Die Bank wird lang und länger

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 10.08.2011

Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition ist noch nicht abgeschlossen.

Bei einer gesetzlichen Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern geht es darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Die Frage nach einem geeigneten Regelungsmodell wird seit einiger Zeit ausführlich in der Wissenschaft und im politischen Raum erörtert. Hierzu wurden verschiedene Regelungsvorschläge entwickelt.

Die verschiedenen Modelle, insbesondere die Antragslösung, die Widerspruchslösung sowie der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Vorschlag sind allgemein bekannt.

Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung. Bei der Suche nach der besten Lösung steht allen Beteiligten die Vielschichtigkeit der Eltern-Kind-Beziehungen vor Augen, die sich in einer entsprechenden Bandbreite der Einzelfälle niederschlägt. 

Antwort der Bunderegierung auf eine kleine Anfrage, wann denn das Urteil des BVerfG v. 21.07.2010 betreffend die elterliche Sorge nichtehelicher Kinder umgesetzt wird. (Bundestagsdrucksache 17/6713 vom 01.08.2011)

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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6 Kommentare

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Sollte für die Richter kein Problem darstellen, denn das BVerfG hat ganz klar eine Regelung getroffen die auch nicht falsch zu deuten ist. Das einige Richter damit ein Problem haben, kommt nicht aus einer Rechtsunsicherheit sondern aus ihrer eigenen konservativen Einstellung, was einige Richter dazu veranlasst gegen die Regelung des BVerfG zu Urteilen oder solche Fälle auf die Lange Bank zu schieben in der Hoffnung der Gesetzgeber findet eine Lösung die ihrer konservativen Einstellung mehr entspricht.

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Das Familienrecht ist eine besondere Materie für den Gesetzgeber, weil nahezu jeder sich berufen fühlt, seine persönlichen Erfahrungen einzubringen:

Auszug aus der Rede des Abgeordneten Prof. Dr. jur. Eduard Wahl (CDU) am 28.06.1961:

"Herr Präsident ! Meine Damen und Herren ! Heute hat sich wieder gezeigt, daß die Ehe- und Familienrechtsgesetzgebung wie seit eh und je leidenschaftliches Interesse erregt. Das liegt nicht nur daran, daß das Eherecht auf Grund seiner Geschichte mit den Weltanschauungskämpfen der Neuzeit aufs engste verknüpft ist, sondern auch daran, daß sehr viele auf dem Ehegebiet ihre persönlichen Erfahrungen haben. Als das BGB vom Reichstag verabschiedet wurde, füllten sich die Bänke erst bei der Behandlung des Vierten Buches, und ein konservativer Abgeordneter kritisierte sehr zur Überraschung des ganzen Hauses die ihm zu eng erscheinenden Möglichkeiten der Scheidung. So wichtig die Beiträge sind, die der einzelne aus seinen eigenen Erfahrungen beisteuern kann, so muß doch der Gesetzgeber das Ganze sehen. ..."

http://philorama.blogspot.com/2007/05/beratung-des-deutschen-bundestages...

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@ Hans-Otto Burschel

Vielen Dank für das Update! Ich habe mich noch vor ein paar Tagen gefragt, was aus der Sache geworden ist. Bitte halten Sie uns (die nicht im Familienrecht tätigen, aber interessierten Juristen sowie Nichtjuristen) auf dem Laufenden, wie die Sache ihren Fortgang nimmt.

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Letzte VERWARNUNG !!!

 

Das geht entschieden zu weit !

Was für ein Gebaren?

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass dies Konsequenzen haben kann. Außer Foren und Presse interessieren sich, gerade weil das Thema Gleichstellung totgeschwiegen wird, nunmehr auch Filmemacher, möglicherweise auch entsprechende Kontakte in den Ministerien, für ein derartiges Verhalten.

Sollte der Beitrag dennoch nochmals gelöscht werden, setze wir Sie vorab davon in Kenntnis, das Sie damit Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung dieser Vorgehensweise erklären.

Das Forum wird, da auffällig geworden, nunmehr überwacht.

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Deutschlands Väter schrieb:

Letzte VERWARNUNG !!!

 

Das geht entschieden zu weit !

Was für ein Gebaren?

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass dies Konsequenzen haben kann. Außer Foren und Presse interessieren sich, gerade weil das Thema Gleichstellung totgeschwiegen wird, nunmehr auch Filmemacher, möglicherweise auch entsprechende Kontakte in den Ministerien, für ein derartiges Verhalten.

Sollte der Beitrag dennoch nochmals gelöscht werden, setze wir Sie vorab davon in Kenntnis, das Sie damit Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung dieser Vorgehensweise erklären.

Das Forum wird, da auffällig geworden, nunmehr überwacht.

 Diesen erhellenden Beitrag lasse ich gerne stehen.

Das auch auf der langen Bank keinerlei Absicht besteht, diesen menschenrechtswidrigen Zustand zu beenden kann man ja auch schon daran erkennen, dass auch die Gerichte das GSR nur ausurteilen, wenn es sich gar nicht vermeiden lässt.

 

Am einfachsten dadurch, dass man dem Vater vorhält, dass die Mutter mit ihm im Streit läge.

Beweis: Strittige Gerichtsverfahren wie dieses!

 

Und in solchen Fällen gilt immer noch: In dubio pro mater!

 

Wieviele GSR Verfahren haben sie denn bisher positiv beschieden, wie viele abgewiesen und wieviele mit einem positiven Vergleich abgeschlossen Herr Burschel?

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