Streitwertbemessung anhand angemessener Anwaltsgebühren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Einen interessanten Ansatz wie auch die gerichtliche Streitwertwertfestsetzung erfolgen kann, verfolgte das OLG Brandenburg im Beschluss vom 25.2.2021 – 6 W 8/21. Dabei betonte das Gericht nochmals seine langjährige Rechtsprechung, den Wert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bei einer in sachlicher und rechtlicher Hinsicht durchschnittlichen Streitigkeit nach Streitwerten zu bemessen, die eine angemessene Vergütung der daraus abzurechnenden anwaltlichen Dienstleistung erwarten lassen, so nämlich ein Streitwert von 20.000 EUR im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und 25.000 EUR im Hauptsacheverfahren. Diese Sichtweise hat mit den Kriterien von § 51 II und IV GKG wohl nichts mehr gemein, klingt jedoch plausibel, sodass man sich wünscht, dass ein solcher Ansatz auch in anderen Rechtsbereichen und/oder anderen Gerichtsbarkeiten ebenfalls angewandt wird