Vorletzte und letzte Worte vor dem Urteil – der fünfzehnte Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 09.08.2014

Dieser Tag hat noch einmal viele Zuhörer und Pressevertreter in den Gerichtssaal gelockt.  Heute, so war angekündigt, werden die Plädoyers gehalten und vorher wolle  auch Gustl Mollath sich noch zu den Tatvorwürfen äußern. Am späten Nachmittag, mitten im Vortrag von OStA Meindl, schien es kaum noch möglich, den Tag mit weiteren Plädoyers und dem letzten Wort des Angeklagten vor Mitternacht abzuschließen. Nach insgesamt fast 14 Stunden Sitzung (mit einigen Pausen) war es gegen 22 Uhr dann doch geschafft.

Die 14 Stunden davor boten viel Diskussionsstoff. Um es kurz zu sagen: Hatte man an den 14 vorausgegangenen Tagen den Eindruck gewonnen, als sei der einzig relevante Streit in diesem Prozess der zwischen Verteidigung und Angeklagtem, zeigte dieser Tag, dass auch in diesem Prozess ein Konflikt zwischen verschiedenen Versionen der Wahrheit ausgetragen wird. Das Gericht wird nun entscheiden müssen zwischen der Version der Anklage und der der Verteidigung.

Ich werde – wie immer – mehr kommentieren als berichten. Für die Berichte wenden Sie sich an die schon vorhandenen Notizen von Pascal Durain (hier) und den künftigen Mitschriften bei RA Strate (hier).

Vorab: Mir wurde vorgehalten, ich übte Druck aus auf das Gericht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, und solle mich als Professor doch besser zurückhalten. Daher noch einmal: Ich kommentiere hier  die  ungewöhnlich transparente und sehr rechtsstaatlich durchgeführte  Hauptverhandlung. Ich bemühe mich um Sachlichkeit. Dass Wertungen im juristischen Bereich auch subjektive Elemente enthalten, weiß jeder Beteiligte. Ich werde dem Urteil hier nicht vorgreifen, sondern nur einige Einzelpunkte betonen, die mir in den gestrigen Stellungnahmen aufgefallen sind.

Der Angeklagte

Wie schon mehrfach geschrieben: Es handelt sich hier nicht um einen normalen Strafprozess. Der Angeklagte hat die Sanktion (in Form einer siebeneinhalbjährigen Unterbringung in der Psychiatrie) schon längst „über-verbüßt“, bevor regulär geklärt ist, ob er überhaupt eine Sanktion verdient hat. In dieser Situation, in der es dem Angeklagten auch um seine Rehabilitation in außerprozessualer Beziehung gehen muss, ist es legitim, vom Programm des Strafprozesses abzuweichen. Das Gericht gibt dem Angeklagten Raum und Zeit, seine Einlassung vorzulesen, auch wenn diese sich nur zum geringeren Teil direkt mit den konkreten Tatvorwürfen befasst.

Dass die Verteidigung demgegenüber lieber daran festhielt, die Verteidigungsstrategie nicht durch Anträge des Angeklagten, die sie für „Mist“ hielt, zu verwässern bzw. zu gefährden, ist nur zu gut verständlich. Nach wie vor unverständlich ist für mich aber, dass der Konflikt zwischen Verteidigung und Angeklagtem in aller Öffentlichkeit im Gerichtssaal ausgetragen wurde. Auch jetzt, bei Mollaths schriftlich vorbereiteter Einlassung, lassen sich die Wunden dieses Konflikts noch verorten.

Die Anträge, die Mollath ohne Stützung seiner Verteidigung stellt, sind denn auch nicht weiter schädlich, auch wenn sie später alle abgelehnt werden. Immerhin erreicht Mollath noch, dass die mit den Zeugen Lindner und Spitzer unter Beweis gestellten Tatsachen (die Ex-Frau habe diesen Geldtransfers angeboten) vom Gericht als wahr unterstellt werden. OStA Meindl hatte übrigens vorgeschlagen, nur wahr zu unterstellen, die Zeugen würden dies vor Gericht so aussagen - ein bekannter Fehler beim Ablehnungsgrund Wahrunterstellung. Wahr zu unterstellen ist aber die Tatsache selbst, nicht nur deren Bestätigung durch Zeugenaussagen.

Wenig vorteilhaft ist es allerdings für die Position des Angeklagten, dass er sich zu den Tatvorwürfen nicht konkreter äußert als die Taten pauschal abzustreiten bzw. mit dem ebenfalls pauschalen Hinweis, er habe sich „nur gewehrt“. Das ist zwar keine Abweichung gegenüber seinen aktenkundigen früheren Mitteilungen, aber er führt diese Angaben jetzt direkt in die Verhandlung ein und das gibt Staatsanwaltschaft und Nebenklage Gelegenheit, in ihren Würdigungen darauf abzustellen.

Der Staatsanwalt

Das Plädoyer von OStA Meindl hat Gewicht – sowohl in zeitlicher Hinsicht (er spricht ca. vier Stunden lang) als auch von der Substanz her:

Nur wenige Personen kennen sämtliche  Akten im Fall Mollath so gut wie er. Er war als Resultat  seiner Recherchen zu seinem Wiederaufnahmeantarg Anfang des Jahres 2013 offenbar erschüttert über den Verlauf, den das Verfahren in Nürnberg von 2003 bis 2006 genommen hatte. Er sprach damals von Rechtsbeugungshandlungen im Verlauf des Verfahrens. Er sprach damals davon, dass die Sachbeschädigung an den Autoreifen nicht bewiesen sei.

Dass er nun, nach einer Hauptverhandlung, die nach meinem Eindruck die vorhandenen Beweislücken eher verdeutlichen  als schließen konnte, im Ergebnis ganz andere Schlussfolgerungen zieht, kommt für viele relativ überraschend, auch wenn es in den vergangenen Sitzungstagen schon Anzeichen dafür gab.

Sein Ergebnis:

Der Angeklagte sei der angeklagten Taten schuldig, d.h. er habe im schuldfähigen Zustand seine Frau geschlagen, gewürgt, gebissen, getreten und der Freiheit beraubt und er habe in sieben (von neun angeklagten) Fällen Sachbeschädigungen an Kfz. begangen. Wegen des Verschlechterungsverbots (§ 373 StPO) sei Gustl Mollath aber trotzdem freizusprechen.

Die Tenorierung in einem solchen Fall ist nicht ganz klar: Nach dem Gesetzeswortlaut darf „das  frühere Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden“. Das kann man – wie Meindl – dahin interpretieren, schon der „Freispruch“ als Rechtsfolge müsse erhalten bleiben. Es gibt aber auch die Auffassung, es könne im Tenor ein Schuldspruch ohne Strafausspruch (erst dieser sei die Rechtsfolge) erfolgen.

Weil er siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht worden sei (bei einer sonst allenfalls zu erwartenden Freiheitsstrafe auf Bewährung) habe Mollath jedenfalls Anspruch auf eine Entschädigung nach dem StrEG.

Mit einem knappen Kommentar wird man natürlich der ausführlichen Präsentation der Beweiswürdigung des Staatsanwalts kaum gerecht. Meindl erläutert eingehend, warum er den Angaben der Nebenklägerin glaubt. Und von dieser Ausgangsbasis aus ist sein Plädoyer schlüssig: Selbst wenn man rechtswidrige  Bankgeschäfte und daher die Lügenmotive der Nebenklägerin wahr unterstellt, erscheint ihm das geschilderte Geschehen erlebnisbasiert. Abwegig sei die Annahme, die Nebenklägerin habe sich Hämatome und insb. Würgemale selbst zugefügt. Auch die "leicht blutende" (und daher vernarbte) Bisswunde könne keine Erfindung sein.

Dass Würgemale am Hals schon allein auf eine das Leben gefährdende Behandlung (i.S.d. § 224 Abs.1 Nr. 5 StGB) hinweisen, schließt Meindl mit Notwendigkeit aus dem medizinischen Gutachten von Eisenmenger. Da scheint ein merkwürdiger Widerspruch zur Aussage des Arztes Reichel zu bestehen. Auf die Frage von Eisenmenger, woran er denn Würgemale als solche erkannt habe, antwortete Reichel, die kenne er vom selbst ausgeübten asiatischen Kampfsport und den dort bei Würgegriffen zugefügten Hämatomen. Aber bei welchem Kampfsport werden denn (notwendig) lebensgefährliche Würgegriffe ausgeführt? Update: Tatsächlich wird in der med. Literatur  über die Gefahren der z.B.  im Judo angewandten Würgetechniken diskutiert; danke an Hinweisgeber auf Twitter. 

Die Ausgangsbasis für die Schlussfolgerungen des Staatsanwalts  ist alles andere als so stabil wie angenommen. Anders als noch 2006 in Nürnberg stand die Belastungszeugin selbst nicht zur Verfügung, um ihre Angaben in der Hauptverhandlung zu prüfen. Es sind nur die Aufzeichnungen früherer Angaben in den Akten und die Aussage einer Zeugin, deren Glaubhaftigkeit aufgrund widersprüchlicher Angaben deutlich in Frage steht. Frühere Angaben einer  nun das Zeugnis verweigernden Aussageperson sind nach der Rspr. des BGH ganz besonders kritisch zu würdigen.

