Zeit für einen „Irrational-Choice-Ansatz“? – Kriminologie im Falle Volkswagen
von , veröffentlicht am 29.09.2015Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der VW AG Martin Winterkorn, so lesen wir, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Betrugs. Wahrscheinlich sind auch Ermittlungen gegen unbekannte weitere Konzernangehörige anhängig. (Nach aktuelleren Meldungen ermittelt die StA nun doch (noch) nicht gegen Winterkorn, sondern nur gegen Unbekannt. Bei Herrn Winterkorn werde ein Anfangsverdacht noch geprüft. Ebenso wie die Süddeutsche Zeitung halte ich es für mindestens fragwürdig, zunächst die Presse von Ermittlungen gegen Winterkorn zu informieren, dies dann jedoch im Internet wieder zurückzunehmen).
Die strafrechtlich entscheidende Frage wird sein, ob Herr Winterkorn bzw. andere künftige Beschuldigte persönlich davon gewusst hat oder gar selbst angeordnet hat, die Manipulationen des Abgassystems an den VW-Fahrzeugen vorzunehmen, um damit mit Bereicherungsabsicht Abnehmer und Käufer der Fahrzeuge zu täuschen bzw. täuschen zu lassen.
Aber ganz gleich, ob sich Herr Winterkorn oder andere hochrangige VW-Manager wegen Betrugs strafbar gemacht haben, stellt sich die kriminologische Frage, wie es zu solch einem deliktischen Verhalten in dem Unternehmen gekommen ist.
Die typische Wirtschaftsdelinquenz (z.B. Betrug, Untreue, Wettbewerbsverstöße, Korruption im geschäftlichen Verkehr, illegale Beschäftigung zur Umgehung von Sozialleistungen, Steuerhinterziehung) zielt darauf ab, zur Bereicherung des Unternehmens bzw. seiner Eigentümer kostenträchtige Regeln des Marktes und der Einbindung in die staatliche Infrastruktur zu umgehen. Dabei dienen Wirtschaftsdelikte meist denselben Zielen wie die legale wirtschaftliche Tätigkeit, nämlich der Einnahmen- und Gewinnoptimierung. Kriminaltheoretisch wird hier oft Rational Choice als Erklärungsansatz bemüht, also derselbe Ansatz, der auch der Wirtschaftstätigkeit selbst zugrunde liegt: Eine Kosten-Nutzenabwägung unter Einbeziehung des Risikos und der Folgen der Aufdeckung der strafbaren Handlung kann bei passender Tatgelegenheit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten führen.
Besonders relevant sind solche strafbaren Handlungen, in denen (primär aus Effektivitätserwägungen) ein Kontrolldefizit besteht und damit Tätern etwa die Nichteinhaltung teurer Wettbewerbsregeln, Umweltauflagen oder Sozialleistungen erleichtert, ja geradezu nahegelegt wird: Wenn die unmittelbare Konkurrenz wegen illegaler Beschäftigung günstiger wirtschaftet, zugleich aber die illegale Beschäftigung unzureichend kontrolliert wird, dann sehen sich Unternehmen wegen des Kostendrucks am Markt praktisch „gezwungen“, ebenfalls regelwidrig zu handeln. Ähnliches gilt bzw. galt – bei defizitären Kontrollen – für das Doping z.B. im Radsport.
Bei der aktuell bekannt gewordenen VW-Manipulation (eine Art Software-Doping) irritiert aber Folgendes: Der VW-Konzern hat den dauerhaften Beweis seiner irregulären Machenschaften zig-Millionen Mal auf die Straßen der Welt geschickt. Es war deshalb fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass diese Manipulation irgendwann aufgedeckt wird. Es verwundert eigentlich, dass dies offenbar erst nach etwa 10 Jahren geschehen ist. Zudem muss es etliche Mitwisser gegeben haben, die dann jederzeit in der Lage gewesen wären, das Fehlverhalten von VW aufzudecken und den Konzern hätten erpressen können. Auch die Konsequenzen einer solchen Aufdeckung waren, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, vorhersehbar: ein kaum wieder gut zu machender Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie, in die VW-Fahrzeuge, und in die deutsche Automobilexportbranche insgesamt, neben den extrem schweren wirtschaftlichen Folgen für den Konzern und möglicherweise strafrechtlichen Folgen für einzelne Personen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten (von wem auch immer im VW-Konzern) kaum noch rational erklärbar. Zeit für einen Irrational-Choice-Ansatz?
