Veröffentlicht am 01.06.2008 von Prof. Dr. Thomas HoerenBild von ThomasHoeren

Seit zwei Jahren sieht der BGH auch bei B2B-Verträgen ein Transparenzproblemen darin, ohne nähere Erläuterung den Begriff der Kardinalpflichten in den AGB zu verwenden (Urt. v. 20.7.2005 – VIII ... Weiterlesen

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