Als entscheidendes Kennzeichen für die Wahrheit der Aussage nennt OStA Meindl deren Konstanz („roter Faden“) im „Kerngeschehen“ über fünf Jahre hinweg bei verschiedenen Anlässen. Diese Herleitung erscheint jedoch wenig tragfähig: Auch ein lügender Mensch ist ohne Weiteres in der Lage, die wesentlichen Inhalte der insgesamt knappen Tatschilderung – auch über fünf Jahre hinweg – zu wiederholen. (Ergänzung: Ich bin übrigens sehr sicher, dass es auch Herrn Meindl ebenso wie z.B. Herrn Strate und auch mir möglich sein wird, aus dem Gedächtnis genau dieses von Frau M. geschilderte Geschehen in den nächsten fünf Jahren mehrfach wiederholt konstant abzurufen).

Und es gab zudem erhebliche Abweichungen (wie sie etwa hier im Gutachten Eisenmenger geschildert werden, ab S. 3). Eine solche "Konstanz" sagt nichts über die Wahrheit der Aussage. Da man der Aussageperson  keine über das Kerngeschehen hinaus zielenden Fragen stellen kann (und dies auch 2006 in Nürnberg nicht dokumentiert ist), gibt es auch nichts, womit man sonst die Zuverlässigkeit der Aussage testen könnte. Es ist ein Fluch der aktenbasierten Würdigung, dass Papier so geduldig ist und uns schwarz auf weiß Gedrucktes so gesichert erscheint. Papier verweigert von sich aus jede weitere Stellungnahme, wirkt dabei aber trotzdem noch überzeugend. Ein realer Mensch im Gerichtssaal hingegen kann Fragen kaum ausweichen und wenn er ausweicht, glaubt man ihm nicht mehr so leicht. Das ist ja auch der Grund für den Grundsatz der Mündlichkeit der Hauptverhandlung.

Die Reifenstechereien würdigt OStA Meindl ebenfalls anders als es nach der Beweisaufnahme schien:

Die von ihm selbst früher kritisch betrachtete Annahme des LG Nürnberg, allein die Verbindung der angezeigten Fälle mit Mollath genüge als Indiz für die Überzeugungsbildung, wird nun von ihm wiederholt. Sie wird allerdings nun auf noch dünnere Grundlage gestützt: Auf die beschädigten Reifen selbst, auf eine Dokumentation der Beschädigungen und auf das Sachverständigengutachten soll es gar nicht ankommen, auch eine Identifizierung des Täters am Tatort über "Ähnlichkeiten" im Äußeren  ist völlig überflüssig. Nicht einmal mehr ist es nötig, mit einer gleichförmigen „fachmännischen“ Vorgehensweise zu argumentieren, um die Tat dem "Fachmann" Gustl Mollath zuzurechnen. Für eine Verurteilung genügt es nach dieser Auffassung schon, wenn eine Anzahl von Reifen paarweise Luft verlieren und die betroffenen PKW-Eigner alle irgendwie mit der verdächtigen Person in Verbindung stehen. Hier stehen die Betroffenen allerdings mit mindestens zwei Personen in Verbindung, die der OStA auch beide nennt.

Die Verteidigung

RA Strate würdigt – wie nicht anders zu erwarten – völlig anders:

Er wirft ein Licht auf die nicht anwesende zweite Hauptperson, die Nebenklägerin, und ordnet deren jeweilige Aktionen ein in das Gesamtgeschehen der ehelichen Auseinandersetzung und die von Gustl Mollath initiierten Ermittlungen an ihrem Arbeitsplatz.
Er weist auf erkennbare Lügen sowohl der Nebenklägerin als auch der wichtigen Zeugin S. hin und macht die vom Staatsanwalt soeben ausgeschlossene Komplotthypothese plausibel. Die Verteidigung kann allerdings nicht nachweisen, wie es zu den Verletzungsspuren gekommen ist. Aber nicht die Verteidigung ist hier beweispflichtig – sie muss nur genügend Zweifel wecken am Beweisgebäude der Anklage. Zweifel, die nach meinem Eindruck berechtigt sind.

In der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die hier vorliegt, ist die dürre aktenkundige Schilderung des Tatgeschehens, ohne Einbettung in ein Randgeschehen (Was geschah davor, was danach? Was war Anlass des Streits? Wie wurde diese Auseinandersetzung später in der Beziehung „verarbeitet“?) einfach zu wenig. Zumal die Motive für eine Falschbelastung offenkundig sind und die Zeugin für eine Konfrontation mit Rückfragen nicht zur Verfügung steht. Zudem weist Strate darauf hin, dass die Zeugin durchaus mit "Belastungseifer" gelogen hat - gegenüber der Polizei bei der Anzeige angeblich gefährlichen Schusswaffenbesitzes und gegenüber der Psychiaterin K. zu dem Zweck, eine psychiatrische Ferndiagnose zum Verhalten ihres Mannes zu erhalten, vorgeblich, weil sie sich um ihn sorgt.

RA Rauwald ergänzt zum Sachbeschädigungskomplex, die Schäden seien unbewiesen. Zudem ließen sich deutliche Aktivitäten erkennen, einen Verdacht auf Gustl Mollath zu lenken.

Ein letztes Wort

Gustl Mollath hat das letzte Wort. Er bestreitet noch einmal die Begehung der Taten sowie die Auffassung, er sei psychisch krank und gefährlich. Er dankt der Verteidigung – mit der er nach dem engagierten Plädoyer Strates offenbar wieder versöhnt ist -  und dem Gericht, und kommt dann noch einmal auf die Themen zu sprechen, die er seit seiner Freilassung immer wieder öffentlich vorgebracht hat, insbesondere die Zustände im Maßregelvollzug.
Am Ende fällt noch das Stichwort „Haderthauer“, der anderen bayerischen Schlagzeile an diesem Tag.

Das Urteil soll am 14.08.2014 verkündet werden. Da ich dann im Urlaub fern von Regensburg unterwegs bin, kann ich nicht selbst vor Ort sein und bin für meinen Kommentar auf die Berichterstattung anderer angewiesen.

Hinweis: Ich habe am 09.08.2014 ca. um 19.30 Uhr Änderungen und Ergänzungen  eingefügt.

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156 Kommentare

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In einem Prozess sollte ein Gutachten selbstverständlich zum Diskurs gehören - ohne dass man gezwungen ist, Kritik in Fragen zu kleiden, denn sonst kann ein Gutachter Fehler machen, die, selbst wenn sie auffallen, nicht rechtzeitig aus der Welt geschaffen werden, weil ein fader Beigeschmack bleibt.

 

Die Kommentierung der Kompromissunfähigkeit von Prof. Nedopil ist ein hervorragendes Beispiel, weil es als Beispiel für eine Unfähigkeit herhalten muss, obwohl es in der Realität gerade das Gegenteil aufzeigt, nämlich, dass Mollath kompromissbreit war, und zwar zeitlich (Kompromissunfähigkeit in der Extremdarstellung des Prof. Nedopil müsste sich bereits vor(!) der Verhandlung, oder die ersten paar Verhandlungstage zeigen), wie auch inhaltlich (Steuern, Psychiatrie wurden nahezu ausgeklammert, also wesentliche Themen). Strate konnte seine Strategie solange fahren, bis die ein und andere Prognose seinerseits nicht eintraf - würde Mollath sich nicht behaupten, könnte ein Dr. Leipziger dies sogleich als Indiz für einen angeblichen Wahnverdacht umdeuten, weil er bereit ist, sich selbst zu schaden.

 

Die Frage Prof. Nedopils nach der Last bei einer verweigerten Exploration stellt sich m.M.n. nicht, weil der Grundsatz "In dubio pro reo" natürlich faktisch zu gelten hat, und nicht auf einer untergeordneten Ebene umgedreht werden kann. Selbstverständlich sollte dies wie ein Zeugnisverweigerungsrecht zur eigenen Sacheganz, weil man nicht gezwungen sein sollte, sich selbst zu belasten, ebenso gelten, wie ein mangelnder Tatnachweis auch nicht zulasten des Angeklagten ausgelegt werden dürfte.

Wenn die Polizei keinen Beweis vorlegen kann, obwohl sie die Pflicht der Ermittlung 'gerne' wahrnimmt, wenn ein Gutachter keine gesicherten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen ziehen kann, dann kann nicht aus dem Pflichtgefühl dem Rechtstaat dienen (und deswegen nicht vom Gutachterauftrag zurückzutreten) zu wollen, nicht folgen, dass dieser Mangel zu Lasten gegen den Angeklagten und gegen das Prinzip "in dubio pro reo" umgedreht wird.

 

Wenn der Angeklagte von sich aus eine Beeinträchtigung durch Krankheit zu seinem Vorteil anerkannt haben möchte, dann liegt es im eigenen Interesse, sich explorieren zu lassen. Wenn nicht, dann möchte die Person (möglicher Weise sogar trotz Krankheit) die Schuld und Verantwortung übernehmen.

 

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"Er würde seinen Mund schon aufmachen, wenn er Anweisungen bekäme, die er nicht nachvollziehen könne, "das können Sie mir glauben". Er sei jetzt 56. Und er habe "nichts zu verlieren"."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath...