Update 01.07.2016
In der New York Times erklären Tillman/Pontell, warum es entgegen meiner Einschätzung doch völlig rational von VW war die betrügerische Abschalteinrichtung einzubauen. Ein sehr lesenswerter Artikel.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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530 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Kleine Medienumschau zum 900. Tag unermüdlicher Nichtaufklärung
Ein gutes Urteil des BVerG. So dürfen wir zum 900. Tag konsequentester Nichtaufklärung einen wichtigen Rest- Rechtsstaat in diesem ekelhaften Polit-Sumpf feiern. Jetzt fehlt noch ein Unternehmenstrafrecht und die Zulassung oder Erleichterung für Verbrauchersammelklagen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Bundeskanzlerin Merkel, Horst Seehofer und Olaf Scholz haben überraschend erklärt, daß anläßlich des Diesel-Skandals ein Unternehmensstrafrecht vorbereitet und Sammelklagen für Verbraucher erleichert werden.
Berlin 1.4.2018
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Medienumschau zum VW-. Diesel und Kartell-Skandal
Die Konzerne haben die Regierung fest im Griff. Auch die Justiz?
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Das hier gewinnt abfallrechtliche Bezüge. Aber im Sinne einer Trennung kann auch aus Verbalmüll punktuell Sinnhaftes entnommen werden. Das Problem liegt darin, dass Unqualifizierte wie Journalisten, Psychologen, Philosophen, Politiker herumschwameln und breithin Geschwätz der pöbelhaftesten Insinuierungen ablassen. Dass sich mittlerweile auch Behörden wie StA darin suhlen, durch Presseerklärungen Toyota und anderen nichtdeutschen Automobilherstellern bei dem Kampf gegen deutsche Hersteller behilflich zu sein, ist schon seltsam. Soweit ich die Fakten bisher verstanden habe, gilt: a) In den USA, namentlich Kalifornien hat wohl VW unter Verstoß gegen dort geltende Anforderungen die dafür maßgeblichen Abgaswerte überschritten, unter Vertuschung der dafür ursächlichen EDVManipulierung, ws dort als Täushung ( vgl. § 263 StGB deutsch) und Betrug gewürdigt zu werden scheint, insiweit mir nachvollziehbar. b) Für EU und Deutschkand ist mir bisher nicht bekannt oder belegt ,dass irgendeine rechtliche Anforderung an Motorprodukte missachtet worden wäre; von Bedeutung ist, soweit ich erkenne, dass eine nach EU-Recht bedeutsame Abgasvorschrift nicht auf "effektive" Abgasabgabe , etwa auch noch in verschiedenen Betriesbreichen abstellt, sondern Ergebnisse eines Normversuchs ( quasi festgelegter Rhythmus) mßgeblich sein sollten. Dabei scheint, so habe ich verstanden, im Rahmen der KOntrolle bekannt und zulässig gewesen zu sein, dass die gemessenen Werte zwar "grundsätzlich" einem technischen ormzustand des Motoros entsrechen sollten und auch hierzu bekannt war, dass dieser nur mit Hilfe eines EDV-programms zu erzielen war, ferner auch, dass dieses nicht permnentzwangsweise zur Reduzierung führte, sondern - der Behörde bekannt - außer Funktion gesetzt werden konnte - erlaubt nach Norm, um ansonsten drohenden Motorschäden zu begegnen. Eine definierte Voraussetzung, wann in diesem Sinne Motorschäden drohten, scheint es nicht gegeben zu haben. Man hat wohl - vorgegeben und/oder angenommen, dass dies bei "extremen" vom Probenormalzustand ( 18 Grad Celsius?) abweichenden Verhältnissen so sei. Es schient Andeutungen zu geben, dass einzelne Firmen Abweicheungen für reevnt behandelten ( internen Wssens), beiweniger als 17 Grad und mehr als 19 Grad. Also fast stets. Eien Verletzung irgendeiner Rechtspflicht gegen was auch immer an EU-Norm ist mir bisher nicht als festgestellt bekannt. Ohne Verletzung einer Rechtsflicht oder Norm kann es auch keinen Fehler, dazu keine Täuschung geben. Redereien wie pressoid über "Schummeln" pp sind Verbalmüll. Geprüft habe ich bisher nicht, über welche "Tatsache" denn getäuscht worden sein soll, in Fällen, in denen Gerichte zu stattgebenden Urteilen kamen. Dass die EU-Norm-Prüfergebnisse mit "realen" Verbräcuenichts zu tun hatten, war testanlagebedingt, aber auch - pressenotorisch - allseits seit Jahren bekannt.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Peus,
