Kontrollfreak?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.03.2012

Wer als nichtehelicher vater die gemeinsame Sorge haben will, sollte sich so besser nicht verhalten:

Zwischen den Kindeseltern besteht keine tragfähige soziale Beziehung, um gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen.

Der Vater erhebt gegenüber der Mutter Vorwürfe, was ihren Lebenswandel anbelangt, und er vermittelt den Eindruck, über ihre Lebens- und Haushaltsführung bestimmen zu wollen.

Die Mutter hat den Vater wegen Stalkings angezeigt. Es kam zweimal zu Polizeieinsätzen aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Kindeseltern.

Es gibt auch kein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Kindeseltern. Sie konnten sich über die Frage eines Kindergartenbesuchs zunächst nicht einigen.

Sie sind auch nicht in der Lage, den Umgang des Vaters mit dem Kind selbständig zu regeln.

Es kam zu Streitigkeiten über die Betreuung des Kindes bei berufsbedingter Abwesenheit der Mutter und über die Anschaffung von Kindersitz, Kinderwagen und Tragegurt sowie über die Zahlung von Kindesunterhalt.
 

OLG Schleswig v. 22. 12 2011 - 10 UF 171/11 - (Pressemitteilung)

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2 Kommentare

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Haben Sie denn vieleicht auch einen Rat, wie er sich denn verhalten soll, damit er das gemeinsame Sorgerecht erhält?

 

Die meisten der oben genannten Probleme kann die Mutter, die das GSR verhindern möchte, ja auch alleine herbei führen, sodass sich an der früheren Rechtslage, dass Mütter alleine daüber bestimmen können, ob sie ihr Sorgerecht teilen wollen, nichts geändert hat.

 

Nur dass die Väter ihre Zurückweisung nun auch noch teuer zu bezahlen haben.

 

Ob das der EGMR gemeint hat?

Höchste Zeit für eine neue Ohrfeige für die Menschenrechtsverweigerer.

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Sehr geehrter Herr Jakobs,
Ich habe Ihren Kommentar samt links gesperrt, da ich nicht weiss, ob die anderen Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

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