Produktions- und Handelsnetz. Hier verliert Deutschland den Anschluß, wenn es eine Enklavenhaltung einnimmt - auf Kosten des Binnen- und Arbeitsmarktes, denn der Weltmarkt wird weiterhin exponentiell wachsen und die Tabakzigarette in den Erstweltländern weitgehend verdrängen.

 

Insgesamt ist unter Berücksichtigung der zugegebenermaßen etwas trägen Gesetzgebung im Zweifel eine Übergangslösung im Rahmen einer vorläufigen Ausnahmeregelung, zumindest bis zum vorliegen eines EU-Entscheides, zu schaffen. Eine rein juristische Behandlung ist unter den gegebenen Gesamtumständen daher wenig zielführend.

 

Mit freundlichem Gruß

Dac Sprengel

@Dac_Sprengel

Sehr geehrter Herr Sprengel,

wie Sie ganz richtig bemerkt haben, kann es überhaupt nicht darum gehen, Verbraucher und Konsumenten zu kriminalisieren oder ihnen einen Bedarf nach Alternativen zur herkömmlichen Zigarette abzusprechen. Es kann aber aus meiner Sicht nur von Vorteil sein, wenn sich alle Beteiligten (die Interessenvertreter ebenso wie die forensisch oder beratend tätigen Rechtsanwälte, Polizeien, Zoll und allen voran die Händler von E-Zigaretten) über die geltende Rechtslage im Klaren sind. Nur das wirkt der entstandenen Verunsicherung entgegen und ist letztlich auch die notwendige Basis für etwaige politische Entscheidungen...

Freundliche Grüße

 

@Helmut Winkelmann

Sehr geehrter Herr Winkelmann,

die einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen sind in den Beitrag eingeflossen, führen aber aus meiner Sicht nicht weiter. Auf welches Urteil beziehen sich Ihre Bedenken ?

Freundliche Grüße

Die Einstufung als "Präsentationsarzneimittel" wäre also vertretbar? Ist heute 1. April?

Der Herr Dr. Volkmer kennt die allgemeinen Merkmale des Präsentationsarzneimittels doch? Und er legt die Verbindung zum Nicotin in den Liquids. Mir fällt allerdings eher auf, das einzelne Produkte, die durch ihre Vertreiber ähnlich zu P.Arzneimitteln angeboten werden, gar kein Nicotin enthalten.

Dazu kommt noch die geäußerte Einschätzung, daß mit den Nicotinhaltigen Artikeln ein Nicotin-Abhängigkeits-Syndrom befriedigt werde. Es soll also deshalb ein Arzneimittel sein, weil es den gleichen Stoff, bloß in anderer Form, bereitstellt? Ich empfehle einfach mal, daß auch ein Herr Dr. Volkmer sich mit Äußerungen berufsfremder Art zurückhalten muß, gerade im Bereich der Jurisprudenz.

Wenn man andererseits im Berufsfeld bleibt, dann fällt schon die Bezeichnung Nicotin-Abhängigkeits-Syndrom auf: Es ist mir neu, das ein Raucher eher pauschal als Krank definiert wird weil er Abhängig sein soll vom Nicotin. Das hätte immerhin weitreichende Folgen, auch für den bestehenden Nichtraucherschutz, denn viele der Regelungen und Einschränkungen zum Rauchen kann man wohl kaum gegenüber kranken aufrechterhalten.

Der zweite und entscheidende Punkt ist auch die Behandlung, denn es findet durch die elektrische Zigarette, die Nicotinhaltigen Liquids oder "Kartuschen" keine solche statt: Das medizinische Merkmal ist keine Eigenschaft des Stoffes, wenn dieser im Rahmen z.B. einer Suchttherapie eingesetzt wird um negative Folgen des Abbaus von genau demselben Stoff zu verhindern, das sollte dem Herrn Dr. Volkmer und allen Medizinern bekannt sein.

Niemand wird daran gehindert, die e-Zigarette auch therapeutisch einzusetzen. Aber es gibt eine Industrie mit Interessenkonflikt im Gesundheitsbereich, die den allgemeinen Gebrauch der e-Zigarette verhindern will - und das Weltweit.