Wenn er die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin nicht anzweifelt, kann niemand das nachvollziehen, er selbst auch nicht. Das irritiert.

Und was ist das überhaupt für ein Signal an alle, die künftig in Prozesse involviert werden, wenn hier so freihändig mit Zeugenaussagen umgegangen wird? Dass Recht und Gerechtigkeit nicht dasselbe sind, kann man wissen. Aber das hier hat eine andere Qualität.

 

 

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Gast schrieb:

"Er würde seinen Mund schon aufmachen, wenn er Anweisungen bekäme, die er nicht nachvollziehen könne, "das können Sie mir glauben". Er sei jetzt 56. Und er habe "nichts zu verlieren"."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath...

Wenn er die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin nicht anzweifelt, kann niemand das nachvollziehen, er selbst auch nicht. Das irritiert.

Und was ist das überhaupt für ein Signal an alle, die künftig in Prozesse involviert werden, wenn hier so freihändig mit Zeugenaussagen umgegangen wird? Dass Recht und Gerechtigkeit nicht dasselbe sind, kann man wissen. Aber das hier hat eine andere Qualität.

 

Dass Herr Nerlich sich es schriftlich geben lassen wollte, dass ein WA nicht geprüft sondern gleich angeordnet werden sollte und der jetzige Wandel in der HV im Plädoyer zeigt doch deutlich, dass mit dem WA Auftragsarbeit wie gefordert abgeliefert wurde.

Ich frage mich ohnehin, warum damals angeordnet wurde, statt zu prüfen? Selbst wenn man politisch motiviert zu einer "günstigen" Basis hätte kommen "wollen", hätte man diesen auch "günstig" prüfen lassen können. Aber stattdessen wird angeordnet (um politischen Druck zu kompensieren?).

Was soll man sich da als Bürger denken? Sollte das lediglich eine Beruhigungspille sein? Frau Merk beharrte ja übernachhaltig darauf, dass alles korrekt sei. So sieht es ja nun auch die Justizbehörde Staatsanwaltschaft, in deren Auftrag sie handelte: Seht, wir haben euch gegeben, was ihr wolltet, wir haben aber recht, wie wir immer schon sagten. Außer, dass man damals einfach nicht nachgefragt hat, ob das von Greger geschilderte Gefährlichkeitsszenario und gar Mordanschlag tatsächlich so gefährlich war (oops). Einzig die Psychiater haben echte Fehler begangen.

 

Es ist zum "Verrücktwerden".

 

P.S.: Folgt man Meindls Einlassungen generell zu einem WA, dann merkt man wie verachtet oder gar unbekannt ein solcher zu sein scheint - als sei er etwas Obszönes. Dabei sollte doch auch dieses Rechtsmittel anerkannt sein, denn es hilft Unrechtes möglicherweise zu "heilen".

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Die Ausführungen Meindls erinnern an das Wiederaufnahmeverfahren im Fall des Bauern Rupp (von der Familie nach einem Kneipenbesuch erschlagen, die Leiche "an die Hunde vefüttert"....die Leiche wurde nach Jahren tot hinter dem Steuer seines PKW in einem Fluss gefunden): Wir haben zwar keinerlei Beweise, wo, wie und wann Rupp ermodert wurde, aber wir sind überzeugt, dass die Familie es war. Leider müssen wir trotzdem freisprechen"

 

Und will Meindl uns wirklich weissmachen, dass Gerichtsprotokolle in Bayern 2004 nur eine Art Kurzgeschichte waren, da irgendetwas zusammenphantasiert wurde, was gar nicht ausgesagt wurde? Man kann in Bayern also Meineide leisten wie man will....straflos, weil Gerichtsprotokolle nur aus folkloristischen Gründen geschrieben wurden, nichts davon den Tatsachen entspricht?

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@Stella Nr. 3:

Auch bei Strates Wortprotokoll kommt die eine oder andere Ungenauigkeit vor, nur mal z.B. Zeugenvernehmung Simbek:

"Vernehmung am 22.4. beim Arbeitsgericht" .

Obwohl es um das Amtsgericht (erste Hauptverhandlung gegen Mollath) geht. Selbst bei Lichtgestalten scheinen Fehler vorzukommen wie bei den schlampigen Urkundsbeamten..

 

Hat jemand einen Nachweis dafür , dass Simbek beim Amtsgericht vereidigt wurde (Protokoll?)?

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gaestchen schrieb:

@Stella Nr. 3:

Auch bei Strates Wortprotokoll kommt die eine oder andere Ungenauigkeit vor, nur mal z.B. Zeugenvernehmung Simbek:

"Vernehmung am 22.4. beim Arbeitsgericht" .

Obwohl es um das Amtsgericht (erste Hauptverhandlung gegen Mollath) geht. Selbst bei Lichtgestalten scheinen Fehler vorzukommen wie bei den schlampigen Urkundsbeamten..

 

Hat jemand einen Nachweis dafür , dass Simbek beim Amtsgericht vereidigt wurde (Protokoll?)?

Das ist doch wohl klar, dass Flüchtigkeitsfehler passieren, wenn in Windeseile mitgeschrieben wird.  Strate veröffentlicht diese Mitschriften aus Engagement. Unentgeldlich. Das kann man nicht hoch genug einschätzen. Es wäre eigentlich Sache einer Justiz, die nach dem bisherigen Fiasko an Transparenz interessiert sein sollte. Doch dieser Eindruck drängt sich mir nicht unbedingt auf.  Strate, oder der, der da mitgeschreiben hat, ist kein Urkundenbeamter.  Da allerdings muss man absolute Präzision verlangen.  Es gibt ja immerhin den Vorsitzenden und die Beisitzer. Die sollten die Protokolle nocheinmal durchlesen und auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen.

Das Protokoll der Vereidigung würde mich auch interessieren.

 

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@gaestchen

"Hat jemand einen Nachweis dafür , dass Simbek beim Amtsgericht vereidigt wurde (Protokoll?)?"

 

Das Gerichtsprotokoll 2004 ist nicht veröffentlicht worden.

 

Da aber dieser Eid jetzt im Gericht angesprochen wurde, Richter Huber darauf angesprochen wurde, Simbek selbst gesagt hat, dass sie vereidigt wurde, niemand das abgestritten hat, weder Richter, noch Staatsanwalt oder Nebenklage, wirds wohl seine Richtigkeit damit haben.

Simbek selbst bestreitet ja wohl auch nicht den Eid, sondern ihre Aussage 2004.

Sie "wurde ja nicht gefragt", hat wahrscheinlich den Eid nur auf ihre persönlichen Angaben (Namen, Geburtstag) abgelegt

 

 

 

 

 

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bille schrieb:

 

Da aber dieser Eid jetzt im Gericht angesprochen wurde, Richter Huber darauf angesprochen wurde, Simbek selbst gesagt hat, dass sie vereidigt wurde, niemand das abgestritten hat, weder Richter, noch Staatsanwalt oder Nebenklage, wirds wohl seine Richtigkeit damit haben.

 

 

Ja. Simbek, bayerische Richter, bayerische Staatsanwälte, die von P.M. beauftragte Nebenklage - das sind ja alles durch und durch vertrauens- / glaubwürdige Leute.  ;)

 

Bemerkenswert übrigens, dass die Richterin während der gegenbüber 2004 völlig veränderten Aussage nicht zu Simbek sagte: "Überlegen Sie es sich sehr gut, was Sie jetzt hier sagen, denn ich beabsichtige, Sie zu vereidigen. Und sollten Sie unter Eid falsch aussagen, dann wäre das ein Verbrechen, verbunden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr."

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Gast schrieb:

Ja. Simbek, bayerische Richter, bayerische Staatsanwälte, die von P.M. beauftragte Nebenklage - das sind ja alles durch und durch vertrauens- / glaubwürdige Leute.  ;)

 

Bemerkenswert übrigens, dass die Richterin während der gegenbüber 2004 völlig veränderten Aussage nicht zu Simbek sagte: "Überlegen Sie es sich sehr gut, was Sie jetzt hier sagen, denn ich beabsichtige, Sie zu vereidigen. Und sollten Sie unter Eid falsch aussagen, dann wäre das ein Verbrechen, verbunden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr."

 

Nicht unbedingt für mich (wegen Ehestreit und Briefdiebstahl 3 Jahre vorher für 6 Wochen in die Forensik, zwecks Untersuchung?)

Aber ich denke mal, bei vorgeworfenen Meineid hätten die als erste protestiert, wenns keine Vereidigung gegeben hätte.

 

Warum Richterin Escher das mehr oder weniger ignoriert hat....da kann nur vermutet werden.....sie ist Richterin in Bayern.

 

 

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Kurzer Rückblick und meine persönliche Bilanz nach 1042 Tagen Engagement im Unterstützerkreis mit ca. 600 h Aufwand  
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Kurzer%20R%C3%BCck...

