sitzengeblieben

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 08.10.2010
Rechtsgebiete: Familienrecht12|4769 Aufrufe

Sitzungstag

Bin bei der Verkündung des Scheidungsbeschlusses sitzengeblieben (auch Beteiligte sitzen).

Anwälte (ortsansässig) maulen: Mit Aufstehen sei feierlicher.

Nächster Termin:

Stehe zur Verkündung des Scheidungsbeschlusses auf (lasse auch die Beteilgten aufstehen)

Anwalt (auswärtig) mault: Das habe er in der großen Stadt schon seit Jahren nicht mehr erlebt

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12 Kommentare

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Für die Anwälte mag eine Scheidung ja "feierlich" sein, aber ob das die Parteien auch so sehen (oder zumindest eine)?

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lol @Hans-Otto Burschel

 

Wobei das zu frühe Einsetzen der Musik gegebenenfalls einen Befangenheitsantrag nach sich ziehen kann ;)

In der Großstadt (Berlin) wird auch noch aufgestanden. Ich weiß ja nicht, wo der Kollege herkommt, aber so groß kann die Stadt nicht sein;-)

 

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Tatsächlich ist ja die Unsicherheit in der Praxis groß - müssen Scheidungsbeschlüsse nun öffentlich verkündet werden oder nicht? Warum soll man aufstehen oder muss man das vielleicht sogar? Und: Wie ist das mit den Unterhaltbeschlüssen? Steht man da auch auf, wenn man schon bei den ehemaligen ZPO-Verfahren aufsteht?  

Das FamFG kennt ja von sich aus keine Unterschiede zwischen verschiedenen Beschlüssen (mehr). Was die Verweisungen in die ZPO angeht, so ist deren Bedeutung für diese Frage eher unklar.

Und: Wenn nach FamFG ein Genehmigungsbeschluss über das Anbringen eines Bettgitters im Anhörungstermin in einem Heim erlassen wird oder ein Beschluss zur Bestellung bzw. zum Wechsel eines Betreuers, so steht ja auch niemand auf. Ebenso  wird in der Sitzung nicht bei einem VKH-Beschluss aufgestanden, obgleich der ggf. in einem ehemaligen ZPO-Verfahren erlassen wird.

Fragen über Fragen - und keine gesetzlichen Antworten...

 

Siehe dazu schon hier

Die (ungelöste) Frage ist, ob die endentscheidenden Beschlüsse in Ehe- und Familienstreitsachen echte Beschlüsse sind oder Urteile, die nur in Gewand eines Beschlusses daher kommen.

Das "Aufstehen" ist aber weder in der ZPO noch im FamFG geregelt. Friede Fritz Teufels Asche.

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