 

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Das wird dann wirklich hoch interessant wenn jeder Raucher anerkannt krank ist

 

Rauchverbote verlieren ihre Wirkung!

Behandlung auf Krankenschein!

Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen!

und der Staat lässt Verkauf von krankheitserregenden Stoffen sprich Zigaretten zu!

 

das ist doch eine Perspektive

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Warum sollte ein Stoff als Arzneimittel eingestuft werden, weil es das Verlangen nach genau diesem Stoff stillt?

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Ergebnis

Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Elektronische Zigarette nicht als Arzneimittel einzustufen ist. Vielmehr ist die Gesamtheit des Produktes als Tabakerzeugnis oder ohne Nikotin als Lebensmittel anzusehen. Die hierfür geltenden Vorschriften können für Kontrollzwecke zur Anwendung kommen. Nur diese Vorschriften könnten als Rechtsgrundlage für staatliche Eingriffe herangezogen werden.
Damit sind die Rechtsgrundlagen für die Ministerien und die Behörden für ein Vorgehen gegen die elektronische Zigarette gering. Auch wenn es plausibel ist, dass der Staat einen solchen Graubereich gerade im Rahmen einer unkonventionellen Einnahme von Genussmitteln nicht ohne Kontrolle hinnehmen will, müssen die geltenden Gesetzesgrundlagen eingehalten werden. Es steht zu vermuten, dass die derzeit von einigen Bundesländern angestrebten Versuche eines Verbotes und die Verfolgung der Vertriebsaktivitäten rechtlich fragwürdig sind und sofern sie sich auf den Vertrieb eines Arzneimittels stützen auch richterlich wiederlegt werden können.
Letztendlich bedarf es für eine abschließende Klärung einer konkreten neuen Gesetzgebung. Hierüber muss der Gesetzgeber entscheiden. Die Exekutive kann sich nicht über diese Lücke hinwegsetzten.

Sebastian Vorberg, LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Quelle http://www.medizinanwalt.de/blog/2012/01/rechtliche-einordnung-der-elekt...

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„nahezu unstillbaren Verlangens nach einer Zigarette (des sog. Nicotinhungers) diene, der ein typisches Symptom des Nicotin-Abhängigkeits-Syndroms sei“

Nicotin, Nicotin-sucht wird immer wieder in den Vordergrund gestellt. E-Zigarettendampfer haben starke Entzugserscheinungen - Am Nicotin wird es nicht liegen.

E-Zigarettendampfer und Pfeifenraucher können jederzeit ohne Entzugserscheinungen ihre Leidenschaft einstellen.

Dies Uhraltinformation bedarf einer Reform. Nicotin ist aus heutiger Sicht nicht mehr „Der“ Suchtstoff in Zigaretten.

 

Grüße

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Dann erklären Sie mir doch bitte warum die European Medicals Agency da zu einem anderen Schluss kommt und in wie fern dieses für unser AMG relevant ist.

Die European Medicals Agency hat in Ihrer Richtlinie
CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008 festgestellt das bestimmte dinge keine Arzneimittel sind,

Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosaminecontents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations.

Frei Übersetzt:

Potentiell geringer belastende Produkte wie Zigaretten mit niedrigem polyzyklische Aromaten oder nitrosaminen sowie Rauchfreie Tabakprodukte sind über dem Rahmen der vorliegenden Richtlinien, da diese Produkte keine Arzneimittel sind und unter andere Gesetzgebungen fallen.

Da es sich hier jedoch um einen Ausschluss bestimmter Dinge handelt wurde dieser Passus anscheinend nicht in die Deutsche Fassung des Arzneimittelgesetztes übernommen.

