Totgesagte leben länger
von , veröffentlicht am 10.08.2010Auch ich hatte verkündet, dass mit der Reform des Versorgungsausgleichs das Renter- und Pensionärsprivileg abgeschafft wird.
Für das Renterprivileg (§ 268 a SGB VI) und für Bundesbeamte (§ 57 I 2 BeamtVG) stimmt das auch.
Nicht aber für die Landesbeamten. Keines der Bundesländer hat bislang eine Neuordnung des Dienstrechts vorgenommen.
Was nicht ist, kann/wird aber noch werden.
Der im Familienrecht tätige Anwalt wird daher die Entwicklung der Landesbeamtenversorgung im Auge behalten müssen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenMichael Endter kommentiert am Permanenter Link
Lässt sich eine aktuelle Aussage treffen
über das Weiterbestehen des
Pensionärsprivilegs für hessische
Landesbeamte? (Sommer 2012)
Eventuell sogar über die Haltung der
hess. Landesregierung dazu?
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Siehe § 57 des HBeamtVG
Michael Endter kommentiert am Permanenter Link
Herzlichen Dank!