"Sie sind mir ein komischer Vogel" - keine Beleidigung eines Polizeibeamten

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 19.09.2008

Gerade Polizeibeamte sind oft den übelsten Beschimpfungen ausgesetzt. Natürlich ist es gut und richtig, hier ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige und Strafantragsstellung in Gang zu setzen. Aber: Nicht jede unbedachte Äußerung eines Betroffenen oder Beschuldigten sollte auf die Goldwaage gelegt werden und zur Anzeige gelangen. In DAR 2008, 531 findet sich etwa ein Beschluss des OLG Bamberg vom 11.6.2008 - 3 Ss 64/08, der die o.g. Formulierung "Sie sind mir ja ein komischer Vogel" zum Gegenstand hat. Das OLG hat hier weit zur Bedeutung der Formulierung des Angeklagten (den die erste Instanz wegen Beleidigung - § 185 StGB - verurteilt hatte) Stellung genommen. Es hat etwa erklärt, dass auch die Formulierung "ein komischer Kauz" keinen ehrenrührigen Bedeutungsgehalt habe und somit auch hier in der Bezeichnung als komischer Vogel eine Beleidigung ausscheide.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

13 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

"Natürlich ist es gut und richtig, hier ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige und Strafantragsstellung in Gang zu setzen" - bitte? Ist das ernst gemeint? Ich dachte, die Zeiten, in denen man Leuten wegen Beleidigungen Strafverfahren aufhetzt, sollen der Vergangenheit angehören?

0

@sm: Kommt auf den Zusammenhang an. Mir ist es normalerweise relativ egal, wenn mich wer beschimpft. Das kann ich im Straßenverkehr oder sonstwo ganz gut verkraften. Würde das ganze aber ausarten (Zum Beispiel in der Form, dass mir jemand hinterherrennt und mich mehrere Minuten mitten in der Innenstadt ununterbrochen lautstark übelst beschimpft und beleidigt) dann würde ich mir auch überlegen, denjenigen anzuzeigen. Irgendwo hört es auch auf. Allerdings sollte man schon ein gewisses Fingerspitzengefühl mitbringen, eine Anzeige wegen jeder kleinen Beleidigung ist schlichtweg überflüssig.

0

Das Thema ist ein zweischneidiges Schwert. Gerade Polizeibeamte, die "Alltagsdienst" verrichten, also auf Streife unterwegs sind, hören - im Vergleich zu den meisten anderen Berufsgruppen - unverhältnismäßig oft Beleidigungen. Dass man irgendwann einfach an den Punkt kommt, dass man es nicht mehr hören kann, ist nachvollziehbar.

Andererseits ist es gerade in einer sensiblen Position wie der eines Polizeibeamten wichtig, immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das gelingt leider nicht allen Polizeibeamten.

5

vielleicht ist der Beitrag hier ja falsch rübergekommen. Ich meine natürlich schon, dass man manches vertragen muss, was gesagt wird - hiermit muss man sicher leben als Polizeibeamter, Staatsanwalt, Richter, Verwaltungsangestellter....letztlich tut man ja oft Dinge, die anderen echt "weh tun". Also: komischer Vogel oder so, vielleicht auch eine im Eifer des Gefechts dahingesprochene üble Beleidigung wird man oft vergessen/abhaken können. Es gibt aber auch Fälle, in denen wirklich ganz bewusst auf Übelste oder dauerhaft/beharrlich beschimpft wird. Ich denke, da muss man dann einfach auch "gegensteuern".

5

Werden Worte als Beleidigung bei Gericht anerkannt, dann bedeutet dies keinesfalls, dass es eine Beleidigung materiell gesehen auch eine war. Durch Schweigen und Mißachtung kann man z.B. viel tiefer beleidgen.

Man muss einfach wissen, für was Richter einen wegen "Beleidigung" verurteilen, und dies beachten, um nicht von Mimosen, nicht selten kranken, angezeigt zu werden.

Beleidigungen erfüllen wie vieles andere eine Stellvertreterstellung in der Auseinandersetzung zwischen Personen, den widersprechenden Interessen In unserem Fall zwischen den Polizisten und den "Beleidgern".

@McDough
Würde mir jemand hinterherrennen und mich mehrere Minuten mitten in der Innenstadt ununterbrochen lautstark übelst beschimpfen und beleidigen, dann wäre er für mich so gut wie eindeutig ein Kranker. Ich würde überhaupt nicht überlegen. Die Sache wäre für mich erledigt. Ich lase mir doch nicht meine weitere Lebenszeit von einem Kranken bestimmen. Die mehreren Minuten verlorener Lebenszeit würden mir reichen.

Insgesamt sind die Richter und Anwälte die schlechtesten Teams, mit denen man zwischenmenschliche Beziehungen klären, und Verhaltensregeln lernen kann.

