Änderung des BtMG mit Aufnahme von fünf neuen NPS in Kraft getreten

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 14.06.2023
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht3|3909 Aufrufe

Am 8.6.2023 trat die 23. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (23. BtMAnlÄndVO) vom 1.6.2023 in Kraft, nachdem diese am 7.6.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war (BGBl. 2023 I Nr. 143). Mit ihr wurden die synthetischen Opioide Etazen, Etonitazepyn und Protonitazen, das synthetische Cannabinoid ADB-BINACA und das synthetische Cathinon Alpha-PiHP in Anlage II des BtMG aufgenommen.

Es handelt sich um eine Unterstellung nach § 1 Abs. 4 BtMG, die ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen kann, weil die Stoffe im März 2023 von der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs) in Anhang I des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe beziehungsweise in Anhang II des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe aufgenommen wurden.

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3 Kommentare

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Sehr gute arbeit. Diese Substanzen sind höchst gefährlich, zumal unerforscht als auch durch Miterleben von Usern, beispielsweise bei Cannabinoiden, das A das Suchtpotential als auch eine Art von dehyltriertheit vorgekommen es. Einer der User ist fast an sein ERbrochen erstickt, als ich den raum betraht, aufgrund der Erkenntnis das er von dieser Substanz hoch süchtig ist und ich schon erahnte das was nicht passte hab ich hilfe geleistet, sodass er wieder luft bekam. Es brauch unbedingt mehr aufklärung und abschreckung von den GEfahren bei solch Substanzen 

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Absolut infantile Denkweise. Dir ist schon bewusst, dass es dadurch noch mehr potentiell gefährlichere Substanzen entstehen um diese Gesetze zu umgehen.

Es heißt übrigens "dehydriert", "Erbrochenen", "betrat", "solchen". Scheint mir eher, dass du zu viel Erfahrung mit diesen  Substanzen gemacht hast und diese jetzt umformuliert als Anekdoten postest, die dich als Helden darstellen... klar bist du froh, dass sie verboten werden. 

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Welche Stoffe im BtMG landen ist mittlerweile einfach nurnoch lachhaft. Man muss sich wahrlich fragen, ob die verantwortlichen Personen jemals jeglichen Kontakt zu den entsprechenden Substanzen hatten oder ob es sich hier um reine Raterei handelt. ADB-BINACA im BtMG, während unzählige 4'flourierte Substanzen, einige davon zusätzlich noch Fenta-Derivate, problemlos im NPS bleiben.  

Es ist eine Schande, dass BTM und NPS mit einer derartig absurden Ignoranz behandelt werden, dass jegliche Debatte über Schadensminimierung vollständig ignoriert bleibt. 
Das Thema Sicherheit und Toxizität, sowie rationales Abwägen von Gefahren und Potentialen spielt im BtMG und NpSG keine Rolle. Stattdessen werden willkürliche Entscheidungen getroffen, welche ultimativ in der Synthetisierung deutlich toxischerer Substanzen enden wird. 

Traurig, wie verantworungslos und unüberlegt solche Entscheidungen getroffen werden. Scheinbar fehlt es den Verantwortlichen Personen an jeglichem Interesse an der Materie. Aber überraschend ist es ja nicht. Es scheint ja an der Tagesordnung zu sein, dass politische und rechtliche Entscheindungen von Personen getroffen werden, die in ihrem Leben nichts als Politik und ggf. Recht gelernt haben. Dass es für derartige Entscheidungen Fachwissen und Nähe zum Feld benötigt, hält scheinbar niemand dort für relevant. 

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