Änderung des BtMG mit Aufnahme von fünf neuen NPS in Kraft getreten
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Am 8.6.2023 trat die 23. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (23. BtMAnlÄndVO) vom 1.6.2023 in Kraft, nachdem diese am 7.6.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war (BGBl. 2023 I Nr. 143). Mit ihr wurden die synthetischen Opioide Etazen, Etonitazepyn und Protonitazen, das synthetische Cannabinoid ADB-BINACA und das synthetische Cathinon Alpha-PiHP in Anlage II des BtMG aufgenommen.
Es handelt sich um eine Unterstellung nach § 1 Abs. 4 BtMG, die ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen kann, weil die Stoffe im März 2023 von der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs) in Anhang I des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe beziehungsweise in Anhang II des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe aufgenommen wurden.