Berücksichtigen musss mann die Richter und Anwälte allerdigs, um icht durch deren besonder Machtstellung ein Leben lang beleidigt und erniedrigt wird.

1

"Ich dachte, die Zeiten, in denen man Leuten wegen Beleidigungen Strafverfahren aufhetzt, sollen der Vergangenheit angehören?"

Im Hinblick auf die geringe Verfolgungs- und Verurteilungsquote bei Vergehen gegen die Ehre könnte man den Eindruck haben, es wäre bereits so. Das ist allerdings betrüblich. Es ist auch eine Frage des Respekts und des Miteinanderumgehens - und der Vorbildfunktion für Kinder. Leider kommen Beleidigungen auch durch Richter in öffentlichen Sitzungen vor. Eine Kollegin wurde von einem Amtsrichter mit den Worten beleidigt "Anwälte wie Sie müsste man wie räudige Hunde vom Hof jagen". In derselben Sitzung wurden die Parteien als "unfähige" Eltern tituliert, Frauen als "Weiber".

0

Was mir zu dem Thema spontan einfällt: Was ist grün und innen hohl? - Schnittlauch...

Bis jetzt habe ich mich noch nicht getraut, einen Polizisten mit der Frage zu konfrontieren... ;)

0

Polizei erstattet 6,60€ für zerstörtes Cannabis, Bürger dürfen durch Polizisten straflos beleidigt werden
...Die Ermittler hatten keine Zweifel am Vorliegen einer ehrverletzenden Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte das Vorliegen einer Beleidigung, geht jedoch davon aus, dass sich ein solcher Vorfall durch den Polizeibeamten auch ohne eine Bestrafung nicht wiederholen wird und stellte das Verfahren gegen den Beamten wegen Geringfügigkeit ein.

Auch durch Richter und Staatsanwälte darf man beliebig straflos beleidigt werden was in der Regel auch noch mit unrechtmässiger bürgerschädigender staatlicher Gewalt einher geht.

Umgekehrt wird man natürlich auch gerne für Kritik an üblen Machenschaften dieser Leute wegen Beleidigung verurteilt.

Es geht aber noch besser:

§ 17AGO Bayern – Bearbeitung besonderer Fälle
(1) Enthält ein Eingang grobe Beschimpfungen oder Beleidigungen von Behörden, Behördenangehörigen oder Dritten und ist er nicht an eine Frist gebunden, wird dem Absender mitgeteilt, dass der Eingang wegen der ungehörigen Form nicht bearbeitet wird. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn kein bestimmter Antrag gestellt ist. Die Abgabe an andere Behörden und die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung bleiben unberührt.

Diese Vorschrift wird auch an den Gerichten in Bayern angewandt. Das sieht man dort als völlig rechtmässig an.
Ein Verstoss gegen Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 17GG oder Artikel 103 Abs. 1 GG liegt nicht vor.

Für eine Popularklage zur Abschaffung der Vorschrift wollte das Bayerische Verfassungsgericht 1000 EUR Vorschuß, weil diese erfolglos sein würde.
Was in Eingaben eine Beleidigung darstellen soll erfährt man nicht. Auch die Popularklage dürfte eine Beleidigung darstellen, da damit Verfassungsverletzungen durch die Vorschrift von Richtern in Bayern moniert werden. Der Vorwurf verfassungswidrigen Verhaltens stellt gerne eine Beleidigung dar.

Was man auch nicht erfährt ist, wie denn die Beleidigung und grobe Beschimpfung überhaupt definiert ist.
Das kann sich dort jeder nach emotionalem Recht selbst beliebig im geheimen ausdenken und damit Klagen, Beschwerden usw. zur Nichtbearbeitung deklarieren. Dagegen gibt es kein Rechtsbehelf, da auch ein solcher wegen der darin enthaltenen monierung von Grundrechtsverletzungen und damit Beleidigungen nicht bearbeitet werden braucht.

>"Natürlich ist es gut und richtig, hier ein Strafverfahren durch eine Strafanzeige und Strafantragsstellung in Gang zu setzen" - bitte? Ist das ernst gemeint? Ich dachte, die Zeiten, in denen man Leuten wegen Beleidigungen Strafverfahren aufhetzt, sollen der Vergangenheit angehören?

Die deutsche Polizei/Justiz beschäftigt sich mit fast 200000 Beleidigungsfällen im Jahr. Was verfolgt wird und was eingestellt wird ist die pure Willkür. Man kann sich denken wie es grundsätzlich kollegial läuft.

