Totgesagte leben länger
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Auch ich hatte verkündet, dass mit der Reform des Versorgungsausgleichs das Renter- und Pensionärsprivileg abgeschafft wird.
Für das Renterprivileg (§ 268 a SGB VI) und für Bundesbeamte (§ 57 I 2 BeamtVG) stimmt das auch.
Nicht aber für die Landesbeamten. Keines der Bundesländer hat bislang eine Neuordnung des Dienstrechts vorgenommen.
Was nicht ist, kann/wird aber noch werden.
Der im Familienrecht tätige Anwalt wird daher die Entwicklung der Landesbeamtenversorgung im Auge behalten müssen.