...vielleicht kassiert die Polizei bald Ihr iPhone 3 G ein!
von , veröffentlicht am 18.03.2009Über Radarwarner (Vorsicht in Bayern: Sicherstellung eines Radarwarners ohne Stromversorgungskabel ist rechtmäßig) und Blitzercommunities (Das wird sicher wie eine Bombe einschlagen: Sixt startet mobiles Blitzer-Warnsystem) hatten wir schon Blogbeiträge. Über SCDB.info findet man zu einem System, das das iPhone 3G zum Warner vor Geschwindigkeitskontrollen werden lässt. Ein Video dazu gibt`s auch auf der Seite. Das System funktioniert! Bald werden also sicher die ersten iPhones, die in Freisprechanlagen stecken von der Polizei sichergestellt werden, oder? Immerhin besteht erst einmal der Verdacht, dass es sich um einen "Radarwarner" (besser natürlich: "Warner vor stationären Verkehrsüberwachungsmaßnahmen") handelt und somit gegen § 23 Abs. 1b StVO verstoßen wird.
Gut dass ich nur ein 6 Jahre altes Handy habe...
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenPascal kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht sollte man noch ein Gadget zum Rasieren einbauen... ;)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Das war doch meine Idee! (dort in #10) Hätte ich mir vielleicht patentieren lassen sollen ;-)
Jan Spoenle kommentiert am Permanenter Link
Entsprechende Apps gibt's auch im deutschen App Store bereits seit längerem, u.a. etwa iHUDisplay, eine Art digitaler Tacho bei dem die Blitzwarn-Funktion eher als Zugabe gedacht ist. Im Übrigen existieren ähnliche Programme oder Programmerweiterungen seit Jahren für Smartphones und PDA-Geräte unter Windows Mobile, Palm OS und Symbian S60 oder UIQ; da gibt es alles von speziellen Applikationen mit Online-Datenbank bis hin zu Add-ons für die gängigen Navi-Programme á la TomTom & Co. ...
Insofern denke ich kaum, dass bei den Verkehrsstreifen jetzt (!) die große Beschlagnahmeritis ausbrechen wird. Ohnehin meine ich auch auf die Gefahr hin, völlig spaßfrei verstanden zu werden *, dass der erforderliche Verdachtsgrad nicht schon mit dem Besitz eines Geräts erreicht sein dürfte, das man nicht einmal mehr als Dual-Use- sondern vielmehr als Poly-Use-Tool einstufen muss.
* aber man weiß ja nie, wie ernst manche Sachen gemeint sind :-)