Radwegebenutzungspflicht: OVG lässt Berufung zu
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ein kurzer Hinweis des Bloglesers Dr. Frank Bokelmann: "Das Urteil des VG Bremen vom 18.12.2008 - 5 K 2158/06 dürfte vermutlich keinen Bestand haben. Das OVG Bremen hat nach einem Bericht des Klägers nunmehr die Berufung zugelassen und dabei kund getan, dass es in der Sache verhandeln will:
http://www.prorad.de/bremen/bismarckstr/ovg-bremen-1a61-09.txt
Damit sind nun die sogenannten Bescheidungsklagen auf einem guten Weg und die vom BVerwG in Verfahren gegen Verkehrszeichen zuletzt noch hoch gehaltene Widerspruchsfrist "ab erster Betroffenheit" doch eher ein Papiertiger mit geringer praktischer Relevanz - was das BVerwG in seinem Radwege-Urteil vom 18.11.2010 - 2 C 42.09 teilweise auch schon eingestanden hat."
Danke, Herr Dr. Bokelmann für die kurze Einschätzung!