Oft habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass die Äußerungen der Juristen, Polizisten und Sachverständigen in einem Gerichtssaal häufig von einer unendlichen Dummheit getragen werden. Man kann sagen, nichts ist so dumm, dass es nicht in einem deutschen Gerichtssaal ernsthaft geäußert werden könnte. Hier herrschen nicht die Regeln der Wissenschaft, sondern die des Stammtisches, der Küche oder der Straße. In jedem Kindergarten greift irgendwann die Erzieherin ein, wenn ein Dreijähriger verzweifelt versucht, den rechteckigen Formstein in eine runde Öffnung zu hämmern. Bei Gericht wird die Öffnung eben passend gemacht, mit Gewalt. Für solche Fälle wünschte ich mir eine Gerichtskindergärtnerin. Kleinste Informationsbrocken reichen aber schon, damit sie sich eine Meinung bilden und diese in Form von Beschlüssen, anderen Entscheidungen nach außen tragen - willkommen auf »Mount Stupid«. (Buch: Der Strafwandler)

Ich habe auch schon einen solchen dummen schädigenden Schwachsinn bei Gericht erlebt für den es gar keine Beschreibung mehr gibt, denn er geht über die Vorstellungskraft von Menschen üblicherweise hinaus. Gerade habe ich es wieder mit so einer Richterin zu tun (Bevor sich der Geschäftsverteilungsplan änderte war ein Richter zuständig und es war noch alles in Ordnung). Man weiß immer nicht ob man absichtlich (rechtlich) verarscht werden soll, weil das eigentlich ohne Absicht so gar nicht möglich ist, denn so dumm kann keiner sein. Das Problem tritt besonders immer auf, wenn man nicht anwaltlich vertreten ist, weil man sich einen Anwalt finanziell nicht leisten kann. Das zeugt eigentlich zusätzlich von Absicht.

Justizgeschädigter Bernd Schreiber: „Ich sag Ihnen mal etwas anderes. Ich bin ja nicht als Justizkritiker auf die Welt gekommen, sondern man hat mir in der Schule beigebracht 2 und 2 ist 4. Das habe ich geglaubt. Später hat die Lehrerin gesagt, wir leben im Rechtsstaat, dem besten Staat den wir haben. DDR war Scheiße, das Dritte Reich war Scheiße aber wir sind gut. Ich hab auch das geglaubt.
Und dann habe ich seit 1990 eins um andere mal erleben müssen wie ich verarscht worden bin.“
"...Das ärgerliche für mich ist, dass es mich so aufgeregt hat, dass ich dann für eine Woche im Krankenhaus lag hinterher"
Amtsgerichtschef Grewer grinsend: "Aber ich habe doch gute Wort für Sie gefunden. ...Vielleicht können wir uns aber trotzdem einigen. Wenn Sie sagen Sie unterstellen mir nicht, dass ich das bewußt gemacht habe um Sie zu ärgern oder um ein Unrechtsurteil zu machen, dann wären wir uns schon einig. ..."

Und da stellt sich dann gerne auch die Frage wie man die (rechtliche) Dummheit einer Entscheidung etc. inhaltlich moniert ohne das die möglichst genau zu beschreibende Tatsache eine Beleidigung ergibt.

Dazu wird man dann gerne auch noch mit Sprüchen in Gerichtsprospekten oder auf der Internetseite verspottet:

Auf den folgenden Spruch habe ich mich auch bei einer Beschwerde berufen, dessen Bearbeitung über 6 Jahre gedauert hat wobei über 40 Eingaben notwendig waren, damit Bearbeitung eintritt.
Eine 6 Jahre dauernde Bearbeitung eines Reiseentschädigungsantrags ist dort in keinster Weise zu beanstanden, sondern stellt normalübliches korrektes Bearbeiten dar.

Auf der Internetseite des OLG-Bamberg:
Der Präsident des OLG-Bamberg: „…ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle undeffiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen.…somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.

Das fiel mir gleich eine Problem auf. Wenn man eine bürgerfreundliche und bürgernahe Justiz anstrebt - Auf welchem Stand ist man denn dann derzeit?

So habe ich den Präsidenten des OLG-Bamberg gefragt auf welchem Stand man in der äusserst miserablen Justiz in Coburg und Bamberg im Verhältnis zu dem angestrebten Ziel auf einer Skala von 0-100% schon gekommen ist, denn weit kann man ja noch nicht gekommen sein?

Außerdem fragte ich was zur Zeit durchgeführt wird und geplant ist um das Ziel zu erreichen?

Es ist klar, dass gar nichts durchgeführt wird/wurde und auch nichts geplant ist.

Eine Antwort habe ich natürlich nicht erhalten aber der makabre Lügenspruch wurde dann von der Internetseite entfernt.

Schalten wir um zu kabel eins. Dort läuft am Sonntag eine neue Doku des Grauens: „Die spektakulärsten Kriminalfälle – dem Verbrechen auf der Spur“.

0

Kommentar hinzufügen