Veröffentlicht am 27.12.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsVor acht Wochen hat Markus Stoffels hier im BeckBlog über das Urteil des Hessischen LAG im AGG-Verfahren von Nils Kratzer gegen die R+V-Versicherung berichtet. Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 14.000 Euro verurteilt und festgestellt, dass sie zum Ersatz aller materiellen Schäden aus der Benachteiligung verpflichtet ist (Hessisches LAG, Urt. vom 18.6.2018 - 7 Sa 851/17, NZA-RR 2018, 584). Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Das BAG hat mit Beschluss vom 12.12.2018 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.Weiterlesen
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