Veröffentlicht am 29.04.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsDen Mindestlohn muss der Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten einklagen. Die Klage auf den gesetzlichen Mindestlohn gehört zu den sic-non-Fällen. Bereits die Rechtsbehauptung des Mindestlohnklägers in Bezug auf ein im Anspruchszeitraum bestehendes Arbeitsverhältnis ist rechtswegbegründend. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen
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