sitzengeblieben
von , veröffentlicht am 08.10.2010Sitzungstag
Bin bei der Verkündung des Scheidungsbeschlusses sitzengeblieben (auch Beteiligte sitzen).
Anwälte (ortsansässig) maulen: Mit Aufstehen sei feierlicher.
Nächster Termin:
Stehe zur Verkündung des Scheidungsbeschlusses auf (lasse auch die Beteilgten aufstehen)
Anwalt (auswärtig) mault: Das habe er in der großen Stadt schon seit Jahren nicht mehr erlebt
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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12 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenProf. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ähnliche Erfahrungen: Anzug/Schlips in der Jura-Vorlesung.
Alexandra Braun kommentiert am Permanenter Link
"Feierlicher"?
Hm, darf´s vielleicht noch das "Ave Maria" vom Band sein? ;-)
Lilly kommentiert am Permanenter Link
Für die Anwälte mag eine Scheidung ja "feierlich" sein, aber ob das die Parteien auch so sehen (oder zumindest eine)?
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ Alexandra Braun
Unterhaltsverpflichtete bevorzugen den Gefangenenchor aus Nabucco
Michael Langhans kommentiert am Permanenter Link
lol @Hans-Otto Burschel
Wobei das zu frühe Einsetzen der Musik gegebenenfalls einen Befangenheitsantrag nach sich ziehen kann ;)
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der Chor der Gefangenen aus Fidelio würde etwas besser passen ;-)
daniel kommentiert am Permanenter Link
@ müller: wo gibts denn heute noch (wieder) anzug und schlips während einer vorlesung?
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@ daniel: bei einem Dozenten wie z.B. Prof. Müller? *kopfschüttel*
Marc von B. kommentiert am Permanenter Link
In der Großstadt (Berlin) wird auch noch aufgestanden. Ich weiß ja nicht, wo der Kollege herkommt, aber so groß kann die Stadt nicht sein;-)
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Tatsächlich ist ja die Unsicherheit in der Praxis groß - müssen Scheidungsbeschlüsse nun öffentlich verkündet werden oder nicht? Warum soll man aufstehen oder muss man das vielleicht sogar? Und: Wie ist das mit den Unterhaltbeschlüssen? Steht man da auch auf, wenn man schon bei den ehemaligen ZPO-Verfahren aufsteht?
Das FamFG kennt ja von sich aus keine Unterschiede zwischen verschiedenen Beschlüssen (mehr). Was die Verweisungen in die ZPO angeht, so ist deren Bedeutung für diese Frage eher unklar.
Und: Wenn nach FamFG ein Genehmigungsbeschluss über das Anbringen eines Bettgitters im Anhörungstermin in einem Heim erlassen wird oder ein Beschluss zur Bestellung bzw. zum Wechsel eines Betreuers, so steht ja auch niemand auf. Ebenso wird in der Sitzung nicht bei einem VKH-Beschluss aufgestanden, obgleich der ggf. in einem ehemaligen ZPO-Verfahren erlassen wird.
Fragen über Fragen - und keine gesetzlichen Antworten...
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Siehe dazu schon hier
Die (ungelöste) Frage ist, ob die endentscheidenden Beschlüsse in Ehe- und Familienstreitsachen echte Beschlüsse sind oder Urteile, die nur in Gewand eines Beschlusses daher kommen.
Das "Aufstehen" ist aber weder in der ZPO noch im FamFG geregelt. Friede Fritz Teufels Asche.
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hoffentlich...