an diesem Punkt der Diskussion waren wir schon vor einiger Zeit. Bei § 263 StGB ist es wichtig, zunächst den Geschädigten zu identifizieren (man prüft dann Betrug "zum Nachteil des X"). Geschädigt sind hier die Käufer dieser "sauberen Diesel", nicht die Abgasprüfbehörden. Ich habe bereits 2015 hier im Blog argumentiert, dass die Käufer von "sauberen" Dieseln über zugesicherte Eigenschaften getäuscht wurden, und, sofern sie für einen sauberen Öko-Diesel mehr bezahlt haben als für einen anderen, auch geschädigt wurden. Für einen solchen Betrug ist ein Verstoß gegen die europäischen Abgasnormvorschriften nicht erforderlich. Wer Ihnen deutsches Rindfleisch verkauft und dabei vortäuscht, es handele sich um werthaltigeres argentinisches Rindfleisch, der braucht nicht gegen Rindfleisch-Prüf-Vorschriften zu verstoßen, damit es Betrug ist.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Nun, Herr Professor Müller, über welche Tatsache hat denn VW europäische oder deutsche Kfz-Käufer getäuscht? Ist da mehr gesagt worden als "entspricht EU-Norm pipapo"? Wer übrigens soll getäuscht haben - die VW Aktiengesellschaft oder der jeweilige verkaufende Händler? Reden wir vom Neuwagenverkauf oder Gebrauchtwagenverkauf durch - Private? Wer hat hier bei wem einen Irrtum erregt - über welche Tatsache - , und diesen zu einer Vermögensverfügung bewogen? Das Einhalten einer EU-Norm kann ich mir noch als täuschungsrelevante Tatschenbehauptung oder zugesicherte Eigenschaft vorstellen. "Sauber" hingegen nicht. Es kommt hinzu, dass sehr fraglich ist, ob sogar die Einhaltung einer EU-Norm Gegenstand der Aussage ist oder nur die wirksame Zulassung durch eine Zulassungsbehörde.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Medienumschau zum 958. Tag unermüdlicher Aufklärung
Da helfen nur noch ein Unternehmenstrafrecht und erleichterte Sammelklagen.
Da helfen nur noch ein Unternehmenstrafrecht und erleichterte Sammelklagen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Abgasskandal Martin Winterkorn in den USA angeklagt
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vw-abgasskandal-martin-winterkorn-in-den-usa-angeklagt-a-1206126.html
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Medien Umschau zum 998. Tag
Da helfen nur noch ein Unternehmenstrafrecht und erleichterte Sammelklagen.
Da helfen nur noch ein Unternehmenstrafrecht und erleichterte Sammelklagen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"VW Diesel: Händler muss Auto zurücknehmen Volkswagen versuchte bislang bei den Prozessen seiner Kunden wegen manipulierter Autos stets, Urteile von Oberlandesgerichten zu verhindern. Das ging nun schief: Das OLG Köln entschied zugunsten eines VW-Kunden. Dessen Anwälte hoffen auf einen Dammbruch. Das Oberlandesgericht Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgerichteinen ortsansässigen Autohändler zur Rücknahme eines Betrugs-Fahrzeugs aus dem VW-Konzern verurteilt. Das teilt die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig mit, die den Kläger vertreten hatte. Es ging demnach um einen VW Eos 2.0 TDI . Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln. Der Händler muss den Wagen zurücknehmen. Der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, von dem allerdings eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. ..." [Focus 12.06.18]
Na endlich - Morgen ist übrigens der 1000! Tag, da gibt es es einen saftigen Kommentar.