Am 7.10.2011 wies mich meine Frau auf den Artikel von Michael Kasperowitsch hin, der mich schlagartig aktivierte. Nach der Zulassung der Wiederaufnahme war klar, dass aus rein formal-rechtlichen Gründen ein Freispruch erfolgen muss. 7 Ziele hatte ich im Laufe der Zeit formuliert (Noteneinschätzung zum 13.8.14), das Urteil war seinerzeit noch nicht mit einbezogen:  
Freiheit (aus der Psychiatrie) ERREICHT (1)

  1. Wiederaufnahme stattgegeben  ERREICHT (1)
  2. Neues faires Verfahren: auf dem Weg  ERREICHT TROTZ DES WENDEARTISTISCHEN OBERSTAATSANWALTES (1)
  3. Angemessenes, faires Urteil (?)
  4. Entschädigung: in mittlerer Ferne. TEILWEISE IN AUSSICHT (5)
  5. Bestrafung der Verantwortlichen: WAHRSCHEINLICH NICHT (6)
  6. Reform des § 63 StGB: ZWAR AUF DEM WEG, ABER VERMUTLICH NUR LEICHTE KOSMETIK (5)
  7. Überprüfung der Untergebrachten in Bayern: WAHRSCHEINLICH NICHT (5)

Urteil Notendurchschnitt (bei Gleichgewichtung der Ziele): 3.4 weil 1 + 1 + 1 + 5 + 6 + 5 + 5 = 24/7
Morgen ist noch das Urteil einzubeziehen.

FALLS OT: Bitte löschen.

 

 

RSponsel schrieb:

Kurzer Rückblick und meine persönliche Bilanz nach 1042 Tagen Engagement im Unterstützerkreis mit ca.

  1. ...........
  2.  
  3. Entschädigung: in mittlerer Ferne. TEILWEISE IN AUSSICHT (5)
  4. Bestrafung der Verantwortlichen: WAHRSCHEINLICH NICHT (6)
  5. Reform des § 63 StGB: ZWAR AUF DEM WEG, ABER VERMUTLICH NUR LEICHTE KOSMETIK (5)
  6. Überprüfung der Untergebrachten in Bayern: WAHRSCHEINLICH NICHT (5)

Urteil Notendurchschnitt (bei Gleichgewichtung der Ziele): 3.4 weil 1 + 1 + 1 + 5 + 6 + 5 + 5 = 24/7
Morgen ist noch das Urteil einzubeziehen.

FALLS OT: Bitte löschen.

 

Die Gleichgewichtung  der Ziele ist höchst fragwürdig; die 3 letztgenannten Ziele sind zweifellos weit wichtiger als die übrigen, und da hätten Sie ruhig durchgehend die (6) geben können.

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Sehr geehrter Herr Professor Doktor Müller,

 

nach Sichtung der sich mit dem Herrn Mollath und seinem Wiederaufnahmeprozess beschäftigenden Blogs und der zum Thema veröffentlichten Zeitungsbeiträge habe ich festgestellt, dass überall davon die Rede ist, ein Freispruch ist das einzig mögliche Ergebnis dieser Verhandlung.

 

Tatsächlich haben ja sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung einen Freispruch beantragt. (Von dem ich nach meinen Ausflügen im Internet weiß, dass es seit 1964 in Deutschland nur noch eine Kategorie gibt: Freispruch heißt Freispruch, ungeachtet dessen, ob wegen Mangel an Beweisen oder bewiesener Unschuld)

 

Aber ist denn das Gericht wirklich an die Anträge gebunden? Oder sind die Richter unabhängig? Aus meinem Verständnis von "Richterliche Unabhängigkeit" ergibt sich nämlich, dass eine Bindung an die Anträge nicht unbedingt besteht. Die Richter sind an Wahrheit und dem Gesetz gebunden und nicht an die Prozessparteien.

 

allerdings bin ich kein(e) Jurist(in). 

 

Würde mich freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten! 

Oder auch die hier mitlesenden Fachleute...

 

danke!

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gast5 schrieb:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-in-regensburg-der-seltsame-gus... die sz scheint auch wieder Vernunft angenommen zu haben

 

Was für Vernunft?

Mollath konnte nichts anderes sagen als "Es gab einen Streit, ich hab mich gewehrt", als er nach mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, er hätte vor eineinhalb Jahren seine Frau gewürgt, mit der flachen Hand an Kopf und Beine geschlagen

 

....wer erinnert sich an einen Streit vor mehr als eineinhalb Jahren, wenn man danch noch normal zusammenlebt?

 

Mollath konnte nichts sagen, als man ihm 2006 vor Gericht vorgeworfen hat, er hätte im Januar 2004 Reifen zerstochen....er wurde vorher gar nicht angehört, wie die Unterlagen belegen. Was soll er heute dazu sagen?

 

Strate konnte nicht belegen, dass PM und Simbeck Lügnerinnen sind?

 

PM hat die Aussage verweigert, ist den Fragen aus dem Weg gegangen.....und Simbecks Aussagen 2004 hats nie gegeben, weil die Protokollführerin des Gerichts 2004 ihr irgendwelche Aussagen einfach in den Mund gelegt hat?

Der Artikel ist peinlich .....muß die SZ jetzt "auf Linie" arbeiten, nachdem sie den Skandal öffentlich gemacht hat ?

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... die "Komplott-Hypothese" ist OStA Meindl gar nicht so schlecht gelungen:

Quote:
[...] Plädoyer des OStA Dr.Meindl zu den Tatvorwürfen gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

OStA Dr. Meindl: Hohes Gericht! Verehrte Verfahrensbeteiligte! Meine sehr verehrten Herren Verteidiger, Herr Nebenklägervertreter und natürlich auch an Sie, Herr Mollath gerichtet! [...]
 
Petra Mollath hat einen ebenso perfiden wie genialen Plan entwickelt, um Gustl Mollath als psychisch krank und unzurechnungsfähig zu stigmatisieren und auf diese Weise auf Dauer mundtot zu machen, dass dieser ihre Machenschaften und Straftaten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten nicht aufdecken kann bzw. ihm das niemand glauben würde und zweitens ihn auf Dauer auch loszuwerden und ihn zugleich seiner bürgerlichen wie wirtschaftlichen Existenz zu berauben, um mit einem neuen Partner ein neues Leben beginnen zu können. [...]
 
Die Verwirklichung dieses Plans erfolgt folgendermaßen: Petra Mollath wird am 15.01.2003 mehrere Sach- Strafverfahren  6  KLs  151  Js  4111/13  gegen  G.Mollath Hauptverhandlung vor  dem  Landgericht  Regensburg  am  08.08.2014 24 Verhalte zur Anzeige bringen, die sich nie ereignet haben, nämlich die angeklagte Tat vom 12.08.2001 und die angeklagte Tat vom 31.05.2002: Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung so wie der Besitz von scharfen Schusswaffen. Dazu legt sie ein ärztliches Attest vor, das Verletzungen bescheinigt, die sie nie erlitten hat. Dieses Attest ist gefälscht. Hergestellt hat es entweder Petra Simbek oder sie selbst, und der Zeuge Markus Reichel, der Arzt, so wie ihr Bruder Robert Müller sind in die ganze Angelegenheit eingeweiht.
 
Frau Krach-Olschewsky wird infiltriert oder gar eingeweiht und stellt Petra Mollath eine ärztliche Stellungnahme aus, wonach beim Angeklagten eine psychische Erkrankung zu vermuten ist. Diese Stellungnahme wird dann von der Scheidungsanwältin Petra Mollaths dem Amtsgericht Nürnberg zugeschickt, bei dem das Strafverfahren gegen Gustl Mollath demnächst beginnt. Richter Huber nimmt nun diese ärztliche Stellungnahme zum Anlass, einen Sachverständigen zu bestellen, nämlich den Sachverständigen Lippert. Dieser rät letztendlich zu § 81 StPO: langfristige Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
 
Gustl Mollath wird zunächst in das BKH Erlangen verbracht, wo er auf den Arzt Dr. Wörthmüller trifft. Dieser muss sich für befangen erklären, weil Gustl Mollath aufgedeckt hat, das Dr. Wörthmüller in einer Beziehung mit Personen steht, die ebenfalls an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt sind. Wörthmüller muss sich also für befangen erklären, empfiehlt aber als neuen Gutachter oder als weiteren Gutachter Dr. Leipziger. Leipziger seinerseits kommt nicht recht weiter und braucht mehr Straftaten, um ein Gutachten über Gustl Mollath schreiben zu können, das dem Ziel von Petra Mollath letztendlich entgegen kommt, ihn auf Dauer wegzuräumen. Er erkundigt sich beim Richter am Amtsgericht Eberl, ob es weitere Straftaten gibt.

Zwischenzeitlich ermittelt ein Polizeibeamter namens Grötsch gegen einen unbekannten Täter wegen zahlreicher Reifenbeschädigungen. Petra Mollath und ihr damaliger Freund und jetziger Ehemann Petra Maske lenken nun den Tat verdacht auf den Angeklagten. Martin Maske kennt den Vorgesetzten von Grötsch, und der Angeklagte wird relativ schnell als der Täter dieser Sachbeschädigungsdelikte angesehen und auch als solcher in den Akten geführt. Das teilt der Richter am Amtsgericht Eberl dem Herrn Leipziger mit. Damit kann Leipziger den § 20 und § 63 StGB bejahen. Eberl verweist die Sache an das Landgericht Nürnberg, weil er jetzt nicht mehr zuständig ist, und sorgt dafür, dass die Strafverfahren  6  KLs  151  Js  4111/13  gegen  G.  Mollath Hauptverhandlung vor  dem  Landgericht  Regensburg  am  08.08.2014 25 Sache genau bei Brixner landet; denn Brixner kennt ja Martin Maske. Brixner erlässt nun den 126a-Beschluss, der am 27.02.2006 vollzogen wird. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Angeklagte bis zum 06.08.2013 in einem psychiatrischen Krankenhaus.
 
