Interessantes Posting: "Schilderwaldnovelle"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.09.2012
Rechtsgebiete: SchilderStrafrechtVerkehrsrecht4|5397 Aufrufe

Zu einem älteren Beitrag hier findet sich ein Posting von Blogleser Martin Müller, das ich an dieser Stelle einmal einrücken möchte, da das Thema "Schilderwaldnovelle" vor einiger Zeit zu einigem Aufruhr sorgte und mancher Leser sich vielleicht schon gefragt hat, was aus der ganzen Sache geworden ist:

 

 Der Verkehrsministeren Peter Ramsauer hat bekanntlich im Frühjahr 2009 die Änderung der StVO ("Schilderwaldnovelle") wegen partieller Zitierfehler für nichtig erklärt. Damit hat er sich zum Retter der Kommunen aufgeschwungen, und ihnen die lästige Verkehrsschau [auch] nach alten Verkehrszeichen vorerst erspart.

Nunmehr wurde am Freitag endlich eine Neufassung der StVO im Bundesrat (DrS 428/12) verabschiedet. Darin ist auch wieder die alte Übergangsfrist der § 53 Abs. 9 enthalten; die alten Verkehrszeichen sollen somit wirksam bleiben.

Nach Hinweisen auf Verkehrsportal.de vermag aber auch diese Änderung nicht die alten Schilder am Leben zu halten. Grund ist kein aktueller Zitierfehler, sondern ein handwerklicher Fehler aus 1992.

Der § 53 Abs. 9 belässt Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung
ihre Gültigkeit. Just am 01.07.1992 um 0:00 Uhr trat jedoch bereits die nächste Fassung der StVO mit den neuen Schildern in Kraft; die alten Schilder wurden somit am 30.06. um 24:00 Uhr verdrängt. Die bis zum 01.07. geltende Fassung enthielt daher bereits nur noch die aktuellen Gestaltungen.

Diese Ansicht wird auch dadurch bestätigt, dass die ehemaligen Abs. 10 und 12 des § 53 mit dem selben Wortlaut auf den 30.06.1992 abstellen. Auch das BMVBS sieht bei der Formulierung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung den 01.07. mit eingeschlossen.

Daher gab es für die alten Verkehrszeichen nie eine Übergangsfrist, sie sind seit dem 01.07.2992 obsolet. Der populistische Rettungsversuch von Dr. Ramsauer war medial erfolgreich, in der Sache jedoch von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

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4 Kommentare

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Davon abgesehen, dass aus dem Hause Ramsauer eigentlich noch nie etwas hilfreiches gekommen ist zitiere ich Sie "Daher gab es für die alten Verkehrszeichen nie eine Übergangsfrist, sie sind seit dem 01.07.2992 obsolet". Das stört mich jetzt ja nun überhaupt nicht. ;-), obwohl ich meinen DeLorean demnächst mit einem Flux-Kompensator ausstatten wollte.

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Oh, auch im Verkehrsrecht-Blog, der ständig mit Strafrecht zugetextet wird, bemerkt der Beck-Blog-Experte durch Zuruf eines Lesers in einem Uraltstrang auch schon, dass der Verkehrsminister vor hat, die von ihm vor Jahren für ungültig erklärte StVO durch eine neue zu ersetzen! Und ich habe schon gedacht, ich wäre der einzige BR-Drucks.-Leser.

Kann man hier verlinken? Dann sollte man das vielleicht tun:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/428-12.html

http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_2291536/DE/parlamentsmaterial/to-plen...

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Wie war das doch gleich mit "objektivierter Wille des Gesetzgebers und Sinnzusammenhang" anstatt "Buchstaben des Textes"?
Was gemeint war, kann wohl nicht ernsthaft bezweifelt werden.

Der objektivierte Wille des Gesetzgebers und Sinnzusammenhang "anstatt "Buchstaben des Textes" war auch im Zitatbereich der Änderung aus 2009 erkennbar. Dennoch wurden die (fehlenden/falschen) Buchstaben dazu benutzt, ein "Problem" zu lösen.

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