Da helfen wirklich nur noch ein Unternehmenstrafrecht und erleichterte Sammelklagen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
"da gibt es einen saftigen Kommentar"
Nu ja, die Welt wartet sicher mit Spannung auf den Kommentar, die Börsen zittern und die Vorstände werden notarielle Schuldanerkenntnisse unterschreiben und öffentlich Buße tun, falls sie das lesen.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Als Juristen würde mich interessieren, ob Daimler-Benz mit dem Gerede von "rechtlich klären lassen" nur heißes Seehoferoides Luftbasen der Ankündigung einer gerichtlichen Klärung ist oder das auch effektiv UMGESETZT wird. Ansatz wäre ein laut Pressewallungen anstehende oder erlassene Regelung durch das KBA per Verwaltungsakt sein und dann eine Anfechtungsklage dagegen. Implizit wäre darin dann die Frage der Rechtswidrigkeit dessen , was eingebaut ist, zu klären. Hätten wir einen (effektiven) Rechtsstaat, so läge die fachgerichtliche und damit bestimmende Klärung letzter Instanz rechtskräftig in etwa 11 Monaten vor.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Was ist ein "heißes Seehoferoides Luftbasen"?
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
"l" - ein "l" fehlt bei mir im Text. Der hat auch einmal - wahlkampfbetreibend - Normenkontrolle "versprochen" - und post festum - nix war's.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Kommentar zum 1000. Tag nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals
1000. Tag - Zwischenbilanz 14.06.2018 Die Verantwortlichen laufen immer noch frei herum. Man braucht keinen 1. Weltkrieg (Nobelpreisträger Prof. Fritz Haber), kein drittes Reich und keinen Hussein oder Assad um Menschen zu vergasen. Das geht anscheinend ganz legal - das ist das eigentlich Schlimme - (federführend) mit der deutschen Autoindustrie, allen voran Volkswagen, und ihrer Schutzheiligen Bundeskanzlerin Merkel und ihrer politischen Vasallen (z.B. Verkehrsminister, Kraftfahrtbundesamt). Sie lügen, wenn sie - zum Kern der Sache - den Mund aufmachen. Und sie haben nicht die geringsten Hemmungen, um ihrer Profite, Gagen und Boni willen, die Gesundheit der Menschen und ihre Lebenserwartung massiv zu beeinträchtigen. EUweit sind es Zig-Tausende, die auf der Strecke bleiben. Und sämtliche Bosse und Manager laufen auch noch am 1000sten Tag nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen durch VW frei herum. Mit wohlverstandenem Rechtsstaat hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es ist eine einzigartige Schande, ein neuer Tiefpunkt deutscher Geschichte, Politik und des Rechtsstaats. Auch hier zeichnet sich wieder einmal ab: Die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man auf. Es könnte indessen sein, dass nicht wenige "Kleine" das sogar mittragen. Denn profitieren nicht alle vom Wohlstand, den uns die deutsche Autoindustrie beschert?
Da helfen nur noch ein Unternehmenstrafrecht und erleichterte Sammelklagen.
Original-Kommentarquelle:
http://www.sgipt.org/politpsy/wirts/dag/VW/vws.htm#1000http://www.sgipt....
Hessen-Lotto kommentiert am Permanenter Link
Sie schlagen ein Unternehmensstrafrecht vor: Wie genau stellen Sie sich das vor? Soll weiterhin auch gegen Mitarbeiter und Führerriege ermittelt werden oder nur gegen das Unternehmen? Wie lösen sie die Problematik mit Vorsatz und Schuld etc.? Was denken Sie können WIR! machen, damit Rechtsstaat wieder ein Rechtsstaat wird?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Wie in den USA.
Hessen-Lotto kommentiert am Permanenter Link
Das ist ja mal eine erschöpfende Auskunft. Besten Dank!