Brixner wählt Heinemann als Beisitzin aus, weil Heinemann jemand ist, bei der eine entsprechende Sorge besteht, dass auch Personen aus ihrer Familie im Kreise der Schwarzgeldverschiebung und Steuerhinterzieher zu finden sind, und muss aus diesem Grunde als Berichterstatterin ein Urteil fertigen, das im
Endergebnis die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet. Brixner schickt nun Frau Heinemann in den Urlaub und unterschreibt das Urteil, und dieses Urteil wird rechtskräftig.

Parallel zu diesem ganzen Geschehen beauftragt oder erwirkt Petra Mollath zahlreiche Vollstreckungsaufträge, mit deren Vollzug sie den Gerichtsvollzieher Hösl beauftragt, um auch den wirtschaftlichen Ruin des Angeklagten bis hin zum kompletten Ankauf des Hausrats im Oktober 2007 für 10 Euro und die Verste
igerung des Hauses im Dezember 2007 zu bewerkstelligen. Auch die Scheidung wird vollzogen, und Petra Mollath ist am Ziel. [...]

Also: Wir haben eine Ehefrau, die alles darangesetzt hat, fein ausgezirkelt und ausziseliert, damit der Angeklagte vollkommen von der Bildfläche verschwindet, sie nichts mehr mit ihm zu tun hat, um sich an seinem Vermögen, an seinem Hausrat, an seiner Immobilie bereichern zu können und ähnliches mehr. [...]


http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-08-...
 
Es fehlt nur die obligatorische bayrische "Schlussformel": "Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben!"  

 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

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@brain:
Strate protokolliert sicher nicht selbst, denn neben ihm und Rauwald sitzt noch eine Schreibdame (die ja nicht Verteidigerin ist, bislang hieß es immer nur : Strate und Rauwald), wie man auf vielen Bildern sehen kann. Dass er seine eigenen Fragen auch immer mitschreibt, glauben Sie ja wohl nicht im Ernst? A propos: Fragt Rauwald eigentlich auch mal was? So beim kursorischen Durchlesen der Protokolle fällt er nicht gerade auf.

 

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gaestchen schrieb:

@brain:
Strate protokolliert sicher nicht selbst, denn neben ihm und Rauwald sitzt noch eine Schreibdame (die ja nicht Verteidigerin ist, bislang hieß es immer nur : Strate und Rauwald), wie man auf vielen Bildern sehen kann. Dass er seine eigenen Fragen auch immer mitschreibt, glauben Sie ja wohl nicht im Ernst? A propos: Fragt Rauwald eigentlich auch mal was? So beim kursorischen Durchlesen der Protokolle fällt er nicht gerade auf.

 

 

Warum so sarkastisch? Der Herr Rauwald ist noch jung und sicherlich nicht so erfahren wie Herr Strate in Wiederaufnahmen. Sie wissen auch gar nicht, in wieweit er in den gesamten Fall eingearbeitet ist wir Strate.

 

Was die Aufzeichnungen angeht arbeitet dort eine Mitarbeiterin Strates ausschließlich dafür. Auch ein Bundestagsstenograf wurde bei zwei Gelegenheiten engagiert.

 

Falls Sie aber gern etwas lesen wollen, schlagen Sie das Plädoyer der Verteidigung auf.

Und ganz nebenbei, kursorisches Lesen hilft Ihnen nicht weiter.

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@Stella: 

Ich muss einschränken, das ganze ist Kaffeesatzleserei:

Aber gerade Leute mit einem grandiosen Selbstbewußtsein haben oftmals eine Selbstwertstörung. Und häufig sind diese dann auch sehr erfolgreich. Das erfüllt dann oftmals ebenfalls die Kriterien der narzisstischen Persönlichkeitsstörung.  M mag seine Frau bewundert haben, er hat ja auch einige Zeit bei der Schwarzgeldverschieberei mitgemacht. Sie wiederum sah sich als Helfer ihres Mannes an, als der Mensch für den sie lebte. Dann zerbrach die Symbiose.

 

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Rechtsanwältin Schön bringt es auf den Punkt. Jede Anklage die sich auf die "Gesamtschau" zurückzieht, egal ob in verkürzter oder ausschweifender Wertung der Sachverhalte, muss unter dem Verdacht sachfremder Absichten geprüft werden. Egal ob Komplott einer Bereicherungsclique oder vorauseilender Gehorsam einer Möchtegern-Befördertwerden-Clique, woher nehmen sich Juristen, die die Verfassung, die Gesetze und ihre BerufsPFLICHTEN kennen, das Recht her, ihr Versagen oder bewusstes Fehlverhalten mit solchen Denk- und Arbeitsweisen zu entschuldigen. Denn Frau Schön gibt hier keine subjektive Wertung ab, sondern es handelt sich um eine allgemeine Argumentation, die identisch von Richterverbänden, Rechtspolitikern und Rechtswissenschaftlern vorgebracht wird. Allerdings immer nur global, ohne sich zu den Auswirkungen auf den einzelnen Fall zu bekennen. Im konkreten Fall handelt es sich bei so motiviertem Handeln um Pflichtverletzung und Willkür bis hin zur Rechtsbeugung. Eine Straftat von Funktionsträgern, die mit besonderer Vertrauensstellung und Absicherung für eine unabhängige Rechtsprechung verantwortlich sind. Selbst weisungsgebundene Amtsträger MÜSSEN willkürliches und gesetzwidriges Handeln verweigern und unterbinden. Wie selbstverständlich diese Pflicht ignoriert wird, offenbart nicht nur der Fall Mollath. Es gibt nicht nur die öffentlich bekannten Fälle, sondern eine Vielzahl sich täglich wiederholender Amtsmissbräuche. Es ist beschämend. Würden die Bürger allgemein so agieren, gebe es nichts zu entscheiden. Wir würden alle verwahrlosen und verhungern. 

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@KogniTief #25
An sich gehe ich schon davon aus, dass ein Wahlverteidiger, egal ob pro bono tätig oder aus Unterstützerkassen finanziert,  sich "in die Sache einarbeitet" und Rauwald daher nicht nur als Dummy in dem Verfahren sitzt.

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gaestchen schrieb:

@KogniTief #25
An sich gehe ich schon davon aus, dass ein Wahlverteidiger, egal ob pro bono tätig oder aus Unterstützerkassen finanziert,  sich "in die Sache einarbeitet" und Rauwald daher nicht nur als Dummy in dem Verfahren sitzt.

 

Liebes gaestchen,

 

Kennen Sie das Verhältnis von Herrn Rauwald und Herrn Strate? Wie dieser ins Verfahren einbezogen wurde? Ich nicht. Aber wenn man die gesamte Dokumentation sieht, dann ist es vornehmlich Strate, der sich äußerte und damit in den Fall eingebunden war. Welche Rolle Herr Rauwald spielte, ist uns doch völlig unbekannt. Könnte ja auch ein direkter Kollege Strates sein.

 

Dass Herr Rauwald kein Dummy war, lässt sich aus dem Plädoyer entnehmen, bei dem er für den Komplex Reifenstechereien zuständig war. Er wird Herrn Strate also dahingehend unterstützt haben, die enorme Komplexität arbeitslasttechnisch zu teilen.

 

Ich weiß auch nicht, worauf Sie im Kern Ihrer Aussage hinauswollen.

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gaestchen schrieb:

@KogniTief #25
An sich gehe ich schon davon aus, dass ein Wahlverteidiger, egal ob pro bono tätig oder aus Unterstützerkassen finanziert,  sich "in die Sache einarbeitet" und Rauwald daher nicht nur als Dummy in dem Verfahren sitzt.

 

Liebes gaestchen,

 

Kennen Sie das Verhältnis von Herrn Rauwald und Herrn Strate? Wie dieser ins Verfahren einbezogen wurde? Ich nicht. Aber wenn man die gesamte Dokumentation sieht, dann ist es vornehmlich Strate, der sich äußerte und damit in den Fall eingebunden war. Welche Rolle Herr Rauwald spielte, ist uns doch völlig unbekannt. Könnte ja auch ein direkter Kollege Strates sein.

 

Dass Herr Rauwald kein Dummy war, lässt sich aus dem Plädoyer entnehmen, bei dem er für den Komplex Reifenstechereien zuständig war. Er wird Herrn Strate also dahingehend unterstützt haben, die enorme Komplexität arbeitslasttechnisch zu teilen.

 

Ich weiß auch nicht, worauf Sie im Kern Ihrer Aussage hinauswollen.

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Gast schrieb:

 

Gustl Mollath freigesprochen - Prügel an seiner Ex-Frau bewiesen

Von Otto Lapp

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/gustl-mollath-freigespr...

