Veröffentlicht am 30.11.2011 von Hans-Otto BurschelDer Streit besteht seit InKrfattreten des FamFG (siehe hier ) Jetzt hat der BGH entschieden: In Familien streitsachen findet nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 2 ... Weiterlesen
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BeschlussFamilienstreitsachenVerkündungFamilienrecht5385 Aufrufe