Totgesagte leben länger

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 10.08.2010

Auch ich hatte verkündet, dass mit der Reform des Versorgungsausgleichs das Renter- und Pensionärsprivileg abgeschafft wird.

Für das Renterprivileg (§ 268 a SGB VI) und für Bundesbeamte (§ 57 I 2 BeamtVG) stimmt das auch.

Nicht aber für die Landesbeamten. Keines der Bundesländer hat bislang eine Neuordnung des Dienstrechts vorgenommen.

Was nicht ist, kann/wird aber noch werden.

Der im Familienrecht tätige Anwalt wird daher die Entwicklung der Landesbeamtenversorgung im Auge behalten müssen.

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3 Kommentare

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Lässt sich eine aktuelle Aussage treffen
über das Weiterbestehen des
Pensionärsprivilegs für hessische
Landesbeamte? (Sommer 2012)
Eventuell sogar über die Haltung der
hess. Landesregierung dazu?

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