 

"Das Landgericht Regensburg ist jedoch davon überzeugt, dass Mollath seine Frau geschlagen hat. In der Urteilsbegründung räumt die Richterin aber auch ein, dass der Nachweis fehlt."

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

Ein Rupp Urteil.....

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bille schrieb:

 

"Das Landgericht Regensburg ist jedoch davon überzeugt, dass Mollath seine Frau geschlagen hat. In der Urteilsbegründung räumt die Richterin aber auch ein, dass der Nachweis fehlt."

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

 

Das kann so nicht stimmen. Nach der Aussage des Gerichtssprechers fehlt der Tatnachweis -nur- bzgl. der Reifen und der Freiheitsberaubung.

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McMurphy schrieb:

bille schrieb:

 

"Das Landgericht Regensburg ist jedoch davon überzeugt, dass Mollath seine Frau geschlagen hat. In der Urteilsbegründung räumt die Richterin aber auch ein, dass der Nachweis fehlt."

 

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

 

Das kann so nicht stimmen. Nach der Aussage des Gerichtssprechers fehlt der Tatnachweis -nur- bzgl. der Reifen und der Freiheitsberaubung.

 

Zwischen Verlesung der Begründung und der verkürzten Zusammenfassung durch den Sprecher kann schon mal was verloren gehen....z.B. dass der Nachweis fehlt.

 

Auftrag war, den Fall Mollath aus den Medien zu bringen, die Bayerische Justiz retten....und die meisten Menschen lesen/ hören eben lieber Zusammenfassungen.

Auftrag erfüllt.

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Das Urteil 14.8.14  Freispruch (schon aus formalen Gründen) mit Aber. Bewertung: 5.

Tatvorwurf 1: Die Kammer glaubt an die Misshandlungen der Ehegattin trotz extremer Mängel, Widersprüche und Probleme der Beweise. Hinzu kommt, dass nie die Hypothese richtig untersucht, ja noch nicht einmal erwogen wurde, ob für den Fall der Wahrunterstellung der körperlichen Misshandlungen ein anderer (Hilfs-) "Täter" die Verletzungen erzeugt haben könnte. Ein weiterer schwerer Mangel des Urteils ist, dass auch die Komplotthypothese offenbar nicht gründlich und ernsthaft erwogen wurde, obwohl sich hier schon der Oberstaatsanwalt in den Glauben flüchten musste. Die Tatvorwürfe 2 (Freiheitsberaubung) und 3 (Sachbeschädigungen = Reifenstechereien) seien nicht nachweisbar. Alle Kosten habe der Staat zu tragen, Entschädigung für die 7.5 Jahre Psychiatrie sei zu entrichten.

Unter Einbeziehung des Urteils komme ich für mich in der Gesamtbewertung auf 3.6, also eine sehr gute 4. Das System hat sich geschickt mit allen Klauen und Zähnen behauptet, aber es hat viele Federn lassen müssen.

Quelle: http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Das%20Urteil

"Das Landgericht Regensburg ist jedoch davon überzeugt, dass Mollath seine Frau geschlagen hat. In der Urteilsbegründung räumt die Richterin aber auch ein, dass der Nachweis fehlt."

"Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere Frau misshandelt zu haben."

"Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt."

Quelle: http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

Überzeugung, Gesamtschau, billiges Ermessen - sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die bereits in anderen Fällen wie z.B. des Lehrers Arnold zu fatalen Fehlurteilen ohne Folgen für die "schaulustig billig Überzeugten" führten. Der lächerliche TV-Auftritt des StA-Sprecherschönlings damals irgendwo da in Hessen sprach für sich. Die Betonung des inneren Glaubens der Ankläger und Richter dient weniger der Bekräftigung des Tatvorwurfs. Vielmehr retten sich die Entscheider mit dieser Masche vor dem Rechtsbeugungsvorwurf. Nämlich für den Fall, dass die Unschuld des Angeklagten wie im Fall Arnold doch noch bewiesen und rechtskräftig wird. Dann ist zwar der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt, es fehlt jedoch dank des früheren Glaubensbekenntnisses am Vorsatz für eine Verurteilung. Armselige Figuren maßen sich Ämter an, denen sie weder ethisch noch fachlich gewachsen sind. Die gesamte Berufsgruppe der Juristen, ob als Richter, Staatsanwälte, Rechtspolitiker, Rechtswissenschaftler, Anwälte oder Verbandsmitglieder, hat im Namen des Volkes unmittelbar Rede und Antwort zu stehen, wie lange und mit welcher Begründung diese billige Masche dem Rechtsstaat weiter untergeschoben werden soll. Heute! Morgen spricht das Volk in eigenem Namen.  

4

@RAin Schön:

Wenn Sie die "Gesamtwürdigung" beim Indizienbeweis als beliebtes Konstrukt von Staatsanwälten diffamieren, haben Sie anscheinend keine Ahnung von Indizienbeweis (der spielt u.a. auch in Zivilverfahren häufig eine Rolle, z.B. bei manipulierten Autounfällen und sonstigen Versicherungsfällen, Glatteissturz, Anfechtung/Insolvenzanfechtung etc. ) und sollte daher jedem forensisch tätigen Rechtsanwalt bekannt sein. Außerdem ist Ihnen vielleicht entgangen, dass Strate letztlich nichts anderes in seinem Plädoyer macht: Nachdem es keinen schriftlich ausgearbeiteten Masterplan der Frau M. gibt in dem sie alle notwendigen Schritte plant und beschreibt, konstruiert er aus den Indizien: Strafanzeigen, Attestentstehung, Schreiben an Scheidunganwältin, Hinweise auf den möglichen Urheber der Reifenschäden an die Polizeu etc. ebenfalls  im Rahmen seiner Gesamtwürdigung den Plan der Exfrau, Mollath als Störenfried zu beseitigen.

Ich finde es sehr bemerkenswert, wie jeder, der nicht der These von der erwiesenen Unschuld Mollaths folgt, sei es der jeder Justizfreundlichkeit abholde Holzhaider oder jetzt der nach ersten Lobeshymnen wegen des Wiederaufnahmeantrages nach seinem Plädoyer vom Sockel gestoßene Meindl als naiver /rückgratloser/böswilliger/psychisch auffälliger (Sponsel) Tropf diffamiert wird, wenn nicht gar wie Lakotta und Lapp mit lustigen Namen ("Kaa" , LaLa) versehen und lächerlich gemacht wird. Diese teils massiven Angriffe auf einzelne Personen (im Blog von Frau Wolff schon im Stile einer vormaligen "Zeitung", deren Name an eine Spielerposition auf dem Fußballfeld erinnert) finde ich einigermaßen erschreckend.
Ob Sabine Rückert sich vielleicht angesichts dieser Bunkermentalität mancher Mollathianer nicht nach Regensburg begeben hat?

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Ich halte gar nichts davon, wenn dem Gericht pauschal unlautere oder fragwürdige Motive (Karriere-Kalkül o.ä.) unterstellt werden. Aufgrund des aktuellen Aussageverhaltens Mollaths und seiner in den Akten zahlreich vorhandenen Aussagen (z.B. die ersten acht Blätter der Verteidigungsschrift und die Gerichtsprotokolle) kann das Gericht gar nicht anders, als die Übergriffe gegen seine Frau als geschehen zu würdigen. Es ist einer der größten Denkfehler in dieser Debatte, dass man sich die Situation zum Tatzeitpunkt nicht vergegenwärtigt und sämtliche Verhandlungen allein vom Standpunkt der heute bekannten Fakten und Zusammenhänge aus betrachtet, wobei diese in großen Teilen wenig belegt bzw. spekulativ sind.

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Es ist befremdlich, unter welchen Umständen Vorwürfe schwerer Körperverletzungen als bewiesen angesehen werden. Andererseits muss man sagen, dass Mollath sich hinsichtlich dieser Vorwürfe auch nicht unbedingt so verhalten hat, wie man es von einem 'Masnn erwsarten würde, der sich keiner Schuld bewusst ist. Sowohl durch die Befragung des Rechtsmediziners als auch durch die Behauptung, seine Frau sei damals aus einem fahrenden Auto gestiegen und habe sich dabei verletzt, machte Mollath deutlich, dass er es nicht anzweifelte, dass seine Frau deutliche Verletzungsmerkmale aufgewiesen habe. Dass ihm selbst zu den Vorwürfen nicht mehr einfiel als zu sagen, dass sie falsch seien, passt auch nicht gut zu einem völlig zu Unrecht Beschuldigten, wie auch seine Einlassung, er habe sich "nur gewehrt".

Bemerkenswert, dass man nach Ansicht der Richterin nicht irre sein muss, um eine Frau ohne nachvollziehbar schweren  Grund bis zur Bewusttlosigkeit zu würgen, was sicherlich mit der Gefahr ihres Todes verbunden ist. Vergleicht man das mit anderen "Gründen", die aufgeboten werden, um ICD-10-"Diagnosen" zu begründen, dann fällt auf, dass psychiatrische Diagnose einem politischen Belieben folgen.

