"Sie sind mir ein komischer Vogel" - keine Beleidigung eines PolizeibeamtenInhalt abgleichen

Experte: Carsten Krumm

Richter am Amtsgericht

19.09.2008

Gerade Polizeibeamte sind oft den übelsten Beschimpfungen ausgesetzt. Natürlich ist es gut und richtig, hier ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige und Strafantragsstellung in Gang zu setzen. Aber: Nicht jede unbedachte Äußerung eines Betroffenen oder Beschuldigten sollte auf die Goldwaage gelegt werden und zur Anzeige gelangen. In DAR 2008, 531 findet sich etwa ein Beschluss des OLG Bamberg vom 11.6.2008 - 3 Ss 64/08, der die o.g. Formulierung "Sie sind mir ja ein komischer Vogel" zum Gegenstand hat. Das OLG hat hier weit zur Bedeutung der Formulierung des Angeklagten (den die erste Instanz wegen Beleidigung - § 185 StGB - verurteilt hatte) Stellung genommen. Es hat etwa erklärt, dass auch die Formulierung "ein komischer Kauz" keinen ehrenrührigen Bedeutungsgehalt habe und somit auch hier in der Bezeichnung als komischer Vogel eine Beleidigung ausscheide.

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:

[...] Christan Soeder bin ich auf den beck-blog gekommen, einen Blog von Experten für Rechtsfragen. Und dort auf eine Reihe verschiedenster [...]

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sm

19.09.2008

"Natürlich ist es gut und richtig, hier ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige und Strafantragsstellung in Gang zu setzen" - bitte? Ist das ernst gemeint? Ich dachte, die Zeiten, in denen man Leuten wegen Beleidigungen Strafverfahren aufhetzt, sollen der Vergangenheit angehören?

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McDough

19.09.2008

@sm: Kommt auf den Zusammenhang an. Mir ist es normalerweise relativ egal, wenn mich wer beschimpft. Das kann ich im Straßenverkehr oder sonstwo ganz gut verkraften. Würde das ganze aber ausarten (Zum Beispiel in der Form, dass mir jemand hinterherrennt und mich mehrere Minuten mitten in der Innenstadt ununterbrochen lautstark übelst beschimpft und beleidigt) dann würde ich mir auch überlegen, denjenigen anzuzeigen. Irgendwo hört es auch auf. Allerdings sollte man schon ein gewisses Fingerspitzengefühl mitbringen, eine Anzeige wegen jeder kleinen Beleidigung ist schlichtweg überflüssig.

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Anonymous

19.09.2008

Das Thema ist ein zweischneidiges Schwert. Gerade Polizeibeamte, die "Alltagsdienst" verrichten, also auf Streife unterwegs sind, hören - im Vergleich zu den meisten anderen Berufsgruppen - unverhältnismäßig oft Beleidigungen. Dass man irgendwann einfach an den Punkt kommt, dass man es nicht mehr hören kann, ist nachvollziehbar.

Andererseits ist es gerade in einer sensiblen Position wie der eines Polizeibeamten wichtig, immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das gelingt leider nicht allen Polizeibeamten.

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Carsten Krumm

19.09.2008

vielleicht ist der Beitrag hier ja falsch rübergekommen. Ich meine natürlich schon, dass man manches vertragen muss, was gesagt wird - hiermit muss man sicher leben als Polizeibeamter, Staatsanwalt, Richter, Verwaltungsangestellter....letztlich tut man ja oft Dinge, die anderen echt "weh tun". Also: komischer Vogel oder so, vielleicht auch eine im Eifer des Gefechts dahingesprochene üble Beleidigung wird man oft vergessen/abhaken können. Es gibt aber auch Fälle, in denen wirklich ganz bewusst auf Übelste oder dauerhaft/beharrlich beschimpft wird. Ich denke, da muss man dann einfach auch "gegensteuern".

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Rolf Schälike
20.09.2008

Werden Worte als Beleidigung bei Gericht anerkannt, dann bedeutet dies keinesfalls, dass es eine Beleidigung materiell gesehen auch eine war. Durch Schweigen und Mißachtung kann man z.B. viel tiefer beleidgen.

Man muss einfach wissen, für was Richter einen wegen "Beleidigung" verurteilen, und dies beachten, um nicht von Mimosen, nicht selten kranken, angezeigt zu werden.

Beleidigungen erfüllen wie vieles andere eine Stellvertreterstellung in der Auseinandersetzung zwischen Personen, den widersprechenden Interessen In unserem Fall zwischen den Polizisten und den "Beleidgern".

@McDough
Würde mir jemand hinterherrennen und mich mehrere Minuten mitten in der Innenstadt ununterbrochen lautstark übelst beschimpfen und beleidigen, dann wäre er für mich so gut wie eindeutig ein Kranker. Ich würde überhaupt nicht überlegen. Die Sache wäre für mich erledigt. Ich lase mir doch nicht meine weitere Lebenszeit von einem Kranken bestimmen. Die mehreren Minuten verlorener Lebenszeit würden mir reichen.

Insgesamt sind die Richter und Anwälte die schlechtesten Teams, mit denen man zwischenmenschliche Beziehungen klären, und Verhaltensregeln lernen kann.

Berücksichtigen musss mann die Richter und Anwälte allerdigs, um icht durch deren besonder Machtstellung ein Leben lang beleidigt und erniedrigt wird.

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Dr. Michael Selk
20.09.2008

"Ich dachte, die Zeiten, in denen man Leuten wegen Beleidigungen Strafverfahren aufhetzt, sollen der Vergangenheit angehören?"

Im Hinblick auf die geringe Verfolgungs- und Verurteilungsquote bei Vergehen gegen die Ehre könnte man den Eindruck haben, es wäre bereits so. Das ist allerdings betrüblich. Es ist auch eine Frage des Respekts und des Miteinanderumgehens - und der Vorbildfunktion für Kinder. Leider kommen Beleidigungen auch durch Richter in öffentlichen Sitzungen vor. Eine Kollegin wurde von einem Amtsrichter mit den Worten beleidigt "Anwälte wie Sie müsste man wie räudige Hunde vom Hof jagen". In derselben Sitzung wurden die Parteien als "unfähige" Eltern tituliert, Frauen als "Weiber".

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McDough

20.09.2008

Was mir zu dem Thema spontan einfällt: Was ist grün und innen hohl? - Schnittlauch...

Bis jetzt habe ich mich noch nicht getraut, einen Polizisten mit der Frage zu konfrontieren... ;)

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