Veröffentlicht am 03.05.2010 von Hans-Otto BurschelMan kann heiraten, ohne sich zuvor zu verloben. Falsch Das Verlöbnis ist nichts anderes, als das wechselseitige und ernsthafte Versprechen, einander heiraten zu wollen. Auf Förmlichkeiten ( ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
VerlobungFamilienrecht4958 Aufrufe