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Politisch gewollt  und gefordert war die Wiederaufnahme. Alles andere ist für die Politik und das Justizministerium zweitrangig. Sämtliche Überlegungen, das Urteil habe so oder so ausfallen "müssen", sind purer Unsinn. Und ganz ehrlich: Jeder Jurist und auch jeder interessiere Laie, der nicht völlig verblendet war und noch seine 5 Sinne beinander hat, hat mit dieser Urteilsbegründung gerechnet. Holzhaider, der wirklich schon viele Jahre Gerichtsreporter ist, hat das gestern völlig richtig zusammengefasst.

Ich bin nur gespannt, ob Mollath seinen Verteidigern nun Schuld gibt.

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@gaestchen: Unterlassen Sie bitte Nazi-Vergleiche und Diffamierungen. Auch in scheinbar witziger Verpackung ist so etwas unappetitlich. Auch die Unterstellung von "Sie haben keine Ahnung" sollte unterbleiben.

 

Zum Thema: Das Urteil halte ich für gerade noch vertretbar, auch was die Feststellung der Schuld hinsichtlich der Körperverletzung angeht.

 

Für eine Schuld Mollaths spricht:

- die recht typischen Verletzungen der Frau M. wurden zeitnah von einem Arzt gesehen und objektiviert (wenn auch dilettantisch dokumentiert)

- es gab Schilderungen des Geschehens gegenüber mehreren Personen

- Selbstbeschädigung scheidet wohl aus (obwohl selbst Würgemale durch Selbststrangulierung hervorzurufen wären)

- es gab keine anderen Verdächtigen für die Tat

- Mollath hatte ein Motiv (Trennungsphase)

 

gegen eine Schuld Mollaths spricht:

- die einzige unmittelbare Zeugin für den Vorfall stand für eine Befragung nicht zur Verfügung. Somit war es der Verteidigung nicht möglich, durch gezielte Befragung deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern.

- die Tatbeschreibung war stets nur sehr knapp, ohne Randgeschehen, insbesondere ohne wirkliche Schilderung einer Interaktion

- es gab sehr wohl Belastungseifer und den nachweislichen Wunsch, dem Noch-Ehepartner massiv zu schaden (siehe Wunsch nach Attest der Erlanger Psychiaterin K.)

 

Hätte Mollath nun vor Gericht zum Tatvorwurf eine vernünftige Aussage gemacht (statt lapidar zu antworten: "das steht alles in den Akten") und seine Einlassungen zur behaupteten Notwehr und Selbstverteidigung vertieft und einen genaue Schilderung zum Tatablauf gegeben, so wäre er m.E. freizusprechen gewesen. Denn eine wütende, schlagende und spuckende und keifernde Ehefrau muss auch ein Ehemann nicht unbedingt ertragen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass hier ein ordentlicher Ringkampf von beiden ausgetragen wurde, bei dem keiner dem anderen etwas geschenkt hat.

Zwar raten üblicherweise Rechtsanwälte dazu, zum Tatgeschehen keine Angaben zu machen. Hier hätte es aber einer Aussage bedurft.

 

 

 

 

 

 

 

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@psychofan

Was soll man zu einem Tatgeschehen sagen, zu dem sie erst Jahre später erstmalig befragt werden? Wenn sie nur noch wissen, dass es mal eine Rangelei gab, sie sich gewehrt haben, sie danach aber "normal" noch Monate zusmmengelebt haben?

 

Nein, man war von Anfang an bereit, die Körperverletzung als erwiesen zu betrachten. Siehe "kein Belastungseifer". (Sogar ne Falschanzeige wegen Waffenbesitzes war dabei.)

Selbst unter der Gefahr, durch die Aussagen Simbeks (sinngemäß: das Gerichtsprotokoll 2004 legt mit Lügen in den Mund, das hab ich nicht gesagt) bayerische Gerichtsprotokolle nicht mehr als das Papier wert sind, auf das sie geschrieben wurden. 

 

 

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bille schrieb:

@psychofan

Was soll man zu einem Tatgeschehen sagen, zu dem sie erst Jahre später erstmalig befragt werden? Wenn sie nur noch wissen, dass es mal eine Rangelei gab, sie sich gewehrt haben, sie danach aber "normal" noch Monate zusmmengelebt haben?

 

Nein, man war von Anfang an bereit, die Körperverletzung als erwiesen zu betrachten. Siehe "kein Belastungseifer". (Sogar ne Falschanzeige wegen Waffenbesitzes war dabei.)

Selbst unter der Gefahr, durch die Aussagen Simbeks (sinngemäß: das Gerichtsprotokoll 2004 legt mit Lügen in den Mund, das hab ich nicht gesagt) bayerische Gerichtsprotokolle nicht mehr als das Papier wert sind, auf das sie geschrieben wurden. 

 

Ich habe Ihrem Beitrag 5 Sterne gegeben. Es ist alles richtig.

Herr Mollath hätte dann eben genau das sagen sollen:

"Was soll ich zu einem Tatgeschehen sagen, zu dem ich erst Jahre später erstmalig befragt werde? Wenn ich nur noch weiß, dass es mal eine Rangelei gab, ich mich gewehrt habe? Wir haben danach aber "normal" noch Monate zusmmengelebt!"

Unsäglich war aber statt dessen seine Antwort: "das steht doch alles in den Akten". Das war ein verheerender psychologischer Fehler.

Im übrigen hätte ich persönlich Mollath aus o.g. Gründen trotzdem für unschuldig angesehen. Ich sagte ja auch nur: "Entscheidung gerade noch vertretbar". Darüber kann man natürlich streiten (ob die Entscheidung gerade noch vertretbar ist oder schon Willkür).

 

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psychofan schrieb:

@gaestchen: Unterlassen Sie bitte Nazi-Vergleiche und Diffamierungen. Auch in scheinbar witziger Verpackung ist so etwas unappetitlich. Auch die Unterstellung von "Sie haben keine Ahnung" sollte unterbleiben.

 

Zum Thema: Das Urteil halte ich für gerade noch vertretbar, auch was die Feststellung der Schuld hinsichtlich der Körperverletzung angeht.

 

Für eine Schuld Mollaths spricht:

- die recht typischen Verletzungen der Frau M. wurden zeitnah von einem Arzt gesehen und objektiviert (wenn auch dilettantisch dokumentiert)

- es gab Schilderungen des Geschehens gegenüber mehreren Personen

- Selbstbeschädigung scheidet wohl aus (obwohl selbst Würgemale durch Selbststrangulierung hervorzurufen wären)

- es gab keine anderen Verdächtigen für die Tat

- Mollath hatte ein Motiv (Trennungsphase)

 

gegen eine Schuld Mollaths spricht:

- die einzige unmittelbare Zeugin für den Vorfall stand für eine Befragung nicht zur Verfügung. Somit war es der Verteidigung nicht möglich, durch gezielte Befragung deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern.

- die Tatbeschreibung war stets nur sehr knapp, ohne Randgeschehen, insbesondere ohne wirkliche Schilderung einer Interaktion

- es gab sehr wohl Belastungseifer und den nachweislichen Wunsch, dem Noch-Ehepartner massiv zu schaden (siehe Wunsch nach Attest der Erlanger Psychiaterin K.)

 

Hätte Mollath nun vor Gericht zum Tatvorwurf eine vernünftige Aussage gemacht (statt lapidar zu antworten: "das steht alles in den Akten") und seine Einlassungen zur behaupteten Notwehr und Selbstverteidigung vertieft und einen genaue Schilderung zum Tatablauf gegeben, so wäre er m.E. freizusprechen gewesen. Denn eine wütende, schlagende und spuckende und keifernde Ehefrau muss auch ein Ehemann nicht unbedingt ertragen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass hier ein ordentlicher Ringkampf von beiden ausgetragen wurde, bei dem keiner dem anderen etwas geschenkt hat.

Zwar raten üblicherweise Rechtsanwälte dazu, zum Tatgeschehen keine Angaben zu machen. Hier hätte es aber einer Aussage bedurft.

 

Können Sie mir bitte erklären, wie es juristisch gewertet wird, dass in dem als Beweis angeführten Attest keinerlei Tritte in der Anamnese Erwähnung finden und von flacher Hand die Rede ist? Und dass die Rückenverletzungen (Schürfwunden) in der Akte stehen, aber nicht im Attest? Ist das objektiviert?

Wie kann es sein, dass eine Erschöpfungsdepression gleich mitdiagnostiziert und auf deren Basis ein Kurantrag und eine AU erstellt wurde, die sodann drei Tage später verlängert wurde, ohne die Patienten laut Akte nochmalig untersucht zu haben?

 

Wie kann der Meineid Frau Simbeks vertreten werden? Fällt diesem wirklich kein Gewicht zu? Kann eine Aussage zu einer 180° gedrehten inklusive deutlicheren Details als vor 10 Jahren gemachten Aussage zugunsten der jüngeren ignoriert werden?

Kann man eine Lüge allein damit ausschließen, dass eine Falschbeschuldigung misshandelt zu werden demütigend sei?

 

Ich kann diesen scheinlogischen Schlüssen nicht folgen.

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Zitat: Verteidiger Gerhard Strate: "Ich halte das Urteil insgesamt für sehr ordentlich begründet. Es ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens."

aus der "Mittelbayerischen".

 

Jetzt gibt er Mollath noch eins mit!

3

 

@ Skeptikerin:

 

Ganz ehrlich: Ihre Überlegungen halte ich für "puren Unsinn", wie Sie selber zu schreiben belieben.