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Hallo,

hier in Österreich dürfen wir auch keine Liquids mit Nikotin verkaufen. Nichts desto trotz, reißen uns die Kunden die Liquids auch mit 0mg Nikotin aus den Händen. Das hätten wir uns anfangs selbst nicht gedacht, als wir den Handel mit e-Zigaretten gestartet haben. Wir haben uns gedacht, die Liquids werden unsere Kunden im Ausland bestellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Anzahl der wiederkehrenden Käufer, sich alle privat 32mg Nikotin Fläschchen irgendwo im europäischen Ausland kaufen, den Verwendungszweck unserer Geräte missachten und Nikotin zu unseren Liquids dazu tropfen. Selbst wenn sich die Pharmaindustrie den lukrativen Geschäftszweig unter den Nagel reißen will, es bedarf nicht unbedingt der Einstufung eines Geräts als Medizinprodukt, wenn damit laut Hersteller kein Nikotin verdampft werden soll, bzw. das Gerät nicht zur Verwendung/Inhalation eines Medikaments bestimmt ist, (in diesem Sinne gilt Nikotin in Österreich als Medizin). Dann ist eine e-Zigarette eben einfach kein Medizinprodukt.

Was ich damit sagen möchte, ist das wir aus Österreich die Besorgniserregende Situation in Deutschland, schon dahingehend beobachten, weil die offensichtlichen Falschmeldungen zur Gesundheitsschädigung in den vergangenen Monaten bis in unsere Medien herübergeschwappt sind.

Auf der anderen Seite, werden der Staat bei den Steuereinnahmen und die Tabaklobby sowieso auch bei einem Vertrieb ohne Nikotin verlieren.

Das kann ich Euch anhand unseres Erfolgsmodells und unserer eindrucksvollen Zahlen, der letzten Monate jetzt schon mal vorweg prognostizieren. Und eines hat sich bestäigt, auch eine negative Werbung ist eine Werbung, besonders dann, wenn man sie mit Fakten widerlegen kann.

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"Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar..."
Martina Pötschke-Langer am 22.01.2012 im Deutschlandradio

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dr.no schrieb:

"Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar..."
Martina Pötschke-Langer am 22.01.2012 im Deutschlandradio

 

Ich führe weiter:

 

.....welches aus Steuer- Und Lobbygründen vom freien Markt verschwinden muss und in den sicheren Hafen der Apotheke gehört.

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Ihr hofft alle auf die EU. Fakt ist das Deutschland der größte Geldgeber in der EU ist und dementsprechen auch Einfluss in der EU hat. Von daher würde ich mir da nicht soviel Hoffnungen machen.

 

Interessant finde ich den wandel der Grünen. Ich als Frankfurter kann mich sehr wohl noch daran erinnern das Herr Fischer früher hier Steine geworfen hat. Inzwischen sind die Grünen wohl nur noch Lobbyarbeit angetan.

 

Es ist ein Punkt in Deutschland erreicht das nur noch eins hilft. Anders wählen und notfalls auf die Straße gehen und für seine Rechte kämpfen ;)

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NÖ, ehrlich gesagt brauchen wir nicht auf die EU hoffen. Dort wird es ähnlich aussehen wie innerhalb der deutschen und französischen und italienischen und...und...und... Politik. Nach einem ganzen Leben politischen Desinteresses habe ich innerhalb kurzer Zeit durch intensives Stöbern im Internet erfahren dürfen, was Sache ist:

 

MONEY RULES !!!!!!

 

Bei mir klappt die Verar...ung (sorry) also nicht mehr.

 

Die Grünen von damals gibt es schon lange nicht mehr - die sind mMn auferstanden in den Piraten. Ich bin noch nie zur Wahlurne gegangen und werde es demnächst zum ersten Mal tun. Und ich hoffe, dass noch viele andere Menschen - so wie ich - wach werden und den "Großen" einen Denkzettel geben. Mehr werden wir als kleine, minderwertige und unmündige Bürger eh nicht tun können.

Aber ich schweife hier ab. Lasst uns zum Thema E-Zigarette zurückkehren und mit allen Möglichkeiten versuchen, dass wir da nicht auch wieder von einer oder mehreren Lobbies überrollt werden.

Na ich habe ja noch eine Winzigkeit im Sparstrumpf. Da werde ich die nächste dringende Diätenerhöhung noch mit größter Freude mitfinanzieren können.

