Interessantes Posting: "Schilderwaldnovelle"
Gespeichert von Carsten Krumm am
Zu einem älteren Beitrag hier findet sich ein Posting von Blogleser Martin Müller, das ich an dieser Stelle einmal einrücken möchte, da das Thema "Schilderwaldnovelle" vor einiger Zeit zu einigem Aufruhr sorgte und mancher Leser sich vielleicht schon gefragt hat, was aus der ganzen Sache geworden ist:
Der Verkehrsministeren Peter Ramsauer hat bekanntlich im Frühjahr 2009 die Änderung der StVO ("Schilderwaldnovelle") wegen partieller Zitierfehler für nichtig erklärt. Damit hat er sich zum Retter der Kommunen aufgeschwungen, und ihnen die lästige Verkehrsschau [auch] nach alten Verkehrszeichen vorerst erspart.
Nunmehr wurde am Freitag endlich eine Neufassung der StVO im Bundesrat (DrS 428/12) verabschiedet. Darin ist auch wieder die alte Übergangsfrist der § 53 Abs. 9 enthalten; die alten Verkehrszeichen sollen somit wirksam bleiben.
Nach Hinweisen auf Verkehrsportal.de vermag aber auch diese Änderung nicht die alten Schilder am Leben zu halten. Grund ist kein aktueller Zitierfehler, sondern ein handwerklicher Fehler aus 1992.
Der § 53 Abs. 9 belässt Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung
ihre Gültigkeit. Just am 01.07.1992 um 0:00 Uhr trat jedoch bereits die nächste Fassung der StVO mit den neuen Schildern in Kraft; die alten Schilder wurden somit am 30.06. um 24:00 Uhr verdrängt. Die bis zum 01.07. geltende Fassung enthielt daher bereits nur noch die aktuellen Gestaltungen.Diese Ansicht wird auch dadurch bestätigt, dass die ehemaligen Abs. 10 und 12 des § 53 mit dem selben Wortlaut auf den 30.06.1992 abstellen. Auch das BMVBS sieht bei der Formulierung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung den 01.07. mit eingeschlossen.
Daher gab es für die alten Verkehrszeichen nie eine Übergangsfrist, sie sind seit dem 01.07.2992 obsolet. Der populistische Rettungsversuch von Dr. Ramsauer war medial erfolgreich, in der Sache jedoch von Anfang an zum Scheitern verurteilt.