Jeder anständige Jurist hätte bei dem Tatkomplex Körperverletzung Bauchschmerzen bekommen beim Gedanken an eine Verurteilung.

Dazu sind die Hinweise auf getürkte Körperverletzung und einen vorgeschobenen Täter Mollath nämlich viel zu dringend. Das fängt bei der mehr als dubiosen "Belastungszeugin" Petra M. an und setzt sich über den unechte Urkunden mit zweifelhaftem Inhalt produzierenden und viel zu viel ungereimtes Zeug redenden Arzt Reichel sowie die gegensätzlich aussagende Sprechstundenhilfe Petra S. und den für angebliche Narben an der Ehefrau blinden Ehemann Martin M. fort.

Ich halte das Urteil für ein "politisches" Urteil, das einen Weg sucht, um alle Beteiligten einigermaßen zufrieden zu stellen. Jetzt kann die Nürnberger Justiz aufatmen (so schlimm war es ja nicht...), die benachbarte Regensburger Strafkammer (die mit der unsäglichen Ablehnung der Wiederaufnahme) kann die jetzt urteilenden Kollegen  als "wirkliche" Kollegen feiern, und die Politik und die Medien können das Heft zu machen..... nur Mollath, der wird sich jetzt ziemlich "im Regen" fühlen. Aber das kennt er ja schon.

Mollath biss angeblich derart kräftig in den Ellenbogen das eine Narbe entstand

In ihrer ersten Vernehmung gab sie die Verletzung nicht an. In ihrer zweiten Vernehmung sagte sie, er habe mich in den Ellenbogen gebissen. Auf Frage des Amtsrichters, die Wunde hat nicht geblutet. In der 3 Vernehmung vor VRiLG a.D. Brixner, habe Gustl Mollath so stark zu gebissen das eine deutliche Narbe sichtlich geblieben ist. Diese Narbe konnte die Zeugin heute nicht mehr nachweisen, weil die Vernarbung offentsichtlich durch kosmische Strahlen verschwunden ist. Egal, Staatsanwalt Meindl und VRiLG Escher <=Die Zeugin ist durch durch glaubhaft=>

Alle weiteren Belastungszeugen sind dem nähren Dunstkreis der Hauptbelastungszeugin zu zuordnen. Wenn das nicht das klassische Lügenkomplott ist, wie es einst der VRiBGH der 1. Strafkammer Armin Nack beschrieben hat, dann sollte am besten das Gericht in Regensburg auflösen. Es ist unglaublich. Ich selbst würde es nicht glauben, wenn ich nicht die Orgiginaldokus bei RA Strate gelesen hätte. 

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Sehr geehrte Juristen,

Sie weichen imehrheitlich aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

1. Eine Indizienkette, die in der Gesamtschau eine Unschuldigkeit des Angeklagten als irgendwie möglich erscheinen lässt, führt nach deutscher Rechtsordnung zum Freispruch.

2. Eine Indizienkette, die in der Gesamtschau eine Schuldigkeit als irgendwie möglich erscheinen lässt, führt nur zur Schuldigkeit, wenn 1. definitiv ausgeschlossen ist.

3. Für den Ausschluss von 1. und die Stimmigkeit von 2. sind keine (religiösen) Glaubens- oder Überzeugungsbekenntnisse zulässig, sondern allenfalls die Überzeugtheit aufgrund einer nachweislich sorgfältigen Tatbestandsermittlung. Das Unterstellen der Wahrheit von Sachverhalten, um sie dann als entscheidungsunerheblich aus der Tatbestandsfeststellung zu eliminieren, entspricht gerade nicht der Sorgfalt. Das billige Ermessen bzw. die Überzeugung des Gerichts wird durch Juristen häufig vollkommen missbräuchlich interpretiert. Auch Prozessökonomie ist ein blödsinniges Argument wie die spektakulären Fälle der letzten Zeit zeigen. Die Frechheit, zu behaupten, der Rechtsstaat funktioniere meist und dass jetzt nur Trittbrettfahrer versuchen ihre gerechtfertigte Strafe irgendwie loszuwerden, zielt darauf ab, den Deckel drauf zu halten und die wahren Zustände ohne Prüfung zu leugnen.

Nach dem hier bisher Bekannten, war das Urteil zu erwarten, obwohl es vermutlich ein Fehlurteil ist. Offensichtlich ein großer Teil der Juristen sieht nach dem Wiederaufnahmeschreck seinen Glauben und seine Alltagserfahrung bestätigt. Damit wird auch der Ausnahmecharakter dieses Falls widerlegt. Genau dieser Alltagsglaube hat mit dem GG-verbrieften Rechtsstaat nichts zu tun.

Ich wiederhole daher: Werden Sie heute aktiv, im Kollegenkreis, im Gericht, im Mandantengespräch, im Verband, in der Öffentlichkeit. Wegen Rechtsbeugung und Mandantenverrat wurde in nennenswerter Zahl zuletzt gegen DDR-Juristen verhandelt. Es wird nicht die letzte Verfahrenswelle sein. Es kann Jeden von Ihnen treffen. Ich hoffe für Sie, dass dann Justizwillkür endlich mehrheitlich verachtet wird.

5

Keine Beweise, frauenschlagender Querulant und zur Tatzeit waren die Tassen nicht richtig

Das Gericht hat den Angeklagten in sämtlichen Anklagepunkten auf Kosten der Staatskasse freigesprochen und ihm eine Entschädigung für alle vollzogenen Unterbringungsmaßnahmen zuerkannt.

DIE Vorsitzende Richterin Escher ist jedoch davon überzeugt, dass Mollath seine Frau geschlagen hat. In der Urteilsbegründung räumt die Richterin aber auch ein, dass der Nachweis fehlt. Auch ob Mollath zur Tatzeit schuldfähig war, lässt das Gericht offen.

Keine Beweise, keine Nachweise, trotzdem frauenschlagender Querulant und zur Tatzeit waren die Tassen möglicherweise nicht richtig.

Auf diesen Nenner lässt sich die Urteilsbegründung zusammenfassen. Entschädigt wird Mollath für jeden Tag mit 14,00 € für 2.737 Tage die man seiner Freiheit geraubt hat.

 

Das Urteil ist ein Desaster für Gustl Molltah. Die Vorsitzende Richterin Escher hat den maximal möglichen Schuldspruch begründet und selbst darauf noch eine Schippe gelegt, indem sie erwähnte, es fehle an Nachweisen, Egal Du hast Deine Frau trotzdem misshandelt.

Das was heute die Richterin stellvertretend  für die gesamte Bayrische Justiz fabriziert hat, ist nichts anderes, als die blanke Machtdemonstration.  Jetzt ist wirklich der Gesetzgeber gefordert, um diese offensichtlich außer Kontrolle geratene Justiz wieder einzufangen und in ein demokratisches System einzubetten. 

 

5

@ Dagmar Schön

Sie schreiben dass Sie "die Verhandlungen des Mollath – Untersuchungsausschusses und das Wiederaufnahmeverfahren verfolgt" haben. Haben Sie ALLE Verhandlungen des Mollath – Untersuchungsausschusses verfolgt? Auch die, die an der Pro-Mollath-Mainstream-Version Zweifel hätten aufkommen lassen MÜSSEN? Können Sie nachvollziehen, warum Herr Strate, dessen Sicht der Dinge Sie ja teilen, sich so sehr darüber geärgert hat, was der damalige Amtsrichter Huber im Untersuchungsausschuss "zum besten gegeben" haben soll? Mein Eindruck nach der langen Debatte, die ich sehr aufmerksam verfolgt habe: Auch und gerade auf Unterstützerseite wurden alle Informationen, die nicht ins Bild passten, im besten Fall ignoriert, im schlechteren Fall diffamiert, im schlechtesten Fall in ihr Gegenteil gewendet – das war nicht nur streckenweise infam, sondern hat auch die Erkenntnismöglichkeiten deutlich beschränkt. Was natürlich nur die belasten konnte, die ernsthaft daran interessiert waren und sich nicht mit Allgemeinplätzen und Literaturzitaten zufrieden geben wollten.

3

 Jetzt ist es raus: die Vors. Escher hat ein geradezu salomonisches Urteil eineinhalb Stunden lang begründet. Der Tenor  lautet:

Freispruch

kostentragung

Entschädigung

 

ABER in der begründung erfuhren wir, dass das Gericht die schwere Körperletzung am 12.8.2001 für erwiesen hält. Freigesprochen haben sie M trotzdem: hier käme der Grdstz indubio pro reo bezüglich der Schuldfähigkeit zur Anwendung. Es bestünden für das gericht doch erhebliche zweifel, ob M damals nicht doch wahnhafte Züge gehabt hätte, die seine verantwortung und damit Schuldfähigkeit ausschlössen. Es musste deshalb zu seinen Gunsten die Schuldunfähigkeit angenommen ud freigesprochen werden. Insoweit wichen sie hier von der Argumentation des oStA ab, der von schuldfäigkeit auch im jahr 2001 ausgegangen war. 

Für die weiteren Tatvorwürfe - Freiheitsberaubung u 2. Körperverletzung sowiesah die Kammer k

 

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