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Medienumschau zum 1025. Tag - So allmählich tut sich was, aber ein Unternehmensstrafrecht scheint immer noch nicht in Sicht
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Hinweis: heute Abend 20.15 auf arte:
"Die Macht und ihr Preis Die Akte VW 18. September 2015: Die US-amerikanische Kontrollbehörde EPA gibt bekannt, dass VW seit Jahren den vorgeschriebenen Abgastest durch elektronische Manipulation betrogen hat. Insgesamt elf Millionen Fahrzeuge sind betroffen. Ein Sturm der Entrüstung tobt, ein Skandal mit Geschichte. Wie konnte es dazu kommen? Der Dokumentarfilm blickt hinter die Kulissen des deutschen Konzerns. ..." [arte 24.07.18]
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Kleine Medienschau zum 1086. Tag - VW Bosse laufen immer noch frei herum ...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis auf SZ 26.7.2018. Man kann nun in zwei verschiedenen Weisen vorgehen: a) in einem ordnungsgemäßen Ermittlungs- und Strafverfahren; da ist geregelt , wann wer Kenntnis von protokollierten Aussagen erhält, wie er dazu Stellung nehmen kann, inwieweit anderweitige Zeugen gehört werden, die angeblich an der angeblichen und an angeblicher Zeit stattgehabten Besprechung teilgenommen haben sollen, und das dann schließlich in öffentlicher mündlicher Verhandlung erörtern b) oder man kann beglückt aufjubeln, wenn vorab wie in Chemnitz ein Haftbefehl oder sonst im Verfahren vertrauliche Unterlagen publiziert werden. Oder solche durchgestochen werden. - Man könnte auch die Vierte Gewalt der Kontrolllosigkeit entziehen und Redaktionsbüros durchsuchen und dann in anderweitigen Medien die Ergebnisse publizieren. - Man könnte in derselben Weise auch internes Regierungshandeln investigativ aufklären, so etwa für den Zeitraum 3. - 13. Sept. 2015. Manchmal kommt man ja an solche Akten heran, wie zur entsprechend rechtsfernen (vgl. Papier NJW 2016, 2391-2396) "Wannsee-Konferenz" 20. Januar 1942.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Kleine Medienumschau zum 1. Advent und 1170. Tag unermüdlicher Aufklärung
Die Justiz scheint das einzige, was in diesem unglaublichen Sumpf aus Politik, Kraftfahrbehörden und Autoindustrie noch halbwegs funktioniert.
Sekundärequelle: http://www.sgipt.org/medien/kritik/mk_18.htm
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Ein anderer Diskussionsstrang hier bei beck blog scheint mir hinzuzuziehen zu sein. Dort wegen BAMF: Kritische Betrachtung, wie ein "Skandal" eventuell auch künstlich produziert wird. Das, was in den USA organisiert wird, kann ich als deutscher Jurist nur mit einem Mittel zwischen Staunen und Abscheu zur Kenntnis nehmen. Auch, dass Inhaftierte "gern" munter als Vögelchen zwitschern, was jeweilige Verfolgungsbehörde sich so wünscht, sollte allgemein bewusst sein - das gilt eben nicht nur für verhaftete ukrainische Marineangehörige in russischem Gewahrsam. - Was in Deutschland geschieht, auch in der vroanstehenden gewüfelte Material"-Sammlung ist mindestens mehrerlei: a) "Zivilverfahren "wegen Schäden aus Kauf/Nachrüstung/verweigerter Nachrüstung; mir ist unbeknnt, ob dabeidie Frage ursprünglichen Rechtsvertoßes be Atzustnd fachlich und gutachterlihc durchgeprüft wäre b) börsen- und kapitalmarktechtlche Schadensersatzamsprüche wegen angeblich verspäteter Offenbarung von Abgasproblemen c) das Einzige,was michim ern interesseren würde: verwaltungsrechtlich verbindliche Klrung der Frage, ob und welche Abgasregelanlagen nun aa) rechtswidrig bb) der rechtmäßig waren. Daimler-Benz udOpel (auch VW??) haben verlaten lassen, se würden die Benstandung "rechtlich prüfen" lassen und anerkennten sie nicht. De einzige Entscheodung dazu, von der ich erfahren habe - und die voranstehend prompt nicht genannt wird - ist die vom VG Schleswig zu Eilantrag von Opel: zu konkreter Regelanlage: unsicher, ob rechtswidrig, es sprächen "stärkere" Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit, nach Folgenabwägung keine aufschiebende Aussetzung der nachteiligen Anordnung. Einzig und alleinsolche Veahren,undzwar zur Hauptsache, würden rechtliche Klärung bringen, ob die eingebauten Regulatorien nun rechtskonform waren/sind oder nicht. Ob Daimler-Benz und /pder sonsotge derartges nun wirklich eingeleitet haem ist r unebekannt. Die Informationspolitik dieser Produzenten hierzu ist katastrophal. Eventuell insoweit und dadurch auch aufschlussreich. d) Die "Fahrverbot"-Urteile haben in der Sache, technisch, rechtlich mit dem sog "Skandal" NICHTS oder höchstens das Wenigste zu tun. Der Zusammenhang ist ausschließlich Pressepropaganda und erpresserischer Druck. Selbst schlichteren Hirnen msste auffallen, dass die Fahrverbote vorrangig, auch zeitlich vorrangig, gerade für ÄLTERE Diesel-Fahrzeuge ausgesprochen werden, zu denen NIEMAND je behauptet hat , sie hätten unzulässige Einrichtungen. Die Hass- und Hetztendenzpropagandarichtung der Journaille kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass dauend von Dieselfahrverboten die Rede ist, in Wahrheit aber eben auch (VG Gelsenkirchen) Otto-Motor-Fahrverbote in Rede gestellt werden. - Im Rahmen der allgemeinen Rechtsstaatsdebatte: Die Hauptverfahrensklärung zur verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit der Regelmethoden und - mechanismen bzw. EDV-Regulatorien würde 3 Instanzen ( bis BVerwG) + ggf.durch Hersteller ggf. BVerfG in Anspruch nehmen können - 8 - 15 Jahre, gern dazu noch, wegen Zuordnung zu EU-Regelung, EuGH. Wer auch hierzu im Rahmen des allgemeinen Gejodeles über "Rechtsstaat" keine Probleme sieht, dem ist nicht zu helfen. Justiz - ja, sie wäre (!!) die einzige, der man vertrauen könnte, und zwar im verwaltungsrechtche Hauptsacheverfahren. Nur - wann?
