Radwegebenutzungspflicht: OVG lässt Berufung zu
von , veröffentlicht am 24.04.2011Ein kurzer Hinweis des Bloglesers Dr. Frank Bokelmann: "Das Urteil des VG Bremen vom 18.12.2008 - 5 K 2158/06 dürfte vermutlich keinen Bestand haben. Das OVG Bremen hat nach einem Bericht des Klägers nunmehr die Berufung zugelassen und dabei kund getan, dass es in der Sache verhandeln will:
http://www.prorad.de/bremen/bismarckstr/ovg-bremen-1a61-09.txt
Damit sind nun die sogenannten Bescheidungsklagen auf einem guten Weg und die vom BVerwG in Verfahren gegen Verkehrszeichen zuletzt noch hoch gehaltene Widerspruchsfrist "ab erster Betroffenheit" doch eher ein Papiertiger mit geringer praktischer Relevanz - was das BVerwG in seinem Radwege-Urteil vom 18.11.2010 - 2 C 42.09 teilweise auch schon eingestanden hat."
Danke, Herr Dr. Bokelmann für die kurze Einschätzung!
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenHermann kommentiert am Permanenter Link
Mmh... es gibt noch Streit darüber, ob man einen Radweg benutzen muß oder nicht? Ich wußte gar nicht, daß Radfahren überhaupt noch irgendwelchen Beschränkungen unterliegt. Während man früher regelmäßig fürchten mußte, von der Polizei angehalten zu werden, wenn man ohne funktionierendes Licht oder auf dem Bürgersteig fuhr, scheint es heute völlig normal zu sein, daß Fahrräder ohne Licht verkauft und gefahren werden - am liebsten natürlich von Erwachsenen auf dem Bürgersteig zur Nachtzeit. Polizeiliches Eingreifen? Fehlanzeige...
Name kommentiert am Permanenter Link
Dagegen bleiben Fußgänger immer schön auf ihrer Seite eines mittels durchgehenden Strichs geteilten Fuß-/Radwegs und alle Autofahrer halten beim Überholen eines Radfahreres einen Abstand ein, der diesen nicht gefährdet und hupen dabei nie. Außerdem blenden sie sofort ab, wenn sie einen entgegenkommenden Radfahrer bemerken ...
Bitte ankreuzen:
Autofahrer / Radfahrer / Fußgänger
wie ich schimpfen über
Radfahrer / Fußgänger / Autofahrer
wie mich.