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Medizin-Rechtsexperten vertreten inzwischen eine völlig gegenteilige Auffassung.
Die E-Zigarette ist ein reines Genussmittel und wir Dampfer wollen, dass die Liquids, so wie Tabak und Zigaretten, frei erworben werden können.
Und: Womit die Lobbyisten immerhin in Amerika(!) gescheitert sind, werden sie in Deutschland wohl noch weniger Erfolg haben.
Ich schäme mich für unsere Politiker, für unsere verlogenen, nicht mehr glaubwürdigen Medien, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich - und nicht minder für die hinterfragungsfaulen und manipulierbare Masse, die scheinbar unfähig ist, dazuzulernen.

 

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"Auf die Gesundheitsbilanz des Erzeugnisses im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette komme es daher im Ergebnis nicht an. Die „faktische und rechtliche Privilegierung nicht minder schädlicher Tabakprodukte“ sei Ausfluss der „de lege lata zu verzeichnenden selektiven Protektion althergebrachter Suchtstoffe und Genussmittel“.

 

Das ist eine gewagte Aussage! Genau auf diese "Gesundheitsbilanz" im Vergleich zum herkömmlichen Rauchen kommt es jedem einzelnen Menschen an, der sich für das E-Dampfen und gegen die Tabakzigarette entscheidet!

Erst werden wir Raucher aus Kneipen und Gaststätten verbannt, des Nichtraucherschutzes wegen ( das ist ja recht) und Sie, Herr Volkmer reden jetzt von "Protektion althergebrachter Suchtstoffe"?!

Das ist eine Protektion der Tabaksteuer und Tabak-Lobby, mehr nicht.

Wenn Liquids aufgrund ihres Nikotingehalts als Präsentations-, Funktionsarzneimittel einzustufen wären, müßte man sich erstmal über Nicotin erkundigen!

Z.B. hier:

http://sciencev1.orf.at/science/news/154462

Dann müßte man aber auch über eine ebensolche Einstufung für Koffein, Taurin,... nachdenken, die ähnlich stimulierend im Körper funktionieren.

Das wäre das Aus für Kaffee, Cola, Energy-Drinks, ja sogar Muttermilch!

Kocht man Kartoffeln, wird auch Nicotin freigesetzt...

Solche Stoffe kann man nur bei entsprechend hoher Dosierung als "Arzneimittel" deklarieren!

Dann würde ich aber erst Safran und Muskatnuß in die Apotheke verbannen, die sind bei Überdosierung viel gefährlicher als Nicotin.

Verhältnismäßigkeit ist gefragt.

Mit freundlichen Grüßen...

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Seit Jahren wird in der Welt gedampft statt geraucht und niemand interessierte sich dafür.
Erst seit immer deutlicher wird, dass mit der "e-Zigarette" eine echte, nach derzeitigem Wissensstand gesündere Alternative* zum Rauchen zur Verfügung steht und massenhaft Raucher zu Dampfern werden, ist das Thema plötzlich in aller Munde und wird Negativpublicity durch Medien und gewisse Politiker betrieben, was das Zeug hält.

Abgesehen von jenen mündigen Bürgern, die dem Nikotin gar nicht nicht abschwören möchten** ist allgemein bekannt, wie gering die Erfolgsquoten sämtlicher Raucherentwöhnungsprogramme und -medikamente sind.

Hier nun Ätsch-Bätsch zu sagen, Gesundheitsbevormundern unterschiedlicher Couleur sowie interessierten Wirtschaftszweigen auf den Leim zu gehen und mittlerweile hunderttausende (manche sprechen von 2 Millionen) Umsteiger auf die e-Zigarette zu kriminalisieren und zurück an den Glimmstängel zu zwingen, der viele von ihnen mit Sicherheit töten wird, ist an Perfidie nicht zu übertreffen.

Auch dies sollte man bei juristischen und medizinischen Erörterungen und Erwägungen bedenken.

Ich war immer ein friedlicher, selbstunsicherer, ängstlicher Mensch.
Mittlerweile bin ich über all dem Gezanke jedoch so wütend geworden, dass mich nur meine gute Bildung und Erziehung noch davon abhalten, auf die Straße zu gehen.
Es reicht!

Traurige Grüße von einem glücklichen Dampfer

*
http://www.e-zigarette-test.de/index.php/e-zigarette-test-experten-sagen...
http://ig-ed.org/faktensammlung.html
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5311/streit-ueber-e-zigaretten-bla...

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schöner Artikel:
http://www.zeit.de/2012/06/Martenstein

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Matze schrieb:
Demnach ist also auch Mastubation ein Arzneimittel gegen Sexsucht?

Nein, das mag eine Heilbehandlung sein, ist aber kein Arzneimittel.

 

Denny Kasten schrieb:
Es gibt ja auch Depots ohne Nicotin warum is das auch verboten???

Sind sie das? Die Diskussion bezieht sich doch eigentlich immer auf Depots MIT Nikotin.

 

Wenn man die "gefährlichen" Depots in die Apotheken verbannt hat, wird irgendwann auffallen, dass die (nikotinfreie) E-Zigarette selber für Jugendliche leichter erhältlich ist als normle Zigaretten. Denn Gründe für die Einschränkung der 0 mg-Liquids gibts ja nicht - und es gibt auch nur wenig Gründe, den Dampferverkauf einzuschränken, wenn die "gefährlichen" Liquids kontrolliert werden. Das führt dann meiner Meinung nach zu zwei Problemen:

1. Eine niedrigere Einstiegsschwelle. Wie bei Zigaretten auch: "Es ist doch nicht verboten, es kann nicht schlimm sein", aber jetzt sogar noch mit dem Extraargument "Das was daran gefährlich ist, gibts ja nur in der Apotheke." Das Ganze in Verbindung mit der nicht zu unterschätzenden

2. Experimentierfreude von Jugendlichen, die alles mögliche als Liquid verwenden werden. Anleitungen zum Mischen gibts jetzt schon in großer Zahl im Netz, nur noch eine Frage der Zeit, bis da neben Aromen auch weniger gesunde Stoffe hinzugefügt werden.

Das muss sich nicht nur aufs selber mischen beziehen. Eine Einschränkung der Nikotin-Liquids führt vermutlich nur zu einem ähnlichen Erfindungs-/Verbots-Wettlauf, wie das bei manchen Drogen auch der Fall ist.

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Schon erstaunlich:

 

Die Wirkung von Nikotin ist geläufig, also verteufelt man das böse PG ("Frostschutzmittel") um nikotinhaltige Liquids zu verieten, gleichzeitig sind nikotinfreie Liquids (die noch mehr PG enthalten, die fehlenden 1,8 Volumenprozent des fehlenden Nikotins müssen ja durch irgendwas ersetzt werden) aber frei erhältlich.

 

Ok, das ist keine rechtliche Frage, sondern eher eine sachliche...

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Da ist überal PG drinen klaus!!!!!!!!!!!!
PG Propylenglycol (Propylenglykol) 1,2 Propandiol, E 1520, pH-Wert 6-8
Propylenglykol ist in einer Vielzahl von Arzneimitteln, Kosmetika und technischen Produkten enthalten.
In Kosmetika
* in jeder Art von z.B. Cremes, Emulsionen, Salben, Zahnpasta
In Arzneimitteln
* zur Anwendung auf der Haut
* in Tabletten, Kapseln, Dragees, Tropfen, Säften, Brause-/Trinktabletten
* in Nasensprays, -tropfen
* in Ohrentropfen
* in Gurgellösung
* in Injektionslösungen
* EKG-Elektrodengel, EKG-Elektroden
Im industriellen Bereich
* als Lösungsmittel
* als hygroskopisches (wasserentziehendes) Mittel
* als Kühlmittel
* als Weichmacher
* in Bremsflüssigkeiten
* in Enteisungsmitteln
* bei der Herstellung von Polyesterharzen
In Lebensmitteln
* Kuhmilch
* Tabakbläter
* Zigaretten (das ist hier wichtig, jeder Zigarette beinhaltet PG, die Tabakbläter werden in PG getränkt - Schutz gegen Austrocknen)

E 1520 - PG ist Trägerstoff für Aromen und als Feuchthaltemittel in Kaugummis zugelassen. Es ist eine Kohlen-Wasserstoff-Verbindung aus der Gruppe der Alkohole und gilt als unbedenklich.
Manche Menschen können aber auch allergisch darauf reagieren!
Bekannte allergische Reaktionen: Hyperventilation, Hautirritationen, intensives Speicheln, Depression, Erbrechen.
wikipedia

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Wo hat der Herr Volkmer denn die einschlägige Konsumentengruppe herausgearbeitet? Die überwältigende Mehrheit der Konsumenten der E-Zigarette konsumiert diese nicht, um vom Rauchen loszukommen, oder den "Nikotinhunger" zu stillen, sondern sie wollen weiterhin "rauchen", allerdings möchte niemand vorzeitig und Qualvoll einem Krebsleiden erliegen.

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Guten Tag,

es ist ja nicht in allen Bundesländern ein Verbot ausgesprochen worden.
In diesem Blog hier beispielweise: blognewz.de/e-cigarette wurde sehr gut aufgeführt wie und wo man die elektrische Zigarette noch bekommt. Auch das Thema Gesundheit und die E-Zigarette wurden ausführlich behandelt, ein Blick lohnt sich also.

An sich fühlt sich das für mich alles wie gegängel aus der Tabaklobby an. Man bedenke die vielen Leute die gesünder rauchen wollen und die Umsatzeinbußen. Mag jeder denken was er will, ich denke dass nochimmer Geld ihnen wichtiger ist, als das Menschenwohl.

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Man könnte ja zu dem Schluß kommen, es ginge Vater Staat nur um den schnöden Mamon. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum Vater Staat so nachlässig mit der Volksgesundheit umgeht, sobald darauf keine besonderen Steuern erhoben werden. Ein sich sorgender Vater würde auch darauf achten, dass seine Kinder immer warm angezogen sind und täglich 8,5 Stunden Schalf bekommen. Mal gucken wann und von wem hierfür Kontrollen eingeführt werden.  Schließlich kann Vater Staat ja seine Söhne und Töchter nicht zu selbstbestimmten Persönlichkeiten verwarlosen lassen.

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Ich kann hier kein konsequentes Verhalten seitens des Staates erkennen, eher glaube ich, daß hier aus wirtschaftlichen Gründen an eine Stimmung angeknüpft wird, die Gesundheit zur Bürgerpflicht macht und schon flächendeckende Verbote von Tabak durchzusetzen diente. Wie bestandslos dabei die Argumente sind, lässt sich durch einen einfachen Blick auf eine Herstellerseite von den so verteufelten E-Zigaretten erkennen. An Alkohol traut man sich hingegen nicht heran, zu mächtig ist die Lobby der Alkoholhersteller, dabei tötet diese Droge weitaus mehr Leute direkt oder indirekt (Autounfälle) als es jedes Nikotin tut.

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E-Zigarette oder Tabaksteuer?

Diese Frage stellt sich wohl dem gewählten Volksvertreter nicht. Da die Lobby der Tabakindustrie anscheinend auch noch eine gute Arbeit macht, ist die Meinung unserer Volksvertreter relativ schnell geformt. Wenn dann noch die DKFZ jemanden ins mediale Rennen schickt, die sich in der Rolle der militanten Mahnerin gefällt, ist ja alles sehr einfach. Ob es stimmt? Das ist wohl nicht die Frage.
Fakt ist, das ich nach 37 Jahren Zigaretten auf die E-Zigarette umgestiegen bin und mich gesundheitlich sehr viel besser fühle. Aber das zählt ja nicht. Der Hauptbestandteil des Liquids ist Glyzerin. Das ist aber auch der Hauptbestandteil des Mittels, was in einer Nebelmaschine verdampft wird. Machen wir jetzt auch die Diskotheken zu?

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Denny Kasten schrieb:

Es gibt ja auch Depots ohne Nicotin warum is das auch verboten???

 

Sind sie das? Die Diskussion bezieht sich doch eigentlich immer auf Depots MIT Nikotin.

 

Das ist der Witz an der Sache: gewettert wird unter anderem gegen das Probylenglycol (üblicherweise mit der Halbwahrheit "Frostschutzmittel"). Das PG ist Grundlage aller Liquids, also auch der nikotinfreien. Nur das es in nikotinfreien Liquids nicht so gefährlich sein soll..…

 
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