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Kleine Medienumschau zum 1205. Tag unermüdlich Aufklärung
Leider nicht viel Neujähriges in Sicht. So lange die Vorstände nicht in der Haft schmoren, wird sich vermutlich wenig "aufklären". Der Betrug darf sich für vor allem für die Verantwortlichen nicht rechnen. Aber leider gilt in Deutschland das krupp-stählerne Deutschland-AG-Prinzip: wer Mist macht auf höherer Ebene, wird gnadenlos belohnt.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Das ist das Schöne am Strafrecht: Bestimmtheitsgrundsatz und Normklarheit. Hier oben: "wer Mist macht auf höherer Ebene, wird..." Solches "Mist-Bauen" ähnelt doch sehr den Anregungen, die eine Strafkammervorsitzende aus "berufenem" Mund erhielt: FAZ 22.7.2004: "Überraschend war, wer an den Stammtischen Platz genommen hat. Zu den Stammtischrechtsexperten gehörten auch Politiker, die Straftatbestände wie Sauerei, Schweinerei und Perversion erfunden haben" Zitat Ende.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nunja, es gibt zwar keine "Schweinerei" als Tatbestand. Aber es gibt Betrug in mittelbarer Täterschaft. Dass dies vorliegen könnte, habe ich oben schon vor Jahr und Tag erläutert. Ob dies bewiesen werden kann, ist natürlich fraglich und entzieht sich meiner Kenntnis.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
In der Tat. Und dazu wüsste ich gern durch Verwaltunsgericht also Fachgericht, verbindlich geklärt und entschieden, ob und ggf. welche Steuerungsinstallation nun eigentlich rechstwidrig war . Bis auf die dürftige Eilentscheidung VG Schleswig, die ich angegeben habe, ist mir dazu bisher nichts bekannt. Im Zivilprozess läge § 148 ZPO nahe.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
OLG Köln 20.12.2017: Demgegenüber kommt dem Umstand, dass die Beklagte selbst den Sachmangel weder im Sinne eines Verschuldens zu verantworten hat, noch überhaupt von ihm beim Gefahrübergang Kenntnis gehabt haben wird, keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Vielmehr ist im Rahmen der bei der Frage nach der (Un-)Erheblichkeit eines Sachmangels anzustellenden Gesamtabwägung insofern zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Vertragshändlerin in einer dauerhaften Vertragsbeziehung zu dem verantwortlichen Hersteller stand und steht und dass sie damit das Risiko einer Gewährleistungshaftung im Verhältnis zu den Kunden für Sachmängel, die sie selbst nicht verschuldet hat, in gewissem Umfang in Kauf genommen hat." Zitat Ende. Der nicht wissende Händler soll also nicht wegen "Betruges" dran sein, sdern wegen Sachmängelhaftung. Die Beschlüsse OLG Köln wälzen und suhlen sich zwar im Begriff " Täuschung", aber dies seitens des Herstellers gegenüber der Zulassungsbehörde. 20.12.2017 und 27.3.2018. 20.12.2017: Der vernünftige Durchschnittskäufer muss, wenn er ein für den Betrieb im Straßenverkehr vorgesehenes Fahrzeug erwirbt, davon ausgehen, dass das betreffende Fahrzeug entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist. Dementsprechend muss er ferner nicht nur davon ausgehen, dass das Fahrzeug die technischen und die rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung erfüllt, sondern er muss auch annehmen, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch eine Täuschung erwirkt hat." Zitat Ende.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die Kenntnis vom Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht, also auch zwischen Zivilprozess und Strafprozess dürfen Sie auch bei Lesern dieses Blogs unterstellen.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Auch zum Strafprozessrecht gbt es Kunde Kundiger: "So lange die Vorstände nicht in der Haft schmoren, wird sich vermutlich wenig "aufklären" ". Ja, das sah es die Gestapo vor allem 1942-45 ebenso. Seltsam - tonnenweise beschlagnahmtes Papier und Dateien sollen nichts "aufklären"? Zeugeneinvernahme Dritter auch nichts? Steh denn wie bei Freisler bereits fest,was herauszukommen hat?
