Veröffentlicht am 29.11.2017 von Barbara SchmitzMit Beschluss vom 22.11.2017 hat der EuGH die Klage von Digital Rights Ireland gegen das Privacy Shield mangels konkreter eigener Rechtsverletzung für unzulässig erklärt.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Datenschutzrecht3122 Aufrufe