Kontrollfreak?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Wer als nichtehelicher vater die gemeinsame Sorge haben will, sollte sich so besser nicht verhalten:
Zwischen den Kindeseltern besteht keine tragfähige soziale Beziehung, um gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen.
Der Vater erhebt gegenüber der Mutter Vorwürfe, was ihren Lebenswandel anbelangt, und er vermittelt den Eindruck, über ihre Lebens- und Haushaltsführung bestimmen zu wollen.
Die Mutter hat den Vater wegen Stalkings angezeigt. Es kam zweimal zu Polizeieinsätzen aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Kindeseltern.
Es gibt auch kein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Kindeseltern. Sie konnten sich über die Frage eines Kindergartenbesuchs zunächst nicht einigen.
Sie sind auch nicht in der Lage, den Umgang des Vaters mit dem Kind selbständig zu regeln.
Es kam zu Streitigkeiten über die Betreuung des Kindes bei berufsbedingter Abwesenheit der Mutter und über die Anschaffung von Kindersitz, Kinderwagen und Tragegurt sowie über die Zahlung von Kindesunterhalt.
OLG Schleswig v. 22. 12 2011 - 10 UF 171/11 - (Pressemitteilung)