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Man muss nicht so weit und so falsch zurückgehen. Kohls Spenden Schweigen war schon beredt genug. Warum der damals nicht in Beugehaft nommen wurde, weiß ich bis heute nicht. Die Justiz könnte da was gut machen und ihren Ruf* wieder oder weiter verbessern ...
Rudolf Sponsel, Erlangen
*
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/exklusive-erhebung-...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das ergibt sich aus § 136 Abs. 1 S. 2 StPO. "Beugehaft" gibt es nur gegen Zeugen (§ 70 Abs. 2 StPO), nicht gegen Beschuldigte. Die oft faktisch als "Beugehaft" eingesetzte Untersuchungshaft ist ein anderes Thema...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Zu Ihrer Schlussbemerkung: ja, und zwar ein übles.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"Kritik von Ärzten an Schadstoffgrenzwerten wächst Sind die Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub zu niedrig angesetzt? Eine Gruppe von Lungenärzten um den Pneumologen Dieter Köhler behauptet das. ..." [faz 22.01.19]
"Umweltlobbyist und Dieselschreck Resch: "Der Diesel ist tot, mausetot" In Deutschland gelten bereits Dieselfahrverbote. Die treibende Kraft dahinter ist die Deutsche Umwelthilfe. Die Industrie habe den Diesel an die Wand gefahren, sagt ihr Chef ..." [dS 14.01.19]
"2,8 Prozent weniger : Autoabsatz in China sinkt erstmals seit zwei Jahrzehnten Jahrzehntelang ist der Autoabsatz in China gestiegen. Die Zeiten sind vorbei. Das liegt am Handelsstreit und an geringeren Steuervorteilen. Einige deutsche Autobauer sind aber verschont geblieben. ..." [faz 14.01.19]
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Zur Kritik der Ärzte heute (24.01.2019) ein sehr kritischer, ja vernichtender Kommentar von Schwab in den Nürnberger Nachrichten.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Da war der Verkehrsgerichtstag wohl auch schlecht informiert - es wird immer toller
"Motorenentwickler half Ärzten. Es-Daimler-Benz-Mitarbeiter arbeitee an Papier zu Feinstaub mit. ..." [NN 26.01.19]
"„Initiative von Lungenärzten“ stammt auch von einem früheren Daimler-Mitarbeiter LobbyControl bemängelt
lückenhafte Berichterstattung in der Debatte um Stickoxide Berlin, 24. Januar 2019 – Gestern machte die Meldung Schlagzeilen, dass Lungenärzte die Schädlichkeit von Stickoxiden anzweifeln. Als Initiator wurde der Lungenarzt Dieter Köhler benannt. LobbyControl stellte nun fest, dass die Initiative zur Kritik an den Grenzwerten für Feinstaub und Stickoxide nicht nur von Lungenärzten stammt. In der Berichterstattung gehe unter, dass die Stellungnahme vier Autoren hat, darunter auch einen Motorenentwickler, der früher für Daimler tätig war, kritisiert LobbyControl. ..." [24.01.19]
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Nun, wenn hier dipolomierte Psychologen und promoviete Philologen über "Recht" nd jerajcäber mediziische Wirkungen sich verbreiten,wrd doch auch ein Motorenentwickler etwas über die Auswirkungen von Motoren etwas zu sagen haben.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"Es hat ein wenig gedauert, aber jetzt steht die schwarz-rote Front gegen Tempolimit 130. Was in praktisch allen Staaten jenseits der Republik eine Selbstverständlichkeit ist, grenzt hierzulande offenbar an Freiheitsberaubung. Es gebe „intelligentere Maßnahmen“ für mehr Klimaschutz im Verkehr, widerspricht Regierungssprecher Steffen Seibert den eigenen Experten einer Klima-Arbeitsgruppe. Belobigt wird stattdessen der bei diesem Thema überaus agile Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), angesichts dessen Furor („gegen jeden Menschenverstand“) sich der politische Alzheimer bei der SPD meldet. Umweltministerin Svenja Schulze hat Gegenargumente genauso vergessen wie den zwölf Jahre alten Parteitagsbeschluss pro Tempo 130 ..." [HB Morning Briefing 29.01.19]
