Streitwertbemessung anhand angemessener Anwaltsgebühren
von , veröffentlicht am 09.04.2021Einen interessanten Ansatz wie auch die gerichtliche Streitwertwertfestsetzung erfolgen kann, verfolgte das OLG Brandenburg im Beschluss vom 25.2.2021 – 6 W 8/21. Dabei betonte das Gericht nochmals seine langjährige Rechtsprechung, den Wert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bei einer in sachlicher und rechtlicher Hinsicht durchschnittlichen Streitigkeit nach Streitwerten zu bemessen, die eine angemessene Vergütung der daraus abzurechnenden anwaltlichen Dienstleistung erwarten lassen, so nämlich ein Streitwert von 20.000 EUR im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und 25.000 EUR im Hauptsacheverfahren. Diese Sichtweise hat mit den Kriterien von § 51 II und IV GKG wohl nichts mehr gemein, klingt jedoch plausibel, sodass man sich wünscht, dass ein solcher Ansatz auch in anderen Rechtsbereichen und/oder anderen Gerichtsbarkeiten ebenfalls angewandt wird
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenRA Kelle kommentiert am Permanenter Link
Auch wenn diese Rechtsschöpfung wohl praeter legem sein dürfte, klingt sie nicht unsympathisch. Würde ich mir für Gebiete wie Arbeitsrecht oder Ausländerrecht wünschen.