Veröffentlicht am 22.10.2009 von Carsten KrummNatürlich sollte im OWi-Urteil immer der Typ des Alkoholmessgeräts angegeben werden - da es aber nur das Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential als zugelassenes Gerät gibt, hat das OLG Hamm ... Weiterlesen
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OrdnungswidrigkeitenDrägerOLG HammUrteilMessgerätVerkehrsrecht2655 Aufrufe