Die Bank wird lang und länger
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition ist noch nicht abgeschlossen.
Bei einer gesetzlichen Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern geht es darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Die Frage nach einem geeigneten Regelungsmodell wird seit einiger Zeit ausführlich in der Wissenschaft und im politischen Raum erörtert. Hierzu wurden verschiedene Regelungsvorschläge entwickelt.
Die verschiedenen Modelle, insbesondere die Antragslösung, die Widerspruchslösung sowie der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Vorschlag sind allgemein bekannt.
Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung. Bei der Suche nach der besten Lösung steht allen Beteiligten die Vielschichtigkeit der Eltern-Kind-Beziehungen vor Augen, die sich in einer entsprechenden Bandbreite der Einzelfälle niederschlägt.
Antwort der Bunderegierung auf eine kleine Anfrage, wann denn das Urteil des BVerfG v. 21.07.2010 betreffend die elterliche Sorge nichtehelicher Kinder umgesetzt wird. (Bundestagsdrucksache 17/6713 vom 01.08.2011)