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Man bemerkt: Begriff und Bedeutung von "Freiheit" schwinden dramatisch aus der öffentlichen Debatte. Wer nur 130 fahren will, darf das doch weiterhin! Nein - es geht darum, KZ-Terror zu Lasten anderer zu entfalten.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Es ist mutig, einen Zusammenhang zwischen KZ und Diesel-Abgas-Skandal herzustellen, wenn es wohl auch nicht richtig ist.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Tertium comparationis ist die Feindschaft gegen Freiheit, der Drang der Gesinnungsterroristen, ihre Guterchenideologien anderen aufzwingen zu wollen bis in konkrete Lebensäußerungen hinein.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"Zu hohe Verbrauchswerte VW zeigt sich wegen Porsche 911 selbst an Neuer Ärger für Volkswagen: Laut einem Medienbericht erstattet der Autobauer Selbstanzeige. Hintergrund sind offenbar fehlerhafte Verbrauchswerte des Sportwagen-Modells 911, das von Tochterunternehmen Porsche gebaut wird. ..." [ntv 31.01.19]
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Absurde Verantwortungskapriolen um die Verantwortung - als ob solche Maßnahmen nicht von ganz oben veranlasst oder gedeckt wurden, so zumindest der gesunde Menschenverstand*
"Top-Manager belastet VW-Chef Diess im Abgas-Skandal VW-Chef Herbert Diess wird offenbar im Abgas-Skandal von einem freigestellten Top-Manager des Konzerns belastet. Zwischem dem Ex-Leiter Antriebselektronik und VW soll es zudem einen geheimen Vertrag geben. ..." [Automobilwoche 03.02.19]
https://www.automobilwoche.de/article/20190203/NACHRICHTEN/190209988/med...
* http://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/BA_GesMV.htm
http://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/BA_GMV_Recht.htm
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
"BGH-Urteil Klagt, klagt, klagt! Der Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs ist eine Aufforderung an die Käufer von Dieselautos, auf ihrem Recht zu bestehen. Das ist spektakulär...." [SZ 22.02.19]
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/diesel-urteil-bgh-vw-1.4341720?ut...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Nun, nach der Pressemitteilug des BGH betrifft das " bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist...". Welches Fachgericht hat bislang die streitgegenständliche EDV-Programmierung als "unzulässig" qualifiziert? Oder hat VW einen Verwaltnsakt dahingehend bestandskräftig werden lassen?
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Ach, der Rechtsstaatsprantl. "22. Februar 2019, 15:25 Uhr
BGH-UrteilKlagt, klagt, klagt!............Der Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs ist............
Sogar Rechtsstaatsprantl weiß aber, dass das bis dahin gelogen ist. Denn es ist - ein : BGH nun gemacht: Er hat, weil eine mündliche Verhandlung und damit ein Urteil aufgrund des Vergleichs nicht mehr möglich war, einen Hinweisbeschluss erlassen. " Zitat Ende. Ich bin gespannt auf den genauen Wortlaut des Beschlusses.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zum Ausgangsbeitrag interessant ist dieser heutige Artikel im Handelsblatt, der nahelegt, dass der Dieselaffäre schon im Jahr 2007 Absprachen der deutschen Autohersteller - einschließlich BMW und Daimler - vorausgingen. Angeblich ermittelt die EU-Wettbewerbsbehörde nun auch wegen Kartellabsprachen.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis. Ist mir glatt entgangen. Bedeutet die Formulierung „Ohne Bescheißen werden wir es nicht schaffen“ nicht ein klares Bekenntnis zum Betrug?
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