Veröffentlicht am 26.09.2016 von Prof. Dr. Markus StoffelsArbeit auf Abruf ist eine in gewissen Grenzen (vgl. § 12 TzBfG ) legale Form der Arbeitszeitflexibilisierung. Bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer gehen